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Richtige Rechtsform – Partnerschaft zu zweit – welche Rechftform eignet sich am besten für eine Partnerschaft zu zweit.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist am Anfang nicht einfach zu beantworten. Je nach Geschäftsidee und vorhandenen finanziellen Mitteln sind unterschiedliche Gesellschaften zu empfehlen.


 
Frage: Ich bin Bekleidungsgestalterin und möchte mich selbständig machen. Ich habe mir überlegt, dass es Sinn machen würde mit einer Partnerin ein Atelier zu teilen um die Kosten für Miete, professionelle Maschinen, etc. zu halbieren. Wie könnte so eine Partnerschaft aussehen? Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?

Antwort: Am besten gründen Sie eine Einzelfirma, das ist am Anfang das einfachste. Die Partnerin macht am besten auch eine eigene Einzelfirma – so seid Ihr (juristisch gesehen) doch noch beide selbständig. Jede müsste in diesem Fall eine eigene Buchhaltung führen.

Die andere Möglichkeit wäre eine Kollektivgesellschaft. Bei der Kollektivgesellschaft würden Sie aber auch für Schulden Ihrer Partnerin haften. Wenn Sie Ihre Partnerin schon länger kennen und Ihr Vertrauen, dann könnten Sie auch eine Kollektivgesellschaft in Erwägung ziehen. In diesem Fall wird nur eine Buchhaltung geführt.

Falls CHF 20’000 vorhanden wären, so könnte die Gründung in der Rechtsform einer GmbH ebenfalls sehr sinnvoll sein. Somit vermeiden Sie die private Haftung. In diesem Fall muss eine doppelte Buchhaltung geführt werden, was Sie am besten mit einem professionellen Treuhänder machen.

Ihre Firma gründen Sie am besten über STARTUPS.CH – hier werden Sie vor und nach der Gründung professionell beraten.

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3 Kommentare zu “Richtige Rechtsform – Partnerschaft zu zweit – welche Rechftform eignet sich am besten für eine Partnerschaft zu zweit.

  1. Guten Tag

    Ich möchte zusammen mit einem Kollegen eine Autowerkstatt eröffnen. Wir würden gerne zwei Einzelunternehmen führen.
    Ist es bei dieser Konstellation möglich, gemeinsam Aufträge entgegen zu nehmen (z.B. als Arbeitsgemeinschaft)?

    Freundliche Grüsse
    Bischa

  2. Guten Tag

    Grundsätzlich wäre dies möglich. Sie können gemeinsam Aufträge annehmen, die Einzelfirmen wären Vertragspartei und Sie und Ihr Kollege würden eine einfache Gesellschaft darstellen.

    Bei einer GmbH hätten Sie aber beschränkte Haftung. Dies im Gegensatz zu den zwei Einzelfirmen. Hier würden Sie solidarisch auch mit Ihrem privaten Vermögen haften.

    Freundliche Grüsse

    Peter Callegari

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