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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Abzug der Steuern bei GmbH und AG

Bei natürlichen Personen dürfen die zu bezahlenden Steuern grundsätzlich nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Hingegen dürfen bei juristischen Personen (GmbH und AG) die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern  vom Reingewinn abgezogen werden (vgl. StHG 25 I a; DBG 59 I a). Insbesondere können auch ausländische Steuern abgezogen werden. mehr