Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Kündigung aufgrund des Alters des Arbeitnehmers

Eine Kündigung die nur aufgrund des Alters des Arbeitnehmers ausgesprochen wird ist missbräuchlich. Die Kündigung lässt das Arbeitsverhältnis zwar nicht wiederaufleben, begründet aber einen Schadenersatzanspruch.

In der Schweiz kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich ohne einen triftigen Grund gekündigt werden. Erst im Nachhinein kann, wenn kein triftiger Grund zur Kündigung vorliegt, die Kündigung angefochten werden. Nicht einmal eine Begründung ist im Vorab nötig, diese muss jedoch auf Verlangen der Gegenpartei gestellt werden. Einer von vielen Kündigungsgründen kann das Alter eines Arbeitnehmers sein. Wie sich die Begründung «Alter» auf die Rechtswirkung der Kündigung auswirkt wird folgend erläutert.

Das Obligationenrecht nennt gewisse Kündigungsgründe, die dazu führen, dass eine Kündigung missbräuchlich ist. Die Aufzählung in Artikel 336 OR ist zwar nicht abschliessend, beinhaltet jedoch einige der bedeutendsten Gründe für eine missbräuchliche Kündigung. Das Alter ist in der Aufzählung von Art. 336 OR auch enthalten. Das bedeutet, dass wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausschliesslich aufgrund seines Alters kündigt, die Kündigung missbräuchlich ist. Eine missbräuchliche Kündigung hat zwar kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses zur Folge, der Arbeitgeber kann jedoch schadenersatzpflichtig werden. Wird der Person jedoch gekündigt, wenn sie aufgrund ihres Alters nicht mehr mit neuen Technologien oder Arbeitsweisen klarkommt, hängt der Kündigungsgrund mit dem Arbeitsverhältnis zusammen und ist grundsätzlich nicht missbräuchlich.

Ob eine Kündigung im Einzelfall missbräuchlich ist, muss von einem Gericht bewertet werden. So kann auch eine Kündigung, wessen Grund nicht unter die Aufzählung von Art. 336 OR fällt von einem Gericht als missbräuchlich erachtet werden. Dies ist oft der Fall, wenn gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und/oder gegen das Gebot der schonenden Rechtsausübung verstossen wird. Gegen diese Prinzipe wird verstossen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beispielsweise schikaniert.

Im Falle einer Kündigung, wird vom Arbeitgeber erwartet, dass er gewisse Schritte vor dem Ausstellen der Kündigung vornimmt. Er hat die Pflicht den Arbeitnehmer vor der Kündigung anzuhören und mit ihm den Diskurs zu suchen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet nach Lösungen zu suchen. In Verbindung mit dem Alter sind beispielsweise Schulungen zu empfehlen.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist 2019-11-13-1.png
» Stach Rechtsanwälte AG» Online Gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert