Festlegen des Gesellschaftszwecks
Im Zeitpunkt der Gründung muss in den Statuten der Gesellschaft deren Zweck festgelegt werden. Dem Gesellschaftszweck kommt zentrale Bedeutung zu und muss insbesondere bei der GmbH und der AG festgelegt werden. Aber auch bei der Einzelfirma wird der Zweck des Unternehmens ins Handelsregister eingetragen.
Für die Gründung einer Gesellschaft ist es unerlässlich, einen erlaubten Gesellschaftszweck festzulegen. Ein widerrechtlicher oder unsittlicher Zweck lässt die Gesellschaft gar nicht erst entstehen. Für gutgläubige Dritte hätte dies aber schwerwiegende Konsequenzen zur Folge. Aufgrund des Vertrauensschutzes kommt es daher nicht zum Dahinfallen der Gesellschaft ex tunc, d.h. von Anfang an, sondern zu einer Liquidation ex nunc, d.h. die Gesellschaft wird bis zur Geltendmachung des Mangels als bestehend betrachtet.
Der Gesellschaftszweck kann für die Beendigung der Gesellschaft von Bedeutung sein. Zum Beispiel wird die Kollektivgesellschaft aufgelöst, sobald ein Gesellschafter stirbt und keine Fortsetzungsklausel vereinbart wurde (vgl. OR 576). Die Fortsetzungsklausel kann auch konkludent vereinbart werden (vgl. BGE 116 II 53).
Desweiteren stellt der Gesellschaftszweck Richtlinie für die Geschäftspolitik und Schranke für beliebige Änderungen der Geschäftstätigkeit dar. Für eine Zweckänderung sind bei der AG und GmbH qualifizierte Quoren in der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung erforderlich (vgl. OR 704 Ziff. 1 bzw. 808b Ziff. 1).
Ferner ist er auch Massstab für die Bestimmung der Vertretungsmacht von Exekutivorganen, wie beispielsweise diejenige des Geschäftführers. Die Organe der AG oder GmbH (OR 718a I, 814 IV) und Prokuristen (OR 459) verfügen über eine gesetzlich definierte Vertretungsmacht: Sie können alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.
Beispiel für eine AG im Gastgewerbe:
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Beratung, Entwicklung von Software und Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
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Deckt der Gesellschaftszweck “Erbringung von Dienstleistungen” auch die Entwicklung von Web-Applikationen oder Web-Datenbanken zum Zugriff für Kunden ab?
Guten Tag
Der Zweck “Erbringung von Dienstleistungen” ist nicht spezifisch genug. In Ihrem Falle könnte der Zweck etwa so formuliert werden: “Erbringung von Informatikdienstleistungen”.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Kann ich bei der Einzelfirma den Zweck ändern?
Guten Tag
Den Zweck können Sie jederzeit ändern, indem Sie dem Handelsregisteramt eine entsprechende Handelsregisteranmeldung mit Ihren gewünschten Änderungen zukommen lassen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ist es möglich, dass eine GmbH mehrere Gesellschaftszwecke hat? Wir sind ein Designstudio dass im grafischen Bereich (Webdesign etc.) aktiv ist und eine eigenes Modelabel besitzt.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Philipp
Guten Tag
Dies ist grundsätzlich möglich.
Wichtig ist, dass sämtliche Tätigkeiten im Handelsregister aufgeführt werden.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich und ein Freund von mir besitzen eine GmbH die sich mit der Reisebranche sowie mit Freizeitaktivitäten beschäftigt.
Nun hat mein ehemaliger Arbeitgeber einen Engpass an Mitarbeitern.
Ist es möglich das ich bei ihm in der Administration (Autogarage) arbeiten gehe und dies über die GmbH abrechne?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Sofern die Dienstleistung, die Sie erbringen werden, dem statutarischen Zweck Ihrer GmbH entspricht, können Sie dies über die Firma abrechnen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ich müsste ein zweck für einen Kaffeeladen mit Verkauf von Kaffeemaschinen und Zubehörm. Kaffee Diensleistungen wie Service, Training und Kaffeekurse sowie, Verkauf von Getränken und Kalter Küche im Take away Bereich.
Wie kann ich dies unter einen Hut bringen?
danke
martin
Guten Tag
Sie können durchaus mehrere Zwecke in einer Gesellschaft haben. Eine genaue Prüfung Ihres Zweckes nehmen wir vor, wenn Sie Ihre Gründung bei uns bestellt haben.
Gerne können Sie Ihre Gründung bei uns vornehmen: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo zusammen
Ist folgende Formulierung für eine Allrounderagentur im Bereich Marketing und Webprogrammierung spezifisch genug formuliert?
“Erbringung von Beratungs-, Gestaltungs- und Informatikdienstleistungen in Bereichen wie Kommunikation, Onlinepräsenz und Markenbildung für lokale KMU’s.”
Danke und freundliche Grüsse
Simon
Guten Tag
Die von Ihnen gewählte Formulierung sollte hinreichend spezifisch sein. Wichtig ist ausserdem, dass sämtliche Tätigkeiten Ihrer Agentur vom Zweck erfasst sind.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Was ist, wenn bspw. die X-AG einen Gewerberaum (Restaurant) übernimmt und selber darin Gastronomie betreiben möchte, dem Handelsregister jedoch lediglich der Zweck (der X-AG) “Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Vermieten und das Veräussern von Liegenschaften im In- und Ausland” zu entnehmen ist.
Ist es zulässig, dass eine AG mit keinerlei Gastronomiezweck selbst Gastronomie betreibt?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen bereits im Voraus bestens.
Guten Tag
Dann müsste man den Zweck der AG mit dem Gastronomiezweck ergänzen. Eine solche HR Änderungen können Sie bei uns bestellen: https://www.startups.ch/de/services/handelsregisteraenderungen
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
wäre es grundsätzlich möglich zwei relativ entfernte Tätigkeitein unter einer GmbH zusammenzufassen (bzgl Zweck). Konkret würde es um eine GmbH im Bereich Architektur und im Getränkehandel gehen.
Besten Dank
Guten Tag
Der Geschäftszweck kann grundsätzlich alle Tätigkeiten enthalten, sofern diese nicht widerrechtlich sind. Insbesondere ist es zulässig auch miteinander nicht in Zusammenhang stehende Tätigkeiten im Geschäftszweck zu verbinden.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Ich habe eine frage zu einer AG. Muss der Zweck einer AG nicht komplett im Handelsregister aufgeführt werden, mit allen Tätigkeitsbereichen bzw. die Haupttätigkeit?
Ich hatte mit dem Handelsregister Kontakt, und hatte nachgefragt, diese meinten, wenn der Verwaltungsrat der AG den Zweck in den Statuten aufnimmt, kann es eine kurze Zweck Erklärung im HR ausführen. Das hiesse wenn die AG Lampen und Bücherregale Herstellt und liefert, und diese durch ein Montageteam schweizweit mit ungefähr 20 Arbeitnehmern montiert, bräuchte man nur als Zweck z.B. Wir handeln mit Lampen und Regalen und alles was damit zu tun hat….?
Gruss Marianne
Guten Tag
Es ist möglich bei der Eintragung im Handelsregister einen verkürzten Firmenzweck zu verwenden bspw. mit dem Zusatz “Genaue Zweckumschreibung gemäss Statuten”.
Beste Grüsse
Manuele Spaar
Guten Tag
Ich habe eine GmbH mit einer Tätigkeit im Maschinenbau Engineering Dienstleistung.
Dies ist auch so im Zweck eingetragen.
Jetzt bin ich noch ins Honig Business eingestiegen und möchte dieser verkaufen. Ich würde auch einen andern Namen geben. Ich sehe immer wieder powered by xyz gmbh könnte ich den Zweck ergänzen mit handel und erzeugen von Honig. Welche möglichkeit besteht hier in diesem Zusammenhang?
Gruss
Jan
Guten Tag
Genau, ich würde Ihnen in diesem Fall empfehlen, dass Sie den Zweck entsprechend erweitern.
Beste Grüsse
Manuele Spaar