Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Haftung der Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist im Handelsregister einzutragen. Vor dem Eintrag haftet der Gründer mit seinem persönlichen Vermögen.

Haftung der Aktiengesellschaft

Primäre Haftung des Gesellschaftsvermögens

Ist die AG im Handelsregister eingetragen, haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich einzig das Gesellschaftsvermögen. Zu beachten ist, dass es sich dabei um sämtliche Vermögenswerte der AG handelt und nicht etwa nur um das Aktienkapital. Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht üblicherweise nicht.

Potentielle Haftung des Verwaltungsrats / der Aktionäre

Insbesondere bei kleineren Aktiengesellschaften sind der oder die Gründer häufig die einzigen Aktionäre und bilden gleichzeitig den Verwaltungsrat. So kann es durchaus verlockend sein, erwirtschaftete Gewinne der AG auf das private Bankkonto zu überweisen. Hiervon ist jedoch dringend abzuraten, zumal die privaten Vermögenswerte strikte von denen der AG zu trennen sind. Transaktionen zwischen der AG und dem Privatvermögen bedürfen einer rechtlichen Grundlage (bspw. Lohnzahlung, Darlehensrückzahlung oder auch Dividendenausschüttung). Sollte kein solcher Rechtsgrund vorliegen, liegt eine unzulässige Vermischung des Privat- und Gesellschaftsvermögens vor. Im Falle eines Konkurses besteht die Gefahr, dass das Konkursamt aufgrund dieser Vermischung für ungedeckte Schulden der AG auch auf das Privatvermögen der beteiligten Personen zugreift.

Weiter kann der Verwaltungsrat sowie mit der Geschäftsführung befasste Personen für erlittenen Schaden der Gläubiger verantwortlich gemacht werden, sofern sie durch absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer Pflichten diesen Schaden verursacht haben.

Beachtet man die soeben genannten Punkte kann eine Haftung der Privatpersonen mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden und einzig das Gesellschaftsvermögen kann für die Deckung von Schulden herangezogen werden

Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.

Offerte berechnen und Firma gründen

Unser Angebot

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

8 Kommentare zu “Haftung der Aktiengesellschaft (AG)

  1. …was dabei vergessen wird, ist die arbeitergeberhaftung nach ahvg art 52, die quasi eine kausalhaftung für jeden arbeitgeber darstellt.

    sind bei firmenkonkurs ahv-beiträge ausstehend, können diese auch jahre nach dem konkurs einer ag von der sozialversicherung bei den organen eingefordert werden. die aktuelle gerichtspraxis widerspricht damit der eigentlichen gesetzgebung, die eine haftung der organe nur bei ‘grob fahrlässigem verhalten’ zulässt.

    für arbeitgeber entspricht die situation in der schweiz einem aushebeln der beschränkten haftung bei ag und gmbh.

  2. Ja, der Verwaltunsrat bei der AG (die Geschäftsführung bei der GmbH) haftet aber nicht nur für nicht bezahlte AHV Beiträge sondern auch nicht bezhalte Steuerschulden (inkl. MWST) des Unternehmens.

  3. wie sieht die Haftung im folgenden Fall aus:

    Die AG ist überschuldet, Trotzdem schliesst der VR A und der Geschäftsführer D(kollektivzeichnungsberechtigt) einen Kaufvertrag über 200 000.- ab. Die AG bekommt die Kaufsache, bezahlt aber nicht. Die AG fällt in den Konkurs. Wie kann nun der Verkäufer gegen die AG bzw. gg den VR und GF vorgehen, um das Geld zu bekommen??

    • Guten Tag

      Dies kommt noch etwas auf die restlichen Umstände an. Falls es sich um einen realen Fall handelt, rate ich Ihnen direkt einen Rechtsanwalt beizuziehen. Falls Sie keinen kennen, haben wir Ihnen einen sehr guten Kontakt!?

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  4. Grüezi

    Wie ist es im Falle einer Pfändung einer AG Bei ausstehenden SVA-Beträgen? Wer haftet? Verwatungsratspräsident oder Aktienhauptbeteiligter/CEO/Verwaltungsratmitglied?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich besteht eine Verschuldenshaftung der Verwaltungsräte. Die Verwaltungsratsmitglieder haften solidarisch für ausstehende Beiträge. Die Ausgleichskasse muss grundsätzlich sowohl den Schaden als auch die Pflichtverletzung beweisen. Der Verwaltungsrat ist zum Gegenbeweis zugelassen, was in der Praxis jedoch schwierig ist. Bei einem Konkurs kann sich die Haftung aber auch auf Liquidatoren oder andere Organe ausweiten.

      Freundliche Grüsse

  5. Guten Tag

    Wie sieht es aus wenn ich mit jemandem eine AG gründen möchte der privat verschuldet ist und er sein Stammkapital in Form einer Sacheinlage einbringt welche für die geschäftliche Tätigkeit von Nöten ist. Kann diese von Gläubigern zur tilgung seiner Schulden angegriffen werden und somit mich und oder die ganze AG in Schwierigkeiten bringen?

    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Bei der Gründung einer AG erhalten sämtliche Aktionäre Aktien. Im Falle einer Sacheinlage erhält der Aktionär sodann Aktien im Wert der eingebrachte Sacheinlage.
      Die Aktien der jeweiligen Aktionäre sind pfändbar, d.h. das Betreibungsamt kann die Aktien eines verschuldeten Aktionärs einfordern.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert