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Sacheinlagegründung – Was für Unterlagen sind für ein Auto als Sacheinlage einzureichen?

In einem früheren Blog-Eintrag wurde dargelegt, was eine Sacheinlagegründung im Allgemeinen ist. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Unterlagen Notwendig sind und welche konkretn Schritte unternommen werden muss, um ein Auto als Sacheinlage verwenden zu können.

Damit ein Vermögenswert als Sacheinlage verwendet werden kann, müssen einige Kriterien erfüllt sein. So muss der Vermögenswert beispielsweise aktivierbar sein und es darf dem Rechtserwerb nichts entgegenstehen, wie beispielsweise ein vertragliches Zessionsverbot. Die weiteren Kriterien sind die Verfügbarkeit und die Verwertbarkeit (ausführlich in diesem Blogbeitrag). Um dies zu Überprüfen sind in der Regel vier Unterlagen ausreichend:

  1. Eurotax-Bewertung: Der Kunde muss sein Fahrzeug durch die Eurotax-Fahrzeugbewertung einschätzen lassen. Die Eurotax-Fahrzeugbewertung kann unproblematisch via das Internet druchgeführt werden, was kostenpflichtig ist. Ein solcher Anbieter ist der TCS.
  2. Kopie des Fahrzeugausweises
  3. Foto des Fahrzeuges mit Nummernschild
  4. Foto des km-Standes

Das Gesetz schreibt für Sacheinlagen eine Prüfungsbestätigung durch einen zugelassenen Revisor notwendig.

Am einfachsten für Sie ist es, wenn Sie sich bei der Durchführung von STARTUPS.CH unterstützen lassen. Dazu müssen Sie uns lediglich die vier Unterlagen zusenden. Sobald die Unterlagen bei uns eingetroffen sind, prüft ein zugelassener Revisor, ob die Unterlagen vollständig und richtig sind. Allenfalls wird der Wert der Eurotax-Berechnung korrigiert.

 

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» Recht und Rechtsformen» Online Gründen

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