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Wie lege ich den Namen meiner Einzelfirma fest?

Der Name einer Einzelfirma muss aus dem Familiennamen des Inhabers gebildet werden und darf nicht täuschend sein. 

Einzelfirma

Grundsätzlich darf der Name einer Einzelfirma frei gewählt werden. So kann man sein Einzelunternehmen beispielsweise nach einem Phantasiebegriff oder einer eigenen Wortkreation benennen. Dabei gibt es jedoch zwei Einschränkungen, die zwingend zu beachten sind. Einerseits muss der Familienname des Inhabers zwingend im Namen enthalten sein und andererseits darf der Name der Firma für Außenstehende nicht täuschend wirken.

Familienname

Der Familienname des Inhabers oder der Inhaberin muss zwingend Bestandteil des Namens der Einzelfirma sein. Wird beispielsweise ein Phantasiebegriff als Name gewählt, muss zusätzlich noch der Familienname des Eigentümers der Einzelfirma an den Namen angehängt werden (Bsp: Fantasia Reinigung Müller).

Bestehen mehrere Familiennamen im Namen der Einzelfirma, muss klar ersichtlich sein, wer der Inhaber ist. Dieser kann beispielsweise mit einer Abkürzung (Inh.) gekennzeichnet sein (Bsp: Fantasia Reinigung Müller, Inh. Meier).

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass der Familienname genau so geschrieben wird, wie er auf dem Pass des Inhabers ersichtlich ist. Es dürfen keine Abkürzungen verwendet werden.

Täuschung vermeiden 

Im Namen muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Einzelfirma handelt und nicht um eine grössere Firma, wie beispielsweise eine AG oder eine GmbH.

Deshalb darf der Name keine Rechtsformzusätze wie Gesellschaft, Unternehmen, Company oder AG enthalten. Fantasia Reinigungsunternehmen Müller ist beispielsweise nicht zulässig.

Bei weiteren Fragen bezüglich Ihrer Einzelfirma steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung!

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202 Kommentare zu “Wie lege ich den Namen meiner Einzelfirma fest?

  1. Pingback: Was ist eine Einzelfirma, ein Einzelunternehmen oder ein Einzelkaufmann resp. ein Selbständigerwerbender genau? Ein rechtlicher Überblick | STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Sehr geehrte Damen und Herren, ist es möglich bei der Gründung einer Einzelfirma, den Familiennamen in der Bezeichnung der Firma abzukürzen?

    z.b. Michael Muster Designs in M.M.D.

    • Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müssen den Familiennamen gemäss Zivilstandsregister verwenden und dürfen diesen nicht abändern oder verfremden. Beim Vornamen sind Änderungen möglich (z.B. Michl Muster Designs oder M. Muster Designs), wobei dann aber im Handelsregister der volle und korrekte Vorname der Person eingetragen wird.

  3. Hallo!

    Ich möchte eine Einzelfirma Gründen, die Internet-Portale für verschiedene Branchen betreibt.

    Die Firma soll, bis sie in die Gewinnphase kommt, als Einzelfirma laufen. Später in eine AG oder GmbH umgewandelt werden.

    Als Firmenname ist angedacht: “Internet Medien Verlag Familienname”

    Ist das zulässig?

  4. Hallo

    Auch ich möchte gerne eine Einzelfirma gründen, und habe dazu noch eine Frage zum Firmennamen. Der Nachname muss ja dringend im Firmennamen enthalten sein. Doch würde es auch so rechtlich funktionieren? Phantasie- oder Sachbezeichnungen in Fetter schrift, und darunter mein Nachname + noch ein Phantasie- oder Sachbezeichnung. ?

    Danke für die Bemühungen. Tolle Sache hier….

  5. Ist für eine Einzelfirma der Name: “Schweizerische Töpfer Schule” erlaubt? oder ist das Wort: “Schule” geschützt? für Hilfe bin ich dankbar.

  6. Guten Tag Herr Regli
    Wie sieht es nur mit dem Nachnamen als Firmenname aus? Also nur der Nachname ohne Fantasiebezeichnungen. Da ich einen exotischen Nachname habe, fände ich es persönlich sinnvoll und marketing technisch sicherlich sehr “brandable”. Was meinen Sie, geht das? (Mein Nachname wurde in der Schweiz noch nie als Firma, Marke oder sonst was eingetragen.)

  7. Hallo

    Ich beabsichtige eine Beratungs-Einzelfirma zu eröffnen. Mein Name ist Peter Meier. Wäre der Firmenname PM Consulting (PM für Peter Meier) zuässig?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Peter Meier

    • Guten Tag Herr Meier

      Nein, Sie müssen den Familiennamen wie er im Ausweis steht in der Firmenbezeichnung verwenden. Z.B. wäre “PM Consulting Meier” möglich.

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  8. Hallo zusammen

    Auch ich möchte eine Einzelunternehmung mit dem Name Bewerbungswerkstatt Schärer gründen. Meine Fragen:
    Muss mein Familienname im Logo, auf der Website (Online-Dienstleister), in der Rechnung stehen? Im Allgemeinen wo überall?

    Vielen Dank für eure Antwort.

    • Guten Tag Frau Schärer

      Im Logo muss Ihr Namen nicht stehen. Wichtig ist aber, dass Ihre Kunden sehen können, wie der Name der Einzelfirma ist. D.h. auf der Website am besten unter Impressum die Angaben machen. Bei den Rechnungen wäre es ebenfalls nicht schlecht, wenn irgendwo der Name der Einzelfirma wie im Handelsregister stehen würde.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  9. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe eine Firma die ursprünglich als Kollektivfirma geführt werden sollte. Bei der Gründung haben wir den Nachnamen beider Partner plus Zusatz festgelegt also nach dem Muster “Meier + Müller Design” Bereits kurz nach der Gründung (noch vor dem Handelsregistereintrag der Kollektivgesellschaft) zeigte sich, dass ich die Firma als Einzelfirma führen werde. Ist es nun erlaubt, den Firmennamen nach dem Muster “Meier + Müller Design” beizubehalten, wenn mein Name Müller ist?
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Soltermann

      Nein, Sie müssen nun eine Änderung beim Handelsregiter beantragen und den ausgeschiedenen Gesellschafter entfernen. Dadurch wird dann die Kollektivgesellschaft in eine Einzelfirma umgewandelt (wodurch der Firmannemn auch angepasst werden muss).

      Wenn Sie möchten, sind wir Ihnen bei dieser Änderung sehr gerne behilflich.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  10. Guten Tag

    Ich gründe ein Reinigungsunternehmen in Form einer Einzelfirma. Ich möchte den Namen “Professional Swiss Cleaning” mit einem Schweizerkreuz verwenden. Ist das grundsätzlich erlaubt wenn ich darunter meinen Vor- und Nachamen setze? Im Logo würde der Name aber unter dem Titel und kleiner stehen.
    Ist das Schweizerkreuz geschützt?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    Deborah Camponovo

  11. Guten Tag,
    ich habe seit einigen Jahren eine Einzelfirma unter dem Namen “troXstudios”. Nun habe ich mich mit zwei Bekannten zu einer Kollektivgesellschaft zusammengeschlossen. Effektiv treten wir gegen aussen als “MechTech” auf, rechnen aber intern je als Einzelfirma ab. D.h. je nachdem wer der Ansprechpartner des Kunden ist, stellt auch die Rechnung. Die anderen beiden Parteien stellen dann wiederum dem Rechnungssteller eine Rechnung unter deren eigenem Namen damit buchalterisch alles korrekt ist.

    Nun zu meiner Frage: Wenn ich unter dem Namen MechTech nun eine Rechnung an den Kunden stelle, was muss/darf auf dieser Rechnung dann stehen? Kann ich einfach im Briefkopf folgendes schreiben:

    MechTech
    Reto Troxler
    Gemeinsame Büroadresse

    Meine beiden Partner würden, sofern sie die Ansprechperson des Kunden sind, dann genau gleich verfahren, sprich:

    MechTech
    NamePartner1 (bzw. NamePartner2)
    Gemeinsame Büroadresse

    Ist dies so überhaupt zulässig, da wir alle ja quasi eine Einzelfirma mit dem selben Namen haben, jeweils aber mit dem realen Namen als Zusatz… Falls dies so nicht zulässig ist, was haben wir zu “befürchten”?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    mfg Reto

    PS: Meine bisherige Einzelfirma troXstudios wird auch neben MechTech weiterhin bestehen, da sie teils andere Dienstleistungen wie MechTech anbieten wird… Um noch etwas vorwegzunehmen: Unter dem Namen MechTech gestellte Rechnungen (egal wer der Rechnungssteller ist von uns Dreien) werden alle auf das gleiche Firmenkonto überwiesen und von da je nach geleisteter Arbeit an einem Projekt prozentual auf alle drei Parteien aufgeteilt und gleich nach Zahlungseingang des Kunden auf die jeweiligen Geschäftskonti unserer drei Parteien weiterverteilt. Mein eigener Anteil an einem MechTech-Job geht also nach Zahlungseingang direkt auf mein troXstudios-Firmenkonto.

    • Guten Tag

      Wichtig bei der Kollektivgesellschaft ist, dass diese im Handelsregister eingetragen wird. Dies ist bie der Kollektivgesellschaft (egal wie hoch der Umsatz ausfällt) rechtlich vorgeschrieben. Der Name lautet dann z.B. “MechTech Troxler & Partner”. Folgender Auftritt ist in Ordnung:

      MechTech Troxler & Partner
      Reto Troxler
      Gemeinsame Büroadresse

      Wenn ich Ihnen beim Eintrag ins Handelsregister behilflich sein darf oder Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  12. Hallo

    Meine Partnerin möchte eine Einzelfirma gründen. Da sie aber geschieden ist und einen Doppelnamen trägt, möchte sie den Namen Ihres Ex’s nicht unbedingt in den Firmennamen nehmen….verständlicherweise….

    Ist es nun erlaubt den Ledignamen als Firmennamen zu nehmen, oder muss nun zwingend die Firma mit dem Doppelnamen gegründet werden??

    Freundliche Grüsse

    M. Schütz

  13. Hallo
    Ich beabsichtige mit drei Partnern eine AG zu gründen.
    Jetzt haben wir das Problem beim Namenskonzept, dass
    wir gerne die Firma wie folgt betiteln würden:

    Nachname1, Nachname2, Nachname3 & Co. oder
    Nachname1, Nachname2, Nachname3 & Partner oder ähnlich…

    Das Probem ist jetzt aber, dass dies nicht unsere Namen sind sondern “knapp” real existierende.
    Bsp. Wir gründen eine Firma die Gartenprodukte anbietet, so könnte der Name
    beispielsweise: Gärtner, Blumberg, Erdmann & Co. heissen…

    Teilweise Kunstnamen vielleicht aber auch real existierende mit grossem Bezug zur Geschäftstätigkeit…

    Ist das zulässig?

    Vielen Dank für Antwort

    Simon

  14. Guten Tag Herr Regli

    Ich möchte als Künstlerin mit eigenem Einzelunternehmen offiziell unter meinem Künstlernamen auftreten, und auch unter diesem Geschäfte tätigen, wie Ausstellungsräume, Hotelzimmer buchen usw.
    Wie muss ich vorgehen bei den Behörden, damit mein Künstlername entsprechend anerkannt wird?
    Besten Dank für Ihre Infos und allfällige Anregungen dazu.
    Irene

    • Guten Tag Frau Gross

      Sie können den Künstlernamen in die Einzelfirma einbringen, im Namen der Einzelfirma muss aber Ihr wirklicher Familienname stehen. Ansonsten müssten Sie Ihren Namen offiziell ändern oder eine juristische Person (GmbH/ AG) gründen, wenn Sie dies umgehen möchten.

      Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung behilflich sein dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  15. Guten Tag Herr Regli

    Ich beabsichtige nebenberuflich ein Online Geschäft zu machen und Dienstleistungen im Bereich Design, Web, etc. anzubieten.

    Muss jede Art von Geschäft als “Unternehmen” gemeldet und eingetragen werden oder kann ich einen Fantasienamen verwenden und die Dienste anbieten ?

    Freundliche Grüsse
    Yassin D.

    • Guten Tag Yassin D.

      Ja, Sie müssen auch den Nebenerwerb anmelden. Gemäss Ihren Beschreibungen handelt es sich wohl um eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dies müssen Sie “nur” bei der SVA (Ausgleichskasse) anmelden. Sollten Sie den Eintrag im Handelsregister anstreben (was durchaus Sinn machen kann, da Sie sonst auf dem Markt nur sehr schlecht zu finden sind) würden wir uns freuen, Ihnen dabei behilflich sein zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  16. Guten Tag

    Ich möchte gerne ein Nail Online Shop eröffnen.Werde alles was mit Gel Nägel zutun hat anbieten und die Gele möchte ich mit meinem eigenen Logo und namen verkaufen. Ist das möglich?
    Also den Firmanamen muss mit meinem Fam. auch angegeben werden, auch die Webseite? Kann ich zb.

    Diamond Nails
    By Mandala (klein gedruckt) angeben im Handelsregister,

    aber dann die Homepage nur mit Diamond Nails gestalten? Und auch meine Produkte so benennen?
    Ist das so möglich? denn ich möchte nicht meinen Namen auf die produkte und vorallem also Homepage name.

    vielen Dank
    Mit freundlichen grüsse
    A.Mandala

    • Sehr geehrte Frau Mandala

      Die Eintragung im Handelsregister wird wie folgt publiziert: Diamond Nails by Mandala. Im Logo können Sie dies dann aber untereinander schreiben oder auch mit verschiedenen Schriftgrössen und -arten spielen. Weiter können Sie problemlos mit Diamond Nails als Marke auftreten, falls die Marke noch frei bzw. noch nicht durch jemanden anderen geschützt wurde. Bei der Website ist es wichtig, dass man irgendwo nachschauen kann, welche Firma hinter dem Ganzen steht. D.h. am besten beim Impressum die Angaben gemäss dem Handelsregistereintrag machen. In der Logo-Gestaltung sind Sie aber frei, den Familiennamen nicht explizit zu erwähnen.

      Sollten Sie die Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen wollen, würden wir uns freuen Ihnen dabei behilflich sein zu dürfen. Wir würden dann auch die Markenrechte abklären um zu evaluieren ob der Name problematisch sein könnten.

      Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  17. Ich lebe momentan noch in Grossbritannien, möchte aber nach einem Umzug in die Schweiz als Einzelfirma weiterhin Medien-Consulting betreiben.

    Darf ich mich in der Schweiz “consultmiles” nenen, denn da ist der Familienname ja drin, oder muss es “consult miles” heissen?

    • Guten Tag Herr Miles

      Der Firmennamen müsste “consult miles” lauten, da der Familienname wie in Ihrem Pass separat stehen muss.

      Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung der Einzelfirma behilflich sein dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  18. Guten Tag

    Ich möchte ein Einzelunternehmen gründen. Beim Namen bin ich mir noch nicht sicher.

    Ich sollte die Inhaberin sein und mein Mann mein Angstellte. Ist es möglich, dass der Firmenname den vollen Namen meines Mannes beinhaltet? Ich habe ja auch den Nachnamen meines Mannes angenommen, also kommt mein Name auch vor.

    Name Inhaber:
    Ursula MUSTER

    Name Ehemann von Inhaber = Angestellter:
    Bernardo MUSTER

    Name Firma:
    Bernardo MUSTER Fashion

    Muster kommt ebenfalls in meinem Namen vor. Kann ich somit Inhaberin sein oder gilt nun mein Mann als Inhaber?

    Vielen Dank für ein Feedback.

    • Guten Tag

      Die Bezeichnung des Firmennamens einer Einzelfirma muss den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers korrekt (wie im Pass oder in der ID) wiedergeben. Dies dient dazu um die Haftbarkeit eindeutig zuweisen zu können.

      Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung der Einzelfirma behilflich sein dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  19. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen, da ich aber Unterstützung von jemanden habe, möchte ich beide Namen in den Firmennamen nehmen. Wäre es also möglich z.b “Müller-Meier”? Oder darf nur ein Namen verwendet werden?

    Besten Dank.

    • Guten Tag

      Nein, im Firmennamen können Sie nur den Familiennamen der Inhaberin bzw. des Inhabers anbringen. Bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft wäre dies aber wiederum möglich. Dort haften aber alle Personen privat!

      Es würde uns freuen, wenn Sie die Gründung der Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft über uns machen!

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  20. Guten Tag

    Wenn ich ein Einzelunternehmen gründe und dieses über eine Domain nach folgendem Muster:
    familienname.li
    betreibe, kann ich dann als Firmanname direkt “Familienname.li” verwenden? Da wäre ja der Familienname drin, einzig der Zusatz der Domain wäre angehängt.

    Falls dies nicht geht, was gäbe es für Alternativen um diesen Namen zu realisieren?

    Freundliche Grüsse
    Pascal

  21. Besten Dank für die rasche Antwort!

    Wäre es zulässig “Familienname .li” als Firmenname zu verwenden?
    Da ich im Logo anschliessend mit schriftgrösse spielen darf, würde der Abstand einfach verschwindend klein…

    Besten Dank für Ihre Auskunft!

  22. Guten Tag,

    Ist es zulässig wenn der Firmenname der Einzelfirma Mundwiler – Coolhost.ch lautet?

    Freundliche Grüsse

    M.Mundwiler

  23. Guten Tag Herr Regli

    Ist es legitim, wenn ich als Name für meine Einzelfirma schlichtwegs nur meinen Vor- und Nachnamen verwende? Oder macht es Sinn, die Person von der Firma abzugrenzen, z.B. weil es einfacher ist, die Geschäftstätigkeit für die Steuerbehörden klar separat unter dem Firmennamen auszuweisen?

    Besten Dank für Ihre Antwort

    M. Scherrer

  24. Guten Tag Herr Regli

    Ich möchte eine Einzelfirma mit Beratungstätigkeit gründen. Die Firma heisst wahrscheinlich Rudin Beratungen. Meine Website, Rechnungen und Briefwechsel möchte ich allerdings unter dem Namen Bluepencil laufen lassen. Ist dies zulässig wenn ich lediglich im Impressum auf der Homepage Rudin Beratungen vermerke?

    Vielen Dank

  25. Guten Tag Herr Regli

    Ich gründe eine Einzelfirma. Als Geschäftsname ,möchte ich den Strassennamen, an dem die Liegenschaft resp. das Ladenlokal steht verwenden. Also z.B. “Sonntagsstrasse 4 ”
    Sind Strassennamen als Geschäftsname möglich ?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    Beatrice

    • Sehr geehrte Frau Buhofer

      Ja, Strassennamen sind grundsätzlich möglich als Firmenbezeichnung. Man muss aber auch die markenrechtlichen Aspekte dann noch prüfen.

      Es würde uns freuen Sie bei der Gründung der Einzelfirma unterstützen zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  26. Guten Tag
    Wie ist es mit spanischen Staatsangehörige? Ich habe bei der Heirat zwar nur den Namen von meinem Mann angenommen jedoch steht im meinem spanischem Pass für immer der ledige Name. Der Firmenname sollte ja bei einer Einzelfirma wie im Pass oder ID sein. Muss ich jetzt im Firmenname meinen ledigen Familienname nehmen?

    • Guten Tag

      Wenn Sie im Pass zwei Namen haben, dann müssen auch beide im Firmennamen der Einzelfirma erwähnt werden.

      Es würde uns freuen Sie bei der Gründung der Einzelfirma begleiten zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  27. Gute Tag,

    Ich habe sie schon zwei mal über das Kontaktformular wegen einer Beratung kontatkiert, jedoch nie etwas von Ihnen gehört.

    Nun habe ich nur noch eine simple Frage:

    Ist z.B so ein Name zulässig: Firmenname Vorname Nachname und dann als URL / Logo nur noch den Fantasienamen zu brauchen und auf Dokumenten/Rechnungen so aufzutreten:

    Firmenname
    Vorname Nachname
    Strasse
    Ort

    Vielen Dank!

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Das tut mir leid….bitte entschuldigen Sie! An welche Filiale haben Sie das Kontaktformular gesendet? Wir hatten mal ein techschnisches Problem mit der Zustellung dieser E-Mails!?

      Ja, Sie können als URL und/ oder Logo nur die Fantasiebezeichnung verwenden. Auf den Rechnungen können Sie wie von Ihnen vorgeschlagen auftreten.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  28. Hallo,

    ich möchte ein Mode Boutique erröffnen. Ich möchte Schneidereiänderung … mittlere und Einzelsücke produzieren. Verkauf: von Ort und im Internet. Also ich fange halt mit kleinem Unternehmen.
    und evtl. wenn es wächst … um AG wandeln.
    Kann ich mir in dem Fall eine kreative Name aussuchen oder wäre besser mit meiner vollständige Name anfangen… w.Z. Gali … Stoeva?
    Ich freue mich auf jeder Tipp?

    Mit freundlichen Grüßen

    Galina Stoeva

  29. Vielen Dank für die Antwort! Kein Problem, kann passieren.

    Ich habe es ca im Abstand von zwei Wochen an die Filiale in Bern geschickt. War ca vor einem Monat.

    Freundliche Grüsse

  30. Guten tag,
    Ich habe kurz eine frage wenn ich ein Online Shop eröffne kann ich zum bsp. www,onlineshopname.ch
    und dann auf der Webseite bei kontakte

    Firmaname

    Mein Name Vorname
    Adresse
    Postleizahl Ort.

    Geht das?

  31. Guten Tag.

    Kann ich meinen Familien-Namen in der Einzelunternehmung auch in die Mitte zweier Phantasienamen setzen?

    z.b. Yellow Müller Star

  32. bei einer Einzelfirma muss ja der Familienname mit rein. Bei Kampfsport klingt halt “Kung-Fu Meier”(Beispiel:-) unheimlich doof.

    Wo muss dieser rechtliche Name überall mit drauf?
    Muss der Name auf der Homepage sofort ersichtlich sein, oder kann man den im Impressum verstecken?
    Im Logo?
    Reicht es auf den Mitgliederverträgen?

    Mit freundlichen Grüssen

  33. Hallo, miteinander

    kann ich eine Einzelfirma mit diesem Wortlaut benennen ?. Familienname , Freies Unternehmen Hersteller , Kunst , Handel und Dienstleistungen oder muss ich es kürzen.
    auf Familienname , Handel und Dienstleistungen ?.
    Danke für die Auskunft.
    Gruss

    • Guten Tag

      Nein, der Zusatz “& Partner” kann man nur bei einer Kollektivgesellschaft eintragen. Bei der Einzelfirma darf man nur den Familiennamen des Inhabers aufführen.

      Es würde uns freuen Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma unterstützen zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  34. Guten Tag Herr Regli

    Wo muss der Familienname überall erwähnt werden? Ich meine wenn ich mein Geschäft draussen anschreibe, muss ich dann ebenfalls den Familienname aufführen oder reicht der Fantasiename?

    Besten Dank für Ihre rasche Antwort.

  35. Guten Tag

    1.Muss der Familienname im Logo sein ?
    2.Werbung auf dem Auto muss auch mit der Familienname sein oder nur Firmenname (Fantasiebezeichnungen)?

    Vielen Dank.

  36. Guten Tag,

    darf ich auf meiner Website überall den Namen “flatsforexpats.com” verwenden und nur in den AGB’s, die der Benutzer bestätigen muss, den eigentlichen Firmennamen “Willisch Web”? Ich plane, mehrere Webseiten zu betreiben, die nichts miteinander zu tun haben und möchte deshalb möglichst nur mit dem Webseiten- resp. Produkt Name auftreten – ausser eben dort, wo es rechtlich nötig ist.

    Herzlichen Dank für Ihre Auskünfte

    • Guten Tag

      Ja, sie dürfen gegen aussen mit einem anderen als dem im Handelsregister eingetragenen Namen auftreten. Wichtig ist einzig, dass der vollständige Firmenname auf sämtlichen offiziellen Dokumenten sowie auch im Impressum auf Ihrer Homepage vermerkt ist.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  37. Hallo

    Ich möchte gerne eine Einzelfirma Gründen.

    1. Darf als Firmenname z.B. “Nachname Fantasiebezeichnung” angeben?
    2. Oder “Fantasiebezeichnung+Fantasiebezeichung” “Vorname+Nachname”
    – Also Vorname+Nachname kommt nacher ins Logo unter der Fantasiebezeichnung
    3. Ich heisse mit nachname Osmani, könnte ich eine Einzelfirma z.B. mit diesen Name gründen: GrossmanInformatik oder GrossmanIT, so mit meinen Nachname spielen und mischen….????

    Vielen Dank im Voraus.

    • Guten Tag Herr Osmani

      Bei einer Einzelfirma kann Ihr Nachname durch einen Zusatz bzw. auch zwei Zusätzen ergänzt werden. Ihr Nachname muss jedoch “alleine” stehen, d.h. GrossmanIT wäre nicht möglich. Zudem ist Grossman auch ein Nachname und die der Firmenname könnte daher irreführend sein, da Sie ja Osmani heissen.

      Denkbar wäre hingegen “Osmani Informatik” oder “OsmanIT, Inhaber Osmani”.

      Falls wir Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich sein dürfen, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch freuen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  38. Hallo liebes STARTUP-Team

    Meine Frage zum Firmennamen meiner Einzelunternehmung.

    Ist dies in dieser Form korrekt, steht direkt unter dem Logo:

    SpinLife
    Marcel Spinas

    Besten Dank zum Voraus.

    Freundliche Grüsse

    marcel spinas

    • Grüezi Herr Spinas

      Dieser Firmenname ist für eine Einzelunternehmung korrekt – jedoch ist es nicht möglich, einen zweizeiligen Firmennamen im Handelsregister einzutragen. Dieser würde sodann “SpinLife Marcel Spinas” lauten. Auf dem Briefkopf können Sie selbstverständlich Ihren Namen unterhalb des Logos anführen. Wichtig ist einzig, dass auf sämtlichen offiziellen Dokumenten (Rechnungen, Verträge, Offerten etc.) der Name – so wie im Handelsregister eingetragen – ersichtlich ist.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Einzelunternehmung behilflich. Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  39. Guten Tag

    Ich hätte hier eine Frage grundsätzlich zum Namen einer Firma.
    Wenn ich eine Einzelfirma gründen will, wäre es möglich auch ohne einen Nachnamen sich zu registrieren oder müsste man sonst noch etwas dazu bezahlen?

    Falls das nicht funktioniert wäre es möglich vielleicht den Phantasienamen gross abzubilden lassen und getrennt neben dem Phantasienamen noch den Nachnamen anzuzeigen?

    Muss man dann auch die Domain mit dem Nachnamen dann ausrüsten oder kann man nur den Phantasienamen gleich lassen?

    • Grüezi Herr Latscha

      Bei der Gründung einer Einzelunternehmung muss Ihr Nachname zwingend Bestandteil des Firmennamens sein, ansonsten können Sie diese nicht im Handelsregister eintragen lassen.
      Sie können aber auch einen Fantasienamen wählen (Grossbuchstaben sind auch möglich) und danach als Zusatz Ihren Familiennamen aufführen.

      Die Domain können Sie frei wählen. Wichtig ist einzig, dass der ganze Firmenname (also inkl. Nachname) im Impressum auf Ihrer Webseite aufgeführt ist.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  40. Ist es möglich auf der Webseite, auf dem Logo & Domain nur den Fantasienamen zu brauchen und dann auf der AGB, Impressum und wichtige Dokumente der Einzelfirma dann den Fantasienamen + Nachnamen zu brauchen?

  41. Hallo
    Ich möchte eine Einzelfirma gründen.
    Würde das gehen wenn ich z.b. CreativImmobilien nehme und darunter meinen Name schreibe? Meinen Nachname gibt es bereits in dieser Branche leider unter keinem guten Ruf.
    Vielen Dank für die Antwort

  42. Guten Tag

    Kann für den Namen einer Einzelfirma ohne Bedenken der Nachname + Fantasiebezeichnung und allem zuvor “Zürcher” verwendet werden, wenn die Einzelfirma in Zürich ansässig sein wird?

    Vielen Dank vorab für die Rückmeldung!

    • Guten Tag

      “Zürcher” kann verwendet werden, einerseits wenn der Nachname Zürcher ist, aber auch wenn klar ersichtlich ist, wer der Inhaber ist. Bsp. Schreinerei Zürich, Inh. Muster.

      Wichtig bei der Wahl des Firmennamens ist, dass keine Täuschung bezüglich einer anderen Rechtsform entsteht und wie schon erwähnt, der Inhaber klar erkennbar ist.
      Des weiteren ist der Firmennamen bei einem Einzelunternehmen nur örtlich geschützt, wird der Firmennamen jedoch durch eine AG oder GmbH verwendet, ist dieser schweizweit geschützt.

      Beste Grüsse
      Nadja Mehmann

  43. Guten Abend,

    Ich möchte eine Einzelunternehmung im Bereich Webdesign als Nebenerwerb gründen.
    Nun habe ich bereits die Firma und das Logo. Auf welchen offiziellen Dokumenten muss ich aber auch meinen Nachnamen erwähnen? Auf der Website im Impressum, aber wie sieht es aus mit Rechnungen, Webdesignverträgen usw.?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Gruss
    Roger

    • Guten Tag

      Ich möchte mich im vorraus bereits für Ihre Antwort/Hilfe bedanken. Es ist so, dass ich bereits ein Logo habe “360Emotion”. Ich möchte es ungern ändern. Muss denn zwingend mein Nachname in das Logo eingebaut werden oder muss die Berufsbezeichnung enthalten sein wie “Multimedia, Webdesigner,…etc….für eine Einzelfirma? Wie muss ich es eintragen lassen für das Handelsregister 360emotion + Nachname?

      Danke für Feedback und freundliche Grüsse.

      S.G.

      • Guten Tag

        Das Logo kann von dem im Handelsregister eingetragenen Namen abweichen, d.h. im Handelsregister kann “360emotion + Nachname” eingetragen sein und das Logo kann nur auf “360emotion” lauten. Wichtig ist, dass auf sämtlichen offiziellen Dokumenten wie Rechnungen, Offerten, Verträgen, etc. nebst einem allfälligen Logo der ganze im Handelsregister eingetragene Namen aufgeführt ist.

        Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

        Freundliche Grüsse
        Deborah Rosser

    • Guten Tag Roger
      Der Nachname muss auf sämtlichen offiziellen Dokumenten wie Verträgen, Rechnungen, Offerten, etc. aufgeführt werden.

      Am besten gründen Sie Ihre Unternehmung über STARTUPS.CH! Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  44. Guten Tag
    Ich möchte gerne einen Online-Shop erstellen und deshalb eine Einzelfirma eintragen lassen. Dabei muss ja der Familienname enthalten sein. Darf ich das wie folgt machen:
    Nameneintrag der Einzelfirma: FamiliennameDesign
    ABER Logo, Domain, Rechnungsadresse sollen einen anderen Namen erhalten und zwar soll das Wort Design in ein Fantasiename integriert werden. Wäre dies möglich?

    • Guten Tag

      Auf den Rechnungen wäre ebenfalls der vollständige Name gemäss Handelsregistereintrag aufzuführen. Logo und Domain können anders als der offizielle Name der Firma lauten.
      Am besten lassen Sie Ihre Einzelunternehmung mit der Hilfe vom STARTUPS.CH im Handelsregister eintragen. Wir unterstützen Sie auch bei der Anmeldung an die kantonale Ausgleichkasse.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  45. Guten Tag

    Ich bin selbständigerwerbender Musiker mit einer Einzelfrima namens “Musik Hunziker”. Nun möchte ich gerne vermehrt im Bereich Musikproduktion einsteigen und würde dazu gerne einen separaten Firmennamen verwenden. Muss/kann ich dazu eine 2. Firma gründen oder sind 2 aneinandergereite Firmennamen als Einzelfirma mit jedoch separater Verwendung (immer mit Familiennamen) auch möglich? (z.B. “Musik Hunziker und Hunziker Produktionen”, welche dann aber für den einen Bereich als “Musik Hunziker” und den anderen als “Hunziker Produktionen” verwendet würden)

    Besten Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüsse
    Daniel Hunziker

    • Sehr geehrter Herr Hunziker

      Sofern Sie im Handelsregister eingetragen sind, können Sie den Zweck Ihres Einzelunternehmens erweitern und gegen aussen unter einem zweiten Brand auftreten. Einzig müsste auf den offiziellen Dokumenten (Rechnungen, Impressum bei Homepage, etc.) der Firmennamen laut Zefix aufgeführt sein. Zudem müssten Sie auch die Sozialversicherungsbehörden über Ihre erweiterte Tätigkeit informieren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  46. Ein herzliches Hallo! Kurz for Start mit meinem Einzelunternehmen kommt die Hürde ins HR. Wie die meissten hier, möchte ich meinem Firmennamen nicht noch meinen Namen beifügen. Hier mein Problem: Ich arbeite mit einem KÜNSTLERNAMEN und den benutze ich auch im Firmenname. Könnte man auch den Künstlernamen als Nachnamen anerkennen? Gibt es irgend eine “Gesetzeslücke” oder muss ich meinen bürgerlichen Namen unter jeden Umständen benutzen?
    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ich bin fürchterlich gespannt. LG B.

    • Guten Tag

      Sofern Sie die Einzelunternehmung ins Handelsregister eintragen lassen möchten, muss zwingend Ihr gesetzlicher Nachname erwähnt werden. Sie können aber Ihren Künstlernamen wie auch den bürgerlichen Namen erwähnen, z.B. “Marilyn Monroe, Inh. S. Huber”. Gerne sind wir Ihnen bei der Firmengründung behiflich. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  47. Guten Tag
    Ich plane eine Einzelfirma zu gründen für ein Kafi. Da der Umsatz unter CHF 100′ bleiben wird, ist kein HR-Eintrag nötig. Nun muss ja der Familienname neben dem Namen des Kafis in der Firmenbezeichnung enthalten sein. Nennen wir es “Coffee-House”. Dann müsste der Firmenname ja “Max Muster’s Coffee-House” lauten oder so ähnlich.

    Meine Fragen:

    – muss der Familienname auch auf Quittungen angedruckt werden, oder reicht dort das Logo und die Anschrift “Coffee-House”
    – muss der Familienname auch auf Gutscheinen angedruckt werden, oder reicht dort das Logo und die Anschrift “Coffee-House”

    – Anschrift des Kafi’s am Gebäude -> reicht dort “Coffe-House”?

    Besten Dank für Ihre Bemühungen.

  48. Hallo

    Ich plane eine Firma im Informatik-Bereich zu gründen. Mein erfundener Firmenname ist leider schon in Spanien vergeben. Nun ist es so das ich meinem Firmenname den zusatz ***** Informatik GmbH geben würde. Könnte ich da Rechtlich komplikationen bekommen?

    Vielen Dank

    • Grüezi Herr Mamudi

      Zu Komplikationen wird es nur kommen, wenn der in Spanien registrierte Name als Marke auch in der Schweiz geschützt ist. Ansonsten müssen Sie mit keinen Komplikationen rechnen, vor allem wenn Sie selbst nicht in Spanien aktiv sind.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

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