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Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage möchten wir für die Schweizer KMU und Startups einige Tipps zum Thema Kurzabeitsentschädigung auflisten.

Wer kann Kurzarbeitsentschädigung beantragen?

Es kann grundsätzlich Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden, wenn ein Erwerbsausfall im Zusammenhang mit den staatlichen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus entstanden ist und zusätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein
  • der Arbeitsausfall ist vorübergehend und der Arbeitsplatz kann durch Kurzarbeit erhalten werden
  • die Arbeitszeit ist kontrollierbar
  • der Arbeitsausfall macht je Abrechnungsperiode mind. 10% der Arbeitsstunden aus

Wichtig: Es muss glaubhaft dargelegt werden können, dass der Arbeitsausfall aufgrund der Massnahmen rund um den Coronavirus entstanden ist.

Ab wann und wo kann Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden?

Kurzarbeit muss durch die Arbeitgeber nicht mehr mindestens 10 Kalendertage, sondern nur noch mindestens 3 Kalendertage vor Beginn der beabsichtigten Inanspruchnahme der Entschädigung angemeldet werden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Kurzarbeit erfüllt sind.
Voranmeldungen von Kurzarbeit muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) einreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Voranmeldung ist die KAST des Kantons, in dem sich der Betrieb oder die Betriebsabteilung befindet.
Dabei sind grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formular Voranmeldung von Kurzarbeit
  • Formular Zustimmung zur Kurzarbeit: Neu muss dieses Formular bei der Voranmeldung nicht mehr eingereicht werden, aber die Arbeitgebenden müssen in der Voranmeldung schriftlich bestätigen, dass alle von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden mit der Einführung der Kurzarbeit einverstanden sind.

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuerarbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/


Hier finden Sie die zuständigen kantonalen Stellen:

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/adressen–kontakte.htm

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