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Mehrwertsteuer-Nummer: Sinn und Handhabung

Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen erhält von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) eine Mehrwertsteuernummer. Die MWST-Nummer dient als Identifikationsnummer für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer/Innen. Alle MWST-Nummern der Schweiz befinden sich in einem Register bei der ESTV.


 
Das MWST-pflichtige Unternehmen, welche eine Leistung erbringt (Verkauf eines Produkts/Dienstleistung), muss dem Kunden auf Verlangen eine Rechnung ausstellen, die folgenden Anforderungen genügen muss (vgl. MWSTG 26):

Die Rechnung muss den Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin, den
Leistungsempfänger oder die Leistungsempfängerin und die Art der Leistung eindeutig
identifizieren und in der Regel folgende Elemente enthalten:

  1. den Namen und den Ort des Leistungserbringers oder der Leistungserbringerin, wie er oder sie im Geschäftsverkehr auftritt, den Hinweis, dass er oder sie im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, sowie die Nummer, unter der er oder sie eingetragen ist;
  2. den Namen und den Ort des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin,
    wie er oder sie im Geschäftsverkehr auftritt;
  3. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem
    Rechnungsdatum übereinstimmen;
  4. Art, Gegenstand und Umfang der Leistung;
  5. das Entgelt für die Leistung;
  6. den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag;
    schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren
    Steuersatzes.

Bei Rechnungen, die von automatisierten Kassen ausgestellt werden (Kassenzettel),
müssen die Angaben über den Leistungsempfänger oder die Leistungsempfängerin
nicht aufgeführt sein, sofern das auf dem Beleg ausgewiesene Entgelt den Betrag von CHF 400 nicht übersteigt (MWSTV 57).

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