Kalenderjahr und Geschäftsjahr
Das Kalenderjahr und das Geschäftsjahr stimmen nicht immer überein. Das Geschäftsjahr dauert in der Regel auch zwölf Monate, aber bei der Gründung kann ein Neuunternehmer davon abweichen.
Regelmässig umfasst das Geschäftsjahr zwölf Monate wie das Kalenderjahr. Im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens muss dies aber nicht unbedingt der Fall sein.
Im ersten Jahr nach abgeschlossener Gründung kann der Neuunternehmer wählen, ob er ein Kurz- oder ein Langjahr als Geschäftsjahr will.
Beispiel: Das Gründungsdatum fällt auf den 1. Juli. Der Jungunternehmer kann wählen, ob er ein Kurzjahr (6 Monate) oder ein Langjahr (18 Monate) als erstes Geschäftsjahr haben möchte.
Aus steuerlichen Überlegungen kann es sich lohnen, ein Langjahr zu wählen, da die Aufbauphase häufig mit zahlreichen Investitionen verbunden ist. Diese können in der Steuererklärung mit den Einkünften verrechnet werden.
Das kantonale Steuerrecht bestimmt, wie lange das erste Geschäftsjahr maximal dauern darf. Im Kanton Zürich sind es 23 Monate
Sehr geehrte Damen und Herren
Ist es korrekt, dass ich als Einzelunternehmer meinen Gewinn/Verlust auf jeden Fall schon nach dem ersten Geschäftsjahr steuerlich deklarieren muss, dass es also für Einzelunternehmen kein “langes Geschäftsjahr” gibt?
Besten Dank für Ihre Auskunft!
Freundliche Grüsse
J Streckeisen
Hallo,
ich wollte auch ein Steuerlangjahr machen und das Gemeindesteueramt lehnt es ab.
Denke da muss man etwas unternehmen!
Freundliche Grüsse
René Böhmerle