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Hinterlegung Stammkapital bei der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft: muss die Hinterlegung des Kapitals unbedingt in Schweizer Franken erfolgen oder ist auch eine andere Wärhung möglich?

Das Stammkapital einer GmbH bzw. das Aktienkapital einer Aktiengesellschaft (AG) muss nicht unbedingt in Schweizer Franken erfolgen sondern kann auch in Euro oder in einer anderen Währung erfolgen.


Wichtig:

1. Das Geld muss auf einer Schweizer Bank deponiert werden (Sperrkonto für Firmengründungen)

2. Der Gegenwert der ausländischen Währung muss mindestens so hoch wie das vorgeschriebene Kapital der zu gründenden Firma sein (GmbH: mind. CHF 20′000; AG: mind CHF 100′000; einbezahlt bei der Gründung mindestens CHF 50′000).

Das Kapital kann bei einer beliebigen Schweizer Bank hinterlegt werden (Sperrkonto für Firmengründung). Achtung: die PostFinance gilt zurzeit noch nicht als Bank; deshalb kann das Kapital nicht bei PostFinance einbezahlt werden.

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4 Kommentare zu “Hinterlegung Stammkapital bei der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft: muss die Hinterlegung des Kapitals unbedingt in Schweizer Franken erfolgen oder ist auch eine andere Wärhung möglich?

  1. Sehr geehrte Damen + Herren,
    besteht auch die Möglichkeit die Stammeinlage anstelle von Geld durch Sachwerte zu erbringen? z.B durch wervolle Metalle oder Edelsteine?
    mfg
    ff

    • Sehr geehrter Herr Fichtner

      Ja, das ist kein Problem. Je nach Sachwert muss aber eine mehr oder weniger aufwändige Überprüfung des Marktwertes der Sache durch einen Revisor durchgeführt werden. D.h. die Gründung mit Sachwerten wird auf jeden Fall teuerer als eine Gründung mit Bareinlagen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. D.h. ich kann eine GmbH z.B. mit 20’000 USD gründen?
    Wird dann im Handelsregister das Kapital in CHF oder in USD eingetragen?

    • Guten Tag Herr Wetter

      Die Firma kann mit USD 20’000.- gegründet werden, dieser Betrag muss aber einen Gegenwert von mindestens CHF 20’000.- aufweisen, daher müsste beim jetzigen Währungsstand ein wenig mehr als USD 20’000.- einbezahlt werden. Dieser Betrag wird danach in CHF umgerechnet und im Handelsregister wird das Kapital in CHF eingetragen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

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