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Steuern bei der AG und der GmbH

Der Aktiengesellschaft sowie auch der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  kommen eigene Rechtspersönlichkeit zu. Daher findet eine klare Trennung zwischen der Besteuerung der GmbH/AG und den einzelnen Gesellschafter statt.

Aktiengesellschaft

Trennung zwischen natürlicher und juristischer Person

Die GmbH/AG wird alleine als juristische Person besteuert, während die Gesellschafter unabhängig davon normal als Privatpersonen Steuern zu zahlen haben. Dies führt zu einer teilweisen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung:
Der von der GmbH/AG am Ende des Geschäftsjahres erzielte Reingewinn wird zum einen bei der GmbH/AG, zum anderen auch als privates Einkommen bei den Gesellschaftern besteuert, wenn diese aufgrund einer Gewinnausschüttung eine Dividende (Anteil am Gewinn) beziehen.

Von einer Doppelbesteuerung wird gesprochen, weil die Besteuerung des Gewinnes einer GmbH/AG mittelbar auch die Dividende der Gesellschafter schmälert, und diese wiederum aufgrund der Einkommenssteuer natürlicher Personen besteuert wird.

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38 Kommentare zu “Steuern bei der AG und der GmbH

  1. Wie sieht es aus wenn der Gesellsachfter Ausländer ist (nicht EU Bürger) ? Wie viel Steuern müsste er bezahlen ? Und kann man den Lohn des Geschäftsführers der in der Schweiz wohnhaft ist frei wählen ?

    Besten Dank und freundliche Grüsse

  2. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob ein Gesellschafter Ausländer ist oder nicht. Falls die betreffende Person Wohnsitz im Ausland hat, richtet sich die Einkommenssteuer in der Regel nach ausländischem Steuerrecht. Wieviel das ist, kann hier nicht gesagt werden.
    Der Lohn eines Geschäftsführers kann frei verinbart werden. In der Schweiz gibt es keine Höchst- oder Mindestlöhne für Geschäftsführer.
    Freundliche Grüsse

  3. Gibt es auch steuerliche Unterschiede / Unterschiede in der Besteuerung von AG und GmbH? Rein aus steuerlicher Sicht gesehen, ist es günstiger, eine AG oder GmbH zu gründen?

    • Guten Tag
      Grundsätzlich besteht kein Unterschied. Da die AG ein höheres Grundkapital aufweist, wird sie regelmässig höhere Kapitalsteuern bezahlen. Der Steuersatz ist jedoch derselbe.
      Freundliche Grüsse

  4. Wie hoch sind denn diese Steuersätze im Moment? Konkret: ich schreibe im Rahmen der Handelsschule eine Arbeit über eine fiktive Geschäftsgründung(GmbH). Ich schwanke in der Standortanalyse zwischen den Kantonen SG und BL. beide bieten atraktive Vorteile. Leider konnte ich bisher nicht weiter herausfinden, welche Standort Steuertechnisch günstiger wäre.
    danke für die prompte Antwort
    mit freundlichen Grüssen

  5. Für unseren Startup werden wir eine AG gründen. Gerne möchte ich die Formalität der Gründung so schnell als möglich vorantreiben, da es auch ein grosser Arbeitsaufwand bedeutet. Es ist mir klar, dass wenn wir gründen, dass wir Organe und eine Buchhaltung stellen müssen, Versicherungen anfallen usw. Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich so schnell als möglich gründe. Steuern werde ich kaum im ersten Jahr bezahlen müssen, da wir nicht schwarz schreiben werden. Muss ich mit sonstigen Gebühren / Abgaben rechnen, die für eine AG jährlich anfallen? Vielen Dank für Ihr Feedback. Freundliche Grüsse Maria

    • Guten Tag
      Dies kommt drauf an, was für Dienstleistungen von privaten und vom Staat durch ihre AG in Anspruch genommen werden. Neben den Steuern bestehen aber keine nennenswerten “Pflichtabgaben”, d.h. sofern Sie keinen Gewinn erzielen, werden diese, wie Sie richtig sagen, sehr gering ausfallen.
      Freundliche Grüsse

  6. guten tag

    ist eine gewinnausschüttung an den gesellschafter einer gmbh in der privaten steuererklärung normal als einkommen anzugeben und wird diese zum steuerbaren einkommen normal dazugerechnet. und ist die gewinnausschüttung ahv pflichtig? was ist vorteilhafter. eine auszahlung über gewinnausschüttung oder eine bonuslohnzahlung? oder spielt das keine rolle in bezug auf steuern und ahv pflichtigkeit?

    • Guten Tag Herr Zimmermann

      In der Regel werden die Dividenden (sofern Sie mehr als 10% der Gesellschaftsanteile halten) im Einkommen bevorzugt versteuert (kantonal unterschiedlich). Auf den Dividenden sind aber keine Sozialabgaben zu leisten. Ob eine Gewinnausschüttung oder eine Bonusauszahlung vorteilhafter ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Dies muss sobald die finanzielle Situation absehbar ist, am besten direkt mit einem Treuhänder besprochen und analysiert werden. Falls Sie keinen Treuhänder haben, steht Ihnen unser Treuhändernetz sehr gerne zur Verfügung! Bitte melden Sie sich direkt bei uns, falls wir Ihnen einen Treuhänder in Ihrer Nähe empfehlen dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  7. Guten Abend
    Analysiere und plane den Kauf eines Mehrfamilienhauses. Möchte als Privatperson die Liegenschaft in eine zu gründende GmbH zu überführen.
    Was sind die Vor-und Nachteile? Bringt es ev. steuerliche Vorteile?

    Besten Dank.
    Grüsse
    Peter

    • Guten Tag

      Dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden und bedarf noch Zusatzinformationen Ihrerseits. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Treuhänder. Unsere Vertretungen finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Guten Tag

      Dies müsste mit der Bank abgeklärt werden, grundsätzlich ist es kein Problem Immobilien in die AG oder GmbH einzubinden. Sofern die Gesellschaft aber noch nicht besteht, müsste eine Sacheinlage oder eine geplante Sachübernahme gemacht werden, sofern die Absicht zur Übernahme der Immobilien bereits vor der Gründung besteht.

      Gerne helfen wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Gesellschaft. Am einfachsten rechnen Sie Ihre Offerte direkt online.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  8. Hallo,

    Ich möchte gerne eine GmbH gründen, aber kenne mich nicht so gut aus.
    Deswegen interessiert mich wie es besteuert wird, damit ich mir ein Überblick erstellen kann.

    Wie wird eine GmbH Firma im Kanton Luzern besteuert?
    z.B. CHF 200`000 Umsatz und mit CHF 80`000 ausgaben??

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Ihre Anfrage kann nicht abschliessend beantwortet werden, da bei der GmbH der Gewinn und das Kapital besteuert wird und die Steuer je nach Gemeinde variieren kann.
      Am besten vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch an einem unserer Standorte, anlässlich welchem die Frage im Detail beantwortet werden kann.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  9. Guten Tag,

    mein Mann möchte eine GmbH gründen. Da er aber an ein Konkurrenzverbot gebunden ist, möchte er die Firma in den ersten zwei Jahren auf den Namen seiner Schwester eintragen lassen. Eine Gewinnausschüttung ist in dieser Zeit nicht vorgesehen.

    Hätte die Schwester steuerliche Nachteile, falls sie sich darauf einlässt?

    • Guten Tag

      Steuerliche Nachteile entstehen der Schwester nicht – jedoch haftet Sie für Sozialversicherungs- und MWST-Steuerschulden als Geschäftsführerin unter Umständen auch privat.
      Zudem muss die Schwester allfällige Lohnauszahlungen natürlich versteuern.

      Am besten gründen Sie Ihre Gesellschaft mit STARTUPS.CH und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  10. Guten Tag,

    ist denn damit die AG bei Vollausschüttung gegenüber einem Einzelunternehmen/Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aufgrund der zumindest teilweisen “Doppelbesteuerung” eher nachteilig? (Ohne Berücksichtigung der AHV,..)
    Vielen Dank für eine Info.
    Viele Grüße
    T. Mair

    • Guten Tag

      Da Sie den Gewinn bei einer AG teilweise doppelt versteuern (Gewinnsteuer bei der AG und Einkommenssteuer bei den Aktionären) kann dies im Vergleich zur Einzelunternehmung nachteilig sein.
      Ich empfehle Ihnen, dies mit einem Treuhänder zu besprechen. Er kann Ihnen die unterschiedliche Steuerbelastung genau ausrechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  11. Guten Tag
    Ich habe gehört, dass man als alleiniger Eigentümer einer AG im Kanton Zürich, die Beratungsleistungen erbringt, die Dividende vor Unternehmenssteuern herausziehen kann. Somit macht die AG kaum noch steuerbaren Gewinn. Und beim Eigentümer wird ja die Dividende weiterhin um 40% reduziert besteuert.
    Stimmt das und aufgrund welcher Regelung ist dies möglich?
    Beste Grüsse, P. Schneider

    • Guten Tag

      Dividenden können nur aus versteuertem Gewinn ausgeschüttet werden. Ausgeschüttete Gewinne aus Kapitalgesellschaften werden im Kanton Zürich zur Hälfte des für das steuerbare Gesamteinkommen anwendbaren Steuersatzes besteuert, sofern die steuerpflichtige Person mit wenigstens 10 Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist. Für eine Steuerberatung wenden Sie sich bitte an die Findea AG.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  12. Guten Tag

    In der Steuererklärung müssen ja beim Gesellschafter die Privatanteile ausgewiesen werden. Können Sie mir genau erklären, was mit den verbuchten Privatanteile Telefon / Wohnungsmiete gemeint ist? Und welcher Betrag ist dann die verdeckte Gewinnausschüttung?

    Danke für ihre Antwort.

    P. Meier

  13. Guten Tag,

    Meine GmbH hat Sitz in der CH. Ich als Gesellschafter/Geschäftsführer (1 von 2) habe aber Wohnsitz im Ausland (ausserhalb der EU). Ab 2018 wirft die Geschäftstätikeit nach den ersten 2 Jahren Verlust nun Gewinn ab. Um den Lebensunterhalt zu bestreiten beziehe ich nun Auszahlungen in konstant gleicher Höhe pro Monat. Werden diese Auszahlungen der Dividendensteuer in der CH unterworfen oder gibt es eine Art Lohnzahlung (Aufwand) für einen Gesellschafter/Geschäftsführer im Ausland (ohne CH Sozalabgaben, Einkommensteuer und Sozialabgaben im Wohnsitzland) und was vom Gewinn übrig bleibt wird als Unternehmensgewinn in der CH versteuert?

    Besten Dank und freundliche Grüsse

    Daniel Zurfluh

  14. Kann ich eine AG in einem steuergünstigen Kanton gründen und verwalten und in einem anderen Kanton produzieren? Wie werden die Steuern bestimmt?
    Besten Dank für die Auskunft!

    • Guten Tag

      Ja das ist möglich. Sie müssen am Sitz der AG postalisch erreichbar sein. Sie können jedoch die Produktion in einen anderen Kanton verlegen.
      Die Steuern werden sodann interkantonal aufgeteilt. Wenden Sie sich bitte für Steuerfragen direkt an einen Treuhänder oder Steuerexperten. Die Treuhandgesellschaft Findea AG hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  15. Guten Tag,

    wenn ich 100.000.- für eine AG aufwende, auf wie viel Aktien wird diese Summe grundlegend aufgeteilt?

    Wenn meine AG jetzt im 1. Jahr z.B. 1.000.000.- Gewinn macht und ich 250.000.- Jahreslohn für mich abzweige, welche Steuern sind auf die in der AG verbleibenden 750.000.- fällig.

    LG

    • Guten Tag

      Die Aufteilung der Aktien können Sie grundsätzlich selber gestalten, wobei der Nennwert einer Aktie mindestens 1 Rappen betragen muss. D.h. wenn Sie ein Aktienkapital von CHF 100’000.- haben, können Sie dieses in max. 10’000’000 Aktien (zu je CHF 0.01 ) aufteilen.
      Für die Höhe der Steuerbelastung kommt es auf den Kanton drauf an. Dabei beeinflusst der Gewinn die Höhe der Gewinnsteuer der AG, so wie, im Falle einer Dividendenausschüttung, die Einkommenssteuer der Aktionäre.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  16. Guten Tag
    Wenn ich eine AG kaufe, d.h. im Share deal alle Aktien übernehme – welche Steuern fallen da für mich als Käufer an?
    – Vermögenssteuer privat auf dem Aktienkapital
    – dann natürlich Gewinnsteuer für die AG
    – und Steuern auf eventueller Gewinnausschüttung
    – Einkommenssteuern privat auf Lohn/Einkommen/Dividenden
    kommen da noch mehr Steuern auf mich zu?
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei einem Kauf einer AG wie oben beschrieben, das Aktienkapital nicht wie bei Gründung einbezahlt/liberiert werden muss, da die AG ja nicht neu gegründet wird?
    Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüsse

  17. Wenn der Inhaber einer GmbH sich den Gewinn als Lohn auszahlt und somit der Gewinn auf der Jahresrechnung der GmbH auf 0.- ist, ist dies in Ordnung oder nicht erlaubt?

    • Guten Tag

      Es könnte sich um einen klassischen Fall von verdeckter Gewinnausschüttung handeln, in der nahe stehenden Person ein höherer Lohn vergütet wird, als einem unbeteiligten Dritten zugestanden würde. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden in der Jahresrechnung nicht als Gewinn ausgewiesen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegen geldwerte Leistungen dann vor, wenn eine Firma ihren Gesellschaftern oder diesen nahe stehenden Personen ohne entsprechende Gegenleistung geldwerte Leistungen ausrichtet oder Vorteile einräumt, die insofern ungewöhnlich, mit einem sachgemässen Geschäftsgebaren nicht vereinbar sind, als sie unter denselben Umständen einer Drittperson nicht oder nicht im gleichen Umfang gewährt worden wären. Mit andern Worten, die Leistungen der Gesellschaft stehen in einem Missverhältnis zur Gegenleistung oder zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft.

      Im Umfang der ungerechtfertigten Zuwendung liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der geschäftsmässig nicht begründete Aufwand oder der Verzicht auf erzielbaren Ertrag wird zum ausgewiesenen Reingewinn hinzugerechnet. Ausserdem unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung beim Beteiligten oder beim Empfänger der Einkommensbesteuerung.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  18. Ich plane mein Start-Up mittelfristig zu verkaufen. In einem ersten Schritt will sich mein Geschäftsführer zu 25% einkaufen (1 Mio CHF). In einem zweiten Schritte plane ich den Verkauf innerhalb von 3 Jahren (zu 10 Mio).
    Frage 1: Ich nehme an, die Einnahme der 1 Mio CHF aus dem Verkauf von 25% sind in jedem Fall in dr Schweiz steuerfrei? Gibt es kantonale Unterschiede?
    Frage 2: Muss ich nach dem Verkauf der 25% eine Veräusserungssperrfrist einhalten für den Verhauf der gesamten Anteile?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Andreas Eberhardt

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