Steuerrechtliche Vor- und Nachteile der Einzelfirma
Die Einzelfirma hat im Bereich der Steuern sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil ist die Verhinderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, ein Nachteil ist derjenige der Liquidationsbesteuerung.
Die Wahl der Einzelfirma als Rechtsform eines Unternehmens hat aus steuerrechtlicher Sicht folgenden Vorteil:
Im Gegensatz zu den juristischen Personen (GmbH und AG) findet beim Einzelunternehmer keine wirtschaftliche Doppelbelastung statt. Die Gesellschafter einer GmbH/AG erleiden insofern eine wirtschaftliche Doppelbelastung, als der Gewinn der Gesellschaft als solcher sowie die Auschüttung der Dividenden als Einkommen bei den jeweiligen Gesellschaftern besteuert wird.
Bei einer Betriebsaufgabe oder dem Verkauf der Einzelunternehmung besteht der Nachteil, dass eine Liquidationsbesteuerung stattfindet. Die Veräusserung des Geschäftvermögens gilt steuerrechtlich beim Einzelunternehmer als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (vgl. DBG 18).
Die selbständige Erwerbstätigkeit endet mit der letzten Liquidationshandlung. Allein die Aufgabe der aktiven Geschäftstätigkeit bedeutet regelmässig noch nicht die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit, denn auch die Liquidation der geschäftlichen Vermögenswerte gilt als selbständige Erwerbstätigkeit. Unter Umständen kann sich diese über einen langen Zeitraum erstrecken. Z.B. kann ein Architekt noch nach Jahren seit Aufgabe seiner Geschäftstätigkeit Aktiven des Geschäftsvermögens im Rahmen der Liquidation veräussern (sog. verzögerte Liquidation).
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vielen dank für die aufklärung, sehr hilfreicher artikel. man sollte sich dieser steuerfaktoren und -unterschiede immer bewusst sein.
Hallo und besten Dank für den Rat!
Ich möchte eine Produkt entwickeln (CAD, Engineering), was ca. 2-3 Jahre in Anspruch nehmen wird. In dieser Zeit werde ich weiterhin 100% angestellt bleiben (andere Branche, AG ist informiert und einverstanden) und dadurch die Entwicklungskosten finanzieren. In der Entwicklungsphase (500 Arbeitsstunden pro Jahr) sind nur Ausgaben zu verbuchen. Die Entwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Firmen, was Kosten generiert.
Ist es möglich als Einzelfirma im Nebenerwerb die zu erwartenden Firmenschulden (=Entwicklungskosten für mein Produkt) vom Haupterwerbseinkommen steuerlich abzuziehen? Was ist mit MwSt und deren evtl. Gutschrift für die Folgejahre?
(Mein Einkommen aus Hauptverdienst ca. CHF 125’000.-, Entwicklungskosten ca. CHF 25’000.- pro Jahr, Einzelfirma soll im Handelsregister eingetragen werden, Markenschutz etc. auf dem Weg, Startkapital vor Kickoff CHF 50’000.- Eigenmittel, keine PK-Gelder oder Fremdkapital, Gründung im Kt ZH)
Guten Tag
Wir empfehlen Ihnen zuerst mit der Steuerbehörde Rücksprache zu nehmen. Normalerweise können allfällige Verluste von den Steuern abgezogen werden. Falls aber mehrmals hintereinander Verluste erzielt werden, kann es sein, dass die Steuerbehörde die Entwicklung des Produkt als Liebhaberei taxiert und die Verluste somit nicht mehr abzugsberechtigt sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser