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Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 1) – Allgemeine Schranken

Den Firmennamen kann man grundsätzlich frei wählen. Jedoch muss man gewisse Schranken einhalten. So darf der Name nicht über den Zweck der Firma täuschen und Sachbegriffe dürfen nicht alleine stehen.

Firmennamen

Gemäss Art. 944 ff. des Obligationenrechts (OR) darf ein Firmenname keine Täuschungen verursachen, muss wahr sein und darf nicht gegen das öffentliche Interesse verstossen. Auf dieser Grundlage haben die Handelsregisterbehörden und die Gerichte eine umfangreiche Praxis entwickelt. Gemäss dieser Praxis wird nach bestimmten Kriterien definiert, wann ein Firmenname als nicht zulässig gilt. In der Folge möchten wir die Grundsätze darstellen und an einigen Beispielen illustrieren.

Firmennamen dürfen nicht über den Zweck der Firma täuschen (sog. Firma-Zweck-Relation).

Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Firmenname Begriffe enthält, welche sich auf eine Tätigkeit oder ein Produkt bzw. eine Dienstleistung bezieht, die in der Umschreibung des Zwecks oder Geschäftstätigkeit nicht erwähnt werden. Nicht erlaubt wären z.B. die Bezeichnung “Rudolf Stahlhandel AG” wenn die Gesellschaft keinen Stahlhandel betreibt sondern zum Zweck hat die Mietshäuser von Frau Rudolf zu verwalten. Insbesondere auch nicht erlaubt sind die Begriffe “Universität”, “Spital”, “öffentlich” oder “gemeinnützig”, ausser das Unternehmen ist wirklich ein Spital oder arbeitet tatsächlich gemeinnützig usw. Ebenso nicht erlaubt ist die Bezeichnung “Bank” oder “Bankier” ohne über einen Banklizenz zu verfügen.

Dieser Punkt ist ausserordentlich wichtig und kann oft über die Zulässigkeit des Firmennamens entscheiden. So wäre z.B. die Bezeichnung “Stonehedge Irland Reisen GmbH” zulässig, sofern es sich gemäss Zweck um ein Reisebüro mit Spezialisierung Irland handelt. Die gleiche Benennung wäre jedoch für einen regionalen Schreinereibetrieb wohl unzulässig.

Sachbegriffe, welche die Tätigkeit der Gesellschaft beschreiben, dürfen für sich alleine nicht als Firmenname gewählt werden

Diese Begriffe stehen allen zur Verfügung und dürfen nicht von einer einzigen Firma beansprucht werden. Nicht erlaubt wären also folgende Beispiele: “Auto AG”, “Handels GmbH” oder “Maler AG”. Wenn man einen solchen Begriff jedoch durch weitere Elemente ergänzt und auf diese Art den Namen individualisiert darf man Sachbezeichnungen in den Firmennamen integriegen. Dies können der Name des Inhabers, der Sitz oder auch beliebige Zeichenkombinationen sein. Erlaubt wären z.B. “H. Meier Auto AG”, “MiDio Handels GmbH”, “Maler 2000 AG”, “TATA Transport AG”, “Lagerhaus Weinfelden AG”.
Wenn ein Sachbegriff nicht eine Tätigkeit eines Unternehmens beschreibt sondern fantasiehaft ist, darf man die Bezeichnung direkt verwenden. Allerdings muss dann die Rechtsform im Firmennamen immer angegeben werden (z.B. “Grüner Esel AG”, “Tiger AG”; nicht erlaubt wäre einfach “Tiger”).

Rechtsformspezifische Firmenbildung – Handelsgesellschaften

Handelsgesellschaften und damit auch Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung können unter Wahrung der allgemeinen Firmengrundsätze (siehe oben) ihre Firma frei wählen.

Im Firmennamen muss zwingend die Rechtsform angegeben werden (Art.  950 Abs. 1 OR). Die Rechtsform kann ausgeschrieben (“Aktiengesellschaft” oder “Gesellschaften mit beschränkter Haftung”) oder abgekürzt werden (“AG”, “ag” oder “GmbH”, “gmbh”, “GMBH”). 

Die Firma darf einen oder mehrere Personennamen enthalten und es ist nicht erforderlich, dass die aufgeführten Namen mit demjenigen eines Gesellschafters entspricht.

Auf die Möglichkeit geografische Begriffe in den Firmennamen einzubeziehen gehen wir in unserem zweiten Beitrag ein.

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160 Kommentare zu “Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 1) – Allgemeine Schranken

  1. Pingback: Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 2): Geografische Bezeichnungen (z.B. “Schweiz”, “Eidgenossenschaft”, “Zürich” oder “international”) | STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Guten Tag,
    ich habe mir die Weisungen bezüglich des Firmennamens durchgelesen und würde gerne wissen, ob eine Schreibweise wie der folgende Firmenname als GmbH erlaubt wäre:

    Cars ‘N’ Wheels

    ich müsste dann noch die GmbH-Kennzeichnung anhängen, also

    Cars ‘N’ Wheels GmbH

    Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob ich ich das ‘ vor und nach dem N ansetzen darf?

    Vielen Dank für Ihren Rat.
    Freundliche Grüsse,
    Greg

    • Dies geht meines Erachtens nicht! Spezialzeichen sind in Firmennamen nicht erlaubt, darunter gehört auch das von Ihnen gewünschte Zeichen. Sie können ja Cars N Wheels GmbH machen und danach eine Bildmarke mit Cars ‘N’ Wheels eintragen lassen, dann dürfen Sie zu Werbezwecken so auftreten.

  3. Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre Information.

    Ist es denn möglich, die Firma, wie in diesem Beispiel, “C N W GmbH” zu nennen? Also nur die Initialien zu verwenden? Oder muss ich dann “CNW GmbH” nehmen?”
    Kann ich denn den Begriff “C ‘N’ W” als Bildmarke eintragen und zu Werbezwecken verwenden?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse,
    Greg

    • Firmenname “C N W GmbH” ist in Ordnung. Die gewünschte Bildmarke auch; und ja man darf dann so werben. Aber auf den Rechnungen und auf allen offiziellen Dokumenten wie Steuererklärung, Rechnungsadressen etc. muss der Firmenname gemäss HR-Eintrag, namentlich “C N W GmbH” aufgeführt werden. Ihre Firmengründung nehmen Sie am besten über http://www.startups.ch vor; dann wissen wir schon um was es geht.

  4. hallo startups.ch!

    euer hr-eintrag lautet auf STARTUPS.CH AG. ihr tretet aber nur als STARTUPS.CH auf. ist das bei familinennamen.ch wohl auch so möglich? ich bin am evaluieren eines namens für meine gmbh.

    a) wäre FRIKART.CH eurer meinung nach grundsätzlich erlaubt, ohne angabe der tätigkeit (das würde ich dann im logo kommunizieren)?
    b) kann ich FRIKART.CH GMBH im hr eintragen lassen und dann nur als FRIKART.CH auftreten?

    besten dank für euren rat
    marcel

  5. Pingback: Finden Sie Ihren Firmennamen – Kreative Ideengeber für Gründer im Internet | STARTUPS.CH - clever gründen

  6. Pingback: Die Genossenschaft – Ein rechtlicher Überblick | STARTUPS.CH - clever gründen

  7. Guten Tag!
    Ich überlege mir den Schritt einer AG-Gründung. Jedoch bin ich in einem Bereich tätig, wo der Zusatz “AG” hinter dem Firmennamen negativ wahrgenommen würde. Muss dieser Zusatz überhaupt verwendet werden, und wenn ja, wo? Muss der Zusatz “AG” z.B. auf der Homepage stehen (oder könnte ich das Copyright dort auch auf meine Person nehmen?). Muss das “AG” auf den Rechnungen stehen? etc.
    Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus!

  8. Sehr geehrter Herr Lias

    Sie können nach der gegründeten AG eine Bildmarke (ohne das “AG”) eintragen lassen und dann so werben. Aber auf den Rechnungen und auf allen offiziellen Dokumenten wie Steuererklärung, Rechnungsadressen etc. muss der Firmenname gemäss HR-Eintrag und somit inkl. “AG” aufgeführt werden.

    Ihre Firmengründung machen Sie am besten über http://www.startups.ch. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

  9. Hallo startups,
    ich will eine Gmbh gründen. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass eine Firma mit dem vorgesehenen Namen jedoch als AG bereits besteht. Muss ich einen anderen Namen finden?
    Vielen Dank für entsprechende Informationen

    • Sehr geehrter Herr Kunz

      Ja, Sie müssen einen neuen Namen finden oder den gewählten soweit ergänzen/ ändern, damit er wieder einzigartig ist und Dritte nicht täuschen kann. Der Name einer GmbH wie auch einer AG ist jeweils in der ganzen Schweiz geschützt und hängt somit nicht von der Gesellschaftsform ab.

      Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Wir werden unter anderem den Namen Ihrer Gesellschaft prüfen und mit Ihnen Ihre Möglichkeiten besprechen.

  10. Frage:
    Ich habe den Firmen-Namen bereits registriert, und jetzt versuche den Firmen-Namen bzw. das Firmenlogo als Marke registrieren zu lassen.

    Leider wurde meine Markeneintragung von einem anderen Unternehmen angefochten.

    Kann ich bei Widerruf meiner Markeneintragung den Firmen-Namen denn eigentlich behalten? Und weiterhin mit dem bisherigen Firmenlogo bzw. Logo (Firmenname plus Slogan) werben oder am Markt auftreten, z.B. mit Ladenschild?

    Freundliche Grüsse,
    Greg

    • Der eingetragene Gesellschaftsname hat mit der Marke nichts zu tun. Beide geniessen einen unabhängigen Schutz voneinander.

      Bei der Markeneintragung kommt es darauf an, um welche Markenart (Wort/Bild Marke, Wortmarke,…) es sich handelt und wie “stark” der Schutz der bereits registrierten Marke ist.

      Aufgrund der Komplexität und den notwendigen Informationen Ihrerseits um eine klare Aussage geben zu können, bitte ich Sie telefonisch (052 269 30 80) mit uns Kontakt aufzunehmen.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  11. Wenn bereits eine Firma Müller Immobilien AG in Zürich besteht und ich eine GmbH zu gründen beabsichtige mit dem Namen Müller & Partner Immobilien GmbH, wäre die Verwechslungsgefahr damit gehandhabt oder braucht es weitere Zusätze, z.B. die Initiale des Vornamens, z.B. R. Müller & Partner GmbH?

    • Sehr geehrte Frau Dormann

      Für den Eintrag im Handelsregister sollte der Zusatz “& Partner” reichen um sich von der Müller Immobilien AG abzugrenzen. Es kanna ber sein, dass die Müller Immobilien AG nachträglich eine Klage wegen Verletzung des Firmenrechts erhebt. Hier kommt es also darauf an, wie nahe diese zwei Gesellschaften (geografisch und gemäss Zweckbeschrieb) aktiv sind. So können Sie abschätzen, ob die Müller Immobilien AG sich “kopiert” fühlt oder nicht. Ebenfalls könnten Sie proaktiv mit der Müller Immobilien AG bereits Kontakt aufnehmen Ihr Vorhaben zu besprechen.

      Ihre Firmengründung machen Sie am besten über STARTUPS.CH. Da wird man Sie vor, während und auch nach der Gründung professionel beraten und unterstützen.

  12. Hallo

    Plane aus meiner Freelance-Tätigkeit jetzt ein Unternehmen, eine GmbH zu gründen mit einem Namen wie (sind jetzt nur Beispiele, den wirklichen Namen möchte ich nicht schon hier online lesen…):

    Home GmbH
    Super GmbH
    Komplett GmbH

    Geschäftszweck ist alles rund um Branding, Marketingkommunikation etc.

    Ist eine solche Namenswahl zulässig?

    Besten Dank für ein Feedback.

    Freundliche Grüsse
    M. Rüegg

  13. Hallo Herr Rüegg

    Ich würde beim Firmennamen gut aufpassen.

    Nicht erlaubt sind bspw. alle Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs (also z.B. Möbel GmbH, Trinkwaren GmbH oder Esswaren GmbH).

    Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen den Firmennamen zu individualisieren (z.B. mit Initialien), also z.B.:

    – MR Home GmbH
    – RM Super GmbH
    – Rüegg Komplett GmbH

    Vor der eigentlichen Firmengründung muss der Firmenname aber auf jeden Fall genau abgeklärt werden. Wenn Sie über http://www.startups.ch gründen, dann ist das im Preis inbegriffen.

  14. Grüezi

    Besten Dank fürs Feedback.

    Genau diese Personalisierung versuche ich gerade zu vermeiden, um als Marke und nicht als Person aufzutreten.

    Insofern ist mir auch jetzt nicht ganz klar, ob Home gleich einzustufen ist wie Möbel, Super wie Trinkwaren und Komplett wie Esswaren. Ist Super, Home oder Komplett allgemeiner Sprachgebrauch? Ja klar. Geben Sie aber wie Möbel, Trink- oder Esswaren (falsche noch richtige) Hinweise auf die Art des Geschäfts? Nein, überhaupt nicht.

    Danke aber für den Hinweis, das eine Prüfung am Schluss sowieso nötig ist, ich sehe mir jetzt gleich ihre Gründungskonditionen. Wird aber sowieso noch ein paar Wochen dauern, bis ich alles dafür zusammenhabe.

    Beste Grüsse – Martin Rüegg

  15. Home GmbH ist sicher gleich einzustufen wie Möbel GmbH. In Ihrem Falle macht es meisten Sinn wenn Sie uns für ein Beratungsgespräch aufsuchen und dann Ihre Vorschläge genau geprüft werden. Dieses Thema lässt sich leider nicht ohne weiteres abschliessend verallgemeinern.

    Beste Grüsse, P. Bühlmann

  16. Guten Tag. Ich möchte eine GmbH gründen, auf Basis derer wir in China eine WFOE/WOFE registrieren möchten.
    Dürfen wir die GmbH in der Schweiz deshalb “… … Group Switzerland Ltd.” nennen?

    Vielen Dank. M. Porter

    • Guten Tag Herr Porter
      Das Problem liegt darin, dass die Angabe eines Zusatzes einer Rechtsform in englischer Sprache den Anschein erweckt, es handle sich um eine Rechtsform ausländischen Rechts, was aber gerade nicht zutrifft. Deshalb darf der Zusatz “Ltd” oder andere englischsprachige Zusätze wie z.B. “LLC” oder “inc” nur verwendet werden, wenn zusätzlich auch noch die Rechtsform in deutscher Sprache angegeben wird.
      D.h. in Ihrem Fall müssten “Group Switzerland Ltd.” und “Group Switzerland AG” ins Handelsregister eingetragen werden.
      Freundliche Grüsse

      • Kann ich somit im Handelsregister eine einzelne Firma frei in verschiedenen Sprachen gleichzeitig eintragen lassen … zB:

        Collins Services AG
        Collins Services SA
        Collins Services plc
        Collins Services Inc

        Und dann jede dieser Namen frei benutzen im Geschaeftsalltag?

        • Guten Tag

          Genau. Beim Eintrag im Handelsregister werden üblicherweise nebst der deutschen Bezeichnung auch die italienische, französische und englische Rechtsformbezeichnung eingetragen. Sofern diese eingetragen sind dürfen sie im Geschäftsalltag benutzt werden.

          Freundliche Grüsse
          Luzia Bachofner

  17. Guten Tag. Ich beabsichtige eine GmbH zu gründen. Den vorgesehenen Firmannamen gibt es in der CH nicht, jedoch besteht in Österreich eine Firma mit fast dem gleichen Namen. Er unterscheidet sich lediglich durch ein Zusatzwort, welches bei uns nicht enthalten wäre. Der Firmenzweck ist identisch. Besteht die Möglichkeit, dass diese Firma gegen uns Klage erheben könnte, wenn ja mit welchen Erfolgsaussichten? Besten Dank, D. Amsler

    • Guten Tag
      Der Schutz der Firma einer GmbH bezieht sich nur auf den Raum Schweiz, d.h. wenn Sie z.B. ein Unternehmen mit dem Firmennamen “Surprise GmbH” im Handelsregister eintragen lassen, dann darf nach Ihnen diesen Firmennamen in der Schweiz niemand mehr verwenden, solange die Firma nicht wieder aus dem Handelsregister gelöscht wird. Problematisch könnte es allenfalls sein, wenn die Firma in Österreich Ihre Bezeichnung z.B. als Marke in der Schweiz hat registrieren lassen. Sofern das aber nicht der Fall ist, dürfte die Wahl desselben oder eines ähnlichen Firmennamens kein Problem sein, und die österreichische Firma wird dann wohl auch nicht gegen Sie klagen.
      Freundliche Grüsse

  18. Guten Tag
    Ich möchte mit meinem Kollegen zusammen eine GmbH gründen im Bereich Planung/ Bauleitung/ Bauunterstützung. Wir hätten die Möglichkeit die GmbH von der Schwiegermutter meines Kollegen zu übernehmen. Diese führt ein Reisebüro und möchte dies bzw. die GmbH dahinter auflösen. Mein Kollege und ich überlegen uns nun diese “alte” GmbH zu übernehmen. Ist dies rechtlich überhaupt möglich? Zusätzlich müssten wir zwingend den Namen der GmbH ändern?
    Freundliche Grüsse

    • Sehr geehrter Herr Müller

      Grundsätzlich können Sie mit einer Statutenänderung alles in einer GmbH ändern. Je nach Änderungen kann dies aber teuerer als eine Neugründung (abgesehen vom Hinterlegen des Stammkapitals) werden. Zudem könnten zu einem späteren Zeitpunkt noch alte Forderungen autauchen, welche Sie begleichen müssen.

      Nehmen Sie doch mal mit uns Kontakt auf um die Kosten für die allfällige Statutenänderung besprechen zu können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  19. Hallo

    Ich habe gehört, dass man unter einem GmbH mehrere Firmen betreiben könnte bis zu 10 Stück.

    Ich habe zurzeit 2 Firmen,
    Autohaus-Calli
    Ingenieurbüro Calli

    Jetzt möchte ich einen Hauptnamen für alle Geschäfte
    z.B. Solutions Calli GmbH, oder Consulting Calli GmbH

    Das ich dann alles über die gleiche Firma läuft.

    Autohaus-Calli GmbH
    Ingenieurbüro Calli GmbH
    Coiffeur Calli GmbH

    Auf was muss ich achten, ist der Vorgang korrekt?

    • Guten Tag Herr Calli

      Hier gibt es zwei unterschiedliche Ansätze. Einerseits können Sie eine “Muttergesellschaft” (Holding) gründen, welche die Anteile aller anderen Gesellschaften hält und verwaltet. Andererseits könnten Sie eine GmbH und alle Geschäfte unter dieser laufen lassen. D.h. Sie hätten dann verschieden Marken, welche Sie unter der einen GmbH füren würden. Dies ist aber mit Risiko behaftet. Denn wenn ein Geschäft Verluste machten würde, tragen die anderen Geschäfte diesen Verlust und müssen diesen begleichen.

      Möchten Sie zu uns in eine Beratung kommen um Ihre Möglichkeiten genauer aufzuzeigen?

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Guten Tag

      Grundsätzlich wäre die Firmenbezeichnung IDD GmbH möglich. Es gilt aber noch Firmen- sowie Markenrechte abzuklären. Zudem müsste man für eine genaue Abklärung noch wissen, in welchem Unternehmensbereich Sie tätig sein möchten. Bei einer Gründung über uns, werden wir dies für Sie prüfen!

      Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

      Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  20. Guten Tag

    Wir beabsichtigen eine gmbh zu gründen. Nun ist mir klar, dass der Zusatz GmbH im HR eingetragen werden muss. Muss dieser Zusatz aber auch auf den Visitenkarten, Briefpapier und auf Werbezwecken ersichtlich sein?

    Vielen dank.

    • Guten Tag Herr Heller

      Sie sollten die Rechtsform auf allen offiziellen Angaben mitanbringen. Mit dem Logo hat es aber nichts zu tun. D.h. wenn Sie irgendwo (z.B. auf dem Briefpapier) nur mit dem Logo auftreten möchten, dann braucht es das GmbH nicht. Wichtig ist, dass Sie Dritte nicht in der Rechtsform täuschen. D.h. Ihre Kunden müssen sehen können, dass es sich um eine GmbH und nicht um eine Einzelfirma handelt.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  21. Ich bin bei startup für Jungunternehmer member..
    Können sie mir bitte helfen ich Gründe ein Garage zwar ein Automobil mit Carrosserie Spritzwerk Autoservice foliere autokosmetik und Shop Ersatzteile bitte finden sie mir für diese Konzept ein passende Firmenname..

    Besten Dank für Ihre Bemühung

    Freundliche Grüsse

    Nue Markaj

  22. Hallo

    Ich möchte gerne den Firmennamen Max Management Gmbh wählen, allerdings gibt es bereits eine M.A.X. Management Gmbh. Ist die Unterscheidung mit den “Punkten” zu klein? Müssen wir uns einen anderen Namen überleben?

    LG
    Ben

    • Guten Tag

      Ja, der Unterschied ist hier leider zu klein. Die zwei Namen sind phonetisch absolut identisch, was Dritte täuschen könnte.

      Es würde und freuen Ihnen bei der Gründung der GmbH behilfich sein zu dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  23. Hallo Startups.ch

    ich habe kürzlich mit Ihnen meine GmbH gegründet. Im Handelsregister ist auch die englische Bezeichnung “Ltd liab. Co” eingetragen. Darf ich dafür in englischsprachigen Dokumenten auch die noch kürzere Abkürzung LLC verwenden oder muss ich die Abkürzung so verwenden, wie sie im HR steht?

    Danke im voraus und freundliche Grüsse

    Armin Kälin

  24. Guten Tag.
    Ergänzend zu der laufenden Diskusion hat sich bei mir folgende einfache Frage ergeben:
    Muss das Kürzel AG immer hinten stehen, oder kann es auch an erster Stelle stehen?

    Als Beispiel: ag Hans muster

  25. Hallo Startups

    Wir wollen eine GmbH Gründen, über welche wir verschiedene Geschäfte mit „Marken“ abwickeln möchten. z.B. 1. Geschäft: Import, Export und Verkauf von Lebensmitteln / 2. Geschäft: Import und Verkauf von Textilien / 3. Erwerb von Immobilien.

    Um nun bei der Firma nichts irreführendes zu haben, haben wir entschlossen, einen Fantasienamen zu erstellen. Nun tauchen folgende Fragen auf.

    Können wir mit z.B. „The Competence Group GmbH“ oder „The Competence Group Switzerland GmbH“ auftreten und mit sogenannten Marken verschiedene Tätigkeiten (Shops) wie oben erwähnt 1. (Nutrition Experts) /2. (Jeans Fitter) /3. (Immo Profis) Geschäften? Ich bin mir bewusst, dass wir das über eine Holding GmbH lösen könnten, was ich aber nicht unbedingt möchte bewusst.

    Fragen:
    1. Name mit … Group GmbH zulässig?
    2. Name mit… Group Switzerland GmbH zulässig?
    3. Geschäftsstruktur wie oben beschrieben möglich? Auf was müssen wir achten?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Beste Grüsse
    Silvan Meier

    • Grüezi Herr Meier

      Sofern keine andere Gesellschaft mit diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist und keine markenrechtliche Problematik besteht, sind diese Namen und ihre Zusätze (sowohl “Group” wie auch “Group Switzerland”) ohne weiteres möglich. Zudem können Sie auch verschiedene Dienstleistungen unter unterschiedlichen Markennamen anbieten. Solange jede Tätigkeit im Firmenzweck erwähnt ist, stellt dies absolut kein Problem dar.

      Es würde uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Gründung der GmbH behilflich sein dürfen. Wir würden sodann auch gleich abklären, ob allenfalls firmen- oder markenrechtliche Problematiken bestehen.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  26. Frage, gibt es sowas wie ein Unterlabel zu einer Firma, speziell GmbH? Wenn ich als CEO von XY beschließe einen Firmennamen-wechsel durchzuführen (der in Österreich 2.000Euro kosten würde), könnte ich den gewünschten neuen Firmennamen als “Unterlabel” reservieren bis ich die 2.000Euro habe?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Firmennamen nicht im Voraus reserviert werden. Ob ein Firmenname für die Eintragung im Handelsregister zulässig ist oder nicht wird an dem Tag entschieden, an dem das Dossier beim Handelsregisteramt ist. Eine vorzeitige Reservation ist nicht möglich. Wir sind spezialisiert auf Firmengründungen in der Schweiz, wie die Rechtslage in Österreich ist, ist mir leider nicht bekannt. Falls Sie die Firma in Österreich gründen möchten bitte ich Sie, direkt mit einem Gründerservice oder einer Anwaltskanzlei in Österreich Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  27. Grüezi und Danke
    Ich beabsichtige eine GmbH zu gründen. Der geplante Namen existiert bereits als Einzelfirma, zudem ohne Bindestrich. Z.B. Müller-Engineering GmbH
    Die Branche ist sehr unterschiedlich.
    Geht das?
    Besten Dank

    • Guten Tag

      Wenn eine Einzelfirma bereits besteht ist es grundsätzlich möglich, einen ähnlichen Namen für eine juristische Person (AG oder GmbH) zu wählen.
      Bezüglich des Firmennamens ist es schwierig, eine allgemeine Auskunft zu geben. Beim eidgenössischen Handelsregisteramt besteht ausserdem die Möglichkeit, den Firmennamen vorgängig vom überprüfen zu lassen. Wenn Sie Ihre Firma über Startups.ch gründen möchten wird unser Juristenteam den Firmennamen nochmals prüfen und Sie auf allfällige Schwierigkeiten aufmerksam machen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  28. Guten Tag
    Ich besitze eine Einzelfirma mit dem Namen Max Muster XY. Ich möchte nun zusätzlich eine Max Muster XY GmbH gründen. Unterschied ist also nur der Zusatz GmbH. Ist dieser Name zulässig oder zu ähnlich? Herzlichen Dank!

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann eine Einzelfirma und eine GmbH den gleichen Firmennamen haben (mit der Unterscheidung des Zusatzes GmbH). Dies wird vom Handelsregisteramt i.d.R. toleriert, da sich der Schutz des Firmennamens der GmbH nur auf die juristischen Personen bezieht, resp. die Einzelfirma nur für Personengesellschaften. Wenn Sie bei beiden Unternehmen beteiligt oder Inhaber sind bestehen da keine Probleme. Ansonsten geht man damit jeweils das Risiko einer zivilrechtlichen Streitigkeit ein, indem die zuerst existierende Firma die neuere Firma abmahnt und auffordert, den Firmennamen zu ändern. In einem solchen Fall raten wir Ihnen davon ab, den gleichen Firmennamen zu wählen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

    • Guten Tag

      Beim Namen Swiss-Terra sehe ich grundsätzlich keine Schwierigkeiten, da dies ein Fantasiename ist. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob allfällige Marken bereits auf diesen Namen registriert wurden.
      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Firma behilflich! Sie haben die Möglichkeit, alle Daten direkt in unserem System zu erfassen oder auch für ein persönliches Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vorbeizukommen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  29. Guten Tag,

    ich möchte in Deutschland eine UG günden. Den Firmenname den ich mir kreeirt habe gibt es in bereits in der Schweiz.

    Kann ich diesen in Deutschland verwenden? Oder soll ich diesen besser abwandeln?

    Beste Grüße

    Tina

    • Guten Tag

      Prinzipiell sind die Firmennamen nur schweizweit geschützt. Sie sollten aber abklären, ob auch eine Marke hinterlegt wurde, welche allenfalls in Deutschland geschützt ist. Zudem würden wir Ihnen bei Geschäftstätigkeit innerhalb der Schweiz eher zu einem anderen Firmennamen raten, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Anderenfalls müssten Sie schlimmstenfalls mit einer Zivilklage rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  30. Guten Tag,

    Ist es erlaubt, für einen Firmennamen den Namen einer Schriftstellerin zu integrieren? ZB. The Jane Austen Tealounge GmbH.

    • Guten Tag

      Firmenrechtlich ist dies sicherlich möglich. Fraglich ist, ob die Marke “Jane Austen” in der Schweiz geschützt ist. Diesfalls würden wir Ihnen von der Verwendung dieses Namens abraten.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihrer Firma behiflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  31. Guten Tag,

    Ich beabsichtige eine Firma zu gründen. (z.B. xysport GmbH)
    Wenn es den Namen in der Schweiz nicht gibt. Es aber eine Firma in Deutschland gibt mit dem selben Namen. Kann ich Diesen so trotzdem verwenden?

    Danke für Ihre Hilfe

    • Guten Tag

      Firmenrechtlich ist dies kein Problem. Es ist aber ratsam auch zu prüfen, ob die besagte Gesellschaft in Deutschland (oder allenfalls eine andere Gesellschaft) eine Marke mit einem gültigen Schutzrecht für die Schweiz registriert hat. Ansonsten kann es passieren, dass Sie wohl die Gesellschaft gründen können, nach erfolgten Gründung aber mit einer Klageandrohung zu rechnen haben bzgl. Verletzung von Markenrechten. Wenn Sie die Gesellschaft über STARTUPS.CH gründen werden diese Abklärungen automatisch von unseren Juristen gemacht.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  32. Ich habe ebenfalls Ihren Bericht gelesen und frage mich ob Zahlen 0120 sowie Satzzeichen also . – , + Bestandteil des Namen sein dürfen. Und wenn ja, in welcher Form?

    • Guten Tag

      Das kommt immer darauf an. Zahlen dürfen sowie einfache Satzzeichen dürfen Bestandteil des Firmennamens sein. Interpunktionszeichen müssen aber zwingend mit Buchstaben kombiniert werden, z.B. darf ein “+” nicht am Ende des Firmennamens aufgeführt werden, sondern muss in Kombination mit einem anderen Wort erfolgen.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Firmengründung behilflich und überprüfen dabei auch die Eintragbarkeit Ihres Firmennamens. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  33. HALLO STARTUPS,
    ICH BIN IN DER PLANUNG EINE GMBH ZU GRÜNDEN MIT VERSCHIEDENEN DIENSTLEISTUNGEN VORALEM HANDEL UND VERTRIEB VON BAUMATERIALIEN, FENSTER, MÖBEL METTALBU USW…
    MUSS ICH JEDEN BEREICH IM HR EINTARGEN.
    WIE NENNT SICH EIN SOLCHER BETRIEB AM BESTEN?

    • Guten Tag Milan

      Bezüglich Firmenname Ihrer GmbH sind Sie frei – Sie können auch einen Fantasienamen wählen. Sie können den Zweck zudem so eintragen lassen, dass alle zu erbringenden Dienstleistungen abgedeckt sind.
      Wenn Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH ausführen, beraten wir Sie gerne bezüglich Firmenname und Zweck. Am besten rechnen Sie online Ihre Offerte oder vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch an einem unserer Standorte.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  34. Guten Tag
    Habe eine ähnliche Frage schon gesehen im Blog und will Sie trotzdem noch folgendes anfragen.

    Wenn ich meine Einzelfirma umwandle in eine GmbH: Rotorair GmbH
    Kann ich die Rotorair GmbH und den Namen Rotorair Ltd. gemeinsam eintragen und darf anschliessend den Namen: Rotorair Ltd als offiziellen Name benutzen?
    Besten Dank für Ihre Information
    Mit freundlichen Grüssen
    R. Kunz

    • Grüezi Herr Kunz

      Die Abkürzung “Ltd” steht für eine Public Limited Company, demnach für eine Aktiengesellschaft. Bei der GmbH können aber die englischen Bezeichnungen “Ltd liab. Co” oder “LLC” eingtragen werden. Diese Bezeichnungen dürfen dann auch als Firmenname mitgenutzt werden. Jedoch empfiehlt sich in der Schweiz die Verwendung der deutschen Rechtsform “GmbH”.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  35. Guten Tag
    ich habe eine Frage zu einer Domaine welche in Deutschland benutzt wird, aber hier in der Schweiz noch frei ist. Die .de Domaine ist eine Shopsuchmaschine aber nicht sehr bekannt. Und wohl nur im Deutschen Markt ‘aktiv’.

    Kann es Probleme geben wenn wir zb(Fatasiename..nur als Beispiel):
    onlinefinder.ch beutzen wenn es onlinefinder.de gibt. und wie sollen wir vorgehen.

    MFG
    R

    • Guten Tag

      Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar. Solange der Domainname frei ist, darf dieser von Ihnen reserviert und benutzt werden. Schwierig wird es erst dann, wenn die deutsche Gesellschaft auch in der Schweiz aktiv ist und ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  36. Guten Tag

    Ich möchte eine Gmbh gründen. Nun gibt es bereits eine c/o Firma mit ähnlichem Namen:

    Name Immo AG

    Wie stark muss sich meine Firma im Namen unterscheiden? Genügt z.B:

    name.immo Partner GmbH

    • Guten Tag

      Ob ein Firmenname im Handelsregister eingetragen wird hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Unterscheidungsfähigkeit ist sicher sehr wichtig.
      Pauschal kann jedoch nicht gesagt werden, ob der von Ihnen genannte Fall möglich wäre. Ebenfalls zu beachten sind allfällige wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten, welche bei einer ähnlichen Firma auftreten können.

      Sofern Sie Ihre Gründung über STARTUPS.CH in Auftrag geben wird der zuständige Jurist oder die zuständige Juristin den konkreten Namen analysieren und mit Ihnen besprechen, wie hoch das Risiko ist.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  37. Ich will eine GmbH gründen in der Schweiz die mehrere Bereiche abdecken soll. Beispiel: Partnervermittlung, Import Export, Onlineshops, Softwareerstellung. kann ich diese Firma dann xzy Holding GmbH oder xyz Group GmbH nennen?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können verschiedene Angebote unter einem Firmendach vereint werden. Der Zusatz Group kann ohne weiteres im Handelsregister eingetragen werden.
      Der Zusatz Holding ist allerdings nur möglich, wenn auch wirklich eine Holding besteht, d.h. der Zweck einer Holding besteht grundsätzlich nur aus Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Holding ist nicht operativ tätig.
      Sofern Sie die GmbH über STARTUPS.CH gründen wird der zuständige Jurist oder die zuständige Juristin den Namen der GmbH mit Ihnen besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  38. Guten Tag Startups,

    Ich bin im Aufbau einer Firma und möchte gerne wissen ob Aare Bestattungsinsitut AG ein erlaubter Firmennamen ist? Generell frage ich mich wer sowas enscheidet? Für eine kurze Antwort danke ich im Voraus.

    Freundliche Grüsse

    S. Rea

    • Guten Tag Herr Rea

      Grundsätzlich entscheidet dies das Handelsregisteramt. Auf zefix.ch finden Sie sämtliche Unternehmen welche eingetragen sind.
      Der Firmenname darf nicht täuschend sein. Das heisst, wenn Sie eine Tätigkeit im Firmennamen angeben, muss dies im Zweck der Gesellschaft entsprechen.

      Wenn Sie unsicher sind oder auch Unterstützung bei der Firmengründung benötigen, beraten wir Sie gerne. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  39. Guten Tag Herr Semm

    Grundsätzlich kann jeder den Firmennamen selber wählen, solange nicht ein identischer bereits im Handelsregister eingetragen ist.

    Da Familiennamen nicht geschützt werden können, kann er diesen verwenden ohne Ihr Einverständnis. Sie können hier leider keine rechtlichen Schritte einleiten.

    Freundliche Grüsse
    Nadja Mehmann

  40. Hallo, wäre für die Gründung der Name Obelix gmbh möglich?, ist dieser name geschützt? Und darf man das obelix logo als firmenlogo benutzen?

  41. Hallo Startups

    Ich habe mir für eine GmbH einen Namen ausgesucht. Über Zefix habe ich nun herausgefunden, dass es eine Unternehmung gibt, die den selben Namen einfach noch mit “& Cie SA” ergänzt nutzt. Ist es für mich trotzdem möglich meine GmbH mit dem selben Namen einfach ohne “& CIE SA” oder muss ich mir einen anderen Namen überlegen?

    Freundliche Grüsse
    Thomas Bättig

    • Guten Tag Herr Bättig

      Da der Hauptbestandteil beider Firmennamen identisch ist, wird dieser vom Handelsregister nicht eingetragen.
      Sie können einen Zusatz wählen, um den Firmennamen etwas mehr zu differenzieren. Es besteht jedoch weiterhin das Risiko, dass die bereits eingetragenen Gesellschaft Sie abmahnt und auffordert Ihren Firmennamen zu ändern.

      Ich würde Ihnen daher eher empfehlen, einen neunen Namen zu überlegen.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  42. Hallo Startups,

    Darf das AG oder die Bezeichnung GmbH auch klein geschrieben werden (z.B. ag oder gmbh)? Oder muss man sich hier zwangsläufig an die vorgegebene Schreibweise halten?

    Viele Grüsse

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