Kollektivunterschrift zu zweien
Mit “Kollektivunterschrift” ist gemeint, dass für die rechtskräftige Unterzeichnung von Vereinbarungen jeweils die Signatur zweier Personen, die beide über Kollektivzeichnungsrecht verfügen, notwendig ist.
Mit der Kollektivunterschrift wird die Vertretungsmacht der jeweiligen Personen eingeschränkt. Hintergrund dieser Beschränkung ist häufig eine beabsichtigte gegenseitige Kontrolle. So kann die Eintragung von Kollektivzeichnungsrechten insbesondere dann sinnvoll sein, wenn wichtige Geschäftsentscheide nicht nur gemeinsam getroffen , sondern auch das entsprechende Rechtsgeschäft gemeinsam abgeschlossen werden soll.
Hiermit kann verhindert werden, dass finanziell relevante Geschäfte nicht von einer zeichnungsberechtigten Person in Eigenregie vereinbart werden können.
Kehrseite der Medaille ist, dass gewisse Prozesse dadurch verlangsamt werden und dringende Vertragsabschlüsse nur unter erschwerten Bedingungen zustande kommen können. Verfügt eine GmbH bspw. nur über zwei Kollektivzeichnungsberechtige Geschäftsführer, können ohne Mitwirkung beider Personen keine entsprechenden Verträge abgeschlossen werden.
Die Balance zwischen Kontrolle und Handlungsfähigkeit zu finden, stellt sowohl Neugründerinnen und Neugründer als auch erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder vor grosse Herausforderungen.
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Hallo,
in Österreich darf ein Prokurist auch alleinig unterzeichnen falls es nicht um Veräußerungen von Firmeneigentum oder Auflösung des Unternehmens handelt. Hat man diese Freiheit auch in der Schweiz?
Wenn man bei jeder Kleinigkeit immer eine zweite Unterschrift benötigt, ist ein Prokurist ohnehin unsinnig oder?
Viele Grüße
Guten Tag
Auch in der Schweiz kann ein Prokurist mit Einzelprokura zeichnen. Es kommt darauf an, welche Zeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen ist.
Ein Prokurist mit Kollektivunterschrift im Handelsregister einzutragen ist nicht zwingend unsinnig. Es ist auch möglich mehrere Personen mit Kollektivunterschrift einzutragen, welche dann jeweils auch gemeinsam unterzeichnen können.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ist es möglich, dass bei einer GmbH sämtliche Gesellschafter bloss mit Kollektivunterschrift zu Zweien zeichnungsberechtigt sind? Also dass gar niemand alleine handlungsfähig ist, sondern immer bloss zu zweit?
Oder muss bei einer Gesellschaft immer jemand alleine zeichnungsberechtigt sein?
Bereits im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Guten Tag
Dies ist nur erforderlich, sofern nur ein einziger Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Ansonsten ist die GmbH nicht verpflichtet einen Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsrecht zu führen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich habe eine Frage:
Kann, darf ein Geschäftspartner eines Architekturbüros mit Kollektivunterschrift zu zweien ein Baugesuch als Planverfasser alleine unterzeichnen, wenn sein Partner das zulässt?(Neben der Bauherrschaft und der Grundeigentümerin?)
Besten Dank
Guten Tag
Da kommt es darauf an, ob Sie als Privatperson oder als KIG/GmbH/AG das Gesuch einreichen. Bei ersteren braucht es keine Zustimmung des Partners.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona