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Teilselbstständigkeit: Selbständigkeit und Arbeitslosenversicherung

Es ist gesetzlich nicht möglich, dass man gleichzeitig arbeitslos und selbständig erwerbend im Hauptberuf ist. Möglich ist aber eine so genannte Teilselbstständigkeit, bei der man einer teilzeitlichen Selbständigkeit nachgeht.

Teilselbstständigkeit

Teilselbstständigkeit, was ist das?

Zuerst muss eine Abgrenzung vorgenommen werden zum selbständigen Zwischenverdienst. Dieser Zwischenverdienst ist darauf gerichtet, dass eine Tätigkeit aufgenommen wird, die jederzeit zu Gunsten einer unselbständigen Erwerbstätigkeit wieder aufgegeben werden könnte. Die versicherte Person übt im Rahmen der Schadenminderungspflicht eine Tätigkeit aus. Die Voraussetzungen für selbständigen Zwischenverdienst sind folgende:

  • vorübergehende,
  • zeitlich beschränkte
  • und investitionsarme Tätigkeit.

Es ist nicht das Ziel, dass die betroffene Person in Zukunft selbständig sein wird, sondern dass sie weiterhin auf der Suche nach einer Stelle in einem Unternehmen ist.
Bei der Teilselbstständigkeit fehlt mindestens eine der oben genannten Voraussetzungen. Dies hat zur Folge, dass eine zumindest teilzeitliche Selbstständigkeit entsteht. Diese kann nicht mehr als Zwischenverdienst abgerechnet werden. Konsequenz aus dieser Regelung ist, dass im zeitlichen Ausmass der bestehenden Teilselbstständigkeit kein Anspruch auf Entschädigung der Arbeitslosenkasse mehr besteht. Dies erklärt sich daraus, dass die betroffene Person diese Zeit aufwenden muss für die Erledigung ihrer Geschäftstätigkeit. Logische Folge dieser Regelung ist die verminderte Leistung durch die Arbeitslosenversicherung.
Die Minderung muss aber nicht in jedem Fall eintreten. Sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Kürzung des Leistungsanspruches nicht zwingend. So zum Beispiel wenn die Teilselbstständigkeit ausserhalb der üblichen Bürozeiten oder der üblichen Arbeitszeit stattfindet.
Es besteht allerdings nicht die Möglichkeit jeden Monat den zeitlilchen Umfang der Tätigkeit neu zu bestimmen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt nicht das Geschäftsrisiko.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Fachleute gerne weiter und unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich zu finden. Dort ist auch das kantonale Formular für die Anmeldung der Teilselbständigkeit erhältlich.

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