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Raus aus dem Betreibungsregister

Eine Betreibung kann man nicht einfach zum Verschwinden bringen. Was für Möglichkeiten stehen zur Verfügung?
 


 
Am einfachsten geht es, indem man mit dem Gläubiger verabredet nach Bezahlung der Schuld die Betreibung zurück zu ziehen. Kann man sich hier nicht einigen, so hat man dafür zu sorgen, dass es einen Gerichtsentscheid gibt, der die Betreibung aufhebt.
 

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70 Kommentare zu “Raus aus dem Betreibungsregister

  1. Hallo
    Ich möchte gerne eine geschäft übernehmen(restaurant) habe ich schulden bei betreibungsamt, und bezahle jeden monat 477 sfr.
    Kann ich eine Gmbh gründen?

    Freue mich auf ihre antwort
    Mfg

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie auch mit bestehenden Forderungen eine GmbH gründen. Es ist jedoch so, dass Sie nach Eintrag im Handelsregister der Betreibung auf Konkurs unterliegen. Zudem benötigen Sie für eine GmbH-Gründung CHF 20’000.-. Sofern Sie zu neuem Vermögen gekommen sind, müssen Sie dies dem Betreibungsamt melden. Es ist daher heikel, eine Firma zu gründen sofern noch offene Forderungen bestehen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  2. Es es mir möglich eine gmbh mit 4 parteien zu gründen ( ich eingetragen als geschäftsführen im verkaufsladen) wehrend einer laufenden pfändung?

    • Guten Tag

      Dies ist möglich, es besteht einfach das Risiko, dass Ihre Anteile dann gepfändet werden. Um dies zu umgehen, wäre eine Treuhändervereinbarung ratsam. In einer Treuhändervereinbarung wird vereinbart, dass der Treuhänder (eine Drittperson) nur faktisch über die Anteile verfügt und somit der eigentliche Eigentümer verborgen bleibt. Gerne erstellen wir für Sie eine solche Vereinbarung im Rahmen Ihrer Gründung.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  3. Ist es mir möglich zusammen mit einem Partner eine Kollektivgesellschaft mit Eintrag im Handelsregister zu gründen, obwohl bei mir Betreibungen laufen?
    Und muss ich falls die Gründung trotzdem möglich wäre, bei der allfälligen Anmiete von Räumlichkeiten für die Kollektivgesellschaft als Gesellschafter meinen persönlichen Betreibungsauszug vorweisen? Oder genügt der Betreibungsauszug der gegründeten Firma? Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Das Vorliegen von Betreibungen hindert die Gründung einer Kollektivgesellschaft nicht. Dennoch wird der Vermieter aller Voraussicht nach einen persönlichen Betreibungsregisterauszugs jedes einzelnen Gesellschafters einverlangen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  4. Guten Tag

    Ich bin bereit ein Einzelunternehmen zu gründen im Bereich Online Marketing. Leider habe ich Betreibungen und bin mir nicht sicher wie ich dabei vorgehen soll bei dem Betreibungsamt.
    Danke für eure Hilfe!

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen den Betreibungsbeamten darüber zu informieren, damit bei neuem Vermögen die Betreibungen schnell getilgt werden können.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  5. Hallo

    Ich helfe gerade einem Freund bei seiner Buchhaltung (GmbH). Meinem Freund gehören alle Stammanteile, hat jedoch eine Lohnpfändung. Er bezahlt sich das Minimum als Lohn aus. Das Gründungskapital hat er sich geliehen und kurz nach der Gründung zurückbezahlt.

    Das Betreibungsamt verlangt nun von Ihm die Buchhaltung der GmbH. Ist er verpflichtet dem Betreibungsamt die Buchhaltung vorzulegen obwohl die Firma keine Betreibungen hat?

    lg Niklaus

    • Guten Tag

      Das Betreibungsamt hat das Recht, sich Einsicht in die Bilanz der GmbH zu verschaffen, zumal Ihr Freund bei seiner eigenen GmbH als Geschäftsführer angestellt ist und folglich sich selbst einen Lohn ausbezahlt. Abgesehen davon ist das Betreibungsamt ebenso befugt, sich die Informationen bei der Steuerverwaltung einzuholen, welche die Bilanz der GmbH durch die Steuererklärung bereits erhalten hat.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  6. Guten Tag
    Ich bin dabei eine GmbH zu gründen. Das Geld zur Gründung bekomme ich als Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Jedoch habe ich privat noch offene Betreibungen. Meine Angst ist, dass ich das dargeliehne Geld, die ich sofort nach dem Handelsregistereintrag zurück geben muss, gepfändet rspk. weg genommen wird. Ist das überhaubt möglich, da das Geld auf einem Sperrkonto ist? Und wie kann ich mich dagegen schützen?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Die Einlagen in die GmbH (Stammanteile) stellen einen Vermögenswert dar, welcher in einer neuen Betreibung (aufgrund eines Verlustscheines) gepfändet werden könnte. Das Kapital ist lediglich während des Gründungsprozesses auf einem Sperrkonto hinterlegt. Sobald die Firma im Handelsregister eingetragen wurde und damit Ihre Rechtspersönlichkeit erlangt, ist das Geld für die GmbH frei verfügbar. Sofern Sie sich Lohn auszahlen, wird das Betreibungsamt eine Lohnpfändung anlassen bevor es Ihre Stammanteile pfändet.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  7. guten tag ich bin ebenfalls verschuldet (Verlustscheine und Betreibungen) ich arbeite selbständig.
    nun hat mein Bruder die Idee ein Gmbh zu gründen und mich als mit mit inhaber rein zu nehmen leider blick ich da gar nich so recht durch

  8. Guten Tag ich habe Betreibung mit Lohnpfändung. Da ich keine neue Arbeit finde deswegen bin ich am überlegen ob es möglich wäre das ich mich als Vertreter für Produkte selbständig mache. Ist dies auch möglich ?
    freundliche Grüsse Dara Rams

    • Guten Tag Frau Rams

      Ich schlage Ihnen vor, dass Sie dies vorab mit dem Betreibungsamt und der zuständigen Ausgleichskasse abklären oder einen Beratungstermin an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  9. Mein Bruder besitzt zwei firmen ( gmbh / Ag) jedoch will er sie nicht mehr haben und will sie mir übergeben. ( Betreibung/verlustscheine besitze ich)ist dies möglich oder wie wäre das vorgehen?

  10. Guten Tag, ich habe Betreibungen und eine Lohnpfändung. Jetzt habe ich die Möglichkeit bei der Firma, bei der ich angestellt bin als Bonus Firmen Aktien zu bekommen. Ist das Möglich oder werden die Aktien verkauft? Beste Grüsse

    • Guten Tag

      Sie können unabhängig von Ihren Betreibungen Aktien von Firmen kaufen. Jedoch beachten Sie, dass Aktien pfändbar sind und diese somit für die Gläubigerbefriedigung verwertet werden können.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  11. Guten Tag

    Ich habe mit einem sehr guten Kollegen geplant, eine Kollektivgesellschaft im Bereich Marketing zu gründen (beide Gesellschafter). Er sitzt jedoch in sehr tiefen Schulden (Betreibungen und Pfändungen). Wie muss ich mich hierbei sichern? Gibt es überhaupt für mich in diesem Fall ein Risiko als Gesellschafter bzw. ist eine Gründung mit solch einer Bonität möglich?

    Besten Dank im Voraus für die Antwort.

    • Guten Tag

      Die Gründung bzw. der Eintrag im Handelsregister könnte zwar vorgenommen werden, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in einem solchen Fall mit Unannehmlichkeiten zu rechnen ist. Gläubiger Ihres Geschäftspartners könnten die Geschäfte der KLG beeinträchtigen. Ausserdem gehen Sie mit der KLG eine Solidarhaftung mit Ihrem Geschäftspartner ein für die Schulden der KLG, dies wäre für Sie womöglich ebenfalls nachteilig, da Ihr Geschäftspartner mutmasslich seinen Teil der Schulden nicht begleichen könnte. Allenfalls findet sich eine Lösung, bei der Sie eine Zusammenarbeit vereinbaren ohne eine gemeinsame KLG zu gründen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  12. guten tag ich habe eine gmbh seit 3 jahren aber leider bin ich in diesem 3 jahren in finanziellen Schwierigkeiten geraten und habe somit viele betreibungen aber mein geschäft möchte ich nicht aufgeben. was könnte ich machen das ich aus dem ganzen schulden rauskommen ohne das ich mein gedschäft verliere?
    ist es möglich das ich die gmbh umwandle auf ein einzelunternehmen ?
    mfg

    • Guten Tag

      Sie sollten sich mit einem erfahrenen Treuhänder besprechen um eine Lösung für Ihre Situation zu suchen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  13. Guten Tag

    Ich habe Verlustscheine und Betreibungen sowie seid 1 Jahr kein Einkommen und lebe von meinem Partner. Nun erhalte ich von ihm 10’000 Franken um den Betrag in meine Selstständigkeit zu investieren. Wie verhalte ich mich korrekt vor dem Betreibungsamt? Und könnten Sie mir die erhaltene Summe sogar pfänden? Ich hab sonst noch kein Einkommen.

    Besten Dank für Ihr Feedback

    • Guten Tag Frau Stucki

      Das Betreibungsamt kann sämtliches Vermögen von Ihnen pfänden. Sobald Sie Ihre Firma gegründet haben, ist es empfehlenswert, dies dem Betreibungsamt mitzuteilen. Sofern Sie aus dem Geschäft Gewinne erzielen und folglich sich einen Lohn auszahlen, ist dies pfändbar.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  14. Ich gerne eine GmbH zu gründen. Das Geld zur Gründung bekomme ich als Darlehen von ein privaten freund. Jedoch habe ich noch offene verfahren kosten von Glaubiger (rechtskraftige Gerichts kosten) die noch nicht im Betreibung eingetragenen sind. Meine Angst ist, dass ich das dargeliehne Geld, die ich sofort nach dem Handelsregistereintrag zurück geben muss, gepfändet von dem Glaubiger rspk. weg genommen wird. Ist das überhaubt möglich, da das Geld auf einem Sperrkonto ist? Und wie kann ich mich dagegen schützen?

    • Guten Tag

      Sie dürfen keine Firma gründen, wenn das Stammkapital der Firma gar nicht zur Verfügung stehen wird. Falls Sie Ihr Geschäft mit einer Einzelunternehmung starten, brauchen Sie kein Kapital einzulegen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  15. G.abend ich bin am überlege eine Einzelfirma zu gründen mit BVG vorbeziehn aber ich weiss nicht ebe geht weil ich habe pfandungen und betreibugen..und ist obligatorisch eine einzefirma mit umsatz 45 tausend pro jahr in handelregister eingetragen???

    • Guten Tag

      Sie müssten Ihre Einzelfirma beim Handelsregisteramt anmelden, sobald Sie einen Umsatz von CHF 100’000.- oder mehr erreichen. Ob Sie ihre Pensionskassengelder beziehen könnten, müssten Sie individuell mit Ihrer Kasse abklären.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  16. Gute Abend

    Ich hatte eine einzelfirma und musste Konkurs anmelden da ich Betriebugen hatte.

    Jetz habe ich keine offen Betreibungen doch noch paar Verlustscheine.

    Meine Frage. Wenn ich eine GmbH übernehmen würde. Könnte denn das gleiche wieder passieren oder da es eine GmbH ist und somit ich nicht haftbar bin.

    LG

    • Guten Tag

      Als Gesellschafter einer GmbH können Sie für Steuerschulden ebenso privat belangt werden. Für offene Forderungen kann das Betreibungsamt auch Ihre Stammanteile pfänden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  17. Guten Tag

    Ich habe jetzt eine GmbH, und bin als Gesellschafter und Geschäftsführer eingetragen. Nun möchte ich die GmbH verkaufen, der Käufer(Verwandte von mir) hat aber Verlustscheine und vermutlich auch offene Betreibungen. Eine Lohnpfändungen ist aber nicht gegegeben.

    Wenn der Käufer im Handelsregister als Gesellschafter und Geschäftsführer eingetragen ist, was passiert? Kann er überhaupt im HR eingetragen werden? Welche Schritte würde die Betreibungsamt angehen?

    Besten Dank.

    • Guten Tag

      Dadurch, dass Ihr Verwandter als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen wird, wird vermutet, dass neues Vermögen, ev. Lohn vorhanden ist. Dadurch könnte Ihr Verwandter wieder neu betrieben werden und im schlimmsten Fall könnten die Stammanteile gepfändet werden.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  18. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe vor 10 Jahren privatkonkurs machen müssen. Jetzt will ich mich wieder selbstständig machen mit einer GmbH. Beim betreibungsamt habe ich 19t offen. Wie kann ich vorgehen ohne das ich beim neustart mit Betreibungen rechnen muss?

    • Guten Tag

      Durch den Privatkonkurs gehen Ihre Schulden nicht unter. Die Gläubiger erhalten einen sogenannten Verlustschein, der ihnen die Möglichkeit gibt, die ausstehende Schuld einzufordern, wenn Sie zu neuem Vermögen kommen sollten.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  19. Guten Tag

    Ich hatte früher eine Einzelfirma ich war sehr unerfahren und habe daher eine grosse Summe von Schulden die sich mit Zinsen usw. mit der Zeit vermehrt haben. Ich würde gerne diese Schulden zahlen, jedoch frage ich mich ob man mit den beglaubigten handeln könnte, um die Summen zu reduzieren und zahlbar für mich zu machen?

    Danke
    Liebe Grüsse

  20. Guten Tag
    Ich habe noch Offene Beträge beim Betreibungsamt, möchte aber eine eigene Private Wäscherei eröffnen.. mit Dahrlehns aus Privaten Haushalten sprich Tante etc.., ginge das? Ich müsste wohl mit dem Betreibungsamt eine Zahlungsvereinbarung treffen oder? Ist es Sinnvoller eine GMBH oder eine AG zu eröffnen?
    Lg Frei

    • Guten Tag

      Wir empfehlen Ihnen, sich vorher an das Betreibungsamt zu wenden. Sie sind m.W. verpflichtet, allfällige Änderungen bezüglich Ihrem Einkommen dem Betreibungsamt zu melden (vgl. Art. 93 Abs. 3 SchKG). Der Vorteil bei der GmbH und AG besteht darin, dass Sie als Privatperson nicht für die Geschäftsschulden haften. Bei der GmbH benötigen Sie für die Gründung ein Mindestkapital von Fr. 20’000.– und bei der AG ein Mindestkapital von Fr. 100’000.–.
      Wenn Sie eine Firma gründen wollen, können Sie über https://www.startups.ch/de/kontakt/termin ein Beratungsgespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  21. Hallo, ich würde gerne eine Mantel GmbH kaufen. Das Geld für die Mantel GmbH bekomme ich von einem Familienmitglied geschenkt. Allerdings haben ich Verlustscheine beim Betreibungsamt und weiss daher nicht ob die kommenden Einahmen der GmbH, vom Betreibungsamt gepfändet werden können.

    Freundliche Grüsse
    Markus

    • Guten Tag

      Sobald Sie Vermögen der GmbH Ihrem Privatvermögen zuführen, kann dieses vom Betreibungsamt gepfändet werden. Sollten Sie private Schulden mit Vermögenswerten der GmbH begleichen, laufen Sie einerseits Gefahr, im Rahmen von Verantwortlichkeitsklagen für Schulden der GmbH mit Ihrem privaten Vermögen zu haften, andererseits riskieren Sie eine strafrechtliche Verfolgung (Konkursdelikte i.S.v. Art. 163 ff. StGB).

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  22. Guten Tag

    Eine Frage ich hatte eine Einzel Firma und habe sie geschlossen aber im Handelsregister ist es noch aktiv habe keine Betreibungen aber vielleicht noch Verlust scheine aber alles alt aber vielleicht auch nichts und möchte mit mein Schwager eine neue Einzelfirmen zusammen eröffnen ist das möglich oder Verden wir das nicht öffnen können???

  23. Guten Abend. Ich habe bestehende Betreibungen/Verlustscheine in Höhe von ca. 20’000.-, jedoch keine Lohnpfändung. Ich konnte mit vielen Gläubigern verhandeln aber manche muss ich halt lassen wie z.B, Steuerschulden, Krankenkasse, Staatsanwaltschaft… Nun zu meiner Frage, ist es möglich eine Einzelfirma zu gründen trotz Betreibungen und Verlustscheine?

    • Guten Tag

      Die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister ist grundsätzlich nicht von bestehenden Betreibungen oder Verlustscheinen abhängig.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  24. Guten Abend
    Ich bin in einer laufenden Lohnpfändung, doch ich würde ein Darlehen bekommen aus der Familie um in eine GmbH zu gründen. Meine Geschäftsidee hat Substanz und ich sehe dort die einige Möglichkeit aus dem Schulden Sumpf zu entkommen. Nun möchte ich nicht das meine Stammanteile gepfändet werden und habe in einem anderen Beitrag von dieser Treuhändervereinbarung gelesen, wie funktioniert das genau und was muss einem Treuhänder geben dafür? Welche Nachteile entstehen für mich?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich dürfen Sie keine GmbH mit Darlehen gründen. Das Kapital muss der Gesellschaft bedingungslos zur Verfügung stehen. Bei einer Treuhänderlösung hält ein Treuhänder für Sie die Anteile. Sie haben dann keine gesellschaftsrechtliche, sondern lediglich eine vertragsrechtliche Berechtigung an der Gesellschaft.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  25. Guten Tag

    Ich und mein Kollege wollen eine KLG Gründen, jedoch haben wir beide Betreibungen sowie Verlustscheine.
    Mit welchen sorgen bezüglich Pfändungen des Erwirtschafteten Geldes müssen wir rechnen?

  26. Hallo

    Ich möchte mich als Kosmetikerin und Nageldesignerin selbständig machen.
    Ich strebe dir Geschäftsform
    “Einzelfirma” an, ohne HR Eintrag.

    Nun habe ich aus Studiumszeiten noch ein paar offene Betreibungen. Darf ich dennoch mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit beginnen?

    Herzliche Dank für eure Rückmeldung

  27. Hallo
    Ich möchte mit einem Kollegen eine AG gründen. Habe dazu Geld von meinem Vater bekommen.

    Leider habe ich offene Betreibungen (keine Pfändung) und Verlustscheine. Hat das einen Einfluss auf die AG?

    Danke für die Rückmeldung.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich sollten Ihre Verlustscheine und Betreibungen keinen Einfluss auf die Gründung der AG haben. Sobald Sie jedoch Aktionär der AG sind, gehören die Aktien zu Ihrem Vermögen. Sollte somit in Zukunft allenfalls eine Pfändung vorgenommen werden, könnten Ihre Aktien gepfändet werden.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  28. Guten Tag
    Ich wurde angefragt für den offenen Posten als Präsident Verwaltungsrat einer AG. Leider habe ich noch 3 bezahlte Betreibungen aus den Jahren 2018 und 2019 im Betreibungsregister aufgeführt. Kann sich dies negativ auswirken?
    Freundliche Grüsse
    Corinne

    • Guten Tag

      Dies kann leider nicht allgemein beantwortet werden, zumal es stark von der Erwartungen und Anstellungskriterien des Arbeitgebers abhängt. Wenn die AG, welche Sie als VR-Präsident einstellen möchte, einen Betreibungsauszug verlangt, könnte dies einen Einfluss haben, jedoch muss dies nicht unbedingt zutreffen. Allenfalls könnten Sie versuchen, die Betreibungen löschen zu lassen.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  29. Guten Tag

    Ich habe im Dezember 2022 eine Betreibung erhalten. Kontmit Gläubiger ist vorhanden und Verhandlungen laufen. Kann ich trotz Betreibung mit einem Kollegen zusammen eine AG Gründen? Bzw Muss bei der Gründung ein Betreibungsregister Auszug vorgelegt werden? Das Kapital für die Gründung (nachfolgeregelung) wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich sollten Ihre Betreibungen keinen Einfluss auf die Gründung der AG haben. Sobald Sie jedoch Aktionär der AG sind, gehören die Aktien zu Ihrem Vermögen. Sollte somit in Zukunft allenfalls eine Pfändung vorgenommen werden, könnten Ihre Aktien gepfändet werden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  30. Guten Tag.. gerne eine Frage..
    Ich möchte eine Einzelfirma gründen und mich im online Bereich selbstständig machen. Ich habe alte verlustscheine ( ohne aktuelle Betreibung und ohne aktuelle Pfändung)
    Wenn ich meine EF gründe, werde ich dann für die Verlustscheine sofort belangt? Oder passiert dies erst wenn ein Fortsetzungsbegehren eingeleitet wird vom Gläubiger?
    Vielen Dank vorab für die Info

    • Guten Tag

      Ich schlage Ihnen vor, dass Sie dies vorab mit dem Betreibungsamt abklären oder einen Beratungstermin an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  31. Guten Tag, ich möchte gerne eine Einzelfirma gründen. Leider habe ich Betreibungen und Verlustscheine. Ich möchte vor der Gründung einen Vergleich aushandeln um einen fix Betrag pro Monat zu überweisen.
    Danach möchte ich gerne die Firma gründen. Da ich im Angestellten Verhältnis keine Chance habe die laufenden Kosten decken zu können ( Steuern).
    Kann das funktionieren? Ich möchte mir da nur den minimal Lohn auszahlen um die Schulden zu tilgen und die Steuern zahlen. Der Gewinn möchte ich im Geschäft stehen lassen.
    Währe es auch möglich die Einzelfirma mit jemand externen zu Gründen und mich Anzustellen und nur einen minimalen Lohn auszuzahlen?

  32. Ich bin dabei einen onlineshop zu eröffnen.
    Da ich privat betreibungen habe wird die firma zuerst über eine andere gmbh angemeldet.

    Wenn ich selber eine gmbh gründe und privat betreibungen habe kann mich das betreibungsamt zwingen die gmbh aufzulösen? Geld für den bestandseinkauf bekomme ich via einem wandeldarlehensvertrag.

    • Guten Tag

      Trotz den privaten Betreibungen ist es für Sie möglich eine Firma zu gründen. Das Betreibungsamt kann im schlimmsten Fall jedoch auf die sich in Ihrem Besitz befindenden Stammanteile (Teil des Vermögens) zugreifen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

  33. Hallo ich bin gepfändet worden,mit einer einzelfirma. Jezt ist es so das sie mir mein geschäft geschlossen versiegelt haben. Ich habe leider privat auch betreibungen. Nur ist es so das ich die möglichkeit habe mit meinem matrial das ich verkaufe die geldsumme zu generieren. Aber ich bekommen kein einlass. Es ist ein betrag zu begleichen denn ich in dieser kurzen zeit nicht auftreiben kann. Und mein plan ist das ich nächstes jahr die gmbh melden will.
    Was kommt auf mich zu?
    Danke.

  34. Guten Tag
    Ich habe Lohnpfändung und auch Betreibungen(Verlustschein).
    Kann ich trotzdem eine Einzelfirma Gründen?

    Danke im vorraus für ihre Antwort.

    • Guten Tag

      Nein, das ist bei Lohnpfändungen nicht möglich.
      Auch wenn die Firma fälschlicherweise ins Handelsregister aufgenommen wird, wird diese später auf Antrag vom Betreibungsamt wieder gelöscht.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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