Netzwerkstandorte – Zwei Projekte werden zur direkten Aufnahme empfohlen
Im Rahmen des Nationalen Innovationsparks werden auch verschiedenen Netzwerkstandorte geschafften. Der Vorstand der VDK (Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren) beantragt, dass die Projekte des Kantons Aargau sowie der Nordwestschweizer Kantone direkt in die Startformation des Nationalen Innovationsparks aufgenommen werden sollen.
Netzwerkstandorte werden weiter geprüft
Der Vorstand der VDK will, dass alle Projekte im Verfahren zur Aufnahme in einen Nationalen Innovationspark verbleiben sollen. Zwei Projekte (Aargau, Nordwestschweizer Kantone) werden dabei zur direkten Aufnahme in die Startformation des Nationalen Innovationsparks empfohlen. Die übrigen 6 Projekte sollen sich bis Anfang 2016 einer Nachqualifikation stellen können. Bei den 6 Projekten sind noch verschiedene Sachverhalte zu prüfen. Sie sollen aber trotzdem gleichberechtigt die Möglichkeit erhalten ab Anfang 2016 am NIP teilzunehmen. Weitere Kandidaten für einen Netzwerkstandort sind: Kanton Bern (Swiss Innovation Park Biel); der Kanton Graubünden; die Kantone Luzern, Uri, Ob-und Nidwalden, Zug (Netzwerkstandort Zentralschweiz); die Kantone St. Gallen, beide Appenzell sowie das Fürstentum Liechtenstein (Netzwerkstandort Ost); der Kanton Thurgau (Agro Food Innovation) sowie das Tessin.
Die Standorte Zürich und Lausanne dienen im Rahmen des NIP als Hub-Standorte.
Gründung der nationalen Trägerschaft
Im Herbst dieses Jahres soll die Trägerschaft des Nationalen Innovationsparks gegründet werden. Die Trägerschaft wird wahrscheinlich in der Form einer Stiftung aufgestellt, deren Aufgabe es ist, als Bindeglied zum Bund zu wirken sowie die Vermarktung vorzunehmen.