Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebenden Teil II: Lohnfortzahlung bei Unfall

Ein Unfall ist meist mit hohen Kosten verbunden. Wenn in dieser Zeit auch noch das Einkommen wegfällt, kann das Arbeitnehmende stark belasten. Um zumindest die finanziellen Folgen zu lindern, ist der Arbeitgebende unter bestimmten Bedingungen zur Lohnfortzahlung bei Unfall verpflichtet.

Die COVID-19-Pandemie hält die Welt auch weiterhin in Atem. Im Angesicht von Fallzahlen, Maskenpflicht und Fallzahlen geht schnell vergessen, dass Arbeitnehmende nicht nur durch Krankheiten, sondern auch aufgrund von Unfällen arbeitsunfähig sein können.

Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen für die Lohnfortzahlung erfüllt sein? Wann beginnt und wann endet die Lohnfortzahlungspflicht und welche Bestandteile umfasst die Lohnfortzahlung? All diese Fragen werden im ersten Teil der Beitragsserie beantwortet. Dieser Beitrag fokussiert auf die Lohnfortzahlung bei Unfall im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung.

Was ist die obligatorische Unfallversicherung?

Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft (Suva) oder einem anderen zugelassenen Versicherer zu versichern. Zweck der obligatorischen Unfallversicherung ist es Arbeitnehmende im Schadensfall finanziell abzusichern.

Wer zahlt die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung?

Während der Arbeitgebende die Prämien für die Berufsunfälle und Berufskrankheiten zahlt, muss der Arbeitnehmende die Prämien für die Nichtberufsunfälle tragen. Den Parteien steht es frei, abweichende Abreden zugunsten des Arbeitnehmenden zu treffen. Die Bezahlung der Prämien erfolgt durch den Arbeitgebenden, welcher den Anteil des Arbeitnehmenden von dessen Lohn abzieht.

Wann haben Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Unfall?

Arbeitnehmende haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bei:

  • Berufsunfällen: Unfälle, die dem Arbeitnehmenden zustossen bei Arbeiten, die er auf Anordnung des Arbeitgebenden oder in dessen Interesse ausführt, und solche, die sich während der Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit ereignen, wenn sich der Arbeitnehmende befugterweise auf der Arbeitsstätte der im Bereiche der mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aufhält;
  • Nichtberufsunfällen: Unfälle, die nicht zu den Berufsunfällen zählen; und
  • Berufskrankheiten: Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind, sowie solche, von denen nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden sind.

Eine wesentliche Einschränkung besteht in Bezug auf die Arbeitszeit. Arbeitnehmende, deren wöchentliche Höchstarbeitszeit weniger als acht Stunden beträgt, sind lediglich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Berufsunfälle versichert.

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

Als Mompreneur starten: www.mom-preneur.ch

Als Dadpreneur starten: www.dad-preneur.ch

Als Seniorpreneur starten: www.senior-preneur.ch

Als Youngpreneur starten: www.young-preneur.ch

» Blog» Online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert