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Vertretung und Unterschriftsberechtigung im Unternehmen (Prokurist, Handlungsbevollmächtigter & Stellvertreter; Kollektivunterschrift)

aktualisiert am 11. Dezember 2018

Das Vertretungs- und Zeichnungsrecht ist grundsätzlich bei allen Rechtsformen gleich geregelt. Die Vertretung und Unterschriftsberechtigung ist von grosser Bedeutung für eine Gesellschaft.

Vertretung und Unterschriftsberechtigung

A) Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, Verwaltungsrat, Genossenschaftsverwaltung oder Vereinsvorstand

Grundsätzlich vertreten der Inhaber einer Einzelfirma, der Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft, der Geschäftsführer einer GmbH und der Verwaltungsrat einer AG die jeweilige Gesellschaft. Diese haben eine umfassende Vertretungsberechtigung, d.h. sie können alle Geschäfte abschliessen, die der Gesellschaftszweck mit sich bringen kann. Sie sind im Handelsregister (HR) eingetragen.

In der Regel wird es nun aber so sein, dass man aus verschiedenen Gründen weiteren Personen die Möglichkeit geben möchte, die Gesellschaft rechtsgültig zu vertreten. Grundsätzlich müsste man dazu die betreffende Person für jedes Geschäft, das sie abschliesst einzeln bevollmächtigen; dies erlaubt eine genaue Kontrolle, ist jedoch mühsam und ineffizient. Darum ist es möglich, zusätzliche Personen in allgemeiner Weise zur Vertretung des Unternehmens zu ermächtigen. Dabei sind die folgenden weitere Arten der Vertretungsberechtigung zu unterscheiden:

B) Prokurist

Der Prokurist hat eine relativ weitgehende Vollmacht. Er ist zu allen Handlungen berechtigt, die der Zweck des Gewerbes oder Geschäftes mit sich bringen kann und kann auch nicht alltägliche Geschäfte (z.B. Aufnahme eines Kredites oder Führung eines Gerichtsprozesses) abschliessen. Lediglich zur Veräusserung und Belastung von Grundstücken benötigt der Prokurist eine besondere Ermächtigung. Häufig unterschreibt ein Prokurist mit dem Zusatz “p.p.”, “ppa.” oder “per proc.” (Abkürzungen für per procura), so erkennt die Gegenpartei die Stellung des Unterschreibenden. Wer eine Prokura besitzt, ist als Prokurist im Handelsregister (HR) einzutragen. Die Prokura kann aber auch ohne Eintrag in das HR entstehen, wenn z.B. der Inhaber über längere Zeit toleriert, dass seine Angestellten selber Offerten unterschreiben. Dann dürfen die Geschäftspartner davon ausgehen, die betreffenden Personen seien entsprechend bevollmächtigt. Ein Eintrag im Handelsregister schafft aber in jedem Fall Klarheit für alle Beteiligten. Eine solche Eintragung kann auch jederzeit widerrufen werden. Das Erlöschen muss aber im Handelsregister eingetragen werden, auch wenn die Erteilung nicht eingetragen worden ist, da ansonsten die Handlungen des ehemaligen Prokuristen das Unternehmen weiterhin verpflichten.

C) Handlungsbevollmächtigter

Der Handlungsbevollmächtigte ist nur dazu berechtigt Geschäfte abzuschliessen, welche der Betrieb eines derartigen Gewerbes oder die Ausführung derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Er ist nicht für unübliche, nicht alltägliche Geschäfte berechtigt, er kann nur alltägliche Handlungen vornehmen. Der Umfang der Vollmacht ist also kleiner als bei der Prokura. Der Handlungsbevollmächtige unterzeichnet meist mit dem Zusatz “i.V.” (in Vertretung), “i.A.” (im Auftrag) oder “per”, und wird nicht im Handelsregister eingetragen.

D) Bürgerlicher Stellvertreter

Eine Gesellschaft kann auch durch die bürgerliche Vertretung vertreten werden. Bei dieser handelt der Stellvertreter mit der Vollmacht des Vertretenen, welche er beispielsweise durch Auftrag oder Arbeitsvertrag erhalten hat. Der Umfang der Vollmacht entspricht dem, was der Vertretene erlaubt hat. Überschreitet der Stellvertreter diese Vollmacht oder agiert er als Stellvertreter ohne die Erlaubnis des Vertretenen, erlangt das Vereinbarte nur dann Wirkung, wenn der Vertretene es genehmigt. In Fällen, in welchen der Bevollmächtigte den Umfang seiner Vollmacht überschreitet, bei einem Dritten aber der Eindruck erweckt wird, dass der Bevollmächtigte über die entsprechende Vertretungsmacht verfügt, wird der Dritte in seinem guten Glauben geschützt und der Vertretene darum trotzdem verpflichtet. Auch die Vertretung wird nicht im Handelsregister eingetragen und kann jederzeit widerrufen werden. Ansonsten fällt sie mit dem Verlust der Handlungsfähigkeit, dem Konkurs, dem Tod oder der Verschollenerklärung des Vertretenen dahin.

Einschränkung der Vertretung durch Kollektivunterschrift oder Filialprokura

Der Umfang der jeweiligen Vertretungsbefugnisse von Inhaber/Geschäftsführer/Verwaltungsrat, Prokurist und Handlungsbevollmächtigtem wurde oben dargelegt. Nun ist es möglich, die Vertretung durch eine Kollektivunterschrift weiter einzuschränken. Das heisst, dass die entsprechenden Personen (egal ob Inhaber/Geschäftsführer/Verwaltungsrat oder Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter) nicht alleine rechtsgültig unterzeichnen dürfen. Häufig kommt die Kollektivunterschrift zu zweien vor, d.h. zwei Personen mit gleicher Vollmachtsstufe dürfen gemeinsam unterzeichnen (z.B. zwei Prokuristen, d.h. Kollektivprokura). Es ist aber auch möglich mehr Unterschriften zu verlangen, z.B. eine Kollektivunterschrift zu dreien.
Eine weitere Einschränkung wird dadurch erreicht, dass man einen Vertretungsberechtigten nur mit einem spezifischen zweiten zeichnen lässt, z.B. “Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit dem Präsidenten” (d.h. er darf nur gemeinsam mit dem Verwaltungsratspräsident unterschreiben) oder “Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied” (d.h. er darf nur gemeinsam mit einem Mitglied des Verwaltungsrates unterschreiben).

Bei der Prokura ist es auch möglich, die Vertretungsmacht des Prokuristen auf den Geschäftskreis einer Filiale zu beschränken. Diese Filialprokura wird genutzt, wenn es mehrere selbständige Zweigniederlassungen in einem Unternehmen gibt.

Nachteile unbedingt beachten

Es sind somit viele verschiedene Kombinationen möglich. Dabei ist aber immer daran zu denken, was passiert, wenn eine Person unerwartet ausfällt. Nehmen wir an die Helios Finance GmbH habe nur zwei Beteiligte, welche beide auch die Geschäftsführer sind. Eine Kollektivunterschrift zu zweien wäre in diesem Beispiel eine ungeschickte Lösung. Hat der eine Gesellschafter einen Unfall und fällt in ein Koma oder bleibt er anstatt für 3 Tage für 3 Wochen in den Ferien so ist die Gesellschaft während dieser Zeit nicht handlungsfähig, denn sie kann keine rechtsgültigen Geschäfte abschliessen. Um dies zu verhindern kann man entweder auf eine Kollektivunterschrift verzichten (Einzelunterschrift) oder aber einer dritten Person (z.B. dem Treuhänder) die Kollektivunterschrift erteilen, welche im Notfall einspringen kann. Gleiches gilt, wenn man die Kollektivunterschrift nur mit einer bestimmten Person, z.B. dem Verwaltungsratspräsidenten, zulässt. Wenn dieser ausfällt, wäre die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ebenfalls nicht mehr gewährleistet. Bei solchen Konstellationen ist also immer Vorsicht geboten.

Weitere Einschränkungen

Es ist möglich, zusätzliche interne Beschränkungen der Vollmacht, z.B. auf bestimmte Geschäftsbereiche, vorzunehmen. Beispiele wären eine Beschränkung der Vollmacht auf Geschäfte im Wert von maximal CHF 10’000 oder eine Beschränkung auf Verträge bezüglich Büromaterialeinkauf. Solche internen Beschränkungen können jedoch nicht im Handelsregister eingetragen werden, weshalb sie gegenüber Dritten nur soweit gelten, als diese darüber informiert sind. Ist im Handelsregister jemand als Prokurist eingetragen, dürfen Geschäftspartner nämlich davon ausgehen, dass dieser Prokurist eine Vollmacht ohne weitere Einschränkung besitzt (wie oben unter B beschrieben). Schliesst dieser Prokurist nun ein Geschäft über CHF 11’000 ab, wird das Unternehmen dadurch grundsätzlich korrekt verpflichtet. Der Prokurist kann dafür aber intern belangt werden (in schweren Fällen ist z.B. eine fristlose Kündigung möglich). Will man dieses Risiko minimieren, muss man seine Geschäftspartner auf die bestehenden Beschränkungen der Vollmachten aufmerksam machen, am besten schriftlich.

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102 Kommentare zu “Vertretung und Unterschriftsberechtigung im Unternehmen (Prokurist, Handlungsbevollmächtigter & Stellvertreter; Kollektivunterschrift)

  1. Guten Abend,

    Es gibt ja die Möglichkeit eine Firma (AG) als Einpersonengesellschaft zu gründen. Dabei gibt es nur eine Person mit Einzelunterschrift. Was aber, wenn diese Person durch Krankheit oder Tod nicht mehr Handlungsfähig ist? Was geschieht dann mit der Firma?

    Ich möchte meine Frau nicht eintragen lassen. Gemäss Auskunft der Arbeitlosenversicherung kann es im Falle von Arbeitslosigkeit meiner Frau Probleme geben, solange Sie bei meiner Firma eingetragen ist.

  2. Bei einer AG werden die Gesellschafter (Aktionäre) nicht im Handelsregister eingetragen und somit auch nicht publiziert. Da die AG den Aktionärinnen und Aktionären gehört schlage ich Ihnen vor, dass Ihre Frau ebenfalls Aktien der Gesellschaft zeichnet. Sollte der Verwaltungsrat nicht mehr Handlungsfähig sein, so kann die Generalversammlung ohne Probleme einen neuen Verwaltungsrat wählen. Die Aktiengesellschaft ist somit nicht gefährdet.

  3. Guten Abend Herr Regli

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wie kann meine Frau (Inhaber)-Aktien zeichnen?

    Muss das bei der Gründung erfolgen? Soweit ich weiss, gibt es ja keine Aktien in Papierform, die ich meiner Frau geben kann. Oder irre ich da?

    • Bei der Gründung Ihrer AG werden die Aktien gezeichnet, die Sie dann mittels Kaufvertrag übertragen können. Bei Inhaberaktien handelt es sich dabei um Inhaberpapiere die z.T. in Papierform oder als Bucheffekte bestehen. Weitere Informationen zu den Inhaberaktien finden Sie in unserem früheren Blogeintrag.

  4. Hallo Herr Regli,

    es gibt ja nun auch die Möglichkeit, dass ein Vorstandsmitglied/Geschäftsführer zusammen mit einem Prokurist unterschreibt. Wessen Rechte/Befugnisse gelten dann? Reichen dann die Rechte des Prokuristen soweit, dass dieser die Befugnisse des Vorstands mit übernhemen kann? Allerdings könnte das Vorstandsmitglied zusammen mit dem Prokuristen – bei solch einer Konstellation – die anderen Vorstandsmitglieder übergehen, oder?

  5. Sehr geehrte Frau Heilmann

    Die Zeichnungsberechtigung des Prokuristen wird in der Regel beschränkt (bspw. auf einen bestimmen Vertragswert). Für diesen vorbestimmten Zweck ist der Prokurist als normaler Zeichnungsberechtigter zu betrachten. An Vorstandsentscheidungen ist er aber nicht beteiligt.

  6. Geht das? Ein VR mit Kollektivunterschrift zu zweien. Ein anderer VR könnte ihm ja eine Vollmacht für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Einleitung Prozess, Handlungen) erteilen, worin dieser dann (unter Beilage der Vollmacht) die Gesellschaft mit seiner Unterschrift vertreten könnte. Gibt es da im I-Net Vorlagen? Muss man da was beachten?

    Gruss

    • Sehr geehrter Herr Casa

      Ein VR mit Kollektivunterschrift zu zweien ist keine Seltenheit. Wichtig ist nur, dass es bei Kollketivunterschrift zu zweien mindestens zwei VR mit einem Schweizer Wohnsitz gibt.

  7. Vielen Dank! Kann jetzt der VR einem VR mit kollektivunterschrift eine schriftliche Vollmacht für gewisse Tätigkeiten erteilen, worin dieser (z.B. Klageeinleitung) alleine zeichnen kann? Diese Vollmacht würde die fehlende Unterschrift ersetzten bzgl. der mit Vollmacht ausgestalteten Tätigkeiten?

    Vielen Dank.

    Gruss

    • Sehr geehrter Herr Casa

      In der Regel kann der VR einem anderen VR eine Vollmacht erteilen. Dies ist aber nicht für alle Geschäfte möglich. Bspw bei einer Kapitalerhöhung muss die Mehrheit des VR anwesend sein. Für genauere Informationen gebe ich Ihnen gerne den Kontakt von unserem Rechtsanwalt. Sie können mich gerne diesbezüglich kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  8. Pingback: Was ist eine Kollektiv-Prokura? | STARTUPS.CH - clever gründen

  9. Pingback: Vertretung von Zweigniederlassungen ausländischer Firmen | STARTUPS.CH - clever gründen

  10. Guten Tag

    Ein Geschäftsführer einer AG mit Unterschrift zu Zweien unterzeichnet einen Vertrag (z.B.Arbeits- oder Werkvertrag) alleine. Ist der Vertrag grundsätzlich gültig?

    Mit freundlichen Grüssen

    Peter Pfister

  11. Guten Tag,
    ich bin teilzeitangestellt bei einer Firma, welche mich in Kollektivunterschrift ins HR eintragen lassen will. Ich selber besitze aber bereits schon selber eine kleine Einzelfirma (andere Branche). Entstehen für mich da Nachteile? Wäre ein Prokura besser oder kommt da das Konkurenzverbot zum Zuge wenn es einen gemeinsamen Kunden betrifft?

    • Sofern Sie mit der Einzelfirma etwas anderes machen und dies mit dem Arbeitsvertrag bei der Teilzeitstelle nicht im Widerspruch steht, sehe ich aufgrund Ihrer Schilderung keine Probleme.

  12. guten tag wie alt muss eine person sein um in einer Einzelfirma neben dem Inhaber auch eine einzeluntewrschrift zu haben? Gibt es da eine Grenze, oder können wir unseren 16 jährigen Sohn für die Einzelunterschrift eintragen lassen?

  13. Guten Tag,
    bin in 2 schweizer AGs als Mitglied des VR ausgewaellt, habe Wohnsitz in Deutschland, wo bin ich dann steuerpflichtig? Und nach welcher Einkunftsart.
    Vielen Dankim Voraus.

    • Sehr geehrte Frau Moser
      Im Ausland wohnende Mitglieder des Verwaltungsrates einer AG unterliegen der schweizerischen Steuerpflicht hinsichtlich gewisser Vergütungen (Sitzungsgelder, Tantiemen, feste Entschädigungen u.ä.), d.h. Sie sind in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig. Die Einkünfte werden im Quellensteuerverfahren erfasst (vgl. DBG 5 I b, 91 ff.).
      Freundliche Grüsse

  14. Sehr geehrter Herr Regli,

    muss ich dann meine Einkuenfte aus der Schweiz in Dtl. nicht eingeben? Oder unterliegen die in Dtl. evtl. Progressionsvorbehalt?
    Vielen Dank im Voraus
    mit freundlichen Gruessen
    Marina Moser

    • Sehr geehrte Frau Moser
      Für die Situation in Deutschland können wir Ihnen leider keine hinreichende Auskunft geben. Am besten kontaktieren Sie die zuständigen Stellen vor Ort.
      Freundliche Grüsse

  15. Guten Tag
    Ist es nicht möglich, eine nach Betrag beschränkte Zeichnungsberechtigung im Handelsregister einzutragen?
    Z.B. Kollektivunterschrift zu Zweien bei einem Mitglied unbeschränkt und bei keinem Mitglied höchstens zu CHF 100’000?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Freundliche Grüsse
    Stephan

  16. Guten Tag

    Ich bin im Aufbau einer Einzelunternehmung und werde Sie alleine führen, jedoch steht mein Partner hinter mir und unterstützt mich. Ich möchte nun für den Fall eines Unfalles eine Vollmacht hinterlegen lassen, damit mein Freund die Firma für mich führen kann bis ich wieder gesund wäre. Ist dies möglich?

    Vielen Dank
    Stefanie

    • Guten Tag

      Sie können Ihrem Partner auch eine Zeichnungsberechtigung erteilen und dies im Handelsregister eintragen lasse. Somit könnte er das Unternehmen normal weiterführen, bis Sie weider gesund wären.

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      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  17. Guten Tag

    Worin besteht der Unterschied zwischen einer Kollektivprokura zu zweien und einer Kollektivunterschrift zu zweien?

    Freundliche Grüsse
    Bruno

    • Guten Tag

      Eine Prokura ist in der Regel auf einen gewissen Betrag oder auf bestimmte Geschäfte beschränkt, wobei die Unterschriftsberechtigung allgemein gültig ist.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Guten Tag

      Mit einer Einzelunterschrift können Sie alles rechtsgültig unterzeichnen. Die Einzelprokura ist eine erteilte Vollmacht, welche aber auch gewisse Beschränkungen hat. Eine Einzelprokura gilt z. B. nicht für Handelsregisteranmeldungen, Grundstückgeschäfte, Steuererklärungen,…sprich nicht für höchstpersönliche Geschäfte.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  18. Guten Tag, mein Lebenspartner gründet zur Zeit eine Einzelfirma. Nun geht es darum das ich eigentlich alle Büroarbeiten erledigen werde. Sprich auch Bank und Post bearbeite eigentlich über alles eine Handlungsfreiheit habe. Jedoch möchte ich mich nicht als Zeichnungsberechtigte eintragen lassen, weil ich nicht weis ob ich dann auch Haftbar gemacht werden kann, falls die Firma mal konkurs gehen würde.
    Oder würde mein “Vermögen” da nicht ins Visier genommen?

    Es würde mich freuen wen mir da jemand einen Tipp geben könnte.

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  20. Guten Tag

    Hat ein Prokurist das Recht sich über den Jahresabschluss bzw. den erzielten Gewinn einer AG informieren zu lassen?

    Danke für die Antwort!

    Freundliche Grüsse
    Marco

    • Sehr geehrter Herr Marco De Pascalis

      Dies kommt wohl auf die weitere Funktion des Prokuristen an (Gesellschafter, Arbeitnehmer,…). Ein reiner Prokurist hat m. E. diesbezüglich keinen Anspruch.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  21. Guten Tag

    Ich bin Hr-Verantwortliche einer AG. Wir haben keine Kompetenzrichtlinien. Ich besitze die Handlungsvollmacht (Kollektive Unterschriftsberechtigung). Ist es korrekt, dass ich eine Prokura bräuchte um Arbeitsverträge, Verwarnungen, Kündigungen etc. mit einem anderen Prokuristen rechtsgültig unterschreiben zu lassen?

    • Guten Tag

      Es kommt darauf an wie die Handlungsvollmacht ausgestellt ist. Wenn diese als Kollektivunterschrift zu zweien ausgestellt ist, können Sie m. E. alles mit einem anderen Prokuristen unterzeichnen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  22. Guten Morgen,
    1. Es gibt mehrere Verwaltungsräte (Präsident, ein GF, zwei Mitglieder, einen ohne Funktion), alle mit Kollektivunterschrift zu zweien. Müssen die beiden, die im täglichen Geschäft unterschreiben, Wohnsitz in der Schweiz haben?
    2. Was muss getan werden, wenn zur Vereinfachung und Beschleunigung der täglichen (kleineren) Geschäfte nur noch einer (dieser mit Wohnsitz nicht in der Schweiz) unterschreiben soll? Vollmacht des Verwaltungsrats? Beschluss des Verwaltungsrats?

  23. Guten Tag,

    Es braucht zwingend eine Person mit Einzelunterschrift-Befugnis mit Wohnsitz in der Schweiz. Dies muss aber nicht einer der Beiden sein, welche die tägliche Geschäfte unterschreiben. Das wäre aber sicher sinnvoll. Die Zeichnungsberechtigung wird durch ein Protokoll des Verwaltungsrates erteilt.

    Freundliche Grüsse

    Peter Callegari

  24. Meine Frau ist alleinige Gesellschafterin mit Einzelunterschrfit einer GmbH. Wenn meine Frau aber z.B. durch Krankheit ausfallen wuerde, waere die GmbH nicht mehr handelsfaehig. Deshalb wuerde es zwar Sinn machen, dass ich mit Einzelunterschrift auch im HR eingetrage wuerde. Da ich aber in besagter Gmbh nicht arbeite und nicht riskieren moechte, dass ich im Falle eines Stellenverlustes bei meinem heutigen Arbeitgeber, Ansprueche der Arbeitslosenversicherung verlieren wuerde, wuerde ich gerne wissen, was die beste Loesung ist.

    • Guten Tag Stefan

      Da die Gesellschafterversammlung (in Ihrem Fall Ihre Frau) jederzeit einen neuen Geschäftsführer bzw. interims Geschäftsführer wählen kann sehe ich es nicht als unbedingt notwendig, Sie auch als zeichnungsberechtigter eintragen zu lassen. Hier reicht es, wenn Ihre Frau Ihnen schriftlich eine Prokura erteilt (was Sie nicht im Handelsregister eintragen lassen müssen).

  25. Ich hätte eine Frage –

    Ist es möglich mittels einer Vollmacht (wenn man verhindert ist) z.B. meine Tochter in meinem eigenen Namen bei einer Firmengründung unterschreiben zu lassen?

    • Nein, bei der Firmengründung müssen die Dokumente wie Handelsregisterantmeldung, Lex-Friedrich Erklärung usw. selber unterzeichnet werden. Vor dem Notar (für die öffentliche Beurkundung) kann man sich aber problemlos mittels Vollmacht vertreten lassen.

  26. Ich werde für eine begrenzte Zeit Interims-Direktor einer GmbH.
    Muss ich die Vertretung der Gesellschaft im HR eintragen?

    • Hier kommte es wohl drauf an, wie lange die Vertretung sein wird. Wenn es nur für eine kurze Zeit ist lohnt es sich wohl nicht. Hier würde allenfalls ein internes Dokument bessere Dienste erweisen.

  27. Ich und mein Partner haben eine Firma zusammen (AG). Ich bin VR Präsident und er ist VR Mitglied. Beide besitzen je 50% der Aktien. Hat der Präsident einer AG den Stichentscheid?

    Viele Grüsse,
    Bruno

  28. Guten Tag. Sie schreiben zum Risiko, dass ein Gesellschafter ausfällt: “Um dies zu verhindern kann man […] einer dritten Person (z.B. dem Treuhänder) die Kollektivunterschrift erteilen, welche im Notfall einspringen kann.”

    Wir ist da konkret vorzugehen? Kann dem Treuhänder nachträglich die Kollektivunterschrift zuteil werden oder muss das bereits in den Statuten bedacht werden?

    Vielen Dank!

    • Guten Tag

      Die Kollektivunterschrift für den Treuhänder kann auch nachträglich noch im Handelsregister eingetragen werden. In diesem Falle findet eine sogenannte Mutation statt. Ob eine Statutenänderung notwendig ist oder nicht, hängt davon ab, ob die Unterschriftenregelungen in den Statuten festgehalten sind. Ist dies nicht der Fall, kann die Mutation ganz einfach dem zuständigen Handelsregister gemeldet werden.

      Sollten Sie bei Ihrer Mutation Hilfe benötigen, zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  29. Hallo

    Wie sieht es mit Unterzeichnung von Arbeitsverträgen aus, ist ein Arbeitsvertrag rechtlich gültig, wenn zwei Personen unterzeichnen, wobei nur eine Person die Prokura (zu zweien) hat. Die zweite Person wäre der HR Leiter, welcher aber keine Prokura hat.
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
    mfg S. Meier

    • Guten Tag Frau Meier

      Es kommt darauf an. Sofern eine Person eine Prokura (zu zweien) besitzt und die andere Person gemäss Handelsregister nicht unterschriftsberechtigt ist, wäre der Vertrag rechtlich nicht gültig. Jedoch ist dabei Art. 320 Abs. 3 OR zu beachten, wonach ein ungültiger Arbeitsvertrag trotzdem bestehen bleibt, sofern dieser in gutem Glauben eingegangen wurde. M.E. hat der Leiter HR in diesem Fall jedoch eine Prokura ohne Handelsregistereintrag erlangt, da es einen grossen Teil seines Kompetenzbereiches darstellt, Arbeitsverträge zu schliessen. Der Geschäftspartner, hier der Arbeitnehmer, darf demnach davon ausgehen, dass ein Leiter HR zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigt ist.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  30. Neueinträge Kollektivunterschrift zu zweien sind eingereicht für den Eintrag im Handelregisteramt.
    Können die Personen ab sofort rechtsgültig unterzeichnen oder erst nachdem der Eintrag im HR statt-gefunden hat?
    Besten Dank und freundliche Grüsse
    Florence Müller

    • Guten Tag

      Bei einer juristischen Person oder einer Kollektivgesellschaft sind die Personen erst dann zeichnungsberechtigt, wenn der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  31. Guten Tag
    Ich bin mit meiner Frau in einer AG Firma tätig. Meine Frau hat Einzelunterschrift (Direktorin) und wir sind zu zweit in der Firma. Der Administrator hat die Firma verlassen und es wird ein neuer Administrator (ist der Inhaber der AG, nicht aber in der Schweiz wohnhaft) dazu kommen. Wir möchten evtl. beide die Firma verlassen. Kann ich die Kündigung n meine Frau abgeben und Sie kündigt direkt beim Administrator? Müssen wir was spezielles beachten? Meines Wissens ist eine AG nicht mehr handlungsfähig wenn keine Unterschriftberechtigte Personen in der Firma sind. Wie sieht es danach aus. Kann ich mich danach, fall falls ich keine neue Arbeit sofort finde, bei ALV melden?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    • Guten Tag

      Es kommt darauf an, ob Aktionärbindungsverträge resp. Arbeitsverträge bestehen, in denen der Austritt aus der Firma geregelt ist. In einer Aktiengesellschaft muss immer mindestens ein Verwaltungsrat in der Schweiz wohnhaft sein. Anderenfalls ist die Aktiengesellschaft nicht mehr handlungsfähig und wird vom Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht resp. liquidiert.

      Sofern Sie sich im Handelsregister austragen lassen, können Sie grundsätzlich bei der ALV Arbeitslosengeld beantragen, sofern Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate ALV-Beiträge einbezahlt haben.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  32. Guten Tag

    Kann bei einem Geschäftsführer einer kleineren AG die Einzelunterschrift in eine Unterschrift zu Zweien (gemäss neuem Organisationsreglement) angepasst werden, oder stellt dies eine Verletzung seiner arbeitsvertaglichen Rechte dar? Der Geschäftsführer ist am Unternehmen nicht beteiligt. Herzzlichen Dank für Ihre Auskunft!

    Beste Grüsse

    Fred Gamper

    • Grüezi Herr Gamper

      Dies ist ohne Probleme möglich, jedoch muss der Verwaltungsrat dann die jeweilige erforderliche Zweitunterschrift leisten. Sofern im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, werden die arbeitsvertraglichen Rechte des Arbeitnehmers nicht verletzt. Dem Geschäftsführer muss nicht zwingend Einzelunterschrift erteilt werden.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  33. Guten Tag

    Ist es möglich die Unterschriftsberechtigung von Prokuristen, Vizedirektoren und stellvertretenden Direktoren wie folgt in Handelsregister einzuschränken “Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Direktor”

    Beste Grüsse
    Carmen Alvarez

    • Guten Tag Frau Alvarez

      Grundsätzlich ist es nur bei Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften möglich, eine Kombination von Kollektivunterschriften im Handelsregister eintragen zu lassen. Der Eintrag würde dann z.B. folgendermassen lauten: “Gesellschafter X hat Kollektivunterschrift zu zweien mit Gesellschafter Y”. Bei anderen Rechtsformen besteht die Möglichkeit einer auf eine Person bestimmte Kollektivunterschrift nicht.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  34. Hallo

    Was passiert wenn ein Vertrag von einer Person Unterschrieben wurde die keine Unterschrifts-Vollmacht hat? Ist der Vertrag dann nichtig?

    • Guten Tag

      Wenn ein Vertrag von einer Person unterschrieben wird, die dazu nicht befugt ist, wird der Vertrag nicht gültig abgeschlossen und somit nicht gültig.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  35. Guten Tag

    ich bin der alleinige Besitzer einer Immobilien-AG und auch die einzige zeichnungsberechtigte Person.

    Für den Fall dass ich handlungsunfähig werde möchte ich einer vertrauten Person eine umfassende Vollmacht geben (Verträge abschliessen, Kredite aufnehmen, etc.)

    Was ist das Vorgehen hierfür? Idealerweise entfaltet die Vollmacht nur bei Eintritt der Handlungsunfähigkeit ihre Wirkung.

  36. Guten Tag

    Ich habe bei Ihnen 2011 eine GmbH gegründet. Nun möchte ich einen meiner Angestellten als Prokuristen einsetzen, welcher mich als Geschäftsführer umfassend vertritt wenn ich krank, abwesend, ausgelastet, tot oder in den Ferien bin. Dafür habe ich dem Mitarbeiter eine schriftliche Generalprokura-Vollmacht als Beweismittel ausgestellt, dass er sich seinem Gegenüber ausweisen kann.

    Nun haben wir einen Lieferant welcher mit uns streitet.der Prokurist MUSS ZWINGEND im Handelsregister eingetragen werden. Ist das so? Gibt es definitiv eine Gesetzespassage welche das so regelt? Oder ist das freiwillig um mehr Transparenz zu schaffen. Wenn es einen Gesetzesartikel gibt teilen Sie mir diesen bitte unbedingt mit. Wenn es keinen gibt bitte auch.

    • Guten Tag

      Gemäss Art. 458 Abs.2 des Obligationenrechts muss der Geschäftsführer eine allfällige Prokura im Handelsregister anmelden. Falls es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt ist die Prokura auch vor dem Eintrag im Handelsregister gültig. Die Eintragung bewirkt die Mitteilung an die Öffentlichkeit.

      Für die Anmeldung beim Handelsregisteramt können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen oder die Mutation direkt in unserem System (-> Handelsregisteränderungen) erfassen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  37. Guten Tag

    Ist der offzielle Auto-Verkäufer einer Autohaus AG für einen Kaufvertrag, in diesem Fall Occasionswagen (unter 10.000CHF), zeichnungsberechtigt? Der Geschäftsführer möchte den abgeschlossenen Vertrag als nichtig erklären, weil sein offizieller Verkaufsmitarbeiter angeblich nicht zeichnungsberechtigt ist (und das Auto zu einem anderen Preis als nach den Vorstellungen des Geschäftsinhabers verkauft hat). Der Verkäufer ist jedoch u.a. auf der homepage der Firma als Verkäufer deklariert.

    • Guten Tag

      Streng rechtlich betrachtet sind nur diejenigen Personen für eine Gesellschaft zeichnungsberechtigt, die auch im Handelsregister dementsprechend publiziert sind. Im Streitfall rate ich Ihnen aber einen Rechtsanwalt beizuziehen um den Tatbestand genau abzuklären.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  38. Guten Tag, meines Wissens lautet das i.V. “in Vollmacht”, auch wenn Laien dies bisher und in Zukunft nicht wissen und deshalb meinen, es hieße in Vertretung.
    Ich hatte Handlungsvollmacht als Leiter Personal- und Sozialwesen.
    Freundliche Grüße!
    Rump

    • Guten Tag Herr Rump
      Danke für Ihren Hinweis. Gemäss Duden ist sowohl “in Vertretung” wie auch “in Vollmacht” richtig. In der Schweiz sprechen wir aber vor allem von “in Vertretung”.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  39. Guten Tag,
    ich bin seit Januar 2015 als Unternehmensberater für einen Unternehmen in der Schweiz tätig. (aus freiberufliche Basis )
    mein jetziger Wohnsitz ist in Deutschland.
    nun bin ich als VR diese Swiss Unternehmen ausgewählt worden; FRAGE: muss ich mein Wohnsitz in der Schweiz verlegen? um dieser Tätigkeit auszuüben? oder kann ich dies aus Deutschland ausüben?
    wo finde ich der rechtliche Grundlage dafür?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich muss nur eine Person, welche zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dies kann entweder ein Mitglied des Verwaltungsrates oder auch der Geschäftsführung sein.

      Wenn somit eine zeichnungsberechtigte Person vom Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung den Wohnsitz in der Schweiz hat, müssen Sie Ihren nicht verlegen.

      Die rechtliche Grundlage ist Art. 718 Abs. 4 OR.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  40. Als Geschäftsführer einer GmbH mit Einzelunterschrift miete ich eine Wohnung, welche der
    GmbH gehört. Kann ich mir den Mietvertrag selber ausstellen und auf der Mieter sowie auf der Vermieterseite unterschreiben.?

  41. Guten Tag,

    Ist es zwingend oder sogar gesetzlich vorgeschrieben Wohnsitzänderungen für den VR im Handelsregister vorzunehmen?

    Darf man einen Titel wie Mitglied der Geschäftsleitung tragen auch wenn dies nicht im Handelsregister eingetragen ist?
    Gibt es hier ein Gesetze? Kann das konsequenzen haben?

    Vielen Dank, viele Grüße! Matt

    • Guten Tag

      Mitglieder der Geschäftsleitung müssen nicht zwingend im Handelsregister eingetragen werden. Oftmals ist dies aber üblich.
      Da der Eintrag ins Handelsregister der Wahrheit entsprechen und aktuell sein muss, müssen auch Wohnsitzänderungen der Verwaltungsräte gemeldet werden. Geregelt ist dies in der Handelsregisterverordnung (vgl. Art. 26 und Art. 27 HRegV).

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

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  44. Guten Tag
    Kann ein Handlungsbevollmächtigter einer AG mit Zweck Immobilienkauf und -verkauf auch solche Käufe und Verkäufe tätigen, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein? Ich überlege ins Immobiliengeschäft einzusteigen und aus diversen Gründen würde es Sinn machen eine Firma dafür zu verwenden. Ich möchte jedoch so anonym wie möglich bleiben (für die Öffentlichkeit, die Steuerbehörden dürfen es gerne wissen). Meine Überlegung war daher: Gründung der AG, ich bin der einzige Aktionär, eine befreundete Person (habe da sogar einen Anwalt im Sinn) könnte die Aufgabe des alleinigen Verwaltungsrates übernehmen und mir dann eine Handlungsvollmacht ausstellen, so dass ich dann die operativen Arbeiten erfüllen kann, im speziellen alleine auch Immobilien erwerben kann.
    Falls dies so nicht geht, gibt es eine andere Möglichkeit für die Öffentlichkeit anonym eine Immobilienfirma zu führen?

    • Guten Tag

      Es ist leider so, dass Sie im Handelsregister als zeichnungsberechtigte Person aufgeführt sein müssen, um rechtswirksame Verträge abzuschliessen.

      Bei Immobiliengeschäften muss beim Grundbuchamt unterschrieben werden. Da sie sich, nach meinen Informationen, auf das Handelsregister stützen, müssten Sie als zeichnungsberechtigte Person eingetragen sein um den Kauf resp. Verkauf rechtswirksam abzuschliessen.

      Aus meiner Sicht ist es somit nicht möglich, eine Immobilienfirma anonym zu führen. Einzig könnten Sie eine andere zeichnungsberechtigte Person eintragen lassen, welche die Verträge für die Firma unterschreibt. So geben Sie jedoch einen grossen Teil der Sicherheit ab.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Firma. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  45. Grüezi

    Ich wurde als einer im Handelsregister mit Kollektivunterschrift zu 2en eingetragener Geschäftsführer einer AG gekündigt, stehe auch nach Ausscheiden aus der Firma immer noch im Handelsregister drin. Wie muss ich vorgehen, um den Eintrag im Handelsregister per sofort löschen zu lassen? Kann ich das selber veranlassen oder nur der VR meines ehemaligen Arbeitgebers? Besten Dank fürs Feedback und schöne Grüsse, P. Keller

    • Guten Tag.
      Der Verwaltungsrat muss dies beim Handelsregisteramt anmelden. Die Anmeldung muss durch Personen, welche nach wie vor zeichnungsberechtigt sind unterzeichnet werden. Gerne können Sie die Änderung auch direkt in unserem Online-Portal eingeben.
      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  46. Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Unterschriftsberechtigung in Schweizer Firmen.

    Kann jemand , der nicht im Handelsregister eingetragen ist , aber die Funktion eines GF oder Direktors hat, Rechtsgeschaefte vornehmen ? D.h , kann diese Person arbeitsvertraege oder Kundevertraege abschliessen, ist das rechtskraeftig ?

    Danke fuer die Antwort
    Thomas

    • Guten Tag Thomas

      Grundsätzlich empfiehlt sich, dass solche Verträge von wesentlicher Bedeutung nur von denjenigen Personen unterzeichnet werden, welche auch gemäss Handelsregister zeichnungsberechtigt sind. Sofern nicht von Zeichnungsberechtigten unterzeichnet, könnte man u.U. eine interne Vertretungsermächtigung suggerieren, dies ist jedoch für Aussenstehende nicht erkennbar.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  47. Guten Tag
    Ich habe nachfolgend eine Frage zur Kollektivunterschrift zu zweien:
    Ausgangssituation:
    Eine GmbH mit zwei Geschäftsführern (1. Person: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung / 2. Person: Gesellschafter und Geschäftsführer), aber beide mit Kollektivunterschrift zu zweien (gemäss Zefix).
    Frage:
    Ist eine Kündigung, welche alleine vom 1. Geschäftsführer (Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung) unterzeichnet wurde rechtsgültig?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Freundliche Grüsse

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