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Einzelfirma vs. GmbH (Teil 1)

Bei vielen Gründern stellt sich die Frage, ob Sie mit einer Einzelfirma oder einer GmbH ihre Selbständigkeit beginnen möchten. Um diese Frage zu beantworten, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Unterschiede betreffen unter anderem die Buchhaltung, Haftung, den Firmennamen sowie den sozialversicherungsrechtlichen Status.

Einzelfirma

Die Einzelfirma besteht lediglich aus einem Inhaber, der selbständig und alleine seiner Selbständigkeit nachgehen kann. Der Vorteil der Einzelfirma ist der tiefere administrative Aufwand. So kann man bis zu einem Umsatz von CHF 500‘000 eine einfache Buchhaltung, eine sog. „Milchbüchleinrechnung“ vornehmen. Man muss somit nur über Einnahmen (Umsatz) und Ausgaben Buch führen sowie den Gewinn versteuern. Diesen deklariert man als steuerbares Einkommen in der eigenen (privaten) Steuererklärung. Ein Eintrag im Handelsregister ist auch erst ab einem Umsatz von CHF 100‘000 obligatorisch. Lediglich eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist notwendig, da man auf den Gewinn AHV Beiträge zahlen muss.

Der grosse Nachteil hingegen ist, dass der Inhaber privat für allfällige Schulden haftet. Des Weiteren muss die Einzelfirma den Nachnamen des Inhabers zwingend im Firmennamen haben und eine Beteiligung von Dritten ist ausgeschlossen.

GmbH

Die GmbH hingegen ist eine juristische Person, bei der mehrere Personen beteiligt sein können – als Gesellschafter und/oder als Geschäftsführer. Ein Vorteil ist, dass man bei der Firmenwahl frei ist. Der Nachname muss also nicht im Firmennamen enthalten sein. Zudem ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt. Grundsätzlich ist nur die GmbH selber verantwortlich für Schulden.

Nachteile sind unter anderem das Stammkapital von mindestens CHF 20‘000, das man bei der Gründung auf ein Sperrkonto überweisen muss. Zudem sind die administrativen Kosten bzw. der Aufwand höher als bei der Einzelfirma. So muss man unabhängig vom Umsatz eine doppelte Buchhaltung führen, sprich Jahresabschlüsse mit Erfolgsrechnung und Bilanz erstellen und eine separate Steuererklärung einreichen. Falls sich die Gründer Löhne ausbezahlen, sind ausserdem sämtliche Sozialabgaben (1. Säule, 2. Säule und Unfallversicherung) zu zahlen.

Fazit

Während die Einzelfirma wenig Aufwand verursacht, ist das Risiko aufgrund der persönlichen Haftung relativ gross. Die Einzelfirma ist geeignet, wenn man zu Beginn eine Geschäftsidee alleine testen möchte. Die GmbH hingegen bietet rechtlichen Schutz, lässt die Beteiligung Dritter zu und ist in der Regel der Einzelfirma aufgrund der begrenzten Haftung vorzuziehen.

 

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2 Kommentare zu “Einzelfirma vs. GmbH (Teil 1)

  1. Guten Tag, Ich arbeite als Logistiker 100%. Ich möchte ein GmbH Gründen als Fugenabdichtungen. Aber möchte weiterhin als Angestellten als Logistiker arbeiten.

    In Mein GmbH Firma wird mein Vater alleine arbeiten. Würde das so gehen.

    Freundlichen Grüssen
    Herr Nergiz

    • Guten Tag

      Sofern Sie mit Ihrer neu gegründeten GmbH Ihren jetzigen Arbeitgeber nicht konkurrieren, steht Ihrem geplanten Unterfangen nichts entgegen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

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