Raus aus dem Betreibungsregister
Eine Betreibung kann man nicht einfach zum Verschwinden bringen. Was für Möglichkeiten stehen zur Verfügung?
Am einfachsten geht es, indem man mit dem Gläubiger verabredet nach Bezahlung der Schuld die Betreibung zurück zu ziehen. Kann man sich hier nicht einigen, so hat man dafür zu sorgen, dass es einen Gerichtsentscheid gibt, der die Betreibung aufhebt.
Hallo
Ich möchte gerne eine geschäft übernehmen(restaurant) habe ich schulden bei betreibungsamt, und bezahle jeden monat 477 sfr.
Kann ich eine Gmbh gründen?
Freue mich auf ihre antwort
Mfg
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie auch mit bestehenden Forderungen eine GmbH gründen. Es ist jedoch so, dass Sie nach Eintrag im Handelsregister der Betreibung auf Konkurs unterliegen. Zudem benötigen Sie für eine GmbH-Gründung CHF 20’000.-. Sofern Sie zu neuem Vermögen gekommen sind, müssen Sie dies dem Betreibungsamt melden. Es ist daher heikel, eine Firma zu gründen sofern noch offene Forderungen bestehen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Es es mir möglich eine gmbh mit 4 parteien zu gründen ( ich eingetragen als geschäftsführen im verkaufsladen) wehrend einer laufenden pfändung?
Guten Tag
Dies ist möglich, es besteht einfach das Risiko, dass Ihre Anteile dann gepfändet werden. Um dies zu umgehen, wäre eine Treuhändervereinbarung ratsam. In einer Treuhändervereinbarung wird vereinbart, dass der Treuhänder (eine Drittperson) nur faktisch über die Anteile verfügt und somit der eigentliche Eigentümer verborgen bleibt. Gerne erstellen wir für Sie eine solche Vereinbarung im Rahmen Ihrer Gründung.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Ist es mir möglich zusammen mit einem Partner eine Kollektivgesellschaft mit Eintrag im Handelsregister zu gründen, obwohl bei mir Betreibungen laufen?
Und muss ich falls die Gründung trotzdem möglich wäre, bei der allfälligen Anmiete von Räumlichkeiten für die Kollektivgesellschaft als Gesellschafter meinen persönlichen Betreibungsauszug vorweisen? Oder genügt der Betreibungsauszug der gegründeten Firma? Freundliche Grüsse
Guten Tag
Das Vorliegen von Betreibungen hindert die Gründung einer Kollektivgesellschaft nicht. Dennoch wird der Vermieter aller Voraussicht nach einen persönlichen Betreibungsregisterauszugs jedes einzelnen Gesellschafters einverlangen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich bin bereit ein Einzelunternehmen zu gründen im Bereich Online Marketing. Leider habe ich Betreibungen und bin mir nicht sicher wie ich dabei vorgehen soll bei dem Betreibungsamt.
Danke für eure Hilfe!
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen den Betreibungsbeamten darüber zu informieren, damit bei neuem Vermögen die Betreibungen schnell getilgt werden können.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Hallo
Ich helfe gerade einem Freund bei seiner Buchhaltung (GmbH). Meinem Freund gehören alle Stammanteile, hat jedoch eine Lohnpfändung. Er bezahlt sich das Minimum als Lohn aus. Das Gründungskapital hat er sich geliehen und kurz nach der Gründung zurückbezahlt.
Das Betreibungsamt verlangt nun von Ihm die Buchhaltung der GmbH. Ist er verpflichtet dem Betreibungsamt die Buchhaltung vorzulegen obwohl die Firma keine Betreibungen hat?
lg Niklaus
Guten Tag
Das Betreibungsamt hat das Recht, sich Einsicht in die Bilanz der GmbH zu verschaffen, zumal Ihr Freund bei seiner eigenen GmbH als Geschäftsführer angestellt ist und folglich sich selbst einen Lohn ausbezahlt. Abgesehen davon ist das Betreibungsamt ebenso befugt, sich die Informationen bei der Steuerverwaltung einzuholen, welche die Bilanz der GmbH durch die Steuererklärung bereits erhalten hat.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich bin dabei eine GmbH zu gründen. Das Geld zur Gründung bekomme ich als Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Jedoch habe ich privat noch offene Betreibungen. Meine Angst ist, dass ich das dargeliehne Geld, die ich sofort nach dem Handelsregistereintrag zurück geben muss, gepfändet rspk. weg genommen wird. Ist das überhaubt möglich, da das Geld auf einem Sperrkonto ist? Und wie kann ich mich dagegen schützen?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Die Einlagen in die GmbH (Stammanteile) stellen einen Vermögenswert dar, welcher in einer neuen Betreibung (aufgrund eines Verlustscheines) gepfändet werden könnte. Das Kapital ist lediglich während des Gründungsprozesses auf einem Sperrkonto hinterlegt. Sobald die Firma im Handelsregister eingetragen wurde und damit Ihre Rechtspersönlichkeit erlangt, ist das Geld für die GmbH frei verfügbar. Sofern Sie sich Lohn auszahlen, wird das Betreibungsamt eine Lohnpfändung anlassen bevor es Ihre Stammanteile pfändet.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
guten tag ich bin ebenfalls verschuldet (Verlustscheine und Betreibungen) ich arbeite selbständig.
nun hat mein Bruder die Idee ein Gmbh zu gründen und mich als mit mit inhaber rein zu nehmen leider blick ich da gar nich so recht durch
Guten Tag
Sie dürfen gerne ein Beratungsgespräch an einem unserer zahlreichen Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag ich habe Betreibung mit Lohnpfändung. Da ich keine neue Arbeit finde deswegen bin ich am überlegen ob es möglich wäre das ich mich als Vertreter für Produkte selbständig mache. Ist dies auch möglich ?
freundliche Grüsse Dara Rams
Guten Tag Frau Rams
Ich schlage Ihnen vor, dass Sie dies vorab mit dem Betreibungsamt und der zuständigen Ausgleichskasse abklären oder einen Beratungstermin an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Mein Bruder besitzt zwei firmen ( gmbh / Ag) jedoch will er sie nicht mehr haben und will sie mir übergeben. ( Betreibung/verlustscheine besitze ich)ist dies möglich oder wie wäre das vorgehen?
Guten Tag
Ja dies ist möglich. Sie müssen die Änderungen bei dem kantonalen Handelsregisteramt anmelden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Handelsregisteränderung.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag, ich habe Betreibungen und eine Lohnpfändung. Jetzt habe ich die Möglichkeit bei der Firma, bei der ich angestellt bin als Bonus Firmen Aktien zu bekommen. Ist das Möglich oder werden die Aktien verkauft? Beste Grüsse
Guten Tag
Sie können unabhängig von Ihren Betreibungen Aktien von Firmen kaufen. Jedoch beachten Sie, dass Aktien pfändbar sind und diese somit für die Gläubigerbefriedigung verwertet werden können.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich habe mit einem sehr guten Kollegen geplant, eine Kollektivgesellschaft im Bereich Marketing zu gründen (beide Gesellschafter). Er sitzt jedoch in sehr tiefen Schulden (Betreibungen und Pfändungen). Wie muss ich mich hierbei sichern? Gibt es überhaupt für mich in diesem Fall ein Risiko als Gesellschafter bzw. ist eine Gründung mit solch einer Bonität möglich?
Besten Dank im Voraus für die Antwort.
Guten Tag
Die Gründung bzw. der Eintrag im Handelsregister könnte zwar vorgenommen werden, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in einem solchen Fall mit Unannehmlichkeiten zu rechnen ist. Gläubiger Ihres Geschäftspartners könnten die Geschäfte der KLG beeinträchtigen. Ausserdem gehen Sie mit der KLG eine Solidarhaftung mit Ihrem Geschäftspartner ein für die Schulden der KLG, dies wäre für Sie womöglich ebenfalls nachteilig, da Ihr Geschäftspartner mutmasslich seinen Teil der Schulden nicht begleichen könnte. Allenfalls findet sich eine Lösung, bei der Sie eine Zusammenarbeit vereinbaren ohne eine gemeinsame KLG zu gründen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
guten tag ich habe eine gmbh seit 3 jahren aber leider bin ich in diesem 3 jahren in finanziellen Schwierigkeiten geraten und habe somit viele betreibungen aber mein geschäft möchte ich nicht aufgeben. was könnte ich machen das ich aus dem ganzen schulden rauskommen ohne das ich mein gedschäft verliere?
ist es möglich das ich die gmbh umwandle auf ein einzelunternehmen ?
mfg
Guten Tag
Sie sollten sich mit einem erfahrenen Treuhänder besprechen um eine Lösung für Ihre Situation zu suchen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich habe Verlustscheine und Betreibungen sowie seid 1 Jahr kein Einkommen und lebe von meinem Partner. Nun erhalte ich von ihm 10’000 Franken um den Betrag in meine Selstständigkeit zu investieren. Wie verhalte ich mich korrekt vor dem Betreibungsamt? Und könnten Sie mir die erhaltene Summe sogar pfänden? Ich hab sonst noch kein Einkommen.
Besten Dank für Ihr Feedback
Guten Tag Frau Stucki
Das Betreibungsamt kann sämtliches Vermögen von Ihnen pfänden. Sobald Sie Ihre Firma gegründet haben, ist es empfehlenswert, dies dem Betreibungsamt mitzuteilen. Sofern Sie aus dem Geschäft Gewinne erzielen und folglich sich einen Lohn auszahlen, ist dies pfändbar.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Ich gerne eine GmbH zu gründen. Das Geld zur Gründung bekomme ich als Darlehen von ein privaten freund. Jedoch habe ich noch offene verfahren kosten von Glaubiger (rechtskraftige Gerichts kosten) die noch nicht im Betreibung eingetragenen sind. Meine Angst ist, dass ich das dargeliehne Geld, die ich sofort nach dem Handelsregistereintrag zurück geben muss, gepfändet von dem Glaubiger rspk. weg genommen wird. Ist das überhaubt möglich, da das Geld auf einem Sperrkonto ist? Und wie kann ich mich dagegen schützen?
Guten Tag
Sie dürfen keine Firma gründen, wenn das Stammkapital der Firma gar nicht zur Verfügung stehen wird. Falls Sie Ihr Geschäft mit einer Einzelunternehmung starten, brauchen Sie kein Kapital einzulegen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
G.abend ich bin am überlege eine Einzelfirma zu gründen mit BVG vorbeziehn aber ich weiss nicht ebe geht weil ich habe pfandungen und betreibugen..und ist obligatorisch eine einzefirma mit umsatz 45 tausend pro jahr in handelregister eingetragen???
Guten Tag
Sie müssten Ihre Einzelfirma beim Handelsregisteramt anmelden, sobald Sie einen Umsatz von CHF 100’000.- oder mehr erreichen. Ob Sie ihre Pensionskassengelder beziehen könnten, müssten Sie individuell mit Ihrer Kasse abklären.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Gute Abend
Ich hatte eine einzelfirma und musste Konkurs anmelden da ich Betriebugen hatte.
Jetz habe ich keine offen Betreibungen doch noch paar Verlustscheine.
Meine Frage. Wenn ich eine GmbH übernehmen würde. Könnte denn das gleiche wieder passieren oder da es eine GmbH ist und somit ich nicht haftbar bin.
LG
Guten Tag
Als Gesellschafter einer GmbH können Sie für Steuerschulden ebenso privat belangt werden. Für offene Forderungen kann das Betreibungsamt auch Ihre Stammanteile pfänden.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich habe jetzt eine GmbH, und bin als Gesellschafter und Geschäftsführer eingetragen. Nun möchte ich die GmbH verkaufen, der Käufer(Verwandte von mir) hat aber Verlustscheine und vermutlich auch offene Betreibungen. Eine Lohnpfändungen ist aber nicht gegegeben.
Wenn der Käufer im Handelsregister als Gesellschafter und Geschäftsführer eingetragen ist, was passiert? Kann er überhaupt im HR eingetragen werden? Welche Schritte würde die Betreibungsamt angehen?
Besten Dank.
Guten Tag
Dadurch, dass Ihr Verwandter als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen wird, wird vermutet, dass neues Vermögen, ev. Lohn vorhanden ist. Dadurch könnte Ihr Verwandter wieder neu betrieben werden und im schlimmsten Fall könnten die Stammanteile gepfändet werden.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe vor 10 Jahren privatkonkurs machen müssen. Jetzt will ich mich wieder selbstständig machen mit einer GmbH. Beim betreibungsamt habe ich 19t offen. Wie kann ich vorgehen ohne das ich beim neustart mit Betreibungen rechnen muss?
Guten Tag
Durch den Privatkonkurs gehen Ihre Schulden nicht unter. Die Gläubiger erhalten einen sogenannten Verlustschein, der ihnen die Möglichkeit gibt, die ausstehende Schuld einzufordern, wenn Sie zu neuem Vermögen kommen sollten.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich hatte früher eine Einzelfirma ich war sehr unerfahren und habe daher eine grosse Summe von Schulden die sich mit Zinsen usw. mit der Zeit vermehrt haben. Ich würde gerne diese Schulden zahlen, jedoch frage ich mich ob man mit den beglaubigten handeln könnte, um die Summen zu reduzieren und zahlbar für mich zu machen?
Danke
Liebe Grüsse
Guten Tag
Sie können mit den Gläubigern ins Gespräch treten und versuchen eine bilaterale Lösung zu finden.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich habe noch Offene Beträge beim Betreibungsamt, möchte aber eine eigene Private Wäscherei eröffnen.. mit Dahrlehns aus Privaten Haushalten sprich Tante etc.., ginge das? Ich müsste wohl mit dem Betreibungsamt eine Zahlungsvereinbarung treffen oder? Ist es Sinnvoller eine GMBH oder eine AG zu eröffnen?
Lg Frei
Guten Tag
Wir empfehlen Ihnen, sich vorher an das Betreibungsamt zu wenden. Sie sind m.W. verpflichtet, allfällige Änderungen bezüglich Ihrem Einkommen dem Betreibungsamt zu melden (vgl. Art. 93 Abs. 3 SchKG). Der Vorteil bei der GmbH und AG besteht darin, dass Sie als Privatperson nicht für die Geschäftsschulden haften. Bei der GmbH benötigen Sie für die Gründung ein Mindestkapital von Fr. 20’000.– und bei der AG ein Mindestkapital von Fr. 100’000.–.
Wenn Sie eine Firma gründen wollen, können Sie über https://www.startups.ch/de/kontakt/termin ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Hallo, ich würde gerne eine Mantel GmbH kaufen. Das Geld für die Mantel GmbH bekomme ich von einem Familienmitglied geschenkt. Allerdings haben ich Verlustscheine beim Betreibungsamt und weiss daher nicht ob die kommenden Einahmen der GmbH, vom Betreibungsamt gepfändet werden können.
Freundliche Grüsse
Markus
Guten Tag
Sobald Sie Vermögen der GmbH Ihrem Privatvermögen zuführen, kann dieses vom Betreibungsamt gepfändet werden. Sollten Sie private Schulden mit Vermögenswerten der GmbH begleichen, laufen Sie einerseits Gefahr, im Rahmen von Verantwortlichkeitsklagen für Schulden der GmbH mit Ihrem privaten Vermögen zu haften, andererseits riskieren Sie eine strafrechtliche Verfolgung (Konkursdelikte i.S.v. Art. 163 ff. StGB).
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Eine Frage ich hatte eine Einzel Firma und habe sie geschlossen aber im Handelsregister ist es noch aktiv habe keine Betreibungen aber vielleicht noch Verlust scheine aber alles alt aber vielleicht auch nichts und möchte mit mein Schwager eine neue Einzelfirmen zusammen eröffnen ist das möglich oder Verden wir das nicht öffnen können???
Guten Tag
Eine Einzelfirma können Sie nur alleine eröffnen. Wenn Sie zu zweit sind, müssten Sie eine KIG oder GmbH/AG gründen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Abend. Ich habe bestehende Betreibungen/Verlustscheine in Höhe von ca. 20’000.-, jedoch keine Lohnpfändung. Ich konnte mit vielen Gläubigern verhandeln aber manche muss ich halt lassen wie z.B, Steuerschulden, Krankenkasse, Staatsanwaltschaft… Nun zu meiner Frage, ist es möglich eine Einzelfirma zu gründen trotz Betreibungen und Verlustscheine?
Guten Tag
Die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister ist grundsätzlich nicht von bestehenden Betreibungen oder Verlustscheinen abhängig.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Abend
Ich bin in einer laufenden Lohnpfändung, doch ich würde ein Darlehen bekommen aus der Familie um in eine GmbH zu gründen. Meine Geschäftsidee hat Substanz und ich sehe dort die einige Möglichkeit aus dem Schulden Sumpf zu entkommen. Nun möchte ich nicht das meine Stammanteile gepfändet werden und habe in einem anderen Beitrag von dieser Treuhändervereinbarung gelesen, wie funktioniert das genau und was muss einem Treuhänder geben dafür? Welche Nachteile entstehen für mich?
Guten Tag
Grundsätzlich dürfen Sie keine GmbH mit Darlehen gründen. Das Kapital muss der Gesellschaft bedingungslos zur Verfügung stehen. Bei einer Treuhänderlösung hält ein Treuhänder für Sie die Anteile. Sie haben dann keine gesellschaftsrechtliche, sondern lediglich eine vertragsrechtliche Berechtigung an der Gesellschaft.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich und mein Kollege wollen eine KLG Gründen, jedoch haben wir beide Betreibungen sowie Verlustscheine.
Mit welchen sorgen bezüglich Pfändungen des Erwirtschafteten Geldes müssen wir rechnen?
Guten Tag
Erwirtschaftete Gewinne gelten als Ihr steuerbares Einkommen und werden somit berücksichtigt.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo
Ich möchte mich als Kosmetikerin und Nageldesignerin selbständig machen.
Ich strebe dir Geschäftsform
“Einzelfirma” an, ohne HR Eintrag.
Nun habe ich aus Studiumszeiten noch ein paar offene Betreibungen. Darf ich dennoch mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit beginnen?
Herzliche Dank für eure Rückmeldung
Guten Tag
Sie können Ihre Einzelfirma trotzdem gründen.
startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo
Ich möchte mit einem Kollegen eine AG gründen. Habe dazu Geld von meinem Vater bekommen.
Leider habe ich offene Betreibungen (keine Pfändung) und Verlustscheine. Hat das einen Einfluss auf die AG?
Danke für die Rückmeldung.
Guten Tag
Grundsätzlich sollten Ihre Verlustscheine und Betreibungen keinen Einfluss auf die Gründung der AG haben. Sobald Sie jedoch Aktionär der AG sind, gehören die Aktien zu Ihrem Vermögen. Sollte somit in Zukunft allenfalls eine Pfändung vorgenommen werden, könnten Ihre Aktien gepfändet werden.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Gutentag,
Ich möchte ein Beratungstermin bei Simon Jakob vereinbaren.
Bitte melden Sie sich bald möglichst unter marko.ristic8408@gmail.com
Guten Tag
Ein Beratungsgespräch können Sie hier vereinbaren: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin
Herr Simon Jakob arbeitet aber nicht mehr bei STARTUPS.CH.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich wurde angefragt für den offenen Posten als Präsident Verwaltungsrat einer AG. Leider habe ich noch 3 bezahlte Betreibungen aus den Jahren 2018 und 2019 im Betreibungsregister aufgeführt. Kann sich dies negativ auswirken?
Freundliche Grüsse
Corinne
Guten Tag
Dies kann leider nicht allgemein beantwortet werden, zumal es stark von der Erwartungen und Anstellungskriterien des Arbeitgebers abhängt. Wenn die AG, welche Sie als VR-Präsident einstellen möchte, einen Betreibungsauszug verlangt, könnte dies einen Einfluss haben, jedoch muss dies nicht unbedingt zutreffen. Allenfalls könnten Sie versuchen, die Betreibungen löschen zu lassen.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Ich habe im Dezember 2022 eine Betreibung erhalten. Kontmit Gläubiger ist vorhanden und Verhandlungen laufen. Kann ich trotz Betreibung mit einem Kollegen zusammen eine AG Gründen? Bzw Muss bei der Gründung ein Betreibungsregister Auszug vorgelegt werden? Das Kapital für die Gründung (nachfolgeregelung) wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
Guten Tag
Grundsätzlich sollten Ihre Betreibungen keinen Einfluss auf die Gründung der AG haben. Sobald Sie jedoch Aktionär der AG sind, gehören die Aktien zu Ihrem Vermögen. Sollte somit in Zukunft allenfalls eine Pfändung vorgenommen werden, könnten Ihre Aktien gepfändet werden.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag.. gerne eine Frage..
Ich möchte eine Einzelfirma gründen und mich im online Bereich selbstständig machen. Ich habe alte verlustscheine ( ohne aktuelle Betreibung und ohne aktuelle Pfändung)
Wenn ich meine EF gründe, werde ich dann für die Verlustscheine sofort belangt? Oder passiert dies erst wenn ein Fortsetzungsbegehren eingeleitet wird vom Gläubiger?
Vielen Dank vorab für die Info
Guten Tag
Ich schlage Ihnen vor, dass Sie dies vorab mit dem Betreibungsamt abklären oder einen Beratungstermin an einem unserer Standorte vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag, ich möchte gerne eine Einzelfirma gründen. Leider habe ich Betreibungen und Verlustscheine. Ich möchte vor der Gründung einen Vergleich aushandeln um einen fix Betrag pro Monat zu überweisen.
Danach möchte ich gerne die Firma gründen. Da ich im Angestellten Verhältnis keine Chance habe die laufenden Kosten decken zu können ( Steuern).
Kann das funktionieren? Ich möchte mir da nur den minimal Lohn auszahlen um die Schulden zu tilgen und die Steuern zahlen. Der Gewinn möchte ich im Geschäft stehen lassen.
Währe es auch möglich die Einzelfirma mit jemand externen zu Gründen und mich Anzustellen und nur einen minimalen Lohn auszuzahlen?
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation zu besprechen.
Beste Grüsse
Tanja Balseiro
Ich bin dabei einen onlineshop zu eröffnen.
Da ich privat betreibungen habe wird die firma zuerst über eine andere gmbh angemeldet.
Wenn ich selber eine gmbh gründe und privat betreibungen habe kann mich das betreibungsamt zwingen die gmbh aufzulösen? Geld für den bestandseinkauf bekomme ich via einem wandeldarlehensvertrag.
Guten Tag
Trotz den privaten Betreibungen ist es für Sie möglich eine Firma zu gründen. Das Betreibungsamt kann im schlimmsten Fall jedoch auf die sich in Ihrem Besitz befindenden Stammanteile (Teil des Vermögens) zugreifen.
Beste Grüsse
Manuele Spaar
Hallo ich bin gepfändet worden,mit einer einzelfirma. Jezt ist es so das sie mir mein geschäft geschlossen versiegelt haben. Ich habe leider privat auch betreibungen. Nur ist es so das ich die möglichkeit habe mit meinem matrial das ich verkaufe die geldsumme zu generieren. Aber ich bekommen kein einlass. Es ist ein betrag zu begleichen denn ich in dieser kurzen zeit nicht auftreiben kann. Und mein plan ist das ich nächstes jahr die gmbh melden will.
Was kommt auf mich zu?
Danke.
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation zu besprechen.
Beste Grüsse
Manuele Spaar
Guten Tag
Ich habe Lohnpfändung und auch Betreibungen(Verlustschein).
Kann ich trotzdem eine Einzelfirma Gründen?
Danke im vorraus für ihre Antwort.
Guten Tag
Nein, das ist bei Lohnpfändungen nicht möglich.
Auch wenn die Firma fälschlicherweise ins Handelsregister aufgenommen wird, wird diese später auf Antrag vom Betreibungsamt wieder gelöscht.
Beste Grüsse
Manuele Spaar