Verkauf und Übertragung von Stammanteilen der GmbH
Aktualisiert am 20. April 2022
Vereinfacht gesagt: Was Aktien bei der AG sind, sind Stammanteile bei der GmbH. Da der GmbH im Gegensatz zur AG neben kapital- auch personenbezogene Elemente zukommen, bestehen gewisse Unterschiede beim Verkauf und der Übertragung der Beteiligungen.
Übertragung aufwendiger als bei der AG
Im Gegensatz zur AG sind bei der GmbH die Inhaber von Anteilen der Unternehmen im Handelsregister ersichtlich.
Bei einer Übertragung von Stammanteilen muss deshalb eine Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt erfolgen. Dazu müssen ein Kaufvertrag über die Anteile, ein Protokoll der Gesellschafterversammlung sowie Informationen über die neuen Anteilsinhaber eingereicht werden.
Das Protokoll der Gesellschafterversammlung muss die Zustimmung der Gesellschafter zum Verkauf der Anteile enthalten. Diese kann die Zustimmung auch ohne Angabe von Gründen verweigern.
Soll die Zustimmung zum Verkauf von Stammanteilen nicht erforderlich sein, muss dies vorab in den Statuten entsprechend festgehalten werden. (vgl. Art. 786 OR).
Eine Übertragung von Stammanteilen generiert somit einen grösseren Aufwand als die Übertragung von Aktien. Folglich ist bei vielen Inhaber und häufig wechselnden Beteiligungsverhältnisse eher die Rechtsform einer AG zu empfehlen.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe seit dem 1. 3. 2014 eine Montage GmbH. Da ich zu wenig ausgelastet bin, möchte ich als alleiniger Inhaber der GmbH meine Montagefirma samt Firmenname, Montagebus und eventuell Maschineninventar und Werkzeug, schrauben, etc. zum Verkauf anbieten. Schulden weist die GmbH keine auf. Die Stammeinlage von CHF 20’000.– würde ich rausnehmen und für Gravierarbeiten meiner geleisteten Arbeiten selbstverständlich übernehmen, falls dies der Fall sein sollte. Für Garantiearbeiten des neuen GmbH Besitzers möchte ich nach dem Verkauf jedoch nicht weiterhin haftbar gemacht werden.
Ist dies in dieser Form möglich und welche Google Seite würden Sie mir empfehlen?
Besten Dank für Ihre INFOS.
Grüezi Herr Müller
Sie können die GmbH selbstverständlich verkaufen. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Mantelkauf. Da wir Mantelkäufe aber grundsätzlich nicht anbieten, können wir Ihnen aber bei der Suche nach einem potentiellen Käufer leider nicht weiterhelfen. Sie werden bei einem Verkauf der GmbH nur so lange haftbar gemacht, wie Sie im Handelsregister eingetragen sind. Das Stammkapital sollte aber grundsätzlich in der Firma belassen werden. Sie erhalten dafür eine bestimmte Ablösesumme des Käufers.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen welche im Formulierungszeitraum der GmbH anfallen.
Folgende Frage habe ich dazu:
1) braucht es für die Gewährung eines statutarischen Austrittsrecht die Angabe von Gründen oder kann man es auch einfach so formulieren, dass eine Kündigung reicht? Wenn ja, ist selbsterklärend, dass es kein Erforderniss der Zustimmung über Art. 786 Abs. 2 lit 1. gibt. Muss es deshalb trotzdem noch einen Verweis über den Entfall der Zustimmung in den Statuten haben?
2) Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Abtretung/Übertragung und Austritt? Hat eine Übertragung nicht auch einen Austritt zur Folge?. Man kann ja nicht austreten ohne eine Abtretung der Stammanteile. Resp. Eine Übertragung der Stammanteile kann ja nicht ohne Austritt erfolgen.
3) Es ist nicht gewollt, dass Stammanteile an wildfremde verkauft werden soll. Kann dies mit einem Vorhandsvertrag sichergestellt werden?
Ich danke euch und wünsche einen schönen Tag
Lorenz
Guten Tag
Bei Art. 786 Abs. 2 lit. 1 OR geht es um die Abtretung der Stammanteile, wobei erzielt werden soll, dass nicht jedermann in eine GmbH eintreten kann. D.h. bei diesem Artikel möchte man die Gesellschaft davor schützen, dass Personen sich in eine GmbH einkaufen die ihr schädlich sein könnten. Es geht also weniger darum, dass eine Person nicht austreten können soll sonder dass man bzgl. der Nachfolgerin ein Mitspracherecht hat.
Bei einer Abtretung hat man somit einen Nachfolger für die Stammanteile wobei bei einem reinen Austritt die GmbH die Stammanteile übernehmen würde (sofern die dafür rechltichen Bestimmungen eingehalten worden sind).
Mittels Vorhands- und Vorkaufsrecht können Sie dafür sorgen, dass Stammanteile nicht an “falsche” Personen gelangen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich habe eine AG gegründet welche gut läuft. Ich und mein Bruder haben je 50 % a 50 000.- .
Was passiert wenn ich zum Beispiel nach 2 Jahren ins Ausland gehe und meine 50% an meinen Bruder verkaufen würde? Wie ergiebt sich der VP? Kriege ich dann wieder 50 000 oder weniger?
Liebe Grüsse
Guten Tag
Haben Sie etwas vereinbart? Die Festsetzung des Preises ist vielfach im Aktionärbindungsvertrag geregelt.
Grundsätzlich bemisst sich der Verkaufspreis der Aktien am wirklichen Wert der Gesellschaft. Hat sich der Wert erhöht, ist zur gleichen Zeit der Aktienwert gestiegen. Ist der Wert gesunken, haben sie weniger Wert.
Der Verkaufspreis kann buchhalterisch anhand des wirklichen Wertes ermittelt werden (z.B mittels Ertragswert- oder Substanzwertmethode), beruht aber auch vielfach auf Verhandlungsgeschick.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Wie erkenne ich, ob es eine Mantelgesellschaft ist oder nicht? Wer steckt wirklich hinter einer Mantelfirma?
Muss bei einer Übertragung der Aktuelle Gläubiger der aktuell eingetragen ist bei der Überschreibung zustimmen, oder reicht ein reiner Kaufvertrag über die GmbH?
LG Danke für die Antworten
Guten Tag
Grundsätzlich ist eine Mantelfirma eine Firma die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und nur noch durch den Handelsregistereintrag besteht.
Bei einen Mantelkauf wird somit das Rechtskleid zum Kauf angeboten.
Wir raten vom Kauf einer Mantelgesellschaft ab, da das Risiko für unbekannte Schulden zu haften, sehr gross ist.
Grundsätzlich reicht ein Kaufvertrag. Dieser muss jedoch von einer zeichnungsberechtigten Person der zu übernehmenden Gesellschaft unterzeichnet werden und bei der GmbH bestimmte Hinweise beinhalten, damit dieser gültig ist.
Gerne beraten wir Sie bezüglich den Vor- und Nachteilen einer Mantelgesellschaft und unterstützen Sie auch bei der Neugründung.
Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag, wir haben vor einiger Zeit zu zweit mit je 100 x 100 CHF = 20’000 CHF Stammanteilen eine GmbH gegründet. Nun möchten wir einen dritten Gesellschafter aufnehmen. Welche Möglichkeit eignet sich besser:
1. Er kauft für CHF 10’000 Stammanteile. Gesamtkapital CHF 30’000.
2. Wir beide bestehenden Gesellschafter treten ihm je 1/3 = 33 + 33 = 66 ab und behalten je 67. Ungleichheit der Pakete. Gesamtkapital CHF 20’000.
3. Wir beide bestehenden Gesellschafter treten ihm je 30 ab und behalten 70. Wir erhöhen das Gesamtkapital um CHF 1’000. Gleichheit der Pakete. Gesamtkapital CHF 21’000
Vielen Dank für ihre Antwort!
Guten Tag
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie eine Kapitalerhöhung durchführen möchten oder nicht. Sofern das Kapital von 20’000.- CHF auf 21’000.- CHF oder 30’000.- CHF erhöht werden soll müssen die Statuten ebenfalls angepasst werden. Bleibt das Stammkapital CHF 20’000.- so wird keine Statutenänderung benötigt. Welche Variante die bessere ist kann pauschal nicht gesagt werden und hängt von der konkreten Situation ab. Gerne können Sie auch an einem unserer Standorte zu einem persönlichen Beratungsgespräch vorbeikommen um die Situation mit unseren Spezialisten genau zu klären.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag
Können die Geschäftspartner die Abgabe von meinem eigenen Anteil des Stammkapitals erzwingen? Bzw. dass ich meinen Anteil des Stammkapitals ihnen verkaufen muss. (Die anderen beiden Inhaber besitzen total 70% des Stammkapitals)
Guten Tag
Grundsätzlich kann ein Gesellschafter nicht dazu gezwungen werden, seine Stammanteile zu verkaufen.
Falls in den Statuten geregelt ist, unter welchen Bedingungen ein Gesellschafter ausgeschlossen werden kann gelten diese Bestimmungen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, beim Gericht eine Klage auf Ausschluss des Gesellschafters einzureichen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag.
Ich übernehme in Kürze eine Firma da mein Chef es Altersbedingt verkaufen möchte.
Ich bin 33 und es ist eine neue und spannende Erfahrung für mich.
Die Firma läuft echt gut und die Zahlen sind super.
Meine Frage ist!? Wenn ich die Firma abkaufe, ist doch automatisch das Kontokorrent Konto, also auch die Summe die im KK drin ist mir, ab dem Zeitpunkt wo ich die Firma abbezahlt habe.
Weil letztens meinte mein Chef das dass Geld auf dem KK Ihm gehöre und somit ich mit null starten muss.
Ist das richtig so?
Guten Tag
Massgebend dafür ist der Verkaufsvertrag, resp. der Preis des Verkaufs. Wenn sämtliche Aktiven übernommen werden, gehört dieses Konto ebenfalls dazu. Ansonsten müsste dies im Preis berücksichtigt worden sein.
Ich empfehle Ihnen jedoch mit dem Treuhänder, welcher den Verkauf begleitete, Rücksprache zu halten.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
ich habe für ein Familienmitglied mit Altlasten eine GmbH gegründet vor zwei Jahren. Nun möchte ich aber diese GmbH nicht mehr haben und das Familienmitglied soll diese per Ende Juni übernehmen. Und dass Stammkapital ist in Sachwert eingelegt.
Die Altlasten sind sehr hoch des Familienmitglieds.
Ist es möglich dass Max (Familienmitglied) die Firma übernimmt per Ende Juni aber ohne Sacheinlagen trotz seiner Schulden?
Die Firma hat laufend Rechnungen noch offen, nicht sehr viel. Da Max immer etwas hinterherhinkt und ich ja die Firma nicht führe, wie wenn sie aus meinem Elan entstanden wäre, habe ich wenig Einfluss auf Einkünfte ect.
Meine Hauptfrage ist, kann ich jemanden die GmbH übertragen, trotz seiner Schulden?
Denn mir zieht sich langsam den Strick um den Hals mit den ganzen Verpflichtungen, die ich loshaben möchte.
Ich freue mich auf eine Antwort
Guten Tag
Grundsätzlich ist dies möglich. Es kann jedoch sein, dass das Betreibungsamt bei Max einen Vermögenszuwachs feststellen wird und er die Stammanteile verkaufen müsste. Dies ist in der Praxis jedoch sehr schwierig durchzuführen.
Sie können den Verkaufspreis der Stammanteile selber festlegen, da dies als Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer angesehen wird.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Mutation. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen lassen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
Ich bin einer von mehreren Geschäftsführern, Gesellschafter und aktiv in einer GmbH und möchte diese nun verlassen und sicher als erster Schritt das Arbeitsverhältnis kündigen.
Die Zukunftsgestalltung der GmbH ist nicht mehr in meinem Interesse und ich erwarte hohe Defizite in Zukunft.
Bezüglich dem Verkauf der Stammanteile habe ich noch Fragen:
– Wie berechnet sich der Verkaufswert? ( Vermögen / 100 * Anteil in % ?)
– Bedarf der Verkauf die Zustimmung aller Gesellschafter?
– In den Statuten ist das Vorkaufrecht der Stammanteile drin. Finde ich nun einen Käufer ausserhalb der GmbH und die Geselschafter sind aber nicht einvestanden damit. Können und wollen aber den Betrag nicht selber zahlen. Kann trotzdem an Käufer verkauft werden?
Wenn Ja, wie kann ich rechtlich korrekt die Anteile verkaufen?
Matthias
Guten Tag Matthias
Der Verkaufswert ist meist in den Statuten geregelt. Oder haben Sie allenfalls einen Gesellschaftervertrag, welcher die Methode festlegt? Ist nichts geregelt, wird auf den wirklichen Wert abgestellt. Dieser kann, wenn dies die Parteien möchten, vom Gericht festgestellt werden.
Bei der Frage bezüglich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist ebenfalls wieder auf die Statuten zu verweisen. Ist in den Statuten auf das Erfordernis der Zustimmung verzichtet worden, ist dies nicht notwendig. Ansonsten muss die Gesellschafterversammlung mit der festgelegten Mehrheit zustimmen.
Das Vorkaufsrecht hat grundsätzlich eine Frist, in der sich die übrigen Gesellschafter einigen müssen. Ist diese Frist abgelaufen oder möchten die Gesellschafter die Stammanteile nicht übernehmen, können Sie diese an einen Dritten verkaufen.
Jedoch ist dies, wie schon gesagt von den Statuten abhängig. Gerne können Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, damit die Situation genau analysiert werden kann. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Hallo!
Ich habe mit ein paar Kollegen gerade ein GmbH gegründet, wobei die Statuten praktisch nicht von den “Musterstatuten” abweichen, Entsprechend haben wir sowohl eine Regelung bzgl. Abtretung (“Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der einstimmigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.”), als auch bzgl. Vorkaufsrecht (“Jedem Gesellschafter steht an den Stammanteilen der anderen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht zu den folgenden Bedingungen zu.”).
Mit der Regelung bzgl. Abtretung kann verhindert werden, dass z.B. über eine Schenkung jemand an Stammanteile gelangt, ohne dass die anderen Gesellschafter zustimmen. Das ist mir soweit klar. Nicht klar ist mir, ob der Verkauf von Stammanteilen ebenfalls die Zustimmung der anderen Gesellschafter erfordert oder nicht. Mir hat man erklärt, dass der Verkauf von Anteilen einen Vorkaufsfall auslöst, wobei die anderen Gesellschafter das Vorkaufsrecht dann entweder in Anspruch nehmen können oder nicht. Falls nicht – hat man mir gesagt -, kann der Verkauf nicht weiter verhindert werden, d.h. dafür ist dann keine weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter nötig.
Stimmt das? Ich lese nämlich nicht heraus, warum die Klausel über die Abtretung (“Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der einstimmigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.”) bei einem Verkauf (wo das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen wurde) nicht gilt? Oder muss das nicht explizit erwähnt werden, weil sich das aus der zugrundeliegenden Gesetzeslage so ergibt?
Besten Dank!
Guten Tag
Das Vorkaufsrecht kommt dann zur Geltung, wenn die Stammanteile freiwillig verkauft werden. Und bedeutet, dass die Stammanteile als erstes den anderen Gesellschaftern angeboten werden müssen.
Die Formulierung der Abtretung ist meist eine sogenannte Vinkulierung. Das heisst, die Gesellschafterversammlung muss den „neuen“ Gesellschafter akzeptieren, um ihm die Stimmrechte einzuräumen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
GutenTag, anlässlich einer Zwangsversteigerung habe ich alle 200 Stammanteile einer GmbH gekauft. Nun möchte ich diese dem jetzigen Geschäftsführer und Gesellschafter abtreten. Ist das möglich, ohne sich als Gesellschafter ins Handelsregister eintragen zu lassen? grüsse
Guten Tag
Im Handelsregister eingetragen werden sämtliche Gesellschafter. Sie können somit nicht Stammanteile besitzen und nicht eingetragen sein.
Dies ist so leider nicht möglich.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
hallo ich habe eine frage..
ich möchte eine firma kaufen die aber verschuldet ist kann ich die firma so kaufen das ich die schulden nicht übernemmen muss..
Guten Tag Saci
Dies ist leider nur bedingt möglich, da bei einem Kauf der Gesellschaft der neue Gesellschafter automatisch auch für die bestehenden Schulden haftet. Wir raten daher dringend davon ab, eine GmbH mit bestehenden Schulden zu übernehmen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ein Kollege von mir hat sich selbstständig gemacht und eine GmbH gegründet. Er bietet eine gewissa Anzahl an Dienstleistungen an. Jetzt möchte ich mich ebenfalls, zumindest teilweise, selbstständig machen und das Dienstleistungsspektrum meines Kollegen durch meine Kompetenzen erweitern.
Was ist die einfachste Form, damit ich unter dem Namen seiner GmbH werben/arbeiten kann, aber beide unabhängig von einander bleiben und möglichst wenig Bürokratie entsteht?
Ich habe dabei an eine Einzelfirma gedacht und der Kollege listet mich dann unter seinem Firmennamen als externen Berater/Partner. Darf ich dann unter seinem Firmennamen auftreten?
Vielen Dank
Guten Tag
Mit einer Einzelfirma müssen Sie mindestens drei Auftraggeber haben, um von der kantonalen Ausgleichskasse als Selbständig Erwerbstätiger anerkannt zu werden. Ebenfalls müssen Sie dann im eigenen Namen auftreten.
Die wohl einfachste Variante ist, wenn Sie entweder in der GmbH angestellt werden als Arbeitnehmer, oder wenn Sie sich zusätzlich auch noch als Gesellschafter beteiligen. In diesem Fall würden Sie beide unter dem Namen der GmbH auftreten. Hierzu wäre gegebenenfalls eine Mutation im Handelsregister notwendig. Gerne können Sie die Änderung direkt in unserem Online-Tool eingeben oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag, Ich habe seit 2011 eine GmbH und habe seit 2014 bis Januar 2017 meine Frau als einfach Angestellte beschäftig. Im HR ist Sie mit 1einem Anteil Beteiligt mein Bruder mit 39 Anteilen und ich halte den Rest als Geschäftführer. Wir haben meine Frau ans Rav angemeldet und bei der Anmeldung für die Kasse ist die Frage ob der Ehegatte Geschäftsführer ist. Muss ich die GmbH auflösen damit meine Frau Anspruch auf ALV hat? Ich bin in die Privatwirtschaft zurück gegeangen und habe mich sowie Frau von der AHV amgemeldet. Genügt dass, das die Firma inaktiv ist oder müsste man das auch im HR melden. Mein Bruder und meine Frau möchte ich aus dem HR löschen lassen. Müssen Sie mir die Anteile Abtretten / schenken?
Guten Tag Herr Schaub
Da Ihre Ehefrau mit einer arbeitgeberähnlichen Person verheiratet ist und in deren Betrieb mitgearbeitet hat, ist sie vom Anspruch bei der Arbeitslosenkasse ausgeschlossen. Damit diese arbeitgeberähnliche Stellung nicht mehr besteht, müssten Sie die Gesellschaft verkaufen oder liquidieren.
Um ihren Bruder und ihre Ehefrau aus dem Handelsregister zu löschen, müssen Sie deren Anteile abkaufen und den Stammanteilsverkauf beim Handelsregister anmelden. Gerne sind wir Ihnen bei dieser Umschreibung behilflich, weitere Informationen zur Handelsregisteränderung finden Sie hier.
Freundliche Grüsse
Brenda Schönenberger
Ich möchte gerne eine GmbH eines Freundes kaufen. Die GmbH war nie richtig aktive und besteht grundsätzlich nur aus dem Stammkapital von CHF 20’000.-.
Wie kann ich den Kauf am einfachsten durchführen? Und kann ich danach gleich den Firmensitz, die Besitzer, Firmenzweck und die Statuten ändern?
Freundliche Grüsse,
Moris
Guten Tag Moris
Es ist korrekt, dass Sie die GmbH mittels Stammanteilsverkauf übertragen können. Jedoch müssen Sie allfällige Risiken eines Mantelkaufs beachten.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
Ich habe mit meinem Geschäftspartner 2013 eine GmbH gegründet. Das Unternehmen läuft gut und wir schreiben schwarze Zahlen. Das Stammkapital beträgt CHF 30’000.- zu je 50%.
Nun möchte ich meine Stammanteile an meinen Geschäftspartner abtreten.
Wir wird der Preis bestimmt? Wir einfach alles halbiert? Stammeinlagen, Kontoguthaben, Lagerbestände/Materialbestände, etc.
Und wie ist es mit der Zukunftserwartung des Unternehmens? Kann man dafür auch etwas verlangen, weil die Firma jedes Jahr besser läuft?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Meine Stammeinlagen +
Guten Tag,
Den Preis können Sie untereinander selbst bestimmen. Halbiert wird jedoch bei einer Abtretung nichts. Sämtliche Aktiven und Passiven bleiben in der GmbH. Möchten Sie weiterhin am künftigen Erfolg Ihres Unternehmens teilhaben, können Sie dies mit entsprechenden Klauseln im Kaufvertrag über die Stammanteile vereinbaren.
Gerne würden wir Sie bei der Ausarbeitung eines solchen Vertrages unterstützen. Senden Sie uns hierfür Ihr detailliertes Anliegen an info@startups.ch und wir werden Ihnen eine Kosteneinschätzung unterbreiten.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich bin Teilhaber an einer GmbH mit 3 Gesellschaftern. Die Firma läuft gut und die Zukunftsperspektiven in unserer Branche sind auch gut. Die Stammanteile sind auf 3 aufgeteilt. Ich besitze Anteile für 9800.-.Das Gründungskapital aller Anteile zusammen betrug 20’000.-.Nun möchte ich aus persönlichen Gründen aus der GmbH austreten und meine Anteile verkaufen. Da die Firma stark gewachsen ist, die Zukunftsperspektiven gut sind und der Zeitwert der Anteile sicher höher als bei Gründung der Firma ist, will ich für meine Anteile 30’000.- haben. Nun wollen/können meine Partner die Anteile zu dem von mir verlangten Preis nicht übernehmen. Darf ich die Anteile nun zu meinen Vorstellungen an Dritte anbieten/verkaufen? Wenn ja, gibt es Plattformen wo man Firmen Anteile anbieten kann? Ich danke Ihnen für Ihr Antwort.
mit freundlichen Grüssen
H. Baumgartner
Sehr geehrter Herr Baumgartner
Diese Frage kann ich nicht abschliessend beantworten. Sofern die Statuten der Gesellschaft kein Vorkaufsrecht vorsehen und Sie zudem mit den anderen anderen Gesellschaftern keinen Gesellschaftervertrag abgeschlossen haben, welcher die Folgen eines Austritts eines Gesellschafters regelt, ist es Ihnen grundsätzlich frei überlassen, Ihre Anteile an einen Dritten zu veräussern. Wer diese Ihnen abkaufen könnte, kann ich nicht beantworten. Es gibt hierfür keinen Markt. Sie werden wohl persönlich einen Interessenten finden müssen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich habe kürzlich eine GmbH gegründet, würde aber gerne 10 bis 20 prozent der Anteile an einem Freund verschenken. Ich möchte aber selber die gesamte Verantwortung für die GmbH tragen, aus dem Grund werde ich volgendes schriftlich abmachen.
1. Aleinige Unterschriftsberechtigt
2. Ich möchte entscheiden können, an wem er die Anteile weiterverkauft
3. Es soll höchstens nur 5% der Anteile pro Jahr verkaufen können
Sind die genanten Anforderungen rechtlich umsetzbar. Würden Sie mir auch andere wichtige Punkte diesbezüglich zu berücksichtigen.
Besten Dank für Ihre Antworten.
Freundliche Grüsse
Sebastian
Guten Tag Sebastian
Dies ist grundsätzlich mit entsprechenden Statuten und entsprechendem Gesellschaftervertrag rechtlich umsetzbar. Am besten besuchen Sie uns persönlich an einem unserer 20 Standorte oder bestellen direkt die GmbH sowie den Gesellschaftervertrag online. Ein Jurist wird sich dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anliegen besprechen und ausführen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Im Frühling 2015 beschloss ich mit einem Freund – er hat bereits eine AG – ein Geschäft zu eröffnen. Wir fanden im Herbst 2015 tolle Geschäftsräume an bester Lage zu einem super Preis. Jedoch ist es in Baurecht und wird zwischen 2020-2026 abgerissen. Wir mussten schnell handeln und entschieden das er diese über die AG mietet. Im Februar 2016 gründeten wir zusammen eine GmbH – mein Partner hat 52 und ich 48 Stammanteile. Anschliessend wurde der mietvertrag umgeschrieben auf die GmbH. Er hat mir freie hand gelassen da er sich auch um seine AG kümmert. Das Geschäft läuft sehr gut. Leider ist jedoch das zwischenmenschliche auf der strecke geblieben. Da er seinen Hauptlohn aus der Gmbh bezieht, wollte ich das letztendlich auch nicht mehr tragen und schlug ihm eine trennung vor. Ich würde die GmbH weiterführen und er kann sich mit seiner AG auch in den selben Räumlichkeiten zu den gleichen tiefen Konditionen einmieten. Was anfänglich sehr positiv aufgefasst wurde – entwickelt sich immer mehr zur zerreissprobe.
Folgende differezen bestehen:
– Er möchte ohne meine einwilligung den mietvertrag von der GmbH wegnehmen und zur AG umschreiben. Darf er das wenn ich nicht einverstanden bin?
– er möchte das ich die gmbh übernehme und ihn auszahle. Ich müsste die räumlichkeiten anschliessend von der ag mieten.
– der Nahme von der GmbH hat eine grosse ähnlichkeit mit der von der AG – ich möchte diesen ändern um mich abzugrenzen. Dies kommt für ihn nicht in frage. Er verlangt bei einer übernahme der gmbh das der Nahmen bestehen bleibt sollange ich in denselben räumlichkeiten bin. Jedoch bei wegzug besteht er darauf das ich den namen ändern muss.
– alternative währe für ihn eine liquidation der gmbh – folglich ausscheiden von mir und er würde mit der ag die räumlichleiten nutzen.
Ich kann mich mit keinem seiner varianten nur annähernd anfreunden. Muss ich mich dem druck beugen? Was habe ich für möglichkeiten mit meinem 48 Stammanteilen?
Vielen Dank
Guten Tag
In der Tat sind Ihre Möglichkeiten – so wie ich dies auf den ersten Blick sehe – limitiert. Solange Sie nicht die Mehrheit aller Anteile besitzen, kann Ihr Freund beinahe alle Entscheide selbst treffen. In einem ersten Schritt geht es nun darum, dass Klarheit betreffend Eigentum der Gesellschaft herrscht.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag. Ich habe folgende Frage, und zwar wie ist das denn geregelt, wenn man einen sogenannten GmbH-Mantel kauft? Wie ist das denn mit den Stammanteilen? Da das Kapital ja dann schon von anderen Personen einbezahlt wurde? Habe ich dann trotzdem auch Stammanteile? Und wie ist dass, wenn ich Privat Schulden habe, aber mich mit einer GmbH Selbstständig machen will (Bereich Webdesign, also keine grossen Ausgaben für Arbeitsgeräte o.ä)? Kann dann ggf. das Betreibungsamt in irgend einer Form auf meine Anteile oder sonstiges der Firma zugreifen? Bei einem gekauften Mantel? Danke für Ihre Antwort.
Liebe Grüsse Holger Hartmann
Guten Tag Herr Hartmann
Bei Mantelkäufen ist extreme Vorsicht geboten. Nach einem Kauf (Übertragung der Stammanteile) haften Sie für sämtliche Schulden, welche innerhalb der GmbH entstanden sind.
Der Preis der Stammanteile ist Sache der Verhandlung. Die gekauften Stammanteile müssen Sie danach in Ihrem Privatvermögen als Vermögenszuwachs aufführen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Abend
Ein Freund von mir hat eine GmbH übernommen welche per 30.4. an Ihn übergegangen ist. Meine Frage ist, wie führt er die Buchhaltung weiter? Übernimmt er die Kontensaldo 1zu1? Wie sieht seine Eröffnungsbilanz aus per 1.5.?
Besten Dank für die prompte Rückantwort.
mfg
Roger
Guten Tag
Unsere Schwestergesellschaft, die Findea Treuhandgesellschaft berät Sie gerne wenn es um buchhalterische Fragen geht.
Freundliche Grüsse
Guten Tag,
ich würde mich gerne bei einem Freund in die AG einkaufen.
Was muss dazu beachtet werden?, was muss geändert werden?, Ich habe auch schon gehört das es ledigtlich eine versamlung benötigt und keine HR Änderung.
Wen dem so ist – wie kann ich sicherheit haben das auch nichts schief geht.
Guten Tag
Der Handelsregistereintrag muss nicht zwingend geändert werden, solange Sie nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden. Die Übertragung von Aktien kann privat geschehen. Entscheidend ist der Eintrag im Aktienregister der Gesellschaft.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Ich möchte in eine GmbH investieren mit Fr. 40’000 und bekomme dafür 2×1000 Stammanteile. Dann werde ich im HR eingetragen Niemand kann mir sagen, ob das auch eine Kapitalerhöhung bedeutet und diese dem HR mitgeteilt werden muss. Die Firma hat einen Wert von Fr. 400’000. Wer bestimmt den Wert einer Firma?
Besten Dank
M.F.
Guten Tag
Es muss sich nicht zwingend um eine Kapitalerhöhung handeln. Eine Anpassung im Handelsregister ist jedoch nötig aufgrund der Tatsache, dass Sie neu Gesellschafter sind. Wenn Sie einen Treuhand-Partner suchen, welcher für Sie auch die Unternehmensbewertung überprüfen würde, dürfen Sie sich gerne an unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG wenden.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Kann ich 100% der gmbh stammanteile zu einem franken übertragen?
Gruss Marc
Guten Tag Marc
Es gibt rechtlich keine Vorgaben – weder nach unten noch nach oben – dafür. Steuerlich kann dies unter Umständen jedoch zu Komplikationen führen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich bin Eigentümer einer GmbH ( 1Mann Handwerkerbetrieb)
Die GmbH hat keine Bankschulden und keine offenen Lieferantenrechnungen.
Nun habe ich ein interessantes Jobangebot erhalten und möchte dieses annehmen und meine Gmbh verkaufen oder auflösen.
Ein intressierter Käufer wäre vohanden
Wie einfach wäre ein Verkauf und was muss ich beachten?
Guten Tag
Grundsätzlich können die Stammanteile mittels Kaufvertrag und Eintrag im Handelsregister übertragen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Übertragung und dem Verkauf. Sie können hier eine kostenlose Offerte rechnen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich habe ein GmbH und möchte diese entweder liquidieren oder die Stammanteile verkaufen.
Aktuell sind ca. CHF 20’000 auf dem Konto. Keine Schulden und keine Verpflichtungen.
Grundsätzlich würde ich es vorziehen die Stammanteile zu verkaufen. Ich stelle mir vor diese für ca. CHF 23’000 zu verkaufen.
Somit würde für jemand der eine GmbH gründen möchte die Gründungskosten entfallen.
Vermitteln Sie solche Stammanteile oder kennen Sie eine entsprechende Plattform?
Freundliche Grüsse
Th. Kaufmann
.
Guten Tag Herr Kaufmann
Sie können mittels folgender Plattform einen Käufer suchen:
https://www.businessbroker.ch/de/firma-kaufen/angebote
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Der Geschäftsführer der GmbH (Stammanteile 19) hat unangemeldet das Land verlassen und hinterlässt offene Sozial- und Lieferantenrechnungen. Hafte ich für seine Rechnungen, da ich zu einem Prozent im Handelsregister eingetragen bin?
Besten Dank. freundliche Grüsse
Guten Tag
Solange Sie nicht als Geschäftsführer eingetragen sind und nicht für die Gesellschaft handeln, haben Sie nur den Wertverlust Ihres Stammanteils zu befürchten. Sie können sich aber zur Sicherheit auch per Klage (822 OR) aus dem Handelsregister austragen lassen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag!
Wir möchten ein Restaurant übernehmen und werden die saubere und gut geführte Gmbh abkaufen. Der Mietvertrag läuft auf die GmbH, die wir abkaufen und somit dann im Handelsregister als Beglaubigte eingetragen werden. Wir haben bisher alles geprüft. Einige Frage ist, wenn wir die Gmbh kaufen und sie uns gehört, gehört uns auch der Mietvertrag?! Ist das richtig?! Es kann nichts dazwischen kommen, da der Meitvertrag auf die Firma lautet und nicht auf die Privatperson?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Wenn die GmbH Vertragspartei des Mietvertrages ist, so bleibt sie dies auch, wenn die Eigentümerschaft wechselt. Es sei denn, dies wurde im Mietvertrag anders vereinbart.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich bin im Aufbau eines neuen Unternehmens und habe ein Produkt entwickelt, welches mir die Aufmerksamkeit diverser Investoren gesichert hab. Die derzeit grösste Hürde ist die Erstfinanzierung, respektive ich kann selber nur gerade 20’000.- CHF an Eigenkapital in die Firma einbringen, die potentiellen Investoren bei weitem mehr. Ich möchte maximal 20% meiner Firma veräussern, die mir die Erstfinanzierung rund über 200’000.- CHF sichern sollten.
Für mein Verständnis ist in so einem Fall die Gründung einer AG eine gute Variante, da ich den Ausgabewert meiner Aktien “selber” festlegen kann – dafür reicht aber eben mein Eigenkapital nicht.
Meine Frage:
Wenn ich eine GmbH mit 20’000.- CHF Gründe und 100% der Stammanteile halte. kann ich einem potentiellen Investor 10% der Anteile für bspw. 40’000.- CHF verkaufen, ohne selber Kapital nachschiessen zu müssen.
Also Quasi eben wie die Veräußerung von Aktien zu einem von mir festgelegten Ausgabewert.
Wenn ja, gibt es dafür gewissen Punkte die beachtet werden müssen?
Danke für die Beantwortung meiner Frage und
Grüsse
Guten Tag
Sie dürfen sehr gerne einen Beratungstermin über unsere Webseite buchen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Per Ende August 2018 habe ich alle Stammanteile meiner GmbH für 50’000 chf verkauft.
Ich verstehe, dass ich offene Lieferantenrechnungen, welche Aufwand 1.9.) eintreffen, noch bezahlen muss, also von meinem Privatvermögen bzw Verkaufserlös. Ist das richtig?
Muss der neue Gesellschafter mir den entspr. Betrag in Rechnung stellen und er bezahlt den Lieferanten X oder bezahle ich direkt den Lieferanten X?
Wenn am 31.8. noch Geld auf dem Konto ist von Umsatz, dann würde ich mir das auszahlen z B als zusätzlicher Lohn, so dass der Kontostand Null ist. Ist das ok oder muss Geld in Höhe des Stammkapitals von 20000 auf dem Konto bleiben für den neuen Gesellschafter?
Danke im voraus für Ihre Antwort
Guten Tag
Grundsätzlich müssen Sie privat keinerlei Rechnungen für die verkaufte GmbH begleichen, es sei denn, Sie haben sich dazu vertraglich verpflichtet. Es gibt zudem keine Vorschriften, wie hoch das Eigenkapital beim Verkauf einer GmbH sein muss. Man muss einzig beachten, dass man den Tatbestand eines Mantelhandels nicht erfüllt. Bei einem allfälligen Mantelhandel könnte das Handelsregisteramt die Übertragung der Stammanteile verweigern.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Abend Herr Michele Blasucci,
Ich habe folgende Fragen:
Basic: Ein Aktionär wird privat gepfändet. Er hat bei der AG explizit im HR eingetragene Stimmrechtsaktien zu einem bescheidenen Wert und es besteht gem.Statuten Vinkulierung mit escape-clausel sowie ein Aktionärbindungsvertrag, in welchem ausdrücklich verboten ist, Aktien Zwangsversteigern zu lassen.
– wie sieht das mit einer “nicht-wertpapiermässigen Verpfändung (Art. 900 Abs. 3ZGB)” aus
– Verfügungsmacht des Verpfänders (Art.18Abs.2 und Art. 164 Abs. 2OR)
– wie geht das mit den Stimmrechtsaktien
– besteht nicht ein Abzugsverbot, da die Stimmen mit der Aktie eng verbunden sind
– herausgabeverweigerung durch die AG wegen Stimmenbindung
kann nun das Betreibungsamt die Aktien pfänden
Besten Dank
Guten Tag
Sie dürfen gerne über unsere Webseite ein Beratungsgespräch vereinbaren. Wir werden Ihre Situation gerne in einem persönlichen Gespräch analysieren.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Hello,
I am partner of a GmBH with power of attorney. The company is domiciled in Zurich.
I am the only person beyond the partners living in Switzerland. Do I have the possibility of ceding my participation to the other partners? If not, what would be the best solution, ceding all the participation except one? Thanks for your help.
Hello
As far as I have understood you correctly, you hold ordinary shares in the GmbH. You can sell all your ordinary shares to third parties or already existing shareholders. However, you must observe any pre-sale rights of all shareholders if this is regulated in the articles of association.
kind regards,
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich habe anfangs Jahr eine GmbH übernommen inkl. einer Mitarbeiterin, welche 20% der Stammanteile besitzt. Ich habe somit 80% der Stammanteile.
Nun möchte die Mitarbeiterin die Firma verlassen und die Stammanteile ausbezahlt haben.
Die gesammte Einlage beträgt CHF 50’000.- und meine Mitarbeiterin hat davon Stammanteile von CHF 10’000.-.
Kann ich nun den “Anteilswert” neu berechnen lassen, da wir kein besonders gutes Jahr hatten oder muss ich die CHF 10’000.- auf jeden fall komplett auszahlen? Wir liegen Ende Jahr voraussichtlich nicht unter den CHF 50’000.-
Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Guten Tag
Der Wert der Stammanteile kann durchaus vom Nominalkapital abweichen. Schlussendlich müsste errechnet werden, wieviel 20 % der Gesellschaft Wert sind.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag,
Zwei Freunde von mir haben letztes Jahr eine GmbH gegründet. Sie ist mit einem Kunden bis jetzt nicht wirklich aktiv. Soviel ich weiss, sind die Stammanteile 50/50 aufgeteilt bei einem Kapital von CHF 20’000.00. Ein Gesellschafter musste eine neue Stelle suchen. Er hat zwar eine gefunden, doch die GmbH stellt ein Problem dar (Konkurrenz).
Nun meine Fragen:
1. Wie lange würde ein Liquidierungsprozess dauern und wie teuer würde der werden? Es bestehen keine Schulden (alle Aufwände wurde immer bezahlt) und es ist noch Geld auf dem Konto. Kann abgekürzt werden?
2. Würde hier ein Mantelverkauf Sinn machen? Keine Schulden aber auch keine Kunden. Der vorhandene Kunde würde sehr wahrscheinlich auch den Vertrag lösen. Wie hoch wären die Kosten?
Danke für die Hilfe
Guten Tag
Sie dürfen sich gerne an einem unserer zahlreichen Standorte für ein Beratungsgespräch melden.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag. Ich führe zusammen mit einem Freund seit ein paar Jahren Hobby-mässig ein Fahrradgeschäft. Bis anhin lief das Geschäft über die eingetragene Einzelfirma meines Freundes. Nun wollen wir auf nächstes Jahr expandieren, eine GmbH gründen und für die Gründung eine 3.Person in die Gesellschaft aufnehmen. Da sich über die Jahre so einiges an Material angestaut hat, soll die Gründung über eine Sacheinlage erfolgen. Durch die Lieberieung eines Revisors, erwarten wie eine Wert-Einschätzung von rund 80’000.- sFr.,welches dann ja auch unser Stammkapital ist, wenn ich das richtig verstehe? Dies ist die Wertschöpfung, welche wir zusammen in den letzten Jahren generiert haben und diese möchten wir in Stammanteilen von 55% bzw. 45% aufteilen, da meinn Freund mehr Arbeit geleistet hat als ich. Nun möchte sich die 3.Person mit rund 20% beteiligen. Ich plane rund 15% abzutreten, mein Freund 5%. Die neue Aufteilung der Stammanteile wäre also 50% / 30% / 20%. Meine Frage nun: Die 20%, welche in diesem Fall rund 16’000.- sFr. sind und durch die 3.Person zu investieren sind, bleiben die in der Gmbh oder bezahlen wir diese uns im entsprechenden Verhältnis aus? Bezahlt er uns diese Privat und wird dafür als 20% Stammkapital-Halter in die GmbH eingetragen,oder wie funktioniert das? Würden Sie uns in diesem Fall überhaupt eine Gründung mit Sacheinlage empfehlen? Was wäre eine Alternative? Vielen Dank.
Guten Tag
Es stellen sich bei diesem Anliegen diverse Fragen. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich einen Beratungstermin an einem unserer 20 Standorte zu vereinbaren: https://www.startups.ch/de/kontakt-service/ueber-uns/standorte/
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Wir hatten damals die GmbH mit 12 zu 8 Stammanteilen Gegründet.
Die Wertschöpfung, welche wir zusammen in den letzten Jahren generiert haben, ist klar ausgeglichen. Wir möchten daher die Stammanteile 50/50 ausgleichen, also 2 Stammanteile übertragen. Ohne irgendwelche steuerliche Nachteile….
Kann mein Partner die Stammanteile zum Nominalwert verkaufen, resp. unter dem „Anteilswert“? Resp. Muss der Kaufpreis im Abtretungsvertrag aufgeführt werden?
Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Guten Tag
Es steht ihrem Partner frei, die Anteile zum Nominal- oder dem tatsächlichen Wert zu übertragen. Im Abtretungsvertrag muss nicht zwingend der Kaufpreis genannt werden. Wir verwenden oft die Formulierung “der Kaufpreis ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung.”
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Ich habe ein Gmbh mit einer mündlichen Erklärung zu keinerlei Schulden oder Verpflichtungen for 3 Monathen gekauft. Die aktuelle Situation ist, dass es gibt kein Stammkapital auf dem Firmenkonto aber auch keine Zahlungen an die AHV für 2018 und keine Mehrwertsteuer für 2017 gemacht sind. Tragen die früheren Eigentümer Verantwortung oder oder es ist jetzt völlig meine Verpflichtungen. Danke.
Guten Tag
Grundsätzlich haftet nur das GmbH für Verbindlichkeiten. Jedoch können die Geschäftsführer für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge wie auch Mehrwertsteuern privat belangt werden. Ob dafür Sie oder die ehemaligen Geschäftsführer belangt werden, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aus diesem Grunde empfiehlt sich bei Mantelkäufen (Leerverkäufe von Gesellschaften) immer eine ausführliche Due Diligence. Man sollte sich vorab vergewissern, dass die zu übertragende Gesellschaft keine offenen Schulden hat.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo
Möchte gerne wissen, wen ich Gmbh habe der auf mich Läuft, und ich dies verkaufen möchte wie wird dies berechnet?
Guten Tag
Grundsätzlich gibt es rechtlich keine Vorschriften, wie der Kaufpreis zu berechnen ist. D.h. Sie sind bei der Preisfindung frei. In gewissen Fällen empfiehlt sich jedoch den Wert des Unternehmens durch Spezialisten bewerten zu lassen. Sofern Sie daran interessiert sind, kann ich Ihnen Findea AG, unsere Schwestergesellschaft, empfehlen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Wir spielen mit dem Gedanken, unsere GmbH, welche Liegenschaften in der CH besitzt, mittels einer Stammanteil-Übertragung in eine Stiftung im FL zu überführen. Begünstigte dieser Stiftung sind ausschliesslich CH-Bürger mit Wohnsitz in der CH. Geht das? Und wie? Wo sind die Stolpersteine dabei?
Danke und freundliche Grüsse
Chris
Guten Tag
Für Fragen, welche das Schweizer Recht betreffen, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Am besten vereinbaren Sie dazu hier https://www.startups.ch/de/kontakt/termin einen Beratungstermin bei uns.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Frage: Die Steuerbehörden bewerten die GmbH mit Fr. 55000.–, Total Stammkapital beträgt Fr. 30000.–., Ich habe die GmbH nun zum Preis von Fr. 30000.– verkauft. Welche steuerlichen Probleme kommen auf uns zu?
Danke für den Kommentar.
Freundliche Grüsse
Josef Hobi
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, sich direkt an einen Steuerexperten oder Treuhänder zu wenden. Bei Fragen im Bereich Steuern hilft Ihnen unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG, gerne weiter.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag, wir verkaufen unsere GmbH altersalber an unsere Nachfolger wie folgt 1, Zahlung per 1.1.20 500´000. 2. Zahlung per Ende April 20 250´000. 3. Zahlung per 1.1.22 250´000. wie geht das jetzt mit den Stammanteilen 20 a je 1000.—sfr. Ist das per 1.1.20 10 Stammanteile an Käufer. Dann per Ende April 20 5 Stammanteile an Käufer und drittens 5 Stammanteile per 1.1.22? Oder wie geht das?
Freundliche Grüsse
Ruth Tellenbach
Guten Tag Frau Tellenbach
Sie dürfen sich gerne telefonisch bei uns melden, falls Sie mögen. Wir werden die Angelegenheit gerne mit Ihnen besprechen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo, Ich möchte meine Anteilsscheine der GmbH per sofort verkaufen. Insgesamt sind 3 Gesellschafter involviert mit Anteilscheinen in gleicher Höhe. Leider wird der Verkauf von den anderen Gesellschafter immer wieder versucht hinaus zu zögern. Die Firma hat von mir ein Darlehen aufgenommen, welches ich zurück möchte. Was habe ich für Möglichkeiten mein Darlehen zurück zu bekommen und die Anteilsscheine möglichst schnell zu verkaufen?
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen, für diese Streitigkeit einen Rechtsbeistand zu engagieren, welcher Sie auch in einem allfälligen Gerichtsprozess vertreten kann.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag, Vor 2 Jahren haben mein Geschäftspartner und ich eine GmbH gegründet bei 20’000CHF Stammanteilen, zu je 50%. Die Stammanteile sind inzwischen als Sacheinlagen verbraucht worden. Rechnungen sind keine offen und Schulden bestehen auch keine, dennoch wurde kein Gewinn gemacht. Können wir die GmbH an einen Dritten verkaufen? Wäre dies ein Mantelverkauf – und was wäre der Wert wenn die Sacheinlagen nicht mehr vorhanden sind? Oder wenn ich nur meine Stammanteile an meinen Partner verkaufen würde, welchen Wert hätten sie? Herzlichen Dank.
Guten Tag
Ein Verkauf der Firma, welche operativ nicht mehr tätig ist und keine liquiden Mittel mehr fliessen, stellt tatsächlich ein Mantelverkauf dar.
Sie müssen demnach Ihre GmbH rechtmässig liquidieren.
Für den Verkauf der Stammanteile bestimmen Sie bilateral einen Preis, sofern nichts im Gesellschaftervertrag diesbezüglich vereinbart wurde.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Hallo, Ich möchte meine Stammanteile der Gmbh verkaufen. Nun sollen diese von dieser GmbH selber gekauft werden. Ist dies überhaupt rechtlich möglich oder können Sie nur von einer Privatperson gekauft werden?
Guten Tag
Stammanteile können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gekauft werden. Näheres über den Verkauf der Stammanteile werden Sie in Ihren Statuten oder in Ihrem Gesellschaftervertrag vereinbart haben.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag,
Gibt es eine Kündigungsvorlage die man benützen könnte wenn man aus einer GmbH ausscheiden möchte und seine Stammanteile verkaufen möchte? Oder welche Punkte müssen explizit aufgelistet werden?
Vielen Dank?
Aria
Guten Tag
Wenn Sie Ihre Stammanteile verkaufen möchten, benötigen Sie dazu einen Kaufvertrag und der Käufer müsste dann beim Handelsregisteramt als neuer Gesellschafter eingetragen werden. Ein Kündigungsschreiben benötigen Sie nicht.
Bei der Übertragung der Stammanteile sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie können uns hier: https://www.startups.ch/de/preise einen Auftrag dazu erteilen.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Ich habe seit 4 Jahren eine Gmbh zusammen mit einer Geschäftspartnerin.
Sie hat nur 1% Anteil, nun möchte ich Sie wieder alleine führen.
Was genau braucht es für einen schnellen Austritt meiner Geschäftspartnerin, damit wir das so schnell wie möglich machen können und ich wieder alleine die GmbH führen kann.
Guten Tag
Diese Änderung muss im Handelsregister eingetragen werden. Sie können diese Änderung über Startups.ch ordern. Wir werden uns bei Ihnen melden.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo
Ich besitze über eine umzugs gmbh und würde mich interessieren was da für kosten auf mich zu kommen wen ich meine gesamte gmbh meinem bruder überlasse was muss man beim notar zahlen? Was beim handelsregister? Und was bei euch?
Zweite frage ist was würde es kosten wen er den firmen namen also z.b. umzug gmbh auf umzug swiss gmbh unbennen würde? Notar kosten? Handelsregister kosten? Und eure arbeit um das in wege zu leiten?
Gruss
Don
Guten Tag
Das Überschreiben der GmbH auf Ihren Bruder und die Änderung der Firma (also des Namens Ihres Unternehmens) können wir gerne für Sie erledigen. Hier können Sie Ihre Änderungen buchen:
https://www.startups.ch/de/services/handelsregisteraenderungen
Dabei übernehmen wir für Sie die Aufgaben beim Notariat und beim Handelsregisteramt.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag, ich möchten meine GmbH verkaufen und hätte einen Käufer dafür. Das Stammkapital (20’000.-) ist in Waren eingelegt. Der Warenposten beträgt ca. 30’000.- und die GmbH hat von mir ein Darlehen von ca. 35’000.-. Wenn ich das Warenlagen mit meinem Darlehensbetrag abkaufe, ist die GmbH dann Schuldenfrei?
Gruss Carole
Guten Tag
Es handelt sich vorliegend um eine buchhalterische Frage, weshalb ich Ihnen empfehle, einen Buchhalter bzw. Treuhänder zu konsultieren. Gerne hilft Ihnen unsere Schwestergesellschaft Findea AG diesbezüglich weiter: https://www.findea.ch/
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag,
ich wollte eine Gmbh Rückwirkend verkaufen also verkaufsdatum wäre der 01.01.2020, ist das überhaupt möglich?
Gruß
Sk
Guten Tag
Ein rückwirkender Verkauf bzw. eine Abtretung Ihrer Stammanteile ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wird die Abtretung der Stammanteile gegenüber Dritten erst mit Änderung des Handelsregistereintrags wirksam. Sollten Sie beabsichtigen, Ihre Stammanteile zu veräussern, muss der entsprechende Gesellschafterwechsel folglich dem Handelsregisteramt mitgeteilt werden.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag miteinander,
vor eineinhalb Jahren haben wir eine GmbH für einen Online-Shop eröffnet. Wir haben etwa CHF 35’000 ausgegeben. Dieser Beitrag beinhaltet Dienstleistungen für die Erstellung der Website (Webdesigner, SEO-Experte, soziale Medien usw.) aber auch Mobilien, Handwerke für die Sanierung des Depots, aber keine Saläre an Angestellten. Ohne Inventar. Das Geschäft beginnt jetzt gut zu gehen. Meine Frau und ich haben Stammanteile für 20.000 CHF in die Firma gesteckt. Jetzt suchen wir eine Person, die als Miteigentümer in das Unternehmen eintritt. Welche Berechnung sollte zur Bewertung des Unternehmens vorgenommen werden? Reicht es aus, wenn sie 10’000 CHF (d.h. die Hälfte) der Stammanteile kauft und Eigentümer der höherwertigen Liegenschaft wird? Oder sollten wir die Stammanteile erhöhen, um auf den investierten 35’000 CHF aufzubauen? Wenn ja, was ist in den 35’000 CHF enthalten? Auch die bisher gezahlten Arbeitnehmergehälter? Und welche Schritte sollten wir unternehmen? Eine Person ist ernsthaft daran interessiert, einen Teil der Stammanteile zu kaufen, aber wir wissen nicht, was wir berechnen sollen. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. .
Guten Tag
Unsere GmbH hat drei Gesellschafter mit je 10 Stammanteilen zu CHF 700.-.
Wir haben in der GL einen Austritt eines Gesellschafters. In den Statuten ist der Preis pro Anteil auf CHF 700.- festgelegt. Die austretende Partei möchte den beiden übrigen Gesellschafter die Stammanteile zu je CHF 200.- verkaufen. Wie wird das im Handelsregister geregelt. Haben wir dann je 15 Stammanteile zu CHF 700.- oder wie sieht das aus?
Beste Grüsse
Guten Tag
Der Wert der im Handelsregister eingetragenen Stammanteile wird durch einen tieferen Verkaufspreis zwischen den Gesellschaftern nicht beeinflusst. Folglich ist Ihre Aussage richtig und Sie würden mit je 15 Stammanteilen zu CHF 700.- im Handelsregister eingetragen. Hierfür ist allerdings eine Mitteilung ans Handelsregister erforderlich, der die jeweiligen Kaufverträge beigelegt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Unterfangen. Hier können Sie eine entsprechende Bestellung eingeben.
Freundliche Grüsse
Simon Husi