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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Beglaubigung der Unterschrift bei nochmaliger Firmengründung?

Muss ich meine Unterschrift bei einer Firmengründung nochmals beglaubigen lassen, wenn ich bereits ein Unternehmen (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH, AG) im Handelsregister eingetragen haben?

Ja, Sie müssen Ihre Unterschrift für jedes neue Unternehmen, welches Sie im Handelsregister eintragen lassen möchten, neu beglaubigen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das selbe Handelsregister handelt, in welchem Ihr bereits bestehendes Unternehmen eingetragen ist, oder nicht.

Bei weiteren Fragen zu Ihrer Gründung (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH, AG) steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.

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2 Kommentare zu “Beglaubigung der Unterschrift bei nochmaliger Firmengründung?

  1. In kleinen Kantonen wie bspw. Schwyz ist das nicht notwendig. Da das Ganze noch übersichtlich ist, schauen diese Beamte das in solchen Fällen nach und dann kann man sich die erneute Beglaubigung sparen.
    Dies wäre aber vermutlich in grösseren Kantonen wie Zürich oder Bern wohl zu umständlich.

    Übrigens wirklich ganz gute Plattform für Jungunternehmer!

  2. Zuerst was ist überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?
    Häufig benötigt man zwei Beglaubigungen: beim Übersetzer und beim Notar.
    1.Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel.
    Die meisten gefragten Übersetzungen in der Schweiz:
    Übersetzen
    Englisch Deutsch
    , Übersetzen Deutsch  Italienisch,
    Übersetzen Deutsch französisch
    2. Häufig empfiehlt es sich, eine durch einen Notar oder eine entsprechende Behörde beglaubigte Kopie übersetzen zu lassen. Wenn man die Unterlagen bzw. die beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden möchte, ist häufig auch noch eine Apostille notwendig. Die Apostille ist – einfach gesagt – eine international gültige Beglaubigungsform. 1961 wurde diese Form von vielen Staaten auf der sogenannten Haager Konferenz anerkannt.

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