Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Registrierung für Top Level Domain .swiss exklusiv für Unternehmen geöffnet

Die Bundesverwaltung hat sich die Rechte an der neu generierten Top Level Domain .swiss gesichert, damit diese nutzbringend für die Schweizerische Gemeinschaft und Wirtschaft eingesetzt wird. Schweizer Unternehmen können in der Lancierungsphase bevorzugt Gesuche stellen, noch bevor Privatpersonen zugelassen werden.

.swiss

Die ICANN (internationale Verwaltungsstelle für Domain Namen im Internet) hat im Jahr 2012 entschieden, weitere generische Namensräume im Internet zu öffnen. Der Bund hat die Verwaltung der Top Level Domain .swiss übernommen und sie dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) übertragen. Die bisher bestehenden Domain Namen wie .ch werden nicht durch .swiss ersetzt. Die neue Domain .swiss ist ein zusätzliches Angebot, dass nur der Schweizer Community zur Verfügung steht.

Privilegierte Lancierungsphase

Die Registrierung von .swiss Domains ist vorerst nicht für alle Personen geöffnet. Die Lancierungsphase dauert vom 7. September bis zum 9. November 2015. Alle in diesem Zeitraum eingereichten Gesuche, werden nach den gleichen Kriterien behandelt (Kein „First come – First serve“). Gesuche für die Registrierung müssen über zugelassene Unternehmen eingereicht werden. Die Liste der zugelassenen Registrare wird vom BAKOM auf www.dot.swiss publiziert. In der Lancierungsphase können folgende Personen ein Gesuch einreichen:

  • Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, einen Geschäftssitz und physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben. Das sind juristische Personen wie Unternehmen (AG, GmbH, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft), aber auch eingetragene Einzelunternehmen sind explizit zur Registrierung zugelassen.
  • Eingetragene Vereine und Stiftungen mit Sitz und physischen Verwaltungssitz in der Schweiz.
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Organisationen der Schweiz wie Bund, Kantone und Gemeinden.

Die Registrierung von Domain Namen durch natürliche Personen (Privatpersonen) ist zurzeit nicht geplant. Domains mit generischem Charakter werden unter besonderen Bedingungen im Rahmen eines Namenszuteilungsmandats vergeben und unterstehen einem Nutzungszwang. Das sind Domain-Namen wie z.B. www.schokolade.swiss, die nur zum Nutzen der gesamten, vom Domain-Namen betroffenen Gemeinschaft verwendet werden.

Was kann eingetragen werden?

Die privilegierte Zuteilung von .swiss Domains erfolgt exklusiv an juristische Personen, welche eine der folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Juristische Person mit Marke, welche beim Trademark Clearinghouse (TMCH) hinterlegt ist. Die Domain muss exakt der hinterlegten Marke entsprechen;
  2. Schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaft oder andere Organisation des öffentlichen Rechts für eigene Namen und gewisse Bezeichnungen von öffentlichem Interesse;
  3. Juristische Person mit Marke mit Schutzwirkung in der Schweiz oder mit im Schweizerischen Handelsregister eingetragenem Namen, welche ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat.

Sämtliche Registrierungsanträge werden bis zum Ende der Lancierungsphase gesammelt, durch das BAKOM geprüft und erst im Dezember 2015 den Anträgen zugeteilt. Sollte der gleiche Domain-Name durch mehrere Personen beantragt worden sein, haben die unter Ziffer 1. vorangehend genannten juristische Personen Vorrang. Danach werden solche Domain-Namen den unter Ziffer 2. genannten juristischen Personen zugeteilt und erst an Dritter Stelle folgen die unter Ziffer 3. genannten juristischen Personen. Eine Hinterlegung Ihrer Marke beim Trademark Clearinghouse (TMCH) ist somit empfehlenswert. Es ist ausserordentlich wichtig, dass Ihr Domain-Name in dieser ersten Lancierungsphase registriert wird. Ab 11. Januar 2016 steht die Registrierung allen juristischen Personen offen und es ist damit zu rechnen, dass sehr viele Anträge gestellt werden.

Weitere Fragen beantwortet Thomas Käslin, Verfasser dieses Gastbeitrags, jederzeit per E-Mail.

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert