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Rechte und Pflichten des Einzelunternehmers

Rechte und Pflichten des Einzelunternehmers sind im Gesetz festgehalten. Nachfolgend einige wichtige Pflichten und die resultierenden Rechtsfolgen.


 
Der Inhaber einer Einzelfirma hat verschiedene Pflichten. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht sind dies insbesondere:

  • Pflicht zum Handelsregistereintrag ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000
    (HRegV 36 I)
  • Pflicht zur kaufmännischen Buchführung (OR 934 I i.V.m. 957 I), sofern Pflicht zum Handelsregistereintrag besteht.

Die Führung eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens löst folgende Rechtsfolgen aus:

  • Schutz des Firmennamens (OR 946)
  • Konkursfähigkeit (SchKG 39 I Ziff. 1)

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