Firmengründung mit Startkapital aus der Pensionskasse – Pensionskassenbezug
Die NZZ widmete im März 2012 dem Thema “Startkapital aus der Pensionskasse” einen Beitrag. Richtigerweise wurde darauf hingewiesen, dass die Pensionskasse als Startkapital für die eigene Firmengründung bezogen werden kann und wies darauf hin, dass dafür ein seriöses und vollständiges Dossier bei der Sozialversicherungsanstalt einzureichen ist.
Die Hürden sind bewusst hoch gehalten, damit die “Scheinselbständigkeit” bekämpft werden kann.
In der Praxis ist der Pensionskassenbezug für viele Personen, die mit einem investitionsintensiven Geschäft starten wollen, die einzige Möglichkeit um den Start zu finanzieren. Es wäre deshalb falsch, dies künftig (wie zurzeit im Parlament diskutiert wird) zu beschränken oder gar zu verbieten. Dies wäre unseres Erachtens ein falsches Signal an die Schweizer Jungunternehmer!
Der gesamte Artikel kann hier nachgelesen werden.
STARTUPS.CH unterstützt alle Personen mit einem seriösen Projekt bei der Gründung der Einzelfirma und dem eventuell damit zusammenhängenden Pensionskassenbezug. Bei STARTUPS.CH werden Sie vor, während und nach Ihrer Firmengründung kompetent beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Hallo
Könnten Sie mir ein Formular senden, wo ich das BVG Guthaben
für eine Firmengründung beantragen kann?
Freundliche Grüsse
Hans Lässer
Sehr geehrter Herr Lässer
Um das BVG-Geld beantragen zu können, benötigen Sie die Selbständigkeitserklärung der SVA! Haben Sie diese? Fall ja, können Sie damit die Auszahlung fordern.
Freundlichen Grüsse
Walter Regli
Sehr geehrter Herr Behrendt
Als AG oder GmbH können Sie die Pensionskassengelder in der Tat nicht vorbeziehen. Denn gesetzlich betrachtet gilt man nur über eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft als selbständigerwerbend. Und auch da muss man zuerst beweisen, dass es sich um einen Haupterwerb handelt, das Risiko selber getragen wird und man verschiedene Kunden hat sprich unabhängig ist. Sollten Sie also auf die Pensionskassengelder angewiesen sein, sehe ich keine andere Möglichkeit als eine Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) im Haupterwerb zu gründen und über diese den Antrag zu stellen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (walter.regli@startups.ch).
Freundliche Grüsse und viel Erfolg
Walter Regli
Vielen Dank für die guten Hinweise hier.
Gibt es Einschränkungen oder Wartefristen bzgl. Vorbezug für die Selbständigkeit, wenn man vorher bereits einen Vorbezug für Kauf von Wohneigentum getätigt hat?
Sehr geehrter Herr Hanselmann
Mir ist keine Einschränkung bzg. Wartefrist bekannt.
Freundliche Grüsse und viel Erfolg.
Walter Regli
Guten Tag!
Ich möchte eine GmbH gründen, allerdings habe ich eine Frage. Da ich die 20’000.- nicht habe, möchte ich wissen, ob ich das Kapital sofort bei gründung einzahlen muss oder ob ich von der Pansionskasse die 20’000.- nehmen kann und dann erst einzahlen wenn ich das Geld bekomme?
Mfg
PS: habe gelesen das es bis 6 Monate dauert bis es ausgezahlt werden kann von der Pansionskasse!
Guten Tag
Den Vorbezug der Pensionskass kann man nur über eine Personengesellschaft (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) machen. Für die Gründung einer GmbH geht dies leider nicht.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Kann ich eine Kollektivgesellschaft gründen während einer Festanstellung? Um dies Berufsbegleitend aufbauen zu können?
Und dabei auch Geld aus meiner Pensionskasse sowie aber auch aus der dritten Säule beziehen?
Freundliche Grüsse
Özdemir
Guten Tag
Ob Sie neben Ihrer Festanstellung berufsbegleitend noch eine Kollektivgesellschaft gründen dürfen hängt massgeblich von Ihrem Arbeitsvertrag beim momentanten Arbeitgeber ab. Dies kann somit nicht pauschal beantwortet werden, grunsätzlich ist es aber möglich. Die Pensionskassengelder können Sie aber nur vorbeziehen, wenn Sie die Kollektivgesellschaft im Haupterwerb führen möchten und die Ausgleichskasse Ihnen die Selbständigkeitsbestätigung erteilt. Um diese zu erhalten müssen Sie der Ausgleichskasse unter anderem glaubhaft machen, dass Sie verschiedene Kunden haben, das Risiko selber tragen sowie in eigenem Namen auftreten.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Wenn ich bei der Gründung einer EF PK-Beiträge benutzt habe, gilt es eine zeitliche Sperrfrist für eine spätere allfällige Umwandlung in eine GmbH oder AG abzuwarten?
Freundliche Grüsse
Pierre Bayerdörfer
Guten Tag
Eine fixe zeitliche Sperrfirst ist mir nicht bekannt. Es ist aber auf jeden Fall ratsam mind. einmal über die Einzelfirma Steuern bezahlt zu haben. Es ist wichtig, dass das Geld auch wirklich für die Einzelfirma verwendet worden ist.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Guten Tag
Ich habe mein Einzelunternehmen vor 3 Jahren gegründet.
Könnte ich das BVG Guthaben noch beantragen oder
ist es dafür zu spät?