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Neues Revisionsrecht: Noch immer haben viele GmbHs werder eine Revisionssstelle gewählt noch ein opting-out durchgeführt. Es droht ein amtliches Verfahren!

Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Revisionsrecht. Gemäss diesem unterstehen alle GmbHs und AGs einer Revisionspflicht. Das heisst, sie müssen grundsätzlich mindestens eine eingeschränkte Revision durchführen.

Sie können jedoch auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben und alle Gesellschafter per Gesellschafterbeschluss auf die Revision verzichten  (sogenanntes “opting-out”). Je nach Situation ist auch eine Statutenänderung nötig.

Insbesondere viele GmbHs sind der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle oder zur Durchführung eines opting-outs  bisher nicht nachgekommen (das Handelsregisteramt St.Gallen spricht von 1’400 Fällen). Damit sind sie mit einem sogenannten Organisationsmangel behaftet, d.h. die Gesellschaft ist nicht korrekt organisiert weil sie weder auf eine Revisionsstelle verzichtet noch eine solche eingesetzt hat. Verschiedene Handelsregisterämter haben angekündigt, säumige GmbHs zu Beginn des Jahres 2010 anzuschreiben und eine maximale Frist von 30 Tagen zur Behebung des Mangels anzusetzen. Diese Frist ist in der Regel nicht erstreckbar. Wer seine GmbH innerhalb dieser Frist nicht anpasst, dessen Fall wird an das zuständige Gericht weiter gereicht. Der Richter kann die GmbH unter Umständen sogar auflösen. Wir empfehlen betroffenen Gesellschaften darum so schnell als möglich den gesetzeskonformen Zustand herzustellen, auch um unnötige Kosten zu vermeiden. STARTUPS.CH berät seine Kunden gerne in dieser Angelegenheit.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

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