Gründung eines Vereins einfach erklärt – Neues Rechtsformvideo
Die Gründung eines Vereins ist sehr einfach in der Schweiz. Mindestens zwei Personen müssen an einer Gründungsversammlung schriftliche Statuten unterzeichnen. Mit dem Verein werden grundsätzlich nicht wirtschaftliche Ziele verfolgt.
Gründung eines Vereins
Der Verein nach Schweizer Recht ist ein Zusammenschluss von Personen oder Gesellschaften, welche gemeinsam einen nicht wirtschaftlichen Zweck verfolgen wollen.
Zur Gründung müssen mindestens zwei Personen an einer Gründungsversammlung ausreichende schriftliche Statuten verabschieden. Diese Statuten müssen den Zweck, die Mittel und die Organisation des Vereins regeln. Neben diesen Punkten ist man aber sehr frei in der Ausgestaltung. Die Statuten müssen mindestens von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
Vorteile des Vereins
Der grösste Vorteil ist die einfache Gründung eines Vereins und die wenigen Gesetzesartikel, die anwendbar sind. Zudem ist auch kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich. Der Kreis der Mitglieder kann mittels Statuten begrenzt werden. Es muss also nicht jeder in den Verein aufgenommen werden.
Ein weiterer Vorteil für die Mitglieder ist, dass die Haftung für Vereinsschulden auf das Vereinsvermögen beschränkt ist (vgl. Haftung für Vereinsschulden).
Nachteile des Vereins
Der Verein eignet sich nicht für Personen, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben wollen, weil der Verein nicht gewinnorientiert sein darf. Auf dem Kapitalmarkt wird der Verein grundsätzlich nicht akzeptiert, weil er kein Mindestkapital hat.