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Verzicht auf Revisionsstelle (opting-out) – Risiken für Gläubiger?

Seit der Einführung des neuen Revisionsrecht 2008 können kleine Unternehmen auf eine Revisionsstelle verzichten. Es stellt sich die Frage, ob dadurch für das Unternehmen und seine Gläubiger Risiken entstehen.


 
Börsenkotierte und wirtschafltich bedeutende Unternehmen unterliegen der ordentlichen Revision. Der eingeschränkten Revision unterliegen Firmen mit weniger als CHF 20 Mio Umsatz resp. einer Bilanzsumme von max. CHF 10 Mio sowie nicht mehr als 50 Vollzeitstellen. Sind weniger als 10 Mitarbeiter in einem Anstellungsverhältnis, kann vollständig auf eine Revisionsstelle verzichtet werden, sofern alle Gesellschafter damit einverstanden sind (opting -out).

Für die Banken als Kreditgeber bedeutet ein Opting-out primär nicht eine schlechte Bonität des Schuldners. Vielmehr interessiert sie, ob die Buchhaltung durch einen seriösen Treuhänder erstellt wird. Allerdings steht fest, dass Unternehmen, die auf eine Revisionsstelle verzichtet haben, näher auf ihre Bonität geprüft werden müssen.

Unternehmen mit tiefer Bonität müssen sich teurer fremdfinanzieren und sind weniger liquide als Firmen mit Revision. Durch ein Opting-out werden Kosten gespart. Aufgrund der hohen Dichte an opting-outs von Gesellschaften in der Schweiz, ist davon auszugehen,  dass der Kostenfaktor das Argument der Sicherheit überwiegt. Für Kreditgeber und Lieferanten steigt damit das Risiko.

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