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Neues Aktienrecht 2023: Durchführung einer virtuellen oder hybriden GV

Seit Januar 2023 kann der Verwaltungsrat die Generalversammlung nicht nur wie üblich vor Ort abhalten, sondern diese auch hybrid oder sogar komplett virtuell durchführen. Um die neuen Möglichkeiten der Durchführung nutzen zu können, müssen jedoch die Statuten der Gesellschaft angepasst werden.

Virtuelle Generalversammlung

Bevor die Generalversammlung einberufen wird, bestimmt der Verwaltungsrat den Tagungsort der Generalversammlung. Seit dem Januar 2023 sieht das Obligationenrecht vor, dass eine Generalversammlung mit elektronischen Mitteln ohne Tagungsort und somit virtuell durchgeführt werden kann, wenn die Statuten dies vorsehen. Der Verwaltungsrat hat jedoch zusätzlich in der Einberufung einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bezeichnen.

Sofern die Aktien einer Gesellschaft jedoch nicht an einer Börse kotiert sind, kann sogar auf die Bezeichnung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreter verzichtet werden, sofern die Statuten einen solchen Verzicht vorsehen (Art. 701d OR).

Voraussetzungen für die Verwendung elektronischer Mittel

Der Verwaltungsrat regelt die Verwendung elektronischer Mittel und stellt sicher, dass:

1. die Identität der Teilnehmer feststeht;

2. die Voten in der Generalversammlung unmittelbar in Bild und Ton übertragen werden;

3. jeder Teilnehmer Anträge stellen und sich an der Diskussion beteiligen kann;

4. das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann.

Sollten während der Generalversammlung technische Probleme auftreten, sodass die Generalversammlung nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so muss diese wiederholt werden. Die Beschlüsse, welche die Generalversammlung vor dem Auftreten der technischen Probleme gefasst hat, bleiben jedoch gültig.

Hybride Generalversammlung

Neben der virtuellen Generalversammlung ist es neu auch möglich, eine hybride Generalversammlung durchzuführen. Dies bedeutet, der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass Aktionäre, die nicht am Ort der Generalversammlung anwesend sind, ihre Rechte auf elektronischem Weg ausüben können.

Die Anforderungen an die Verwendung von elektronischen Mitteln sind dieselben, wie oben aufgeführt.

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