GmbH/AG: Stamm-/Aktienkapital abheben
Das einbezahlt Stamm- bzw. Aktienkapital ist während des Gründungsprozesses gesperrt. Nach erfolgter Gründung kann die Einlage im Rahmen des Unternehmenszwecks frei verwendet werden.
Einlage kann wieder abgehoben werden
Das Stammkapital der GmbH (mind. CHF 20’000.–) sowie das Aktienkapital der AG (mind. CHF 50’000.– einbezahlt) müssen bei der Gründung auf einem Sperrkonto bei einer Schweizer Bank hinterlegt werden. Das Geld ist solange gesperrt, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird. Nach erfolgter Eintragung im Handelsregister muss ein Geschäftskonto für die Gesellschaft eröffnet werden. Auf dieses kann das auf dem Sperrkonto deponierte Geld im Anschluss transferiert werden.
Übertragung auf ein Privatkonto ist nicht möglich
Das Stamm- bzw. Aktienkapital ist zwingend auf ein Geschäftskonto, das auf die neu gegründete Gesellschaft lautet, zu überweisen. Eigentümerin der Einlage ist nämlich neu die gegründete Gesellschaft und nicht mehr die gründende Person. Die Auszahlung der Einlage auf ein Privatkonto ist unzulässig und würde von der Bank abgelehnt.
Danach kann das Vermögen im Rahmen des Geschäftszwecks grundsätzlich frei verwendet werden. Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten.
– Das Vermögen muss im Interesse der Gesellschaft verwendet werden. Unzulässig wären etwa von der GmbH/AG gewährte zinslose Darlehen (bspw. an die Gründer), die dem Unternehmen nichts nützen.
-Sowohl die GmbH wie auch die AG unterliegen der kaufmännischen Buchführung. Jegliche Verwendung des Kapitals muss ordnungsgemäss verbucht werden.
– Eine Vermischung mit dem privaten Vermögen ohne saubere buchhalterische Abtrennung bzw. eine Auszahlung an die Gründer ohne Rechtsgrund ist unzulässig. Im Konkursfall riskiert der Inhaber einer GmbH/AG, dass die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung aufgehoben und auf dessen Privatvermögen zugegriffen wird.
Fazit: Das Stamm- bzw. Aktienkapital dient neben dem Gläubigerschutz gerade dazu, das wirtschaftliche Fortkommen der GmbH/AG zu intensivieren, indem das Kapital für Gesellschaftszwecke (Produktionsanlagen, Fahrzeuge, Mobiliar etc.) ausgegeben werden kann. Folglich ist es eine Fehlvorstellung, zu glauben, das auf das Sperrkonto einbezahlte Kapital sei nicht mehr verwendbar.
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Guten Tag,
kann eine Einzel-Firma mit hohen Steuer, AHV- und Mehrwertsteuerschulden im Handelsregister “gelöscht” und quasi unter neuem Namen als GmbH weitergeführt bzw. neu gegründet werden? Was passiert mit den Schulden, die auf den Eigentümer der Einzelfirma lauten, der wiederum als Gründer der GmbH eingetragen würde?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Walter K.
Grundsätzlich ist der Inhaber der Einzelfirma für die Schulden haftbar. Wenn diese nicht mehr tragbar sind, können Sie die Insolvenz erklären. Sie sollten dann problemlos eine neue GmbH gründen können. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu neuem Vermögen kommen, wird dieses verwendet um die offenen Schulden zu decken.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo
Ein Freund von mir möchte gerne eine GmbH gründen, verfügt aber nicht über die benötigten 20’000.- Startkapital.
Nun hat er mich gebeten ihm einen Teil des Kapitals zu leihen. Mit dem Versprechen, dass ich das Geld sofort nach der Gründung wieder zurück kriegen würde.
Ist möglich? Und rechtlich zulässig?
Ich bin mit dieser Materie leider überhaupt nicht vertraut.
Mit freundlichen Grüssen
Guten Tag
Es ist wohl möglich, dass Ihr Freund Ihnen das Kapital nach der Gründung wieder zurück gibt. Rechtlich betrachtet ist dieses Kapital aber der GmbH. D.h. Sie müssten mit Ihrem Freund einen Vertrag machen, dass er Ihnen das Kapital schuldet. Die Rückzahlung muss somit auch wieder von Ihm und nicht von der GmbH erfolgen. Rechtlich betrachtet ist eine direkte Rückzahlung nach der Gründung nicht zulässig, da das Kapital wie bereits gesagt, der GmbH und nich mehr Ihnen gehört.
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Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wenn ich eine Holding AG gründe kann ich dann mit dem Aktienkapital z.B. 100’000.- zwei neue Tochtergesellschaften gründen mit je 50’000.- libriertem Aktienkapital?
Also kann ich das Aktienkapital verwenden um die Tochtergesellschaften zu gründen? Sollte ja eigentlich möglich sein, da das Aktienkapital im Sinne der Holding AG gebraucht wird und zum Fortbestehen beiträgt.
Vielen Dank für ein Feedback.
Guten Tag
Das Kapital der Holding AG darf für alle Zwecke der Gesellschaft benötigt werden, d.h. auch für ein allfälliges Aktienkapital der Tochtergesellschaften.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Hallo M Jenni
Nein. Wenn dein Freund das Geld wieder vom GmbH-Konto abhebt und dir auszahlt, so ist das illegal.
Etwas anderes ist es, wenn er das GEld auf anderem Weg besorgt und er gibt es an dich weiter.
ABer die 20’000 CHF müssen auf dem Konto der GmbH bleiben.
Aber beteilige dich doch statt dessen an der GmbH, dann gehört sie zu einem Teil dir. Du erhälst dann jährlich deinen Gewinnanteil.
Gibt es Kapitalerhaltensvorschriften, d.h. müssen die Gesellschafter nachschießen, wenn z.B. 50% des Stammkapitals verbraucht sind?
Gibt es hier Meldungspflichten?
Vielen Dank
Guten Tag Herr Schubert
Hier kommt Art. 820 OR i. V. m. Art. 725f. OR zum Zuge. D.h. Sie müssen eine Gesellschafterversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen beschliessen.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wir hatten im Vorfeld eine Einzelfirma und haben dann eine GmbH gegründet.
Wenn das Stammkapital von CHF 20K wieder frei st, darf man dann das Geld für Rechte an die Einzelfirma, für einen Anteil am Fahrzeug (Ex-Einzelfirma) und Büromaterial bzw. Einkauf Büro verwenden? Die GmbH ist ja die Folgefirma us der Einzelfirma…
Danke.
MfG
Peter
Guten Tag
Mit dem Stammkapital dürfen Sie sich keine privaten Gegenstände (inkl. Gegenstände der Einzelfirma) abkaufen. Ansonsten verstossen Sie gegen die Stampa-Erklärung, welche Sie bei der Gründung unterzeichnet haben.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ist es möglich das Stammkapital als Lohnzahlung an die Geschäftsführer auszuzahlen?
Guten Tag
Das Stammkapital für die Lohnzahlung der Geschäftsführung zu verwenden ist m. E. grundsätzlich möglich, solange die Geschäftsführer nicht auch die Gesellschafter sind. Da Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, ist es aber wichtig, dass Sie die Lohnzahlungen auch dementsprechend verbuchen und die Sozialabgaben leisten.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Ich hätte auch noch eine Frage:
Nehmen wir an, das Stammkapital liegt vollständig auf dem Konto der GmbH und ich zahle freiwillig noch 5’000 CHF auf das GmbH-Konto ein.
Gelten diese 5’000 CHF dann als
a) Erhöhung des Stammkapitals;
b) Darlehen von mir an die GmbH;
c) sonstiges zusätzliches Eigenkapital?
UNd wie wird das verbucht?
Guten Tag
Grundsätzlich würde ich dies als privates Darlehen von Ihnen an die GmbH betrachten und auch so verbucht. Um das Stammkapital erhöhen zu können, braucht es einen offiziellen notariellen Akt sowie eine Statutenänderung.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag Herr Regli
Wie hoch darf die maximale Verzinsung sein für ein privates Darlehen eines Gesellschafters an die GmbH? Ich habe mal gehört, dass dieses auf max. 3.75% p.a. limitiert ist.
Danke für Ihre Antwort.
Guten Tag Herr Lemones
Die Zinssätze ändern jedes Jahr. Hier finden Sie das Merkblatt für 2012: http://www.estv.admin.ch
Hierbei gilt aber zu beachten, dass auf verdecktem Eigenkapital kein Zins ausbezahlt werden darf. Diesbezüglich finden Sie hier ein weiteres Merkblatt: Verdecktes Eigenkapital
Bei spezifischen Fragen diesbezüglich nehmen Sie am besten direkt mit einem Treuhänder Kontakt auf. Falls Sie keinen kennen, haben wir ein breites Treuhändernetz für Sie. Sie finden diese hier: Treuhänder
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag,
in wie weit muss die Stammeinlage von CHF 20`000.00.- erfolgen,
Anteil Bargeld, Werkzeug, Maschinen, Material ?
Habe seit 3 Jahren eine Einzelfirma und möchte diese nun in eine GmbH umwandeln.
Haben Sie da ein, zwei Tipps zur Beachtung?
Besten dank,
mit freundlichem Gruss
M.P.
Guten Tag
Am besten übernimmt die GmbH die Einzelfirma mit Aktiven und Passiven. Dadurch müssen Sie kein weiteres Kapital einschiessen, sofern das Eigenkapital mind. CHF 20’000.- beträgt. Ansonsten kann das Stammkapital sowohl in Bargeld als auch in Sachwerten erbracht werden. Letzteres muss aber zuerst durch einen Revisor geprüft und bestätigt werden.
Es würde uns freuen, wenn Sie die Umwandlung über uns machen würden.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wenn ich meine GmbH in eine AG umwandlen möchte muss man ja das Kapital zuerst erhöhen. Kann ich nun das Geld für die Kapitalerhöhung aus meinen Flüssigen Mittel der GmbH bezahlen? Also diese auf ein Sperrkonto bezahlen?
Vielen Dank
Guten Tag
Nach dem Konkurs meiner GmbH stehe ich mit dem privat Konto bei der GmbH mit ca. sFr. 150’000 im Minus. Dieser Betrag hat sich über 15 Jahre angesammelt.
Mir ist bewusst, dass die Sozialversicherung mich privat für die nicht bezahlten AHV Beiträge haftbar machen wird und diese Beträge auch mit allen Mitteln inkl. Zins privat einfordern wird.
Meine Frage lautet: Wie verhalten sich die Steuerämter? Werden diese ob dem durch die Auflösung des Privatkonto entstandenen privaten Steuerschulden ebenfalls einfordern?
Vielen Dank
Guten Tag,
für meine Firmengründung habe ich bereits eine menge Vorarbeit geleistet. Z.B. Homepage erstellt, grafische Arbeiten, Material gekauft, etc. Kann ich nach der Gründung der GmbH als Privatperso der GmbH Rechnung stellen und mit dem Stammkapital (20000.-) diese Aufwände zurüchfordern?
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung
Nein, wenn Sie diese Wert bei der Gründung einbringen möchten, dann müssen Sie die Gründung mit Sacheinlagen machen und diese im Zuge der Gründung von einem Revisor prüfen und bewerten lassen. Dies folgt aber zu höheren Gründungsgebühren.
Am besten nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf um kurz zu besprechen, welche Gründungsform die bessere für Sie ist.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wenn bei einer GmbH das Stammkapital bzw. die Konten und Sachgegenstände zusammen nur noch ca. 5000.- Fr. sind. Muss die Firma aufgelöst werden?
Vielen Dank
Guten Tag,
Wenn ich bei der Gründung einer GmbH regulär die 20k einzahle, und die Firma ordentlich Gründe etc., bin ich zu Gewinn verpflichtet bzw. bin ich (bzw einer der weiteren Gesellschafter) nachdem Gründen verpflichtet Geld zu machen bzw. Zahlungen an irgendetwas/irgendwen zu leisten? Oder kann die Firma “einfach so existieren”?
Vielen Dank
Guten Tag
Nein, sie sind nicht verpflichtet Gewinn zu generieren oder Zahlungen zu leisten. Sollten Sie den Gesellschaftern der GmbH aber über längere Zeit keinen Lohn auszahlen, wird sich die Ausgleichskasse des Sitzkantons mit Ihnen in Verbindung setzen und nachfragen, wieso keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden.
Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung der GmbH behilflich sein dürfen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Macht es sinn, zuerst die GmbH zu gründen, als zweites die Ganzen Anschaffungen (Homepage, Material ect.) vom Stammkapital zu bezahlen, solange noch keine Einnahmen zu verbuchen sind?
und ist das buchhalterisch korrekt?
Guten Tag
Ja das macht durchaus Sinn und ist buchhalterisch auch korrekt. Wichtig ist einzig, dass Sie sich die Anschaffungen nicht abkaufen oder bei Ihnen nahestehenden Personen beziehen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Wird das Stammkapital bei einer Auflösung der GmbH vom Geschäftskonto zurückbezahlt?
Muss es auf jeden Fall zurückbezahlt werden?
Vielen Dank
Guten Tag Herr Ulrich
Es kommt darauf an. Das nach Befriedigung aller Forderungen und abzüglich aller Kosten verbleibende Eigenkapital der GmbH wird grundsätzlich bei Auflösung im Verhältnis der Nennwerte der geleisteten Stammanteile an die Gesellschafter zurückbezahlt (Art. 826 OR). Die Statuten können jedoch auch eine andere Regelung vorsehen.
Als neue Dienstleistung führt STARTUPS.CH auch Liquidationen durch. Am Besten setzen Sie sich diesbezüglich telefonisch mit uns in Verbindung (052 269 30 80).
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag.
Ich habe eine GmbH gegründet.
Da ich aber am anfang stehe und kein weiteres einkommen habe möchte ich 10 tausend aus meinem Stammkapital fùr ein Auto, Werkzeug und sonstiges aufbrauchen. Suva/ Versicherung etc. Ist dies möchglich wen ich nach dem Bezug dies bei meiner buchaltung so dementsprechend abuche. Und des weiteren möchte ich die ander 10 tausen später auch beziehen um weitere sachen zu investieren. Ist dies mòglich. Es heisst ja man darf dies zur verfügung haben. In welchem sinn. Danke viel mals
Guten Tag Hans
Das Stammkapital der GmbH steht Ihnen für die Geschäftstätigkeit der GmbH zur Verfügung. Konkret bedeutet dies, dass Sie damit Investitionen tätigen dürfen, die für die Geschäftstätigkeit der GmbH von Nutzen sind. D.h. wenn Sie das Auto sowie das Werkzeug und die Versicherungen für die GmbH benötigen, so dürfen Sie diese Investitionen aus dem Stammkapital bezahlen. Jedoch ist es nicht erlaubt, sich das Stammkapital privat auszuzahlen und für private Investitionen zu nutzen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Walter Regli hat geschrieben: “Am besten übernimmt die GmbH die Einzelfirma mit Aktiven und Passiven”. So lässt sich die Prüfung der Sacheinlagen durch einen Revisor vermeiden. Stellt z.B. ein Computer + Fahrzeug schon eine Firma dar? Wie ermittelt man, ob sein Wert über CHF 20’000 beträgt? Muss er aus der letzten hingenommenen Steuerdeklaration vorliegen? Muss Computer + Fahrzeug im Geschäftsvermögen aufgeführt werden?
Vielen Dank.
Guten Tag
Wenn Sie mit dem Computer und Fahrzeug einer Erwerbstätigkeit nachgehen und keinen Eintrag im Handelsregister haben, so sind Sie eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Der Handelsregistereintrag muss ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- gemacht werden. Um ein Fahrzeug in eine Gesellschaft einzubringen muss dieses von einem Revisor geprüft und bewertet werden. Wenn der Computer und das Fahrzeug dem Unternehmen gehören, so müssen diese Gegenstände auch in den Büchern augewiesen werden.
Falls Sie einen Revisor benötigen, hilft Ihnen unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG gerne weiter.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Nehmen wir an ich gründe eine GmbH mit CHF 20’000 Stammkapital.
Darf die GmbH mir als Gesellschafter mit dem einbezahlten Kapital einen Kredit geben und dabei Zinsen verlangen?
Und kann ich als Privatperson die bezahlten Zinsen bei der Steuererklärung abziehen?
Freundliche Grüsse
Gute Tag Jonas
Das Stammkapital darf nur für Zwecke verwendet werden, welche im Interesse der GmbH liegen. Das heisst, Sie dürfen das Kapital verwenden um allfällige Investitionen zu tätigen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie von der GmbH ein verzinstes Darlehen erhalten. Sie müssen hierfür jedoch beachten, dass die GmbH Ihnen einen marktüblichen Zins verrechnet. Ansonsten wird dies als geldwerte Leistung angesehen und Sie müssten Nachzahlungen machen.
Das Darlehen sowie den Zins den Sie bezahlen, können Sie bei der Steuererklärung als Schuld angeben.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Kann ich mir gleich nach der Gründung der GmbH ein Personalaufwand von ca. 10´000 auszahlen lassen für die vorangegangenen Monate der Arbeit – Logo, Namensfindung, Kundenakquise, AGB, Verträge, Statuten und alles was mit der Gründung zu tun hat, Telefon und Internetabschlüsse, etc. auszahlen lassen als klar deklarierte Einmalzahlung ? Alle weiteren Ausgaben werden über das Konto Start-up-costs verbucht werden, solange sie nicht regelmässige/wiederkehrende Rechnungen sind.
Vielen Dank.
Angenommen ich gründe eine GmbH mit 20’000 CHF Stammkapital. Kann der Notar, der mich bei der Gründung unterstützt, die Rechnung für die Gründungskosten bereits an die neu gegründete GmbH richten? Kann auch das Handelsregister die Rechnung für den Eintrag bereits an die GmbH adressieren? Und dürfen diese beiden Rechnungen vom Stammkapital bezahlt werden?
Guten Tag
Das Stammkapital von CHF 20’000 darf für alle Investitionen gebraucht werden, welche mit dem Firmenzweck zusammenhängen. D.h. auch die Kosten des Notars für die öffentliche Beurkundung als auch die Handelsregistergebühren können vom Stammkapital beglichen werden.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort!
Simon E.
Guten Tag
Ich gründe nächstens eine GmbH und möchte mir nach der Freigabe des Stammkapitals Inventar wie Computer, Möbel, etc. anschaffen. Kann ich das beim Lieferanten als Privatperson bestellen und einfach mit dem Geschäftskonto der GmbH bezahlten oder muss auf der Rechnung des Lieferanten zwingend die GmbH als Käufer erscheinen?
Vielen Dank.
Guten Tag
Das Stammkapital muss im Namen der Gesellschaft verwendet werden. Das heisst, die Rechnungen sollten auf diesen Namen lauten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
haben einen Kunden, der gerne bei uns einen Service-Vertrag machen will.
Der Kunde ist in der Gründung einer GmbH, aber die Eintragungen sind noch nicht Veröffentlicht.
Sein Geld ist immer noch auf dem Sperrkonto und kann uns noch nicht bezahlen.
Für uns ist dies aber noch kein Problem, da er auch noch nicht bezahlen muss.
Die Frage ist:
Können wir einen Vertrag ausstellen auf diese Firma, welche noch in Gründung ist, damit wir mit arbeiten beginnen können?
Freundlich Grüsse
Greg
Hallo Greg
Die GmbH des Kunden darf bereits Verträge eingehen. Wichtig ist, dass diese auf den Namen der GmbH mit dem Zusatz “in Gründung” lauten. Sie können also den Vertrag bereits auf die GmbH ausstellen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag
Ich will eine AG Gründen, die 100’000.- initial einzuzahlen und danach auf ein Geschäftskonto einzuzahlen ist nicht das Problem, jedoch möchte ich das Kapital der AG deutlich verringern auf ca. 30’000 da sehr wenig Kapital für das Fortbestehen der Firma benötigt wird und ich “privat” wieder über die restlichen 70’000 verfügen kann. Ich bin alleiniger Aktionär der AG. Wie kann ich so eine Kapitalreduktion legal vornehmen, ohne dass es wie in Ihrem Artikel beschrieben als rechtlich unzulässig gilt?
-Kann ich mir selber eine Sonderdividende auszahlen lassen oder gibt es einen anderen bzw. besseren weg?
-Wie wirkt sich die Kapitalreduktion auf die Haftbarkeit der Aktiengesellschaft aus? Ist diese dann auf 30’000 beschränkt?
Besten Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Dies ist leider nicht möglich. Das gesamte Aktienkapital muss innerhalb der Gesellschaft verwendet werden (Investitionen etc.). Sie dürfen es sich aber nicht auszahlen.
Allenfalls würde eine GmbH Gründung sich als bessere Lösung erweisen.
Gerne beraten wir Sie an einem unseren Standorten in Ihrer Nähe. So können wir auch individuell auf Ihre Situation eingehen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
Wie würden Sie die rechtliche Lage einschätzen, wenn ich mir nach der Gründung einer AG oder GmbH ei Darlehen auszahle. Das heisst die Firma zahlt mir ein Darlehen von 15’000.- zu einem geringen Zinssatz.
Die Firma hat das Geld ja somit investiert und verdient daran..
Besten dank für Ihre Antwort!
Guten Tag Herr Bongni
Das Stammkapital darf nur für Zwecke verwendet werden, welche im Interesse der GmbH liegen. Das heisst, Sie dürfen das Kapital verwenden um allfällige Investitionen zu tätigen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie von der GmbH ein verzinstes Darlehen erhalten. Sie müssen hierfür jedoch beachten, dass die GmbH Ihnen einen marktüblichen Zins verrechnet. Die Zinssätze legt die Steuerbehörde jedes Jahr fest.
Den Zins den Sie bezahlen, können Sie bei der Steuererklärung entsprechend in Abzug bringen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Folgender Sachverhalt: GmbH mit Stammkapital 20’000.– Ende Jahr 2014 gegründet. Mittlerweile (Anfang 2016) sind auf dem Bankkonto 50’000.– cash frei verfügbar. Darf der Inhaber nun sein ursprünglich einbezahltes Stammkapital von 20’000.– von diesem Konto abheben und wieder in sein Privatvermögen zurückführen?.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Grüezi Frau Vonaesch
Nein, das ist nicht erlaubt. Das Stammkapital muss in der Gesellschaft belassen werden. Sie können sich jedoch einen Teil des Gewinnes mittels Dividenden auszahlen oder die monatlichen Lohnzahlungen erhöhen.
Wir empfehlen Ihnen, für Einzelheiten mit einem Treuhänder Kontakt aufzunehmen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Wir haben zu dritt vorgehabt eine GmbH zu gründen,was sich aber nicht bewahrheitet hat.. Das Stammkapital von Fr.20.000 wurde auf ein Sperrkonto einbezahlt.
Was benötigen wir um die Summe wieder freizulösen. Uns wurde gesagt wir benötigten lediglich eine Erklärung vom Notar, dass die Gründung gescheitert ist. Stimmt das?
Vielen Dank
D.Kielholz
Guten Tag Frau Kielholz
Grundsätzlich reicht es auch, dass Sie die Bank informieren, dass die Gründung nicht stattfindet und die Kapitaleinzahlungsbestätigung retournieren.
Dies kann aber von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Am besten erkundigen Sie sich bei der betreffenden Bank.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Frage, darf das Stammkapital für eine GmbH bei der Gründung auch in USD sein? Was wenn der Kurs während der Gründungsphase stak schwankt und das Kapital unter die 20K CHF fällt?
Vielen Dank
Guten Tag
Das Stammkapital kann auch in einer Fremdwährung einbezahlt werden. Das Kapital wird aber immer in CHF ausgewiesen. Dieses wird zum Tageskurs der Kapitaleinzahlung umgerechnet.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
guten abend!
mein partner möchte eine einzellfirma gründen! pläne auf papier hat er alles! nur das startkapital fehlt ihm da ich eine rente habe erhalte ich von niemandem einen kredit. und erhat noch ein parschulden die er noch abzahlen muss! diefrage daher wie kann man vorgehn!
Guten Tag.
Für die Gründung einer Einzelfirma benötigt es an und für sich kein Startkapital. Um allfällige Investitionen decken zu können etc. ist es oft eine gute Möglichkeit, im Familien- und Bekanntenkreis Unterstützung – auch finanzieller Art – zu finden. Ebenfalls besteht die Option, einen allfälligen Mikrokredit zu erhalten. Allenfalls ist auch ein Jungunternehmerpreis eine Variante um das Startkapital zu erhalten.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Nehmen wir an ich gründe eine GmbH mit CHF 20’000 Stammkapital. Auf dem Geschäftskonto häuft sich nun Geld durch erbrachte Leistungen an. Ich möchte mir nun die CHF 20’000 vom Geschäftskonto zurückbezahlen.
Wie muss die Zahlung erfolgen damit ich diese privat nicht als Einkommen deklarieren muss? Rein mathematisch erhalte ich damit nur mein einbezahltes Geld zurück und habe noch kein zusätzliches Einkommen generiert.
MFG Jonas
Guten Tag Jonas
Das Stammkapital der GmbH gehört der juristischen Person GmbH. Um das Geld aus der Firma zu nehmen können Sie dies entweder als Lohn auszahlen, wobei dies dann als Einkommen deklariert werden muss oder als Dividende. Hier muss jedoch ebenfalls einen Teil Lohn ausbezahlt werden und die Dividende unterliegt der Doppelbesteuerung. Das Geld wieder zurücknehmen ohne dies entsprechend zu deklarieren ist somit nicht möglich.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag,
Ich bin vor einiger Zeit als Gesellschafter in eine GmbH eingetreten mit einer Einlage von 1 x 1000 CHF bei total 20’000 CHF, wobei die Einlagen folgendermassen verteilt sind:
11 x 1000 CHF – Gesellschafter mit Einzelunterschrift
7 x 1000 CHF – Gesellschafter mit Einzelunterschrift
1 x 1000 CHF – Gesellschafter mit Kollektivunterschrift (zu dreihen)
1 x 1000 CHF – Gesellschafter mit Kollektivunterschrift (zu dreihen)
Zusätzlich habe ich einen “Kautionsbetrag” in der Höhe von 19’000 auf ein Sperrkonto einbezahlt.
Was passiert nun bei einem Austritt aus der GmbH? Die Stammeinlage muss in der GmbH bleiben und kann überschrieben werden, das ist klar – aber wie schaut es mit der geleisteten Kaution aus. Kann die Kaution jederzeit zurück überwiesen werden, oder sind Fristen einzuhalten (Geschäftsjahr, Abschluss o.ä.)?
Besten Dank im Voraus!
Guten Tag
Die Beteiligung an der GmbH geschieht grundsätzlich über die Stammanteile. Bezüglich der von Ihnen genannten “Kaution” hängt es davon ab, wie dies vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung ist eher ungewöhnlich. Wenn der Betrag auf ein Sperrkonto einbezahlt wurde wird vermutungsweise dort auch geregelt sein, in welchem Fall das Geld wieder abgehoben werden kann (wie dies bspw. bei einem Mietkautionskonto der Fall ist).
Wir empfehlen Ihnen daher, direkt mit der zuständigen Bank Kontakt aufzunehmen oder in der getroffenen Vereinbarung bezüglich der Kaution zu schauen, was bezüglich Rückzahlung geregelt ist.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag
Ich habe in diesem Jahr eine kleine GmbH von einem guten Freund übernommen. Eigentlich ist alles geklärt. Wir haben uns aber gefragt wie wir es mit den 20’000 CHF Stammkapital am besten angehen.
Wenn ich das richtig sehe, kann er mir diese Stammanteile privat verkaufen. D.h. dieses Geld muss nicht aus der GmbH als Lohn bezogen werden.
Wie würde das Geld dann auf der privaten Steuererklärung ausgewiesen. Bei mir wären das einfach Ausgaben, die ich ziemlich sicher nirgends in Abzug bringen kann. Muss der Verkäufer das Geld versteuern? Er hat durch den Verkauf keinen Gewinn erzielt sondern verkauft die Stammanteile zu den 20’000 CHF, welche er so in die GmbH bei der alleinigen Gründung eingebracht hat.
Besten Dank
Guten Tag
Genau. Die Stammanteile können Sie aus Ihrem Privatvermögen kaufen. Diese werden auch in Ihrem Privatvermögen als Beteiligung in Ihrer Steuererklärung aufgeführt.
Der Verkäufer (vorausgesetzt beide Parteien sind Privatpersonen) muss den Erlös nicht versteuern. Kapitalgewinne zwischen Privatpersonen sind von der Steuer befreit.
Wenn Sie weitere Fragen bezüglich den Steuern haben, können Sie sich gerne an unsere Schwestergesellschaft Findea AG wenden.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Ich möchte eine GmbH gründen und habe eine Frage: WIe werden die Kosten für die Gründung korrekt verbucht? Für einige Ausgaben kann man wohl eine Rechnung auf die sich in Gründung befindende Gesellschaft stellen lassen, aber was macht man mit den Ausgaben, die fällig sind bevor über das Stammkapital verfügt werden kann? Muss der Gründer diese privat tragen oder besteht eine Möglichkeit, einen Vorschuss zu leisten und das Geld später von der GmbH zurück zu erhalten? Wie verhält sich das mit der Stampa-Erklärung? Danke für die Antwort!
Guten Tag
Am besten ist es, wenn Sie die Publikation der GmbH im Handelsregister abwarten und erst dann Verbindlichkeiten für die GmbH eingehen. Falls Sie jedoch vor der effektiven Gründung der GmbH bereits Investitionen tätigen wollen, müssen Sie korrekterweise die Rechnung auf die “xy GmbH in Gründung” ausstellen lassen. Bezüglich der Stampa-Erklärung würden Sie sich grundsätzlich erst in einem Graubereich befinden, wenn Sie sämtliche Auslagen privat begleichen und die Gründung nicht unmittelbar danach erfolgt.
Freundliche Grüsse
Burcin Bülbül
guten Tag
meine gmbh wird gegründet. zu einem späteren Zeitpunkt kommt es zu einer Scheidung. was geschieht mit “meiner” gmbh?
mit freundlichem gruss
viktor koller
Guten Tag Herr Koller
Dies ist abhängig vom ehelichen Güterstand. Im Falle der Errungenschaftsbeteiligung würde dies wie folgt betrachtet:
Da Sie die Stammanteile in Ihrem Privatvermögen halten, ist der Zeitpunkt der Gründung wichtig. Bringen Sie die Stammanteile mit in die Ehe oder gründen Sie die GmbH mit Kapital, welches Sie während der Ehe erwirtschaftet haben?
Wenn die GmbH bereits vor der Eheschliessung bestand, gilt dies als “mit in die Ehe eingebrachtes Vermögen” und das steht Ihnen zu. Wenn die Gründung jedoch erst nach der Eheschliessung zustandekam, dann werden die Stammanteile als Errungenschaft betrachtet und im Falle einer Scheidung geteilt.
Um dies anders zu regeln, können Eheverträge abgeschlossen werden.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich habe eine passive GmbH (kein Umsatz, keine Angestellten, keine Kosten, aber einiges an Kapital). Wie kann ich Geld entnehmen?
Freundlicher Gruss
P. Fogg
Guten Tag
Sofern Sie die GmbH nicht mehr benötigen, empfehle ich die Liquidation der Gesellschaft. In einem solchen Falle würde der komplette Liquidationserlös der Gesellschaft an die Eigentümer ausbezahlt werden. Mehr Informationen zur Liquidation finden Sie hier.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag,
Ich möchte eine GmbH für Immobiliengeschäfte gründen (100% Beteiligung an einer ausländischen Tochterimmobilienfirma mit versch. Wohnungen). Zur kurzfristigen Finanzierung überlege ich mir als Privatperson einen Kredit mit 5.90% Zinsen aufzunehmen. Entweder für das Gründungskapital von CHF 20’000 oder als zusätzliches Darlehen an die GmbH.
Frage
1. Kann ich als Privatperson(Gesellschafter) der GmbH Kreditzinsen in Höhe von 6.40% in Rechnung stellen (Selbstkosten 5.9% plus 0.5% gemäss ESTV) oder ist dies nicht angemessen ?
2. Können Kreditzinsen für das Gründungskapital auch verrechnet werden oder nur für gewährte Darlehen ?
3. Darf das gewährte Darlehen das Gründungskap. übersteigen (z.B. Darlehen CHF 60’000 > GK CHF 20’000) ? (Die Liquidität würde als Darlehen an die Tochtergesellschaft weitergeleitet.)
Besten Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse,
Lukas
Guten Tag
Der “safe haven”-Zinssatz für Betriebskredite von Nahestehenden für das Jahr 2017 beläuft sich auf 2.75%. Ich empfehle Ihnen diesen Zinssatz zu verwenden, um allfälligen verdeckten Gewinnausschüttungen mit negativen Steuerfolgen aus dem Wege zu gehen. Das Darlehen darf das Grundkapital übersteigen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Wenn man eine GmbH ohne eigenes Barkapital gründen möchte, kann man da das eigene Privatfahrzeug (1 Jahr alt) oder gar einen Bankkredit nehmen und das nach der Gründung wieder zurückgeben, resp. zurückzahlen?
Muss da etwas versteuert werden oder ähnliches?
Freundliche Grüsse
Volkan S.
Guten Tag Volkan
Sie sprechen hier die Sacheinlagegründung an. Ihre Konstellationen sind so möglich. Steuerlich gibt es einzig zu beachten, dass das eingebrachte Vermögen danach von der zu gründenden Gesellschaft zu versteuern ist, zumal es auch deren Eigentum dann ist.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Mit einem Privatkredit eine Firma zu gründen ist grundätzlich möglich. Zu beachten ist aber dass das eingezahlte Kapital nach der Gründung der Firma gehört. Wenn Sie das Geld anschliessend für die Tilgung vom Privatkredit verwenden, muss dies in der Buchhaltung irgendwie verbucht werden.
a) Die Firma gibt Ihnen ein Darlehen in entsprechender Höhe. Nun haben Sie eine Schuld gegenüber der Firma.
b) Sie beziehen einen Lohn in entsprechender Höhe. Hier fallen aber Sozialabgaben an und später Einkommenssteuern. Nun besteht ein Kapitalverlust und die Firma muss saniert werden.
Wie sie sehen, ist dies grundsätzlich möglich, jedoch nicht im Sinne einer Firma.
Guten Tag
Wenn man von Konto der Einzelfirma die 20000.– Gründungs Startkapital an ein Sperrkonto zahlt für die zu Gründende GmbH, wie verbucht man dies am besten in der Einzelfirma (diese wird bei Gründung übernommen von der GmbH).?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Wenn Sie die Einzelunternehmen in eine GmbH “umwandeln” möchten, müssen Sie keine Bareinlage tätigen, wenn das Eigenkapital des Einzelunternehmens mehr als CHF 20’000.00 beträgt.
So kann die Bareinlage durch eine sog. Sacheinlage ersetzt werden.
Gerne unterstützen wir Sie mit Ihrer Gründung. Sie können hier eine kostenlose Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag,
Ich habe 20k in ein SPerrkonto eingezahlt um eine GmbH zu gründen, habe mich aber jetzt umentschieden und werde doch nur eine Einfache Gesellschaft machen.
Kann ich das Geld aus dem SPerrkonto zurückverlangen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Beste Grüsse,
Guten Tag
Ja, das können Sie. Welche Unterlagen Sie dafür beibringen müssen, hängt von der konkreten Situation und der Bank ab. Am besten fragen Sie einfach nach.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Was ist der Vorteil/Sinn von einem höheren Stammkapital als den benötigten CHF 20‘000.-, sofern man keine Bankfinanzierung benötigt. Ist es nicht sinnvoller privat Geld auf dem Konto der GmbH einzubezahlen, welches man für die anfänglich höheren Ausgaben benötigt? Dieses Geld könnte man als Privatdarlehen ja wieder zurückerhalten, die Stammanteile nicht oder?
Guten Tag
Der Vorteil einer höheren Einlage kann sein, dass die Gesellschaft weniger schnell in eine Überschuldung gerät. Konkret heisst dies, dass der Verlust höher sein muss, um grösser als das Eigenkapital zu sein.
Selbstverständlich ist es möglich, Geld als Privatdarlehen in ein Unternehmen einzubringen. Bei einem Konkurs ist der Gesellschafter allenfalls verpflichtet einen Rangrücktritt auf diesen Darlehen durchzuführen. Der Vorteil der Einbringung eines Darlehens ist, dass dieses Geld im Gegensatz zum Stammkapital aus der Gesellschaft wieder ausbezahlt werden kann.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich bin gerade an der Buchhaltung einer kleinen neugegründeten GmbH, deren Belege etwas unübersichtlich sind. Bei der Gründung der GmbH wurden CHF 20’000.00 auf ein Sperrkonto eingezahlt. Die Bank hat nach der Gründung CHF 19’750.00 auf das Geschäftskonto überwiesen. Könnten die fehlenden CHF Spesen sein (leider habe ich keinen Beleg) oder hat jemand aus der GmbH CHF 250.00 bezogen? Ich habe diese Zahlung als Einzahlung in die Kasse gebucht.
Kurz darauf wurden CHF 17’000.00 abgehoben mit der Angabe Rückzahlung für Einlagen GmbH. Wenn ich die obenstehenden Ausführungen richtig verstanden haben, müssten auf dem Konto Stammkapital CHF 20’000.00 stehen bleiben. D.h. also, jemand müsste offiziell als Darlehensgeber zeichnen. Habe ich das richtig verstanden?
Guten Tag
Sie dürfen gerne bei unseren Treuhandexperten ein Beratungsgespräch vereinbaren. Sie werden Ihre Situation gerne in einem persönlichen Gespräch analysieren.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag.
Eine Privatperson möchte meiner GmbH ein Darlehen gewähren.
Kann die Rückzahlung des Darlehens in Form von Lohn erfolgen?
Guten Tag
Eine solche Zahlung müsste zwingend entweder als Lohn(-bestandteil) oder als Rückzahlung des Darlehens bestimmt werden.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Besten Dank.
Doch wie verbuche ich das ?
1. Bank / Darlehen (Eingang Darlehen)
2. Lohnaufwand / Bank (Lohnzahlung)
Doch mit der zweiten Buchung habe ich das Darlehen buchhalterisch noch nicht zurückbezahlt…
Wie buche ich das?
Darlehen / ???
Guten Tag
Unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG wird Ihnen gerne behilflich sein diese Fragen zu klären. Sie können hier einen Termin vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
aufbauend auf die antwort von
Nadja Mehmann am 7. September 2018 at 11:18
Wir wollen ein Unternehmen mit 300’000 CHF Kapitalbedarf gründen. Wir können’s aus Eigenmittel in Form von Eigenkapital und Privatdarlehen zur Verfügung stellen. Da wir Gesellschafter und Darlehensgeber in Person sind, hat z.B. für eine GmbH bei einem Gesellschaftskapital von 20’000 CHF (und einem Darlehen von 280’000 CHF) die technische Überschuldung der Firma Konsequenzen oder ist sie nicht massgebend da niemand externes die Rückzahlung des Darlehens fordert und die Mittel somit zur Verfügung bleiben?
Gibt es zudem Vorteile in Bezug auf Vorrangigkeit im Konkursfall oder zur Steueroptimierung, das Gesellschaftskapital bewusst auf dem Minimum zu belassen und die Differenz über Privatdarlehen abzudecken?
Vielen Dank im Voraus für den geschätzten Rat.
Herzliche Grüsse
Guten Tag
Grundsätzlich kann Ihr Vorhaben so umgesetzt werden, wie von Ihnen beschrieben. Der primäre Vorteil von Privatdarlehen ist, dass das Darlehen steuerfrei und unkompliziert zurückbezahlt werden kann. Eine Kapitalherabsetzung wäre komplizierter und zudem mit diversen Zusatzkosten für Notariat und Revision verbunden. Die Vorrangigkeit im Konkursfall wäre wohl nicht gegeben, dies müsste im Einzelfall betrachtet werden.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Mein Freund hat mir für die Gründung meiner GmbH CHF 20’000 geliehen, dies haben wir vertraglich geregelt. Wie kann ich ihm nun dieses Geld am einfachsten wieder zurückgeben?
Freundliche Grüsse
Isabel Capponi
Guten Tag Frau Capponi
Nach der Gründung Ihrer GmbH können Sie als Privatperson nicht mehr beliebig über das Stammkapital (die CHF 20’000.-) der Firma verfügen, da diese Eigentümerin des Geldes ist. Das Stammkapital muss nun im Interesse der Gesellschaft verwendet werden. Das heisst, Sie können damit beispielsweise Fahrzeuge oder Mobiliar kaufen, welches Sie für Ihre Geschäftstätigkeit benötigen. Sie können damit aber nicht die Schulden bei Ihrem Freund begleichen. Sobald Sie jedoch mit Ihrem Unternehmen Umsatz oder Gewinn erwirtschaften, können Sie sich einen Lohn auszahlen und damit das geliehene Geld zurückerstatten.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag.
Mal abgesehen davon, dass das Stammkapital im Interesse der Gesellschaft verwendet werden muss, gibt es folgende Varianten:
Ihre GmbH gibt Ihnen ein Darlehen, welches in der Bilanz aufgeführt werden muss. Mit diesem Darlehen können Sie als Privatperson die Schulden bei Ihrem Freund tilgen. Achtung: Nun haben Sie als Privatperson eine Schuld bei der GmbH, welche in einem Konkursfall zurückgefordert werden kann.
Sie können sich auch einen Lohn von CHF 20’000 auszahlen, welchen Sie jedoch als Privatperson versteuern müssen. Zusätzlich müssen Sie bei einer Lohnzahlung auch Sozialabgaben leisten.
Guten Tag
Ist es in vielen Fällen normal dass die Kapitaleinlage von 20K CHF wieder herausgenommen wird in Form von Darlehen oder Lohn an den Inhaber? Gibt es einen maximalen Zeitraum um dieses Darlehen abzubezahlen?
Gibt es irgendwelche Nachteile für mich als Privatperson wenn ich die 20K als Darlehen herausnehme als Privatperson?
Guten Tag
Nach der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister wird das Kapital von CHF 20’000 von einem Sperrkonto auf ein Geschäftskonto des Unternehmens übertragen. Danach kann das Vermögen zwar verwendet werden, jedoch nur im Interesse der Gesellschaft. Das heisst, Sie können damit nur Anschaffungen tätigen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen und dieses wirtschaftlich weiter bringen (Beispielsweise der Kauf von Maschinen, Möbeln, Fahrzeugen etc.)
Sie dürfen sich davon jedoch keinen Lohn auszahlen und auch kein Darlehen gewähren, welches der Gesellschaft nichts bringt.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Ich gründe eine GmbH mit meinem Bruder als GF, ich wandere ins Ausland nicht EU Staat und werde in der Schweiz abgemeldet.
Mein Bruder ist nur GF damit ich eine GmbH in der Schweiz besitzen kann, ohne einen CH-Wohnsitz zu haben, kann ich mir nun als Inhaber im Ausland den grössten Teil der Einnahmen als ganz normalen Lohn ins Ausland auszahlen?
Der GF in der Schweiz is nicht operativ tätig und würde auch nur einen symbolischen Lohn erhalten, wenn das überhaupt sein muss.
Der GF in der Schweiz arbeitet auch 100% in einem Job, muss er dadurch trotzdem nochmals von der GmbH versichert werden oder was gäbe es hier noch zu beachten?
Beste Grüsse
Guten Tag
Auch als Inhaber der GmbH sind Sie von dieser angestellt und können somit einen Lohn beziehen. Ob Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, spielt dabei keine Rolle. Als Gesellschafter kann Ihr Bruder frei entscheiden, ob er sich einen Lohn auszahlen möchte oder nicht. Sobald er jedoch einen Lohn erhält, muss er die darauf anfallenden Sozialversicherungskosten begleichen und sich entsprechend versichern. Bei der Gründung Ihrer GmbH sind wir Ihnen gerne behilflich. Dazu können Sie hier einen Beratungstermin vereinbaren: https://www.startups.ch/de/kontakt-service/ueber-uns/standorte/ oder hier eine Offerte zur Gründung Ihrer GmbH berechnen: https://secure.startups.ch/de/default/index/index/product-type/0
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Frage zu der Kapitaleinlage.
Wer kontrolliert ob die Zahlungen die mit dem Kapital von 20’000 CHF gemacht werden, im Sinne der Gesellschaft ausgegeben werden?
Beziehungsweise was passiert mir, wenn ich einfach ein verzinstes Darlehen aus der Firma mir selbst ausbezahle und es nicht im Sinne der GmbH ist und dies dan in der Buchhaltung festgehalten wird? Ist dies einfach auch eine Grauzone oder gibt es hier ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen?
Guten Tag
Wenn Sie die Gesellschaft schädigen, kann dies zum Beispiel in einem Konkursverfahren Folgen für Sie haben.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Wenn ich mir einen Aktienmantel AG kaufe mit einer Stammkapital mit 135000.-, kann und darf ich vom Stammkapital geld abheben für Firmenzweckliche gebräuche.
einen AG Mantel (Auto import Export) Auto Kaufen für die Firma damit ich es wieder verkaufen kann?
Guten Tag
Ein Mantelhandel zeichnet sich gerade dadurch aus, dass bloss ein Gesellschaftsmantel verkauft wird. Das Stammkapital ist also nicht mehr vorhanden.
Freundliche Grüsse
Mario Koller