Neue Regelungen beim Zoll
Ab dem 1.1.2013 werden keine Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen in Papierform mehr angenommen. Dies ist ein weiterer Schritt auf der Umsetzung der E-Government-Strategie des Bundes.
Seit dem neuen Jahr ist es nicht mehr möglich, beim Zoll Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen in Papierform zu machen. Bereits vor 2013 wurden über 90% der importierten und exportierten Sendungen elektronisch angemeldet. Mit der Umsetzung der E-Government-Strategie des Bundes ist es seit 1.1.2013 nicht mehr möglich die Formulare in Papierform einzureichen.
Gewerbsmässige Zollanmelder verfügen in der Regel bereits über ein elektronisches System für ihre Zollanmeldungen wie e-dec Import, e-dec Export und/oder NCTS. Für Personen die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen stellt die Eidegenössische Zollverwaltung (EZV) eine kostenlose Web-Applikation zur Verfügung.
Diese Applikation finden Sie unter folgendem Link.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur noch für spezielle Anmeldungen wie zum Beispiel für Umzugsgut.
Die Eidgenössische Zollverwaltung empfiehlt, rasch auf die elektronische Anmeldung umzustellen. Weitere Informationen über die Neuerungen finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung.