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Wie lege ich den Namen meiner Einzelfirma fest?

Der Name einer Einzelfirma muss aus dem Familiennamen des Inhabers gebildet werden und darf nicht täuschend sein. 

Einzelfirma

Grundsätzlich darf der Name einer Einzelfirma frei gewählt werden. So kann man sein Einzelunternehmen beispielsweise nach einem Phantasiebegriff oder einer eigenen Wortkreation benennen. Dabei gibt es jedoch zwei Einschränkungen, die zwingend zu beachten sind. Einerseits muss der Familienname des Inhabers zwingend im Namen enthalten sein und andererseits darf der Name der Firma für Außenstehende nicht täuschend wirken.

Familienname

Der Familienname des Inhabers oder der Inhaberin muss zwingend Bestandteil des Namens der Einzelfirma sein. Wird beispielsweise ein Phantasiebegriff als Name gewählt, muss zusätzlich noch der Familienname des Eigentümers der Einzelfirma an den Namen angehängt werden (Bsp: Fantasia Reinigung Müller).

Bestehen mehrere Familiennamen im Namen der Einzelfirma, muss klar ersichtlich sein, wer der Inhaber ist. Dieser kann beispielsweise mit einer Abkürzung (Inh.) gekennzeichnet sein (Bsp: Fantasia Reinigung Müller, Inh. Meier).

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass der Familienname genau so geschrieben wird, wie er auf dem Pass des Inhabers ersichtlich ist. Es dürfen keine Abkürzungen verwendet werden.

Täuschung vermeiden 

Im Namen muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Einzelfirma handelt und nicht um eine grössere Firma, wie beispielsweise eine AG oder eine GmbH.

Deshalb darf der Name keine Rechtsformzusätze wie Gesellschaft, Unternehmen, Company oder AG enthalten. Fantasia Reinigungsunternehmen Müller ist beispielsweise nicht zulässig.

Bei weiteren Fragen bezüglich Ihrer Einzelfirma steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung!

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206 Kommentare zu “Wie lege ich den Namen meiner Einzelfirma fest?

    • Guten Tag

      Die Marke ist nur für die ausgewählten Waren und / oder Dienstleistungen geschützt.
      Wenn Sie mit Ihrer Firma unter diesem Namen auftreten möchten, müssten Sie, um den Schutz zu erhalten, im Handelsregister eingetragen sein.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  1. Guten Tag

    Ich hätte eine Frage zu meinem Firmennamen. Mein Firmenname lautet 360EMOTION Susanna Gabriel, darüber bin ich etwas unglücklich. Täglich erhalte ich Post wo die Anschrift lautet:

    360EMOTION Susanna Gabriel
    Frau Susanna Gabriel
    A….
    6020 Emmen

    Ich erhalte Post und mein Name ist immer 2x enthalten, dies stört mich. Nun zu meiner Frage: Kann ich z.B. den Firmennamen abkürzen mit Initialen? Also 360 EMOTION S.G., oder hätten Sie eine Idee wie es vernünftiger aussehen könnte? Vielen Dank für Ihr Feedback. Grüsse Susanna

    • Guten Tag Susanna

      Leider ist das Aufführen des Familiennamens im Firmennamen notwendig und Sie können dies nicht mit Ihren Initialen abkürzen. Es ist jedoch ebenfalls so, dass Sie frei sind, wie Sie gegen aussen auftreten. Das heisst, wichtig ist, dass auf sämtlichen offiziellen Dokumenten (Rechnungen, Verträge, etc.) der komplette Firmenname ersichtlich ist.
      Wenn Sie den Briefkasten mit dem Firmennamen beschriften, ist die zweite Zeile mit Ihrem Namen zudem nicht notwendig.
      Wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind, wäre allenfalls hier eine Anpassung zu machen.

      Falls wir Sie mit einer Handelsregisteränderung unterstützen können, lade ich Sie ein eine unverbindliche Offerte zu rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte zu vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  2. Bei einer Einzelfirma muss zwingend der Familienname stehen. Jetzt meine Frage, können neben dem Familienname auch englische Bezeichnungen verwendet werden welche den Firmenzweck definieren? Z.b. Portmann Art oder Portmann arts-and-crafts.

    • Guten Tag

      Genau, das ist kein Problem. Nebst dem Familiennamen kann der Firmenname frei gewählt werden, solange er nicht täuschen oder sittenwidrig ist. Eine Bezeichnung wie Portmann Art oder Portmann arts-and-crafts ist unproblematisch.
      Gerne können Sie die Gründung direkt in unserem Online-Tool eingeben oder an einem unserer Standorte ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  3. Hallo,

    Ich denke dran eine Einzelfirma zu gründen, und habe eine Frage bezüglich den Firmennamen. Der name lautet ‘PHRAME by Stephanie Colle’
    Ich möchte aber nur das Wort ‘PHRAME’ benützen für mein Logo (Visitenkarten
    , Website, Briefkasten)
    Wäre so was erlaubt?

    Freundliche Grüsse,

    Stephanie Colle

      • Guten Tag Frau Mehmann,

        gemäss Handelsregister ist es NICHT erlaubt, gegen aussen mit einem anderen Namen, als dem eingetragenen aufzutreten: «1. Firma: Die Firma ist der Name, unter dem der Geschäftsbetrieb im Geschäftsleben auftritt (z.B. in der Geschäftsreklame, in Zeitungsinseraten, auf dem Briefkopf oder auf Visitenkarten). Die Firma ist immer so zu verwenden, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Beispielsweise macht sich der Inhaber einer Einzelunternehmung strafbar, wenn er seinen Namen in der Firma weglässt und nur den Zusatz verwendet.»

        Was stimmt jetzt? Ich habe nämlich das gleiche Problem. Die Geschäftsdrucksachen sind längst gedruckt, aber eben ohne den Familiennamen im Firmennamen.

        • Guten Tag Herr Roder

          Das Logo kann auch aus einer Abkürzung des Firmennamens, einem Slogan oder einem anderen Wort bestehen. In der Wahl des Logos ist man völlig frei. Der offizielle Firmenname (gemäss Handelsregister) muss jedoch auf allen offiziellen Dokumenten wie Rechnungen, Verträge oder Offerten aufgeführt werden.

          Freundliche Grüsse
          Deborah Rosser

  4. Guten Tag,

    Meine Frage ist zum Namen einer Einzelfirma. Seit meiner Heirat heisse ich Schick zum Nachnamen, möchte aber meinen Alten Familiennamen nutzen. wäre das erlaubt, Wenn ja welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein?

    Freundliche Grüsse
    Holger Schick

    • Guten Tag Herr Schick

      Im Firmennamen muss Ihr Familienname enthalten sein, d.h. wenn Sie nun anders heissen, muss der neue Name ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden. Denkbar wäre z.B. Schick Bau, Ihn. H. Müller.
      Gerne beraten wir Sie hierzu! Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  5. Guten Abend
    Muss ich beide Namen wie im Pass einbringen oder genügt ein Name für Einzelfirma
    Müller Meier-Hauswartungen
    Oder nur Meier-Hauswartungen ist möglich?
    Danke

    • Guten Tag

      Der Name muss derjenige im Pass sein. Handelt es sich jedoch um einen Allianznamen (mit “-” getrennt), ist die Aufführung des zweiten Namens nicht zwingend.
      Ist im Pass ein sogenannter Doppelname eingetragen (“Müller Meier” ohne Bindestrich), müssen beide Namen aufgeführt werden.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Gründung Ihrer Einzelfirma. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen lassen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  6. Guten Tag,

    Wie ist es mit Prädikaten im Nachnamen, wie zum Beispiel von Arx.
    Kann die Firma dann Bäckerei Arx genannt werden?

    Besten Dank und freundliche Grüsse,
    J. v. A.

    • Guten Tag

      Wenn Sie von Arx heissen, dann müsste der Firmenname Bäckerei von Arx sein oder aber Sie nennen die Firma Bäckerei Arx, Inh. von Arx.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  7. Guten Tag,

    Um auf das obige Beispiel zurückzukommen:

    360EMOTION Susanna Gabriel
    Frau Susanna Gabriel
    A….
    6020 Emmen

    Wäre auch

    360EMOTION Susanna Gabriel
    Susi Gabriel
    A….
    6020 Emmen

    zulässig? Oder muss der Vornamen immer ausgeschrieben sein?

    • Guten Tag
      Der Vorname muss im Firmenname nicht genannt werden. Einzig der Nachname muss bei der Einzelfirma Bestandteil des Firmennamens sein. Dieser muss so aufgeführt sein, wie der Name in Ihrem Pass ausgewiesen ist. In Ihrem Fall müsste demnach “Gabriel” Bestandteil sein der Firma.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  8. Guten Tag
    Meine Partnerin hat eine Einzelfirma auf Ihren Namen, Cassia Schibler Schmuck & Design. Nun möchten wir gerne heiraten und damit würde sie einen anderen Namen bekommen, nämlich meinen. Wie verhält sich das mit der Einzelfirma?

    Zweite Frage: Hafte ich ebenfalls für die Einzelfirma, wenn ich mit ihr verheiratet bin und muss ich für allfällige Schulden aufkommen? Kann Sie eigenständig die Einzelfirma weiterführen und wie verhält sich das mit den Steuern. Sie wird ja privat und mit der Einzelfirma veranlagt, wie sieht das nach der Hochzeit aus?
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    • Guten Tag.
      Die Einzelfirma muss den Namen anpassen, was aber möglich ist, ist ein Zusatz Inhaberin …. hinzuzufügen, so dass der alte Firmenname nur mit diesem Zusatz ergänzt wird. Ebenfalls sind die Personalien im Handelsregister zu ändern.
      Bezüglich der Haftung haftet Ihre Frau weiterhin mit dem gesamten Vermögen. Je nachdem, welchen Güterstand Sie für die Ehe wählen kann dies auch Ihr Vermögen betreffen. Steuerrechtlich werden die Einnahmen der Einzelfirma bei Ihrer gemeinsam Steuererklärung hinzugerechnet (Beiblatt Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit).

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  9. Wenn im Handelsregister zb. Fritz Muster Consulting eingetragen ist, kann ich gegen aussen Website, Logo, Briefkopf etc. zB. Mit FMC Fritz Muster Consulting auftreten? Oder braucht es dazu eine Aenderung des Handelsregister Eintrags?

    • Guten Tag

      Sie können gegen aussen mit einem anderen Namen auftreten, als denjenigen im Handelsregister. Wichtig ist, dass auf sämtlichen offiziellen Dokumenten, muss der Firmenname gemäss Handelsregister aufgeführt sein.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  10. Guten Tag,
    ich habe eine Frage für die Gründung eines Einzelunternehmens, und zwar möchte ich meine Einzelfirma Fit4Life nennen. Nun weiss ich das ich meinen Familiennamen einbringen muss, würde dann Fit4Life inh. Steffen Dettlaff gehen?
    Und ich habe gelesen, dass mein vollständiger Firmennamen auf allen offiziellen Dokumenten versehen sein muss. Gilt das auch für die Webseite, Visitenkarten, Flyer, Broschüren und Briefkasten?
    Besten Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen Dettlaff

    • Guten Tag Herr Dettlaff

      Der von Ihnen vorgeschlagene Firmenname wäre eintragbar. Sie können die Firma auch “Fit4Life” nennen. Wichtig ist einzig, dass auf allen offiziellen Dokumenten wie auf Rechnungen, Verträgen oder sonstiger Korrespondenz der vollständige Firmenname (inkl. Ihrem Nachnamen) aufgeführt wird.

      Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung. Wir stehen Ihnen entweder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung oder Sie können direkt in unserem Online-Tool eine unverbindliche Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  11. Guten Tag,

    ich habe eine Einzelfirma und einen Onlineshop, Im Firmennamen ist mein Nachname enthalten, der Onlineshop heisst allerdings anders.

    Wie muss ich die Firma im Online Shop ausweisen? Soll ich unter Kontakt oder Impressum den Firmennamen erwähnen, reicht das?

    Und reicht es wenn auf Rechnungen der Online Shop Name erwähnt wird oder muss dort auch mein Firmenname erscheinen?

    Vielen Dank

    • Guten Tag Stephan

      Die Nennung des Firmennamens im Impressum und unter Kontakt genügt. Zudem sollte der Firmenname auch auf allen Rechnungen, Verträgen und Offerten vorhanden sein. Der Name des Online-Shops kann natürlich zusätzlich erwähnt werden. Es muss einfach klar sein, welche Firma die Rechnung stellt.

      Haben Sie gewusst, dass der Name des Online-Shops allenfalls auch als Marke geschützt werden kann? Gerne unterstützen wir Sie beim Schutz Ihrer Marke!

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  12. Auf offiziellen Dokumenten wie Rechnungen, Offerten muss zwingend mein Einzelfirma Name erwähnt sein, soweit so gut. Wie sieht es mit meiner Webseite und dessen Înhalt aus? Dürfte Domain sowie Logo auf der Website (inkl. Header, Footer etc.) ein Phantasienamen sein, z.B. Kawaii Coaching?

    • Guten Tag

      Auf der Website darf eine Fantasiebezeichnung stehen. Einzig ist im Impressum zu erwähnen, wer hinter dieser Homepage steht. Hier kann der vollständige Name des Einzelunternehmens aufgeführt werden.
      Wie Sie richtig gesagt haben, können Sie mit einer Fantasiebezeichnung gegen aussen auftreten. Wichtig ist, sämtliche offiziellen Dokumente mit der vollständigen Firmenbezeichnung zu versehen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  13. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen und ich weiss jetzt das mein Familienname in allen wichtigen Dokumenten drin sein muss.
    Darf ich mein Firmen Logo benützen ohne das der Firmenname drauf steht?
    Beispiel: Auf Auto, Visitenkarte, Kleidung, Briefkuvert, Offertenmappe etc..?

    Danke im voraus

  14. Guten Tag
    Ich habe vor eine Einzelfirma auf meine Frau zu eröffnen, wir sind verheiratet und sie trägt beide Nachnamen.
    Meine Frau heißt gemäß Ausweis Sophie Nuzzo Di Petrillo:
    Darf ich diesen Namen so verwenden oder muss der Geschäftsnamen Großgeschrieben werden und passt der Namen den Anforderungen? Dal Torano, S. Nuzzo Di Petrillo

    Muss der Vollständige Name des Geschäftsbetriebes enthalten sein im Firmenlogo?

    Vielen Dank

    A. Di Petrillo

    • Guten Tag Herr Di Petrillo

      Im Name des Einzelunternehmens muss der Nachname gemäss ID/Pass aufgeführt sein. Sie können Fantasiebezeichnungen dazu fügen oder einen Beschrieb der Tätigkeit (Bsp. Schreinerei + Nachname). Aus meiner Sicht entspricht der von Ihnen aufgeführte Name den Anforderungen.

      Im Logo muss der Name nicht zwingend erwähnt werden. Wichtig ist, dass der Name des Einzelunternehmens inkl. Nachname, auf sämtlichen offiziellen Dokumenten aufgeführt wird.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Gründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  15. Sehr geehrte Damen und Herren
    Kann ich meine Einzelfirma wie folgt nennen:
    Nachname Products
    oder
    Nachname Products Group
    Beim Nachname würde ich meinen Nachnamen gemäss Pass anbringen.
    Wäre das zulässig?
    Vielen Dank für Ihren Bericht.
    Freundliche Grüsse
    S.L.

    • Guten Tag

      Sie können bei der Einzelfirma zusätzlich zu Ihrem Nachname eine Fantasiebezeichnung wählen (Bsp. Products).
      Es ist jedoch nicht erlaubt, einen Hinweis auf eine andere Rechtsform zu geben. Vom Zusatz “Group” rate ich Ihnen daher ab, da dies vom Handelsregisteramt als Täuschung eingestuft werden könnte.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  16. Hallo

    Ist ein Abstand zwischen dem Nachnamen und der Sachbezeichnung notwendig?
    Z.B. möchte ich statt “Müller Immo” lieber “Müllerimmo” schreiben. Wie sieht es damit aus?

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Corina

    • Guten Tag

      Der Nachname bei einer Einzelfirma darf nicht verändert werden, was solche Wortverbindungen eigentlich ausschliesst. Bei der Kreation eines Logos wären Sie aber frei bezüglich der grafischen Gestaltung.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  17. Hallo

    Ich habe eine Einzelfirma als Künstlerin auf meinen Namen. Nun möchte ich nach der Heirat privat den Namen meines Mannes annehmen, aber beruflich ist mein Ledigname bereits etabliert. Ich habe nun die Möglichkeit den Künstlernamen (=Lediger Name) offiziell in meinem Pass eintragen zu lassen. Dieser sei dann auch rechtskräftig für das Unterschreiben von Künstlerverträgen. Kann ich auch meine Einzelfirma unter meinem Legignamen weiterlaufen lassen, wenn dieser als Künstlername eingetragen ist?
    Danke für die Hilfe…

    • Guten Tag

      Nach Art. 954 OR kann die bisherige rechtmässige Firma beibehalten werden, wenn der darin enthaltene Familienname der Inhaberin oder des Inhabers von Gesetzes wegen oder von der zuständigen Behörde geändert wird. Dies trifft insbesondere auf Namensänderungen infolge Heirat zu.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  18. Hallo,

    Meine Hauptberufliche Tätigkeit umfasst 100 % als Angestellter und ich möchte eine Einzelfirma im Nebenerwerb gründen. Mein Firmenname ist eine Art kurzform des Begriffs der Dienstleistungen die ich erbringen möchte. Im Bereich Internet, Produktwerbung und Vermarktung. Muss bei der Domain für meine Firma zwingend mein Name enthalten sein oder reicht es im Impressum? Ich plane mehrere Domains die von meiner Firma Betreut werden.

    Danke im voraus

    • Guten Tag

      Ihr Name muss in der Domain nicht aufgeführt sein. Es ist einzig zwingend, dass Sie die gesamten Firmenangaben im Impressum erfassen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  19. Guten Tag
    Ist die Verwendung von .com im Firmennamen erlaubt, bspw. Muster.COM
    Ich danke ihnen im voraus für ihre Bemühungen.
    Freundliche Grüsse
    Juan Martinez

      • Erstmal, vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung!
        Ich hätte noch eine Frage:
        Ist es möglich den eingetragenen Firmennamen (ich habe zwei Namen im Pass) zweizeilig im HR einzutragen, damit er nicht solange ist auf offizielen Dokumenten.

        Bsp:
        RadioMarketing.com
        Muster Müller
        P.O.Box
        8000 ZH

        oder muss auf allen offiziellen Dokumenten stehen:

        RadioMarketing.com Muster Müller
        P.O.Box
        8000 ZH

        Ich danke ihnen im voraus für ihre Bemühungen.
        Freundliche Grüsse
        Juan Martinez

        • Guten Tag Herr Martinez

          Die Gestaltung auf den Dokumenten ist Ihnen überlassen.

          Wichtig ist, dass auf sämtlichen offiziellen Dokumenten der Name gemäss Handelsregister ersichtlich ist. Ob dies auf einer oder zwei Zeilen wiedergeben wird, spielt keine Rolle.

          Freundliche Grüsse
          Nadja Mehmann

  20. Guten Tag

    Wie verhält es sich, wenn ich im Firmennamen ein Wort z.B Consulting durch Beratung ersetzen möchte und noch keinen Handelsregistereintrag habe? Ist dies zulässig und muss lediglich die SVA und das BFS bezüglich der Unternehmens-Identifikationsnummer informiert werden?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse.

    DK

  21. Guten Tag

    Ist der Firmenname Autoglanz-Klinik erlaubt oder kann der zusatz Klinik als Täuschung verstanden werden.

    Freundliche Grüsse

    Beat Haueter

    • Guten Tag Herr Haueter

      Hier wäre die “Name-Zweck-Relation” auch gegeben, obwohl Sie nicht eine Klinik im klassischen Sinne betreiben möchten. Was beispielsweise nicht gehen würde, wäre eine “Alpha Autoreifen GmbH”, welche als Zweck den Betrieb einer Bäckerei vorsieht.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  22. Hallo ich möchte einen onlineshop erstellen mit meiner handgemachten bademode. Der onlineshop name sollte dabei die marke sein. ich bin jetzt aber ein bisschen verunsichert, wenn ich zum beispiel eine unternehmensseite auf linkedin oder facebook erstellen möchte, muss ich dann den firmennamen als “Bademode by nachname” angeben oder kann ich nur den labelnamen angeben?

    • Guten Tag

      Sie können auch einzig den Labelnamen verwenden. Beachten Sie jedoch, dass irgendwo auf der Seite im Impressum klar ersichtlich ist, wer der Betreiber der Seite ist, und dies ist “Bademode by Nachname”.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  23. Hallo, ich würde gerne über Euch eine Einzelfirma gründen. Dies tue ich um die BVG (welche als Kaderversicherung in meiner ehemaliger Firma einbezahlt worden ist) zu beziehen. Natürlich möchte ich das Geld weiter investieren. Zur Zeit ist es auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Kann ich das tun, wenn die Einzelfirma nur ein Nebenerwerb wäre? Ich bin bereits 100% angestellt und habe mehrere Beteiligungen an Firmen. Besten Dank für die schnell Antwort.

    • Guten Tag

      Leider ist dies nicht möglich. Sie müssen quasi aus dem Vorsorgekreislauf ausgeschieden sein, um die Gelder beziehen zu können.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  24. Guten Tag. Ich möchte eine bestehende Einzelfirma übernehmen. Dabei möchte ich vom bestehenden Namen/Bekanntheitsgrad profitieren. Ist es möglich, den alten Firmennamen beizubehalten, z.B. mit Zusatz “Inhaber xy” ? Oder muss der Name zwingend auf mich lauten?

    • Guten Tag

      Es ist möglich den alten Firmenname beizubehalten. Zumal jedoch der Familienname des Inhabers zwingend in der Firma enthalten sein muss, müssen Sie einen Zusatz wie “Inhaber XY” oder “by XY” verwenden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  25. Guten Tag

    Ich möchte einen Fantasienahmen plus meinen Namen verwenden. Ich heisse laut Pass Judith ‘Nachname’. Kann ich auch nur Ju ‘Nachname’ eintragen lassen? (Also die Abkürzung meines Vornamens)

    Besten Dank und freundliche Grüsse

    Ju

    • Guten Tag Ju

      Der Vorname muss im Handelsregister komplett ausgeschrieben sein. Der Name kann jedoch mit Kosenamen ergänzt werden, wie beispielsweise “Ju”.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  26. Guten Tag

    Ich träume von einer kleinen eigenen Metzgerei und schreibe gerade über Ihre Seite einen Businessplan. Das ganze wird aber erst in ca. 3-5 Jahren möglich sein, aber besser früh starten als zu spät 🙂

    Nun denke ich es reicht völlig aus eine Einzelfirma zu gründen… Da es nur eine kleine Metzgerei sein wird mit integriertem Kaffee wo meine Frau und ich Arbeiten! Gründer wäre dann ich. Darum auch der Firmenname : Julien Antoine’s Boucherie.
    Nun muss ja dummerweise noch mein Nachname rein.. dies muss aber nur fürs Handelsregister sein oder? Also kann ich mich als Julien Antoine Bolle’s Boucherie eintragen lassen, der Laden später aber einfach Julien Antoine’s Boucherie heissen? Und Logo usw. natürlich auch nur Julien Antoine’s Boucherie… oder liege ich da falsch?
    Was gäbe es sonst für eine Möglichkeit? Mein Nachname passt einfach überhaupt nicht in den Firmennamen rein…

    Grüsse

    Julien

    • Guten Tag

      Bei einer Einzelfirma muss der Nachname des Inhaber zwingend im Firmennamen geführt werden. Im Handelsregister, auf Ihren Rechnungen, in der Korrespondenz mit Behörden usw. werden Sie zwingend Ihren Nachnamen benützen müssen. Das Ladenlokal kann aber mit einem selbst geschaffenen Logo beworben und beschriftet werden, in dem als Name beispielsweise nur Antoine’s Boucherie vorkommt.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  27. Darf eine Domainendung in den Firmennamen?
    Angenommen mein Familienname ist Muster und ich besitze die doamin Muster.com kann ich dann meine firma “Muster.com” nennen? Oder bräuchte es noch ein zusatzbegriff zb
    “Muster.com Backwaren”
    Generell, coole idee oder schlecht?

    • Guten Tag

      Ja, das ist möglich. Auch Startups.ch hat die Endung in den Firmennamen integriert.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  28. Guten Tag

    Wie „kann“ oder muss sich ein Einzelunternehmen nennen, wo mehrere Tätigkeiten macht ohne Zusammenhänge der Tätigkeiten?

    Beispiel:
    Muster Transport
    Muster Lieferwagen Vermietung
    Muster Recycling Service

    Group ist als Zusatz verboten also „Muster Group“ darf man sich als Einzelunternehmen nicht nennen.

    Was darf man als Zusatz nehmen?

    • Guten Tag

      Die Tätigkeiten Ihres Unternehmens müssen Sie nicht zwingend in den Namen integrieren. Wichtig ist jedoch, dass Ihr Familienname in der Firma enthalten ist und Sie keinen Zusatz wählen, der auf mehrere Inhaber (wie Beispielsweise “Group”) hindeutet. So können Sie ihr Unternehmen beispielsweise Transport by Müller oder Müller Recycling Service nennen. Falls Sie Ihre Einzelfirma bei uns gründen (www.startups.ch/de/preise) sind wir Ihnen gerne bei der Wahl des Namens behilflich und überprüfen diesen für Sie.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  29. Guten Tag,

    ab wann gehört ein Firmenname mir? Wenn er im Handelsregister eingetragen ist? Wie erfahre ich, ob jemand anders eventuell ältere Rechte hat als ich?

    Angenommen jemand vor mir hat über Jahre ohne offiziellen Eintrag (oder mit Eintrag in einem anderen Land) unter dem Firmennamen eine Einzelfirma gehabt (und den Namen auch auf seinen Rechnungen vermerkt gehabt), hat diese Einzelfirma nun aber nicht mehr – ist der Name dann frei?

    Danke schön!

    • Guten Tag

      Man muss zwischen der Firma, also dem Namen einer Gesellschaft und einer Marke unterscheiden. Sobald Sie Ihre Firma im Handelsregister eingetragen haben, ist der Name der Gesellschaft schweizweit geschützt und kann von keiner anderen Firma benutzt werden. Es wäre aber möglich, dass eine geschützte Marke eingetragen wurde, welche gleichlautend ist. In diesem Fall kann der Markeninhaber über den zivilrechtlichen Weg verlangen, dass Sie die Benutzung der Marke unterlassen. Somit müssten Sie den Namen der Firma ändern lassen. Es empfiehlt sich deshalb einen Firmennamen vorgängig überprüfen zu lassen. Startups.ch führt diese Prüfung bei einer Firmengründung für Sie durch.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  30. Ein Beispiel:
    vor zB. drei Jahren gab es die Einzelfirma:

    “Flying Paintbrush – Herr Meier”

    Jetzt möchte ich meine Einzelfirma:

    “Flying Paintbush – Frau Müller” nennen.

    Herr Meier hat inzwischen eine große GmBH, genannt “Feinste Schweizer Malerkunst”. Von ihm kam sogar die Idee, dass Frau Müller “Flying Paintbrush” nach seinem alten Konzept weiterführen könnte und er hat seine alten Kunden auf Frau Müller hingewiesen. Was passiert, wenn sich irgendwann Frau Müller und Herr Meier streiten? Kann er ihr verbieten, den Namen zu verwenden?

    Freundliche Grüße!

    • Guten Tag

      Herr Müller könnte höchstens verlangen, dass die Marke “Flying Paintbush” nicht mehr benutzt wird. Dies aber auch nur, falls er diese schützen liess.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  31. Guten morgen,

    Ich würde gerne meine neue medizinische Praxis (Einzelunternehmen):

    Pneumologie Zug Dr. med. Luca Müller

    nennen. Geht das? Da es sich um ein eine medizinische Praxis handelt muss ich es nicht im Handelsregister melden, oder? Und was mich am meisten interessiert: im Logo und auf der Homepage darf ich nur Pneumologie Zug benutzen? Oder als Alternative auf der Homepage: Pneumologie Zug, und daneben in einer anderen Farbe Dr. med. Marco Müller, ohne Komma (so dass es getrennt erscheint.

    Im voraus dankend, freundliche Grüsse
    Luca

    • Guten Tag

      Sie dürfen Ihre Praxis “Pneumologie Zug Dr. med. Luca Müller” nennen. Da es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen freien Beruf handelt, sind Sie nicht verpflichtet sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Sie dürfen Ihr Logo und die Adresse Ihrer Webseite so gestalten wie Sie möchten. Diese müssen nicht gleich lauten.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  32. Guten Tag

    Wenn ich als Einzelfirma noch einen zweiten Namen einbringen möchte, geht das?

    Zb. Mein name is Meier und möchte meine Firma Meier & Liu Trading nennen.

    Grüsse

    • Guten Tag

      Ein zweiter Nachname bei einer Einzelfirma wird wohl in den meisten Fällen als mögliche Täuschung abgelehnt. Wenn Sie zusammen mit einem Geschäftspartner auftreten wollen, sollten Sie eine Kollektivgesellschaft eintragen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  33. Guten Tag

    Darf bei einer Einzelfirma der Familien Name in einer anderen Sprache wie zB. japanisch oder chinesisch auf Werbeflächen stehen?

    Als Beispiel: PC Retail Remo Müller (Remo Müller einfach in chinesisch)

    Vielen Dank im voraus.

    Remo Müller

    • Guten Tag

      Nein, der Familienname muss genau so geschrieben sein, wie er auch in Ihrem Pass ersichtlich ist.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  34. Guten Tag

    Wenn ich an meinen Namen eine Phantasiebezeichnung anfüge wie “Fotografie und Design”. Muss dies in der Schweiz in Deutsch eingetragen werden oder kann die Phantasiebezeichnung auch z.B in Englisch sein, oder kann diese sprachlich so eingesetzt werden wo sie dann auftritt?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann Ihre Firma Phantasiebezeichnungen oder auch fremdsprachige Wörter enthalten. Wenn Sie aber eine Einzelfirma gründen, muss Ihr Nachname zwingender Bestandteil der Firma sein. Zu beachten bleibt, dass die Firma nicht identisch mit einer bestehenden Firma sein darf, nicht irreführend ist und dass keine Verwechslungsgefahr zu schon existierenden Firmen besteht.

      Freundliche Grüss

      Kassra Palenzona

  35. Hallo:
    Im Pass habe ich 2 Nachname. (z.b. Thomas “Johnson Ciccarino”).
    d. H ich habe meines Vater Nachname und meiner Mutter nachname.
    – Für einen Einzelfirma muss unbedingt beiden Nachname in den Firmenname sein.?
    – Kann ich nur der Zweite benutzen?. (wie z.B.” Ciccarino Web Services”)?
    Danke und viele Grüsse.

  36. Hej Hej, eine frage bezüglich der Namenswahl eines Einzelunternehmens.
    Darf ich als Doppelbürger den Familienname meiner Mutter nehmen?

    Sie heisst V. Espiritu, ich Schmied wegen meines Vaters. Dürfte meine Firma nun EXAMPLE WEAR Espiritu heissen?

    • Guten Tag

      Bei der Einzelfirma ist zwingendermassen Ihr Nachname (Familienname) gemäss dem Eintrag im Zivilstandsregister aufzuführen. Sie können zusätzlich noch z.B. den Familiennamen Ihrer Mutter hinzufügen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  37. Guten Tag
    Wenn man z.B. Peter Muster heisst, wäre dann den Name so möglich: “PMuster Reinigungen” oder müsste man “P Muster Reinigungen” eintragen lassen? Oder geht sogar beides nicht?

    Freundliche Grüsse
    Ramona

  38. Guten Tag

    Kann ich meine Einzelfirma zum Beispiel “Keller-Müller Grafiken” nennen, da ich ledig Müller hiess, unterdessen verheiratet bin und nun Keller heisse. Der Name Müller Grafiken ist in der Region aber ein Begriff. Ich übernehme das Geschäft von meinem Vater.

    Keller & Müller Grafiken wäre wohl ein Problem so wie ich hier gelesen habe oder?

    Danke für die Antwort.

    • Guten Tag

      Bei der Einzelfirma muss zwingendermassen Ihr Nachname, so wie er im Personenregister des Zivilstandsamtes registriert ist, erwähnt werden. Wenn es schon eine identische Firma gibt, können Sie sie nicht eintragen lassen, ohne dass Sie einen Zusatz beifügen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  39. Hallo Team Startups.ch, super Sache dieses Portal. Die Informationen sind sehr hilfreich!

    Eine Frage zur Namesgebung bei der Einzelfirma: Darf diese fiktiv sein, so lange sie bei den Rechnungen/Impressum oder beim Amt/Handelsregister den Zusatz “Inhaber XY” enthält?

    Beispiel: Holz Studio XY, Inhaber Florian Müller

    Viele Grüsse und danke für eine baldige Antwort.
    Florian

  40. Hallo!

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen, mit dem Namen “Gesund und Bunt by Dr. Lisa Heise”. Heise ist mein Mädchenname, der auch als Ledig-Name im Pass angeführt ist.
    Mein Name nach Heirat lautet nun allerdings anders (Jendrich). Ist der Name für meine Einzelfirma so möglich? Besten Dank für Ihre Hilfe.

    • Guten Tag

      Der Familienname muss bei der Gründung mit dem aktuellen vollständigen amtlichen Namen übereinstimmen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  41. Guten Tag,

    Ich überlege mir einen Online-Shop aufzumachen. Muss denn bereits mein Nachname im Logo vorhanden sein oder kann ich es nachher im Online-Shop dazu schreiben`? Besteht beispielsweise die Möglichkeit den vollen Firmennamen bei Dokumenten aufzuführen, jedoch nicht im Logo auf der Website?

    • Guten Tag

      Wir beraten Sie gerne, wenn Sie ihr Logo als Marke beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) schützen lassen wollen: https://www.startups.ch/markenschutz/bestellen

      Achten Sie bei Ihrem Online-Shop aufgrund des Wettbewerbsrechts von Anfang an auf ein korrekt geführtes Impressum. In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a Abs. 1 und 2 OR).

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  42. Ist es auch zulässig, bei einer Einzelfirma nur den Nachnamen ohne zusatz einzutragen. Z.B. “Müller” (nur “Müller” und nichts weiter)?

    • Guten Tag

      Ja, beachten Sie aber folgendes:

      Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist. Der neue Geschäftsinhaber hat in einem solchen Falle seinem Namen in der Firma einen Zusatz beizufügen, durch den diese deutlich von der älteren Firma unterschieden wird. Gegenüber einer an einem andern Orte eingetragenen Einzelfirma bleiben die Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb vorbehalten (Art. 946 Abs. 1 bis 3 OR).

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  43. Hallo zusammen,

    Kann ich meine Einzelfirma wie folgt benennen: (Maxime Mustermann = Inhaberin)

    Frodoo by Maxime Mustermann

    oder

    Frodoo communications Maxime Mustermann

    oder

    Frodoo by Maxime Mustermann

    oder

    Frodoo communications by Maxime Mustermann

    Welche Varianten würden gehen und welche nicht?

    Freundliche Grüsse,
    M

    • Guten Tag

      Bei der Einzelfirma muss zusätzlich zum Geschäftsnamen “Frodoo” der Familiennamen mit oder ohne Vornamen angegeben werden (Art. 945 Abs. 1 OR). Prüfen Sie via zefix.ch ob es bereits ähnliche Firmen gibt und vereinbaren Sie auf startups.ch ein Beratungsgespräch mit unseren Juristen.

      Auf der Plattform http://www.regix.ch können Sie eine Liste möglichst ähnlich lautender Firmen/Namen einholen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  44. Guten Tag

    Habe ich es richtig verstanden:
    Wenn ich eine Einzelfirma gründe muss mein Nachname im Firmenname enthalten sein.
    – Auch wenn ich unter 2300.- verdiene? Hat das damit nichts zu tun?

    Darf ich meine Domain-Name und Werbeauftritt nur mit meinem Zusatznamen verwenden, ohne enthaltenen Nachname?
    Wo muss der Firmenname zwingend ersichtlich sein?

    Ich möchte meine private Wohnadresse nicht veröffentlichen auf meiner Website.
    Auch nicht zwingend meinen Nachname, da er sehr selten ist, aber damit könnte ich mich
    anfreunden.

    Ich mache Coachings vor Ort und Online.
    Derzeitig habe ich keinen externen Raum, sondern miete mich punktuell bei anderen Praxen ein. Gibt es eine legale alternative mit meinem Werbeauftritt/Internettauftritt, ohne private Wohnadresse zu kommunizieren?

    Wenn ich einen externen eigenen Praxisraum habe, kann ich diese Adresse angeben?

    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen..

    Besten Dank und freundliche Grüsse
    Giulia

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma muss unabhängig vom erzielten Umsatz bzw. Gewinn den Nachnamen des jeweiligen Inhabers enthalten. Gegenüber Dritten dürfen Sie hingegen auch unter einer anderen Bezeichnung auftreten (sofern diese nicht bereits von Dritten verwendet wird). Nur auf Vertragsdokumenten, Rechnungen, im Impressum Ihrer Webseite etc. muss die Einzelfirma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, aufgeführt werden. Schliesslich muss die Einzelfirma ihren Sitz nicht zwangsläufig an ihrer privaten Wohnadresse haben. Sofern Sie über weitere Räumlichkeiten verfügen, kann der Firmensitz auch dort eingetragen werden.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Eintragung Ihrer Einzelfirma im Handelsregister. Eine entsprechende Bestellung können Sie hier eingeben.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  45. Guten Tag

    muss der Familienname freistehend im Firmennamen sein, oder darf der auch Teil eines Wortes sein?

    Beispiel: Andreas Sent -> Firma: Sentimento

    ginge das?
    Besten Dank
    Andreas

  46. Guten Tag
    Wenn der Nachname zwei getrennte Wörter hat, darf der Firmenname dann aus nur einem Teil vom Nachnamen bestehen? Beispiel Von Reding > Reding Express

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Eveline Odermatt

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