Was ist Schwarzarbeit und ist diese in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz gilt ein allgemeines Schwarzarbeitsverbot. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich nicht daran halten, können mit Sanktionen und Bussen bestraft werden. Was man sonst noch beachten muss, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Der Anteil der Schattenwirtschaft wird in der Schweiz auf knapp 7% der Wirtschaftsleistung geschätzt. Dies ist im internationalen Vergleich ein niedriger Wert. Trotzdem entgehen dem Staat Steuern und Sozialabgaben in Milliardenhöhe.
Definition von Schwarzarbeit
Es gibt keine klare juristische Definition der Schwarzarbeit. In der Praxis versteht man darunter die Ausübung einer entlöhnten, selbständigen oder unselbständigen Arbeit, die gewisse Rechtsvorschriften verletzt.
Konkret werden bei der Schwarzarbeit keine Sozialabgaben (AHV, IV, ALV, usw.) entrichtet, keine Arbeitsbewilligungen eingeholt sowie kein Lohn und Umsatz versteuert. Zur Bekämpfung wurde 2008 das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eingeführt (BGSA).
Ein anderer Fall von Schwarzarbeit ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer noch während des Arbeitsverhältnisses seine eigene Arbeitgeberin gegen Entgelt konkurrenziert. Der Arbeitnehmer verstösst dabei gegen seine gesetzliche Sorgfalts- und Treuepflicht (vgl. Blogbeitrag zur Treuepflicht). Dies kann im schlimmsten Fall ein Kündigungsgrund sein.
Massnahmen zur Bekämpfung
Das BGSA sieht zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Kontrollen und Sanktionen vor. Die Kantone kontrollieren dabei, ob Bewilligungen für ausländische Arbeitnehmer bestehen, ob Sozialversicherungsbeiträge geleistet und ob Quellensteuern abgeliefert wurden.
Zusätzlich können die Kantone ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren einführen, welches den Arbeitgebern die Anmeldung von Angestellten bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden erleichtert.
Die weiteren Pflichten der Arbeitgeberin umfassen die Lohnzahlungs- und Fürsorgepflicht. Weitere Informationen dazu finden sich in unserem Blogbeitrag.