Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Neues Aktienrecht 2023: neue Möglichkeiten durch das Kapitalband

Seit dem 1. Januar 2023 besteht für Aktiengesellschaften die Möglichkeit zur flexibleren Anpassung des Kapitals. 

Grössere Hürden nach altem Recht

Wollte eine Gesellschaft nach altem Recht neue Anteile schaffen, um Eigenkapital zu generieren oder eine Überkapitalisierung beseitigen, musste jeweils eine genehmigte Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung durchgeführt werden.

Nach neuem Recht kann dieser Prozess beschleunigt werden, indem die Statuten ein sogenanntes Kapitalband vorsehen. Dadurch wird der Verwaltungsrat statutarisch ermächtigt, während einer bestimmten Dauer das Aktienkapital innerhalb einer vorgesehenen Spanne zu verändern.

Bei der Ausgestaltung des Kapitalbandes müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

  • Ein Kapitalband ist nur für Aktiengesellschaften möglich, nicht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Die Einführung eines Kapitalbandes ist nur für Aktiengesellschaften möglich, die nicht auf die eingeschränkte Revision der Jahresrechnung verzichtet haben (kein opting-out vorsehen)
  • Die Grenzen der Erhöhung und Herabsetzung müssen im Artikel festgehalten werden. Dabei darf das im Handelsregister eingetragene Kapital höchstens um die Hälfte überstiegen oder unterschritten werden.
  • Die Zeitdauer, in welcher das Aktienkapital verändert werden darf, muss festgehalten werden und darf maximal 5 Jahre betragen
  • Die Bezugsrechte der Aktionäre müssen gewahrt werden.

Pflichten des Verwaltungsrates

Nach jeder Anpassung des Aktienkapitals ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Statuten entsprechend anzupassen.

Der Beschluss über die Statutenänderung und die Feststellungen des Verwaltungsrates sind öffentlich zu beurkunden und müssen im Handelsregister eingetragen werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Verwaltungsrat durch das Kapitalband das Geschäftsjahr flexibler gestalten kann, dabei jedoch einige Voraussetzungen und zeitliche Limiten eingehalten werden müssen.

Jetzt eine unverbindliche Offerte berechnen und Ihre eigene Firma online gründen.

Offerte berechnen und Firma gründen

Unser Angebot

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert