Unterschriftsbeglaubigung im Ausland
Wie genau ist die allgemeine Regelung bezüglich Beglaubigungen im Ausland? Der folgende Beitrag gibt Antwort.
Werden Unterschriftsbeglaubigungen im Ausland vorgenommen, so sind diese mit einer Superlegalisation durch die zuständige schweizerische diplomatische oder konsularische Vertretung oder mit Haager Apostille (gemäss Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung) zu versehen. Allfällige spezielle staatsvertragliche Regelungen bleiben vorbehalten.
Zuerst was ist überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?
Häufig benötigt man zwei Beglaubigungen: beim Übersetzer und beim Notar.
1.Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel.
Die meisten gefragten Übersetzungen in der Schweiz:
Übersetzen
Englisch Deutsch, Übersetzen Deutsch Italienisch,
Übersetzen Deutsch französisch
2. Häufig empfiehlt es sich, eine durch einen Notar oder eine entsprechende Behörde beglaubigte Kopie übersetzen zu lassen. Wenn man die Unterlagen bzw. die beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden möchte, ist häufig auch noch eine Apostille notwendig. Die Apostille ist – einfach gesagt – eine international gültige Beglaubigungsform. 1961 wurde diese Form von vielen Staaten auf der sogenannten Haager Konferenz anerkannt.