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Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden

Unwahre Angaben gegenüber den Handelregisterbehören können schwerwiegende Folgen haben. So kann man insbesondere mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.


 
Nach StGB 153 wird mit Freihheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt. Die Norm soll insbesondere auch Schwindelgründungen verhindern. Geschützt werden soll der öffentliche Glaube, der dem Handelsregister zukommt. StGB 153 ist ein sog. Auffangtatbestand, d.h. er kommt nur zur Anwendung, wenn keine spezielleren Tatbestände (wie z.B. Erschleichen einer falschen Beurkundung, StGB 253) erfüllt sind.

Nach einem Teil der Lehre soll der Tatbestand nur Handelsregistereintragungen erfassen, die nicht rechtserheblich sind. Dies ist abzulehnen aufgrund der Publizitätswirkung, die dem Handelsregister nach OR 933 zukommt. Danach darf sich die Einsicht nehmende Person auf alle eingetragenen Angaben verlassen. Umstritten ist aber, ob auch unrichtige Eintragungen gutgläubigen Dritten gegenüber als richtig gelten. Dies ist eine Frage des öffentlichen Glaubens des Handelsregisters. Das Bundesgericht verneint sie eher, während die Lehre eine solche positive Publizitätswirkung im Grundsatz anerkennt.

Als Beispiele für aktive Täuschungshandlungen kommen in Frage:

  • Täuschung über die einzutragenden Personen
  • Täuschungen hinsichtlich Wohnsitz und Staatsangehörigkeit
  • Täuschungen bezüglich der Höhe, Liberierung und Zusammensetzung des Aktienkapitals

Der Tatbestand kann auch durch Verschweigen von eintragungspflichtigen Tatsachen erfüllt werden.  Die einzutragenden Tatsachen werden von der Handelsregisterverordnung  (HRegV) rechtsformspezifisch geregelt. Z.B. müssen bei einer AG die zur Vertretung berechtigten Personen gemäss HRegV 45 I lit. o ins Handelsregister eingetragen werden.

Mit der Eintragung im Handelsregister ist der Tatbestand vollendet. Eine Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) ist nicht erforderlich.

Notwendig ist sodann auch, dass der Täter mit Vorsatz handelt. Das fahrlässige Verschweigen von eintragungspflichtigen Tatsachen gegnüber dem Handelsregister wird nach OR 943 mit Busse bestraft.

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5 Kommentare zu “Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden

  1. Was kann ich tun, wenn ich weiss das einen AG mit unwahren Angaben gegründet und im Handelsregister eingetragen wurde?
    Wenn keine Löhne und sonstige VR-Entschädigungen aufgrund von fehlender Liquidität erfolgt sind?

    • Guten Tag

      Je nach dem wie gross der Täuschungsgrad bzw. der entstandene Schaden ist, sollte ein bestimmtes Vorgehen gewählt werden. Dies kann aber nicht pauschal beantwortet werden.
      Löhne müssen nicht zwingend ausbezahlt werden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Guten Tag Herr Regli

    Danke für Ihren wichtigen Tipp! Eine Frage ist bei mir noch offen, was den HR-Eintrag betrifft: Bei mir ist es ein Verein, der zum Zwecke einer grösseren Organisation gegründet und im HR eingetragen wurde. Nur stellte sich heraus, dass keine Revision erfolgte (ist gemäss Statuten vorgeschrieben), die Geschäftsstelle ohne GV-Beschluss aufgehoben (ist ebenfalls ein gewähltes Organ) und der Austritt eines Vorstandsmitglieds nicht angemeldet wird (schriftliche Weigerung). Greift hier auch StGB 153 und wenn ja genügt eine Anzeige oder muss Klage eingereicht werden?

    Auf meine Intervention beim HR wurde ich ans Zivilgericht verwiesen. Kann es also sein, dass unwahre Einträge nur über eine kostenintensive Zivilklage beanstandet werden können. Das wäre ja ein Freipass für Willkür und somit ein HR-Auszug nicht das Papier wert.

  3. Sehr geehrter Damen & Herren
    Ich haette Auskünfte ueber eine loeshen im Handelsregister Art 7O6aCO

    Wer darf Einsprache erheben ?
    Da der VRP keine Einsprache machte Ich glaube Sie darf wie ist das moeglich

    Kann der Gegenpartei der nur einen Kaufrechtsvertrag auf 5 Jahre den Betten blockieren wollte und kuenstlich in den Konkurs führen wollte .

    Mir als Aktionaer vorschreiben wer ich als wählen darf und beim Richter eine Einsprache machen art706aCO

    Darf meine ExVRP ohne Einwilligung des Aktionaer &Generalversammlung Kaufrechtsvertrag abschliessen liess den Inventar verkaufte und den Betrieb blockierte nicht Betriebsbereit.

    Was sind die Fristen 14 Tage ?
    7.6.2011 Eintrag des Aktionaer.
    7.8.2011 Einsprache der Gegenpartei

    Petition 2 Monate ?
    15.9.2011 Petition der Gegenpartei

    Mit Freundlichen Grüssen
    L.Sakarai

    • Guten Tag

      Diesen Sachverhalt müssten wir im Detail analysieren. Ich bitte Sie sämtliche Angaben an info@startups.ch zu schicken. Es wird sich dann jemand dem Problem annehmen und einen Kostenvorschlag für die Analyse unterbreiten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

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