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Umwandlung Einzelfirma, die mittels Pensionskassenbezug gegründet wurde, in GmbH oder AG (Aktiengesellschaft) – besteht bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG eine Rückzahlungspflicht der bezogenen Pensionskassengelder?

Jungunternehmer/innen, die mittels Gelder der beruflichen Vorsorge (BVG) ihre Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft gegründet haben, dürfen diese ohne weiteres in eine GmbH oder AG umwandeln. Es besteht keine Rückzahlungspflicht der Pensionskassengelder auch wenn die Einzelfirma kurze Zeit nach der Gründung in eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) umgewandelt wird.


 

Sobald die Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden ist, muss sich der/die Jungunternehmer/in wieder einer neuen Pensionskasse anschliessen und die Beiträge einzahlen. Die vorbezogenen BVG-Gelder müssen nicht in die neue Pensionskasse transferiert werden bzw. übertragen werden sondern stehen für den Aufbau der umgewandelten Einzelfirma zur Verfügung.
Sie treten neu einfach als arbeitnehmende Person der Vorsorgeeinrichtung Ihrer eigenen Gesellschaft bei und beginnen wieder mit der Äufnung Ihres Alterskapitals. Die vorbezogenen BVG-Gelder müssen sie nicht in die Vorsorgeeinrichtung der eigenen Firma einbringen.

 

STARTUPS.CH ist auch auf Umwandlungen von Einzelfirmen (in GmbH oder AG) spezialisiert und verfügt über einen eigenen Wirtschaftsprüfer, der die Jahresrechnung prüfen oder die Sacheinlagen schätzen sowie die Prüfungsbestätigung für die Sacheinlagen ausstellen kann – und dies zu sehr fairen Konditionen. Hier können Sie eine Offerte für die Umwandlung berechnen: www.startups.ch/de/offerte.
STARTUPS.CH – Ihr zuverlässiger Partner für Firmengründungen und Umwandlungen. Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Hier können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema erfolgreiche Firmengründung schauen: STARTUPS-TV.

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7 Kommentare zu “Umwandlung Einzelfirma, die mittels Pensionskassenbezug gegründet wurde, in GmbH oder AG (Aktiengesellschaft) – besteht bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG eine Rückzahlungspflicht der bezogenen Pensionskassengelder?

  1. Ich habe ein Restaurant mit insgesamt 10 Angestellten und möchte jetzt rückwirkend per 1.1.2009 eine AG gründen. Brauche ich eine Revisionstelle, da Sie schreiben gem. 727a Abs. 2. mind. 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, bin ich jetzt nicht sicher, ob ich mit meinem Betrieb noch dazu zähle oder nicht. Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    Gruss J.M.

  2. Guten Tag Frau Meili

    Ja, Sie wären bei 10 Vollzeitstellen ein klassischer Fall für die Wahl einer Revisionsstelle. Wir könnten Ihnen eine gute Revisionsstelle in Ihrer Nähe empfehlen.

    Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Dieses können Sie unter info@startups.ch beantragen.

    Beste Grüsse

    Michele Blasucci
    lic.iur.HSG, Revisionsexperte

  3. Guten Tag
    Ist es möglich nachdem man eine GmbH gegründet hat noch BVG Gelder aufzulösen? Wenn ja wie?
    Danke für die Hilfe.
    Freundliche Grüsse
    M.M

  4. Guten Tag

    Ich habe mit Pensionskassengeld eine GmbH über Startups.ch gegründet. Leider habe ich private Schulden. Vor allem Steuern. Nun laufen Betreibungen und Pfändungen. Ich selbst gebe mir vorerst das Existenzminimum. Ich will meine Schulden los werden und habe eine Schuldensanierung am laufen. Die darf ich aber nicht weiterführen, weil ich sonst Drittgläubiger bevorzuge. Das Steueramt verhindert somit , dass ich meine Schulden los werden kann und beruflich und finanziell eine bessere Zukunft erarbeiten kann. Alle anderen Gläubiger kommen mir entgegen nur das Steueramt will mir das Genick brechen. Ich habe schon mitgeteilt, dass Sie die Kuh erschiessen die ihnen die Milch gibt. Das ist denen Wurscht. Was kann ich tun? können Sie mir helfen?

    Freundliche Grüsse

    D.G.N.

  5. Hallo

    Nach welcher Zeit kann oder darf man die Umwandlung von Einzelfirma zu GmbH tätigen wenn man BVG zur Firmengründung verwendet hat?
    Gibt es Regelungen dazu?
    Blöd gefragt, kann ich direkt nach der Einzelfirma Gründung zu GmbH umwandeln ?

    Besten dank für die Rückmeldung im Voraus.

    L.G. Elvir

    • Guten Tag

      Eine konkrete Regelung gibt es diesbezüglich nicht. Allerdings empfehlen wir üblicherweise, mindestens eine Steuerperiode abzuwarten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

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