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Handelsregisteränderungen: Änderungspflicht bei Statutenänderungen und Mutationen

Handelsregisteränderungen werden in Statutenänderungen (bei Kapitalgesellschaften) und Mutationen (bei Personengesellschaften) eingeteilt. Statutenänderungen müssen durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

Handelsregisteränderungen: Unterscheidung in Statutenänderungen und Mutationen

Übersicht über die Handelsregisteränderungen

Im Handelsregister können wirtschaftliche Informationen über Unternehmen von jedermann eingesehen werden. Durch diese Öffentlichkeit wird die Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr gewährleistet. Ergeben sich Änderungen der eingetragenen Informationen, müssen diese Änderungen ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden (Art. 937 OR). Dabei wird unterschieden in Statutenänderungen, die durch einen Notar öffentlich beurkundet werden müssen und Mutationen, welche ohne Notar möglich sind.

 

Statutenänderungen

Die rechtliche Organisation der AG und GmbH wird in den Statuten festgehalten und muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.  Alle Änderungen dieser Statuten müssen ebenfalls öffentlich beurkundet werden und ins Handelsregister eingetragen werden (Art. 647 und 780 OR).

Statutenänderungen liegen in folgenden Fällen vor:

  • Firma (Name der Gesellschaft) ändert
  • Sitzwechsel der Gesellschaft
  • Zweck der Gesellschaft ändert
  • Bei einer Kapitalerhöhung
  • Umwandlungen der Rechtsform

Mutationen

Mutationen sind Änderungen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, die aber keine öffentliche Beurkundung benötigen. Zu den Mutationen werden folgende Konstellationen gezählt:

  • alle Änderungen bei Personengesellschaften
  • Änderungen bei personellen Konstellationen wie bspw. Funktions- und Zeichnungsberechtigungsänderungen, sowie Änderungen des Wohnortes von eingetragenen Personen
  • Übertragung von Stammanteilen bei einer GmbH
  • Adressänderungen von Unternehmen innerhalb derselben politischen Gemeinde (Sitz bleibt gleich)

Haben Sie Fragen zu Handelsregisteränderungen? Sind Sie betroffen von einer Änderung? STARTUPS.CH bietet online Handelsregisteränderungen an. Wir übernehmen für Sie schnell und effizient Statutenänderungen mit öffentlichen Beurkundungen und Mutationen.

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3 Kommentare zu “Handelsregisteränderungen: Änderungspflicht bei Statutenänderungen und Mutationen

  1. Hallo
    ich möchte den Namen von Inhaber ändern AR Facility Management AG
    ich Möchte mich gerne für eine offerte könntet geben,

    • Guten Tag

      Am einfachsten rechnen Sie Ihre persönliche Offerte direkt online. Der Preis der Mutation schwankt je nach Wahl unserer Partner. Sofern keine Partner gewählt werden, können wir die Namensänderung für CHF 500.- (exkl. MWST) durchführen. Hinzu kommen die Kosten des Handelsregisterames (ca. CHF 300-400.-).

      Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

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