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Kann ich eine Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt gründen, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben?

Ja, es ist möglich, im Kanton Basel-Stadt eine Einzelfirma zu gründen, ohne dass der Inhaber einen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Basel-Stadt bietet ausländischen Unternehmern eine flexible Regelung, da der Wohnsitz des Inhabers nicht zwingend in der Schweiz liegen muss. Dies macht die Stadt besonders attraktiv für internationale Unternehmer und Investoren, die eine Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufbauen möchten, ohne ihren Hauptwohnsitz zu verlagern.

Einzelfirma gründen Basel-Stadt ohne Wohnsitz

Voraussetzungen für die Gründung einer Einzelfirma ohne Wohnsitz in der Schweiz

  1. Rechtsdomizil in der Schweiz
    Obwohl der Inhaber der Einzelfirma seinen Wohnsitz im Ausland haben kann, ist es unerlässlich, dass die Einzelfirma ein Rechtsdomizil in der Schweiz hat. Das Rechtsdomizil ist die offizielle Adresse der Firma, an die rechtliche und geschäftliche Kommunikation geschickt wird. Diese Adresse kann beispielsweise ein Treuhandbüro oder ein anderer professioneller Dienstleister sein, der diese Leistungen anbietet. Es ist wichtig, dass diese Adresse korrekt eingetragen wird und für die Behörden jederzeit zugänglich ist.
  2. Handelsregistereintrag
    Nach schweizerischem Recht muss jede Einzelfirma, die gewerbsmäßige Tätigkeiten ausführt und/oder einen Jahresumsatz von über 100’000 CHF erzielt, im Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt auch für Einzelfirmen, die von Personen mit Wohnsitz im Ausland geführt werden. Der Handelsregistereintrag bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Rechtssicherheit, die Teilnahme am Schweizer Markt und die Möglichkeit, Verträge im Namen der Firma abzuschließen.
  3. Geschäftstätigkeit in der Schweiz
    Die Firma muss tatsächlich in der Schweiz geschäftlich tätig sein. Dazu gehört beispielsweise der Verkauf von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Verwaltung eines Unternehmens, das in der Schweiz ansässig ist. Die genaue Art der geschäftlichen Tätigkeit sollte im Handelsregister eingetragen und klar definiert werden.

Gründungsprozess und rechtliche Anforderungen

  1. Rechtsdomizil sichern
    Der erste Schritt zur Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt ohne Wohnsitz in der Schweiz besteht darin, ein Rechtsdomizil in der Schweiz zu sichern. Viele Treuhandbüros und spezialisierte Dienstleister bieten diese Leistung an und können als offizielle Adresse für die Firma fungieren. Es ist ratsam, eine vertrauenswürdige und erfahrene Firma zu wählen, die langfristig die Anforderungen eines Rechtsdomizils erfüllt.
  2. Handelsregistereintrag
    Sobald das Rechtsdomizil gesichert ist, kann der Handelsregistereintrag vorgenommen werden. Der Eintrag ins Handelsregister stellt sicher, dass die Firma offiziell anerkannt ist und dass sie unter ihrem Firmennamen rechtlich handeln kann. Dabei müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden, darunter eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit und der Nachweis des Rechtsdomizils.
  3. Steuerliche Pflichten
    Sobald die Firma gegründet ist, unterliegt sie den steuerlichen Pflichten in der Schweiz. Dazu gehört insbesondere die Einkommenssteuer für die erzielten Gewinne der Firma sowie, bei einem Umsatz von über 100’000 CHF, die Mehrwertsteuer. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
  4. Geschäftstätigkeit aufnehmen
    Nach der Eintragung ins Handelsregister und der Sicherstellung des Rechtsdomizils kann die Firma offiziell mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Es ist wichtig, die korrekte Buchführung zu führen und regelmäßige Steuererklärungen abzugeben, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Vorteile der Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt ohne Wohnsitz

  1. Internationale Flexibilität
    Basel-Stadt bietet internationalen Unternehmern die Möglichkeit, in der Schweiz geschäftlich aktiv zu werden, ohne ihren Wohnsitz verlagern zu müssen. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmer, die bereits in ihrem Heimatland ein Geschäft betreiben und ihre Aktivitäten auf den Schweizer Markt ausdehnen möchten.
  2. Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen
    Der Kanton Basel-Stadt ist bekannt für seine wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen. Sowohl die Gründungskosten als auch die laufenden steuerlichen Anforderungen sind im Vergleich zu anderen Ländern attraktiv. Dies bietet ausländischen Unternehmern die Möglichkeit, von den stabilen und rechtssicheren Rahmenbedingungen der Schweiz zu profitieren.
  3. Einfache Gründungsprozesse
    Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen Unternehmensformen relativ einfach. Es sind keine hohen Startkapitalanforderungen notwendig, und die bürokratischen Hürden sind gering. Besonders für kleinere Unternehmen oder Solopreneure, die von der Schweiz aus tätig sein möchten, ist die Einzelfirma eine gute Wahl.

Tipps für eine erfolgreiche Gründung

  • Beratung durch Experten: Wenn du im Ausland lebst und eine Einzelfirma in Basel-Stadt gründen möchtest, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Plattformen wie STARTUPS.CH bieten umfassende Dienstleistungen an, die den gesamten Gründungsprozess begleiten und sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
  • Netzwerk aufbauen: Auch wenn du deinen Wohnsitz im Ausland hast, ist es von Vorteil, ein starkes Netzwerk in der Schweiz aufzubauen. Dies kann dir helfen, lokale Marktkenntnisse zu gewinnen und geschäftliche Kontakte zu knüpfen, die für dein Unternehmen von Vorteil sein können.
  • Langfristige Planung: Denke langfristig und plane die Expansion deines Unternehmens in der Schweiz sorgfältig. Es ist wichtig, eine klare Vorstellung von der Geschäftstätigkeit und den Zielen deiner Firma zu haben, um erfolgreich zu sein.

Fazit

Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt ohne Wohnsitz in der Schweiz ist möglich und bietet zahlreiche Vorteile für internationale Unternehmer. Wichtig ist, dass die Firma ein Rechtsdomizil in der Schweiz hat und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung kann der Gründungsprozess reibungslos verlaufen und den Weg für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in der Schweiz ebnen.


 

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1 Kommentare zu “Kann ich eine Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt gründen, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben?

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