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Sitz und Domizil – Was gilt es für Unternehmer zu beachten?

Unternehmen stellen sich häufig Fragen zu Sitz und Domizil. Der nachfolgende Artikel gibt Auskunft über die Begriffe Sitz und Domizil sowie über weitere Fachbegriffe in diesem Bereich.

Sitz und Domizil

Sitz und Domizil

Als Sitz wird derjenige Ort bezeichnet, an dem sich die Verwaltung eines Unternehmens befindet. Für juristische Personen gilt die Vorschrift, dass diese ihren Sitz in den Statuten festhalten müssen. Als Sitz wird dabei der Ort der politischen Gemeinde eingetragen. Bei Gemeindenamen welche mehr als einmal existieren, müssen zusätzliche Angaben gemacht werden, so zum Beispiel das Kürzel des Kantons.

Unter einem Rechtsdomizil versteht man den genauen Ort, an dem sich das Geschäftslokal der Gesellschaft befindet. Sofern eine juristische Person am Ort ihres statuarischen Sitzes kein Geschäftsbüro vorweisen kann, ist sie auf einen Domizilhalter angewiesen. Im Handelsregister wird also eingetragen, bei wem die juristische Person ein Domizil erhält. Der Domizilhalter hat dabei in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen, dass er der juristischen Person am angegebenen Ort ein Domizil gewährt.

Bei einer Adressänderung, bei der das Unternehmen sein Domizil innerhalb der politischen Sitzgemeinde verlegt, handelt es sich um eine einfache Adressänderung. Diese wird als Domiziländerung bezeichnet und kann von einem im Handelsregister eingetragenen Unterschriftsberechtigten angemeldet werden. Von einer kleinen Sitzverlegung spricht man bei einer Sitzverlegung innerhalb eines Kantons, als grosse Sitzverlegung wird der Umzug in einen anderen Kanton bezeichnet.

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12 Kommentare zu “Sitz und Domizil – Was gilt es für Unternehmer zu beachten?

  1. Guten Tag,

    Bei der Handelsregistereintragung bedarf es die Adresse des Geschäftsdomizil jedoch wird kein Büro ohne Auszug aus dem Handelsregister gewerblich vermietet. Müsste ich das Büro als Privatperson anmieten um dann den Handelsregister Eintrag machen zu können oder besteht da noch eine andere Möglichkei?

    • Guten Tag

      Ja, oder allenfalls könnten Sie auch angeben, dass sich die Firma gerade in Gründung befindet.

      Freundliche Grüsse

      N. Eberle

  2. Guten Abend

    Ist es möglich seine Wohnadresse als Geschäftsdomizil eintragen zu lassen, wenn man sein Büro von Zuhause macht?

    Gruss
    N.Rota

    • Guten Tag

      Ja, das ist möglich wenn sich die Verwaltung des Unternehmens bei Ihnen zuhause befindet.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

    • Guten Tag

      Im Handelsregister wird grundsätzlich die Domiziladresse aufgeführt, welche oftmals auch die Büroadresse ist. Sie können unter http://www.zefix.ch Ihren Handelsregistereintrag und die darin enthaltenen Informationen prüfen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  3. hallo ich habe eine einzelfirma gegründet auf die adresse von zu hause da ich alles
    Homeoffice machen kann. Für den Handelstegisterauszug hab ich eine Frage:

    wenn ich bûrodomizil zuhause angebe aber als c/o domizil zürich für den handelsregistereintrag angebe, welche adresse ist im
    handelsregistereintrag ersichtlich?es geht um eine einzelfirma. ich will nicht mit meiner hausadresse nach aussen treten deshalb. dann brauche ich nur eine bestätigung des mieters wo mir domizil gibt korrekt?
    dann kann ich auch die zürich adresse brauchen für Papierkorrespondenz,Homepage etc…

    sehe ich das richtig?
    wenn nicht helft mir bitte😍

    danke!

    • Guten Tag

      Im Handelsregistereintrag wird die Adresse angegeben, die als Geschäftsadresse oder Domiziladresse der Firma verwendet wird. Wenn Sie also als c/o Domizil Zürich angeben, wird diese Adresse im Handelsregistereintrag erscheinen.

      Es ist jedoch möglich, dass die zuständige Handelsregisterbehörde von Ihnen verlangt, eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen, die besagt, dass Sie die Adresse als Geschäftsadresse oder Domiziladresse verwenden dürfen. Es ist wichtig, dass Sie sich darüber im Voraus informieren und gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen einreichen, um mögliche Verzögerungen bei der Eintragung Ihrer Firma zu vermeiden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  4. Guten Tag,

    kann ein Postfach als Domiziladresse verwendet werden?

    Freundliche Grüsse,

    Philip E: van edn Berg

    • Guten Tag

      Ein Postfach als Domizil zu hinterlegen ist nicht möglich. Das Handelsregister verlangt als Domizil eine richtige Adresse (Strasse & Nr.).

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  5. Guten Tag

    Ich mache mich als Kosmetikerin selbständig (Einzelfirma im Nebenerwerb).

    Die kosmetischen Dienstleistungen biete ich in einem Studio an. Die Administration möchte ich aber gerne zu Hause erledigen. Kann ich mir die Post an meine Privatadresse (= Korrespondenzadresse) liefern lassen? Muss ich dafür eine c/o Adresse verwenden? Welche Adresse wäre dann mein Rechtsdomizil?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Guten Tag

      Ja, Sie können als Firmensitz Ihre private Adresse eintragen lassen.
      Sie können hierfür den Briefkasten mit dem Firmennamen anschreiben, dann handelt es sich um keine c/o Adresse.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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