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Interview zur “Mini-GmbH”: 5 Fragen an Michele Blasucci, CEO STARTUPS.CH AG

Die “Mini-GmbH” ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die über ein Grundkapital von mindestem 1 Euro verfügt. Diese Form wurde in Deutschland nach dem Vorbild der englischen Limited geschaffen. Michele Blasucci, CEO STARTUPS.CH AG, gibt ein Interview bezüglich dieser in der Schweiz noch nicht existierenden Gesellschaftsform.

In neuster Zeit berichten verschiedene Medien immer wieder über die Mini-GmbH. Was muss man sich darunter vorstellen?

Bei der Mini-GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Stammkapital von mindestens 1 Euro ausweist. Die Mini-Gmbh wird zurzeit in Deutschland eingeführt und lehnt sich stark an die englische Limited an, die ja auch mit einem Kapital von mindestens einem Pfund gegründet werden kann. Die deutschen Behörden wurden zur Einführung einer Mini-GmbH parktisch gezwungen, weil immer mehr Deutsche eine englische Limited gründeten, die im Grunde genommen über dieselben Rechte und Pflichten wie eine deutsche GmbH verfügen aber bei der Gründung sehr viel günstiger ist und eben nur ein Grundkapital von mindestens einem Pfund benötigt.

Ist ein Gründungs- bzw. Haftungskapital von nur einem Euro nicht gefährlich für die Unternehmer selbst wie auch für die Geschäftspartner?

Die Rede ist ja von mindestens einem Euro, das Haftungskapital kann aber auch 5‘000 oder 10‘000 Euro betragen, je nachdem über wie viel die Gründer verfügen.

Für die Unternehmer sehe ich keine Risiken, sie haften einfach mit dem eingebrachten oder gezeichneten (und noch nicht eingebrachtem) Vermögen.

Viel mehr Probleme sehe ich selbstverständlich bei den Kunden bzw. den Banken und Lieferanten; diese werden einer Mini-GmbH mit einem sehr tiefen Kapital selbstverständlich kaum Kredit geben und alles nur auf Vorauszahlung machen, weil das Vertrauen in eine Mini-GmbH viel tiefer ist als bei einer GmbH mit einem höheren Stammkapital.

Wie gesagt, gibt es die Mini-GmbH in der Schweiz (noch) nicht. Bestehen Tendenzen, dass die Gesellschaftsform in naher Zukunft auch in der Schweiz eingeführt wird?

Bisher leider noch nicht. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis die Mini-GmbH auch in der Schweiz zur Debatte stehen wird. Zuerst wird man wohl abwarten und zuschauen, wie sich die mini-GmbH in Deutschland entwickelt. Wenn es sich dort als gute Sache erweist, wird die Schweiz dies wohl über kurz oder lang auch übernehmen.

Was halten Sie von einer allfälligen Einführung der Mini-GmbH auch in der Schweiz?

Ich finde es grundsätzlich eine gute Sache. Wenn sich in der Schweiz junge Leute selbständig machen wollen oder ein Projekt starten und nicht über CHF 20‘000 verfügen, so bleibt ihnen nur die Möglichkeit der Einzelfirma oder der Kollektivgesellschaft. Und genau die Einzelfirma bzw. die Kollektivgesellschaft weisen in Punkto Haftung die grössten Risiken auf. Nicht selten sind wir mit Fällen konfrontiert, wo etwas schief lief und junge Leute dann noch persönlich betrieben werden und noch jahrelang für etwas bezahlen müssen, was sie vielleicht – im jungendlichen Leichtsinn – falsch eingeschätzt hatten. Dieser Missstand könnte mit der Einführung der Mini-GmbH eliminiert werden.

Ein Viertel des Jahresgewinns muss bei der deutschen Mini-GmbH angespart werden. Wird sodann das erforderliche Mindestkapital für die Gründung einer klassischen GmbH erreicht, besteht die Möglichkeit der Umwandlung in eine klassische GmbH. Eine Einzelfirma kann auch in eine GmbH umgewandelt werden. Weshalb braucht es die Mini-GmbH trotzdem?

Mir geht es – wie bereits weiter oben aufgeführt – vor allem um die Haftung. Bei einer Mini-GmbH haftet nur das eingebrachte oder gezeichnete Stammkaptial, nicht mehr und nicht weniger. Bei der Einzelfirma bzw. Kollektivgesellschaft haftet man aber noch subsidiär dazu mit dem privaten Vermögen und dies kann sich in gewissen Fällen als grosse finanzielle Falle erweisen!
 
 
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