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Marken und Markenschutz – Teil 2: wie schützt man eine Marke?

Eine Marke dient einer Unternehmung als Identifikationsmerkmal. So kann sie vereinfacht eine Beziehung zu ihren Kunden aufbauen und sich von der Konkurrenz abgrenzen. Deshalb investieren viele Unternehmungen beachtliche Mengen an Zeit und Energie, um die Bekanntheit und das Image ihrer Marke zu steigern. All dies nützt aber nur etwas, wenn man über eine geschützte Marke verfügt. Wie man eine Marke schützen lässt, das erfahren Sie in diesem zweiten Beitrag unserer Serie über Marken und Markenschutz.

 

Der Ablauf einer Marken Registration

Marken können in der Schweiz beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) registriert und somit geschützt werden. Bevor man mit der Eintragung einer Marke beginnt, ist es ratsam sich zu informieren, ob es bereits solch eine Marke gibt. Besitzt nämlich bereits jemand das Recht an derselben oder zum Verwechseln ähnlichen Marke, so kann dieser verlangen, dass die jüngere Marke gelöscht wird. Solch eine Prüfung geschieht aber nicht von Amtes wegen. Deshalb ist es ratsam vorher eine eigene Recherche zu tätigen beziehungsweise tätigen zu lassen. Hierbei stehen Ihnen die Experten von STARTUPS.CH gerne helfend zur Seite.

Ist noch keine Marke wie die Ihre registriert, gilt es ein Antragsformular einzureichen. Hierbei muss die Marke zusammen mit einer Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) eingereicht werden. Jede Marke wird nur für jene Waren und Dienstleistungen registriert, welche darunter angeboten werden. Die Einteilung richtet sich nach einem internationalen Übereinkommen, Nizza-Klassifikation genannt. Auch hier, beim Ausfüllen des Antrages und der Zusammenstellung der WDL, können Sie auf die Unterstützung unserer Experten zählen.

Nach dem Einreichen der Marke prüft das IGE, ob die vorliegende Marke alle Schutzvoraussetzungen erfüllt und die WDL korrekt angegeben wurde. Die Schutzvoraussetzungen sind erfüllt, wenn das Kennzeichen nicht unsittliche oder irreführende ist oder gegen geltendes Recht verstösst sowie kein freihaltebedürftiges Zeichen des Gemeingutes ist. Es dürfen z.B. nicht Buchstaben oder Zahlen geschützt werden, da diese Gemeingut sind.

Kommt das IGE zum Schluss, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind, wird die Marke publiziert, so dass Inhaber älterer Marken Einspruch erheben können, falls sie der Meinung sind, sie verfügen bereits über solch eine Marke. Diese Einspruchsfrist dauert drei Monate. Solch ein Widerspruch muss begründet erfolgen.

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee die Sie gerne umsetzen möchten? Benötigen Sie dafür noch eine geschützte Marke? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

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4 Kommentare zu “Marken und Markenschutz – Teil 2: wie schützt man eine Marke?

  1. Das ist alles lieb und nett Frau Brenda Schönenberger das es dieses IGE gibt. Wussten Sie aber auch, dass z.B. identische Marken bei diesem Institut von verschiedenen Halter eingetragen werden können für Fr. 550.- pro Registration und das das IGE da grundsätzlich keinen juristischen Konflikt betr. Schutz der Marke sieht ?

    Fallbeispiel:
    Firma “A” registriert also z.B. die Marke XYZ2018 für Fr. 550.-. Nun kann Frima “B” diese Marke XYZ2018 ebenfalls registrieren lassen beim IGE für nochmal Fr. 550.-. Dabei sind sogar identisch lautende Geltungsbereiche bei Produkt und Dienstleistung vom IGE erlaubt. Dies wird weiter vom IGE auch bewilligt, wenn diese beiden Firmen in der gleichen Schweizer Gemeinde ansässig sind.

    Fällt diese Doppelregistration nun der erst registrierenden Firma “A” auf. Muss Sie innert 3 Monaten ab der vom IGE bewilligten zweiten Registration der Firma “B” mit einem s.g. Wiederspruchformular beim IGE für weitere Fr. 800.- Beschwerde einreichen.

    Wenn nun das IGE der Firma “B”, da diese z.B. später registriert hatte nach dem Moto “fist come, fist serve” diesen Markeneintrag durch den Widerspruch der Firma “A” wieder wegnimmt, können x-beliebige weitere Firmen oder Personen diesen Markennamen XYZ2018 für Fr. 550.- wieder eintragen lassen und das grundsätzlich bis zum St. Nimmerlein.

    Das einzige was die erstregistrierende Firma “A” tun kann ist, immer schön schauen das es keine weiteren Einträge gibt die gleiche sind und wenn dann diese immer wieder für Fr. 800.- pro Vorfall beim IGE über das Wiederspruchformular beklagen.

    Markenschutz ist also mit diesen scheinbar juristisch erlaubten Doppeleintragspraktiken , eine reine Geldabzocke und ein juristische Lachnummer. Von Schutz kann hier nicht im eigentlichen Sinne gesprochen werden, vom üppigen Geld verdienen durch das IGE bei dieser Schutzpraxis aber schon.

    Fazit:
    Startups lassen am besten die Hände von Padenten und Markenschutz. Wenn es hart auf hart kommt ist es wie Microsoft einmal zu Netscape in einem Prozess um Padentverletzungen sagte. “Ihr von Netscape werdet diesen Prozess gegen uns in ca. 5 Jahren gewinnen, aber euch wird es bis dann, aus finaziellen Gründen durch diesen Prozess nicht mehr geben”.

    • Guten Tag

      Es ist korrekt, dass das IGE nicht überprüft, ob eine identische Marke bereits eingetragen ist.

      Aus diesem Grund ist die regelmässige Überwachung der Marke notwendig.

      Wir bieten diesen Service ebenfalls an. Sie können eine kostenlose Offerte hier rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  2. Aha, verstehe ich das richtig, ich melde eine Marke an und lasse sie überwachen und es kann niemand mehr die Marke anmelden, richtig..?

    • Guten Tag

      Der Eintrag Ihrer Marke schützt Sie nicht davor, dass dieselbe oder eine ähnliche Marke von einem Konkurrenten angemeldet wird. Sofern Ihre Marke vor derjenigen des Konkurrenten angemeldet wurde, geniesst Ihre Anmeldung jedoch Priorität. Sie können mittels Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung der neueren Marke vorgehen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

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