Wie formuliert man Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Jungunternehmer/Innen, welche im Bereich von Massendienstleistungen tätig sind, tun gut daran, den Abschluss von Verträgen mittels so genannter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu rationalisieren.
Die AGB müssen unbedingt an den Bedürfnissen des Unternehmens, aber auch der Gegenparteien, angepasst sein. Somit kann nicht generell dargelegt werden, was in den AGB alles geregelt werden muss. Fest steht, dass unklare Regelungen vermieden werden sollen, da sie im Zweifelsfall gegen den Willen des Verfassers ausgelegt werden können. Auch sollten in den AGB keine ungewöhnlichen Regeln auftreten, da die AGB von den Kunden meistens global übernommen werden, d.h. der Kunde nimmt die vorformulierten Bestimmungen zwar zur Kenntnis, liest sie aber nicht durch. Auch bei Globalübernahme werden die AGB Vertragsbestandteil, wobei ungewöhnliche Regeln keine Geltung erlangen, wenn ein Hinweis fehlt oder diese aus dem Text nicht speziell hervorgehoben wurden.
AGB können z.B. wie nachfolgend dargelegt aufgebaut werden und zum Inhalt haben:
1. Grunddaten
Firma, Vertretung, Vertragsschluss, Tätigkeitsbereiche etc.
2. Angebotsdaten
Angebotsart, Beschreibung, Kunden etc.
3. Preise und Bedingungen
Mehrwertsteuer, Versandkosten, Zahlungsarten etc.
4. Rückgabe und Rücktritt
Umtausch von Waren, Widerrufsrecht, Vertragsrücktritt etc.
5. Pflichten des Anbieters
Lieferfristen, Gewährleistungen, Haftung etc.
6. Datenschutz
Verarbeitung von Daten, Datensicherheit etc.
7. Weiter Bestimmungen
Änderungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand etc.
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Guten Tag
Wenn ich Marketingaufträge wir Konzepte, Kampagnen oder verbesserte Kundenbetreuung ausführe, gilt dies als Auftrag oder Werkvertrag? Muss ich bei geplanten Zielen einen Erfolg herbeibringen können wie beim Werkvertrag oder kann ich dies auch ausschliessen?
Zweite Frage: Ist es üblich für kleinere Aufträge bis ca. 3000.- den Auftraggeber die AGB’s unterschreiben zu lassen?
Herzlichen Dank für Ihren Einsatz.
Freundliche Grüsse