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Firmengründung 2010 – Steuererklärung 2010: Muss bei einem Start Ende 2010 bereits eine Steuererklärung 2010 ausgefüllt und eingereicht werden?

Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte Ihre Firmengründung (GmbH oder Aktiengesellschaft) vollziehen, so erhalten Sie Anfangs 2011 bereits eine Steuererklärung.


 
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Steuererklärung zurücksenden mit der Bemerkung “noch keine Umsätze”

Dies dürfen Sie machen, falls Sie im 2010 noch keine oder nur sehr geringe Umsätze hatten. Dies wird in der Praxis von den Steuerämtern so akzeptiert und zur Kenntnis genommen.

2. Langes Geschäftsjahr machen

Sie dürfen grundsätzlich im ersten Geschäftsjahr ein “verlängertes Geschäftsjahr machen”. Dies darf im Kanton Zürich höchstens 23 Monate betragen. In diesem Fall reicht ein Schreiben (oder ein Anruf) beim Steueramt mit der Nachricht, dass Sie ein verlängertes Geschäftsjahr wünschen.

Ihre Firmengründung nehmen Sie am besten über STARTUPS.CH vor. Hier werden Sie vor und nach der Gründung professionell betreut. Zudem steht Ihnen bei STARTUPS.CH ein breites Netzwerk an Treuhändern und Steuerberatern in der ganzen Schweiz zur Verfügung.

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4 Kommentare zu “Firmengründung 2010 – Steuererklärung 2010: Muss bei einem Start Ende 2010 bereits eine Steuererklärung 2010 ausgefüllt und eingereicht werden?

  1. guten tag
    Darf ich, wenn ich meinen Abschluss vom 31.12. auf 30.06 verlegen will ein verlängertes Geschäftsjahr machen (aus Sicht Handelsrecht / Revisionsrecht / Steuerrecht) uns wo ist das geregelt? Es ist nicht das Gründungjahr.

    Danke für kurzes Feedback!

    • Guten Tag
      Gemäss dem Gesetz über die direkte Bundessteuer muss in jeder Steuerperiode ein Geschäftsabschluss gemacht werden.
      In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie per 31.12.2014 einen normalen Geschäftsabschluss und dann ein verkürztes Geschäftsjahr von 6 Monaten per 30.06.2014 machen können. Somit gibt es ein verkürztes, statt ein verlängertes Geschäftsjahr.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  2. guten tag,

    Ich habe in januar 2017 eine Firma gegründet.Das erste Geschäftsjahr darf ein verlängertes Geschäftsjahr sein. Wann soll ich den ersten Abschluss angeben (Kanton St Gallen)? Und wann ist ein jährlicher Abschluss üblich, bis 31.03 von jedem Folgejahr?

    Danke für Ihre Antwort

    • Guten Tag Frau Markies

      Vom Vorzug eines verlängerten Geschäftsjahres profitieren nur Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH), welche eine separate Steuererklärung bei den Steuerbehörden einzureichen haben. Im Kanton St. Gallen muss das Geschäftsjahr einer Kapitalgesellschaft (wie auch einer Personengesellschaft) nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen und kann beliebig festgelegt werden. Die meisten Gesellschaften wählen der Einfachheit halber als Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Haben Sie weitere Fragen betreffend Steuern und Buchhaltung, helfen uns unsere Kollegen der Findea AG in St. Gallen gerne weiter.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

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