Ein Überblick über den Schutz von geistigem Eigentum (Patentschutz, Markenschutz, Designschutz und Urheberrecht)
Unternehmer, insbesondere Gründer entwickeln oft Neuheiten aller Art und erreichen dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Diesen gilt es zu bewahren und es ist unabdingbar sein geistiges Eigentum richtig zu schützen.
Im Bereich geistiges Eigentum wird zwischen 4 Gebieten unterschieden. Diese Differenzierung ist sehr wichtig. Je nachdem in welchen Bereich eine Neuheit fällt, kann resp. muss sie anders geschützt werden.
Patente schützen technische Erfindungen, d.h. Lösungen für ein technisches Problem. Man kann einzelne Produkte (z.B. ein Funkgerät oder ein Erkältungsmedikament) oder ein Verfahren (z.b. zur Herstellung von Solarzellen) patentieren lassen.
Marken sind geschützte Bezeichnungen eines Produktes oder einer Dienstleistung. Schützbar sind Buchstaben- oder Zahlenkombinationen (z.B. NZZ), ganze Wörter (z.B. Coca Cola), Bilder (z.B. Logo der Post), dreidimensionale Darstellungen (z.B. der Mercedes-Stern) und sogar Slogans und Werbejingles.
Designs sind geschützte Gestaltungen von Objekten. Damit schützt man beispielsweise das Aussehen und die Form von Stoffmustern, Brillengestellen, Autos oder Verpackungen.
In den drei oben genannten Bereichen entsteht der Schutz erst, wenn Produkt, Verfahren, Marke oder Design beim zuständigen Amt angemeldet wurde. Dabei gilt das Prinzip der Erstanmeldung, d.h. wer etwas zuerst anmeldet darf auch den Schutz beanspruchen. Halten Sie ihr Patent, ihre Marke, etc. also wenn möglich bis zur Anmeldung geheim, damit ihnen niemand zeitlich zuvor kommen kann.
Bereits bevor Sie viel Geld und Zeit investieren sollten Sie genau recherchieren, ob in ihrem Bereich nicht bereits ein ähnliches oder gleiches Patent, Marke etc. von jemand anderem beansprucht wird. Es ist äusserst ärgerlich erst bei der Eintragung eines lange und teuer entwickelten Designs festzustellen, dass dieses bereits geschützt ist. Eine erste Recherche führen Sie am besten kostenlos unter www.swissreg.ch durch.
Insbesondere bei Patenten kann die Eintragung aber auch Nachteile haben. Oft erfahren Konkurrenten und Kopierer erst über die Patentanmeldung von der neuen Entwicklung und bekommen auch noch Details dazu geliefert. In diesem Bereich lohnt es sich besonders sich von Experten eingehend beraten zu lassen um seine neusten Entwicklungen optimal zu schützen.
Urheberrechte schützen individuelle Werke der Literatur und Kunst, z.B. einen Krimi, ein Musikstück oder ein Bild. Ebenfalls geschützt werden Werke technischer oder wissenschaftlicher Natur (z.b. Bauzeichnungen oder eine bildliche Darstellung eines Organisationsmodelles aus der Betriebswirtschaft) und auch Computerprogramme (Software). Nicht geschützt ist die Idee an sich sondern immer nur das konkrete Werk das sie ausdrückt (also z.B. nicht das Organisationsmodell an sich sondern die Darstellung oder nicht die Software an sich sondern der Programmiercode als Werk des Programmierers).
Im Gegensatz zu den ersten drei Bereichen gewähren die Urheberrechte auch ohne spezielle Anmeldung einen Schutz für den entsprechenden Schöpfer des Werks. Es gibt darum auch kein Register oder Ähnliches, in das man sich eintragen müsste. Wer ein Werk schafft ist automatisch urheberrechtlich geschützt.
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