Optimaler Zeitpunkt für die Umwandlung einer Einzelfirma
Der Jahresanfang ist ein optimaler Zeitpunkt für die Umwandlung einer Einzelfirma. Welche Zeitfenster auch gut für eine Umwandlung geeignet sind, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Optimaler Zeitpunkt für die Umwandlung
Der beste Zeitpunkt für die Umwandlung einer Einzelfirma ist der Jahresanfang. Die für die Umwandlung notwendigen Dokumente müssen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses ohnehin aufbereitet werden. Zusätzliche Kosten werden somit minimiert. Auch der Aufwand für die Buchhaltung ist geringer, da zu Jahresbeginn nur wenige Buchungen vorliegen, die auf die neu gegründete AG oder GmbH übertragen werden müssen. Auch im Rahmen der Steuererklärung führt die Umwandlung zu Jahresbeginn zu einem geringeren Aufwand.
Wann ist eine Umwandlung möglich?
Es gibt grundsätzlich drei mögliche Zeitpunkte für die Umwandlung. Sie kann per 1. Januar eines Jahres erfolgen. In diesem Fall werden die Aktiven und Passiven vom Jahresabschluss per 31.12. übernommen. Der zweite Zeitpunkt ist von Jahresbeginn bis spätestens Ende Juni. In diesem Zeitraum kann die Umwandlung rückwirkend auf den Jahresanfang vorgenommen werden. Bereits gemacht Umsätze dürfen direkt auf die neue AG oder GmbH gebucht werden. Die neue Gesellschaft kann buchhalterisch alle Buchungen rückwirkend auf den 1. Januar übernehmen. Somit entfällt für die Einzelunternehmung die Pflicht zur Erstellung eines eigenen Abschlusses.
Wird die Umwandlung in der zweiten Jahreshälfte vorgenommen, so ist der Aufwand grösser. Auch hier können die Aktiven und Passiven des laufenden Jahres in die neue Gesellschaft übernommen werden. Allerdings müssen die Umsätze vom Jahresanfang bis zum Umwandlungszeitpunkt noch über die Einzelfirma verbucht werden. Dies führt dazu, dass für die Einzelfirma ein separater Zwischenabschluss erstellt werden muss.
Weitere Informationen zur Umwandlung und HR Änderungen
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