Schutz von geistigem Eigentum – Designschutz
Haben Sie ein Objekt entworfen, das besonders anschaulich, formschön oder originell ist, besteht die Gefahr, dass die Konkurrenz dieses Objekt kopiert. Mittels Designschutz können Sie sich vor solchen Kopien schützen.
Als Design werden Gegenstände oder Teile von Gegenständen bezeichnet, die eine spezielle Gestaltung von Linien, Farben, Flächen, Konturen oder Materialien aufweisen. Infrage kommen unter anderem Möbelstücke. So lässt sich beispielsweise die besondere Form eines Stuhls unter den Designschutz stellen. Voraussetzung ist aber, dass das Design neu ist und über eine bestimmte Eigenart verfügt. Das Objekt ist neu, wenn der Öffentlichkeit nicht bereits ein identisches Objekt bekannt ist. Sofern das Objekt als Resultat von geistigem Aufwand des Designers eine gewisse Originalität und Ansehnlichkeit aufweist, liegt Eigenart vor. Selbstverständlich darf das Design nicht gesetzeswidrig sein. Um das Design zu schützen, ist nicht erforderlich, dass man dieses selbst entworfen hat. Auf jeden Fall muss man aber die Rechte daran besitzen, um eine Eintragung gültig vornehmen zu können und damit das geistige Eigentum zu schützen.
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