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Steuererklärung 2012: Muss bei einem Start Ende 2012 bereits eine Steuererklärung 2012 ausgefüllt und eingereicht werden?

Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte 2012 Ihre Firma (GmbH oder Aktiengesellschaft) gründen, so erhalten Sie Anfangs 2013 bereits eine Steuererklärung.


Steuererklärung
 
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Steuererklärung zurücksenden mit der Bemerkung: “noch keine Umsätze”
Dies dürfen Sie machen, falls Sie im 2012 noch keine oder nur sehr geringe Umsätze hatten. Dies wird in der Praxis von den Steuerämtern so akzeptiert und zur Kenntnis genommen.

2. Langes Geschäftsjahr machen
Sie dürfen grundsätzlich im ersten Geschäftsjahr ein “verlängertes Geschäftsjahr machen”. Dies darf je nach Kanton maximal 15 oder auch bis zu 23 Monaten betragen; beispielsweise vom 1.11.2012 – 31.12.2013 (14 Monate). Informieren Sie sich am besten bei der Steuerbehörde Ihres Kantons, das geht per Telefon ganz unkompliziert. In diesem Fall reicht ein Schreiben (oder ein Anruf) beim Steueramt mit der Nachricht, dass Sie ein verlängertes Geschäftsjahr machen.

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4 Kommentare zu “Steuererklärung 2012: Muss bei einem Start Ende 2012 bereits eine Steuererklärung 2012 ausgefüllt und eingereicht werden?

  1. Sehr geehrter Herr Regli
    stimmt es das ich den Unternehmerlohn je nach Verdienst als Lohnaufwand verbuchen kann ? oder muss ich da ein anderes Konto nehmen ?
    Ist der Gewinn vor der Auszahlung des Unternehmerlohns bei der Steuererklärung als Einkommen zu deklarieren ? Oder versteuere ich meinen bezogenen Lohn ?
    Einzelfirma ohne Angestellte.
    Besten Dank für Ihre Antwort
    Freundliche Grüsse
    Christian Knöpfli

    • Sehr geehrter Herr Knöpfli

      Den Privatbezug verbuchen Sie am besten auf das Privatkonto. Als Inhaber können Sie keinen “Lohn” beziehen und somit keinen Lohnaufwand verbuchen. Somit ist der Gewinn das Einkommen, das Sie zu versteuern haben.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

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